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„Dann ist keiner seines Lebens sicher"

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Drei Predigten des „Löwen von Münster", des Bischofs Clemens August Graf von Galen, für das Recht des Gewissens, für die unantastbare Würde des Menschen, insbesondere des Behinderten und Kranken sind in den Unterlagen des Wiener Erziehungswissenschaftlers Marian Heitger zufällig wieder aufgetaucht.

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Drei Predigten des „Löwen von Münster", des Bischofs Clemens August Graf von Galen, für das Recht des Gewissens, für die unantastbare Würde des Menschen, insbesondere des Behinderten und Kranken sind in den Unterlagen des Wiener Erziehungswissenschaftlers Marian Heitger zufällig wieder aufgetaucht.

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Als Fünfzehnjähriger habe ich diese Predigten mit Freunden aus einem katholischen Jugendbund - das war 1941 - vervielfältigt, um sie zu verteilen und zu verschicken. Bischof Graf von Galen hat die drei Predigten am 13. und 20. Juli sowie am 3. August 1941 gehalten.

In einer Zeit, da das diabolische Unrecht und die Schreckensherrschaft, die Untaten des Nationalsozialismus wieder einmal verharmlost werden, ist es angebracht, an seine Unterdrückung, an seine Mißachtung von Recht und Gesetz bis hin zur Ermordung unschuldiger Menschen zu erinnern. Gleichzeitig ist es eine Gelegenheit, jener Männer und Frauen zu gedenken, die unter Lebensgefahr Widerstand geleistet haben. Dazu gehören auch Gläubige der Kirche, unerschrockene Priester und Bischöfe.

Von Galens Predigten sind eine eindeutige Anklage von Unrecht, von willkürlichem Machtmißbrauch nationalsozialistischer Machthaber. Insbesondere klagt der Bischof die willkürliche Vertreibung und Inhaftierung unschuldiger Menschen aus Ordenshäusern an. Er verurteilt die Verführung der Jugend in den nationalsozialistischen Jugendinformationen, ihre Entfremdung von Eltern und Familie als Kampf gegen deren Autorität, die Zerstörung jeglicher Scham und vor allem die zynische Mißachtung menschlichen Lebens, wenn es für das System keinen Wert mehr hat, für die Zwecke des Nationalsozialis-mus nicht verwertbar ist.

In seinem Hirtenwort vom 13. Juli. 1941 beklagt der Bischof zunächst die schweren Luftangriffe, die die Stadt und ihre Bürger erleiden mußten: Dann aber klagt er die Verbrechen des Regimes an:

„Noch steht ganz Münster unter dem Eindruck der furchtbaren Verwüstungen, die der äußere Feind und Kriegsgegner in dieser Woche uns zugefügt hat: da hat gestern zum Schluß dieser Woche, gestern, am 12. Juli, die Geheime Staatspolizei die beiden Niederlassungen der Gesellschaft Jesu, des Jesuitenordens, in unserer Stadt, Haus Sentmering an der Weserstraße und das Ignatiushaus an der Königstraße beschlagnahmt, die Bewohner aus ihrem Eigentum vertrieben, die Patres und Brüder genötigt, unverzüglich noch am gestrigen Tage, nicht nur ihre Häuser, nicht nur unsere Stadt, sondern auch die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz zu verlassen. Und das gleiche harte Los hat man ebenfalls gestern den Missionsschwestern von der Unbefleckten Empfängnis in Wilkinghege, an der Steinfurterstra-ße, bereitet. Die Ordenshäuser und Besitzungen sind samt Inventar zu Gunsten Gauleitung Westfalen-Nord enteignet.

So ist also der Klostersturm, der schon länger in der Ostmark, in Süddeutschland, in den neuerworbenen Gebieten, Warthegau, Luxemburg, Lothringen und anderen Reichsteilen wütete, auch hier in Westfalen ausgebrochen. Wir müssen uns darauf gefaßt machen, daß in den nächsten Tagen solche Schreckensnachrichten sich häufen: wenn auch hier ein Kloster nach dem anderen von der Gestapo beschlagnahmt wird, und seine Bewohner, und unsere Brüder und Schwestern, Kinder unserer Familien, treue deutsche Volksgenossen, wie rechtlose Heloten auf die Straße geworfen, wie Schädlinge aus dem Lande gehetzt werden.

Meine lieben Diözesanen! Um der schweren Heimsuchung willen, die durch die feindlichen Angriffe über uns gekommen ist, wollte ich zunächst in der Öffentlichkeit schweigen über andere kürzlich erfolgte Maßnahmen der Gestapo, die meinen öffentlichen Protest geradezu herausfordern. Aber wenn die Gestapo keine Rücksicht nimmt auf jene Ereignisse, durch die Hunderte unserer Mitbrüder obdachlos geworden sind, wenn sie gerade in diesem Augenblick fortfährt, schuldlose Mitbürger auf die Straße zu werfen, des Landes zu verweisen, dann darf ich nicht mehr zögern, meinen berechtigten Protest - und meine erste Warnung öffentlich auszusprechen...

