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Der Ruf an die „anonymen Christen“

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Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die innere Situation der Sowjetunion, daß der Kampf um die Glaubensfreiheit und die anderen Grundrechte heute wieder zu einem beherrschenden Thema der oppositionellen Regungen geworden ist. Allerdings ist die innenpolitische Wirklichkeit in der Sowjetunion deshalb so schwer durchschaubar, weil die Bekenntnisfreiheit, ebenso wie alle anderen Grundrechte, durch die Verfassung garantiert wird. Es ist kein Priester oder Bischof jemals wegen seines Glaubens angeklagt oder verurteilt worden; in der Stalin-Zeit wurden den Angehörigen von Religionsgemeinschaften nämlich in der Regel Sabotage, Diversantentum, Spionage oder Kriegshetze vorgeworfen, während heute die Anklage meist auf Steuerhinterziehung oder Übertretung der sowjetischen Religionsgesetze lautet.

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Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die innere Situation der Sowjetunion, daß der Kampf um die Glaubensfreiheit und die anderen Grundrechte heute wieder zu einem beherrschenden Thema der oppositionellen Regungen geworden ist. Allerdings ist die innenpolitische Wirklichkeit in der Sowjetunion deshalb so schwer durchschaubar, weil die Bekenntnisfreiheit, ebenso wie alle anderen Grundrechte, durch die Verfassung garantiert wird. Es ist kein Priester oder Bischof jemals wegen seines Glaubens angeklagt oder verurteilt worden; in der Stalin-Zeit wurden den Angehörigen von Religionsgemeinschaften nämlich in der Regel Sabotage, Diversantentum, Spionage oder Kriegshetze vorgeworfen, während heute die Anklage meist auf Steuerhinterziehung oder Übertretung der sowjetischen Religionsgesetze lautet.

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Diese Rengionsgeseize, von Lenins Dekret vom 23. Jänner und 5. Februar 1918 bis hin zu den Ukäsen