Wie viele deutsche Menschen schmachten in Polizeihaft, in Konzentrationslagern, sind aus ihrer Heimat ausgewiesen, die niemals von einem ordentlichen Gericht verurteilt worden sind, oder die nach Frei spruch vor Gericht oder nach Verbüssung der vom Gericht verhängten Strafe erneut aus ihrer Heimat und aus dem Ort ihrer Berufsarbeit ausgewiesen! ..."

Das Hirten wort vom 20. Juli 1941 geht auch zunächst wieder auf die schweren Luftangriffe ein, um dann aber anklagend an die vorhergehende Predigt anzuknüpfen:

„Gott sei Dank: seit mehreren Tagen haben neue Angriffe der Kriegsgegner unsere Stadt nicht mehr erreicht. Aber leider muß ich sagen: die Angriffe unserer Gegner im Innern des Landes, deren Beginn ich am vorigen Sonntag in St. Lambert besprochen habe, sind in der letzten Woche, unbekümmert um unsere Proteste, unbekümmert um das Herzeleid, das dadurch den Betroffenen und ihren Angehörigen bereitet wird, fortgeführt worden.

Ich bin am Montag, 14. Juli, persönlich beim Herrn Regierungspräsidenten gewesen und habe um Schutz für die Freiheit und das Eigentum schuldloser deutscher Menschen gebeten. Er hat mir erklärt, daß die GSTP eine völlig selbständige und von der Regierung unabhängige Behörde sei, in deren Maßnahmen er nicht eingreifen könne. Er hat mir aber versprochen, meine Beschwerden und Bitten sofort dem Herrn Oberpräsidenten und Gauleiter Dr. Meyer vorzutragen. Es hat nichts genützt. Am gleichen Montag habe ich an die Reichskanzlei des Führers in Berlin ein Telegramm gesandt mit folgendem Inhalt und Wortlaut: Nachdem seit dem 6. Juli die Kriegsgegner die Stadt Münster in furchtbaren Nachtangriffen zu zerstören versuchten, hat die GSTP am 12. Juli begonnen, die Klöster und Ordenshäuser in Stadt und Umgebung zu beschlagnahmen und samt Inventar zu Gunsten der Gauleitung zu enteignen. Die Bewohner, schuldlose Männer und Frauen, ehrenhafte Mitglieder deutscher Familien, deren Angehörige zum Teil als Soldaten für Deutschland kämpfen, werden ihres Heimes und ihres Eigentums beraubt, auf die Straße gejagt, aus der Provinz verbannt. Ich bitte den Führer und Reichskanzler im Interesse der Gerechtigkeit und der Geschlossenheit der inneren Front um den Schutz der Freiheit und des Eigentums deutscher Menschen gegen die Willkür der GSTP und gegen Beraubung zu Gunsten der Gauleitung.

Ähnliche Bitten habe ich telegraphisch dem Reichsstatthalter für Preussen, Reichsmarschall Göring, dem Reichsminister des Innern, dem Reichskirchenminister und schließlich auch noch dem Oberkommando der Wehrmacht unterbreitet. Ich hatte gehofft, daß, wenn nicht Erwägungen der Gerechtigkeit, so doch wenigstens die Erkenntnis der Folgen für die Geschlossenheit der inneren Front jetzt im Kriege jene Stellen bewegen würden, dem Vorgehen der GSTP gegen unsere Brüder und Schwestern Einhalt zu tun und daß man schuldlosen deutschen Frauen ritterlichen Schutz nicht versagen werde. Es war vergebens: das Vorgehen wurde fortgesetzt, und es ist bereits eingetreten, was ich schon lange vorausgesehen und am vorigen Sonntag gesagt habe: Wir stehen vor den Trümmern der inneren Volksgemeinschaft, die in diesen Tagen rücksichtslos zerschlagen wurde."

In der letzten der mir über die Jahre hinweg erhaltenen Predigt klagt der Bischof die Ermordung von Kranken und Behinderten an. Zunächst macht er unerschrocken der Diözese die Mitteilung, daß die Gestapo ihren Vernichtungskampf gegen die Kirche und die katholischen Orden fortgesetzt hat:

„Ich habe bereits am 13. Juli hier in der Lambertikirche, nach der Vertreibung der Jesuiten und Missionsklarissen aus Münster, öffentlich festgestellt, keiner der Bewohner dieser Klöster ist eines Vergehens oder Verbrechens beschuldigt, vor Gericht angeklagt oder gar verurteilt. Wie ich höre, werden jetzt in Münster Gerüchte verbreitet, daß diese Ordensleute, insbesondere die Jesuiten, doch wegen gesetzwidriger Verfehlungen, ja sogar wegen Landesverrats angeklagt und überführt seien. Ich erkläre: das ist gemeine Verleumdung deutscher Volksgenossen, unserer Brüder und Schwestern.die wir uns nicht gefallen lassen. Gegen einen Burschen, der vor Zeugen es wagte, derartiges zu behaupten, habe ich bereits Strafanzeige beim Oberstaatsanwalt erstattet... Ich fordere alle meine Zuhörer, ja alle anständigen Mitbürger auf, von heute ab, falls in ihrer Gegenwart solche Anschuldigungen gegen die aus Münster ausgewiesenen Ordensleute ausgesprochen werden, sofort den Namen und die Wohnung des Anklägers und der etwa anwesenden Zeugen festzustellen. Ich hoffe, es gibt hier noch Männer, die den Mut haben zur gerichtlichen Klarstellung solcher die Volksgemeinschaft vergiftender Beschuldigungen durch offenes Eintreten mit ihrer Person, ihrem Namen, nötigenfalls mit ihrem Eide mitzuwirken."

Nach der Verlesung des Evangeliums vom 9. Sonntag nach Pfingsten verurteilt der Bischof in aller Schärfe die abscheulichen Verbrechen des Mordes an Kranken und Behinderten:

„Katholische Christen! In dem am ö.Juli in allen katholischen Kirchen Deutschlands verlesenen Hirtenbrief heißt es: Gewiß gibt es nach der katholischen Sittenlehre positive Gebote, die nicht mehr verpflichten, wenn ihre Erfüllung mit allzu großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Es gibt aber auch heilige Gewissenverpflichtungen, von denen uns niemand befreien kann, und die wir erfüllen müssen, koste es, was es wolle, selbst das Leben: Nie, unter keinen Umständen, darf der Mensch - außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr-einen Unschuldigen töten.

Ich hatte schon am 6. Juli Veranlassung, diesen Worten des Hirtenbriefes folgende Erläuterung hinzuzufügen: Seit einigen Monaten hören wir Berichte, daß aus Heil- und Pflegeanstalten für Geistekranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsmäßig abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, der Kranke sei an einer Krankheit verstorben, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden. Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahlreichen, unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, daß man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe sogenanntes .unwertes Leben' vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert. Eine furchtbare Lehre, welche die Ermordung Unschuldiger rechtfertigen soll, die die gewaltsame Tötung der nicht mehr arbeitsfähigen Invaliden, Krüppel, unheilbar Kranken, Altersschwachen grundsätzlich freigibt.

Wie ich zuverlässig erfahren habe, werden jetzt auch in den Heil- und Pflegeanstalten Marienthal bei Münster und in Westfalen Listen aufgestellt von solchen Pfleglingen, die als sogenannte .unproduktive Volksgenossen' abtransportiert werden und in kurzer Zeit ums Leben gebracht werden sollen. Aus der Anstalt Marienthal bei Münster ist im Laufe der Woche der erste Transport abgegangen."

„Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der Paragraph 211 des Strafgesetzbuches, der bestimmt: ,Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.' Wohl um diejenigen, die jene armen kranken Menschen, Angehörige unserer Familien, vorsätzlich töten, vor dieser Bestrafung zu bewahren, werden die zur Tötung bestimmten Kranken aus der Heimat abtransportiert in eine entfernte Gegend.

Als Todesursache wird dann irgendeine Krankheit angegeben. Da die Leiche sogleich verbrannt wird, können die Angehörigen und auch die Kriminalpolizei es hinterher nicht mehr feststellen, ob die Krankheit wirklich vorgelegen hat und welche Todesursache vorlag. Es ist mir aber versichert worden, daß man im Reichsministerium des Innern und auf der Dienststelle des Reichsärzteführers Dr. Conti gar kein Hehl daraus macht, daß tatsächlich schon eine große Zahl von Geisteskranken in Deutschland vorsätzlich getötet worden ist und in Zukunft getötet werden soll.

Ich hatte bereits am 26. Juli bei der Provinzialverwaltung der Provinz Westfalen, der die Anstalten unterstehen, der die Kranken zur Pflege und zur Heilung anvertraut sind, schriftlich ernstesten Einspruch erhoben. Es hat nichts genützt. Der erste Transport der schuldlos zum Tode Verurteilten ist von Marienthal abgegangen. Und aus der Provinzialheil-anstalt Warstein sind, wie ich höre, bereits 800 Kranke abtransportiert...

Wenn einmal zugegeben wird, daß Menschen das Recht haben, unproduktive Mitmenschen zu töten - und wenn es jetzt auch nur arme, wehrlose Geisteskranke betrifft -, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den arbeitsunfähigen Krüppeln, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben. Dann braucht nur irgendein Geheimerlaß anzuordnen, daß das bei den Geisteskranken erprobte Verfahren auch auf andere ,Unproduktive' auszudehnen sei..., dann ist keiner von uns noch seines Lebens sicher."

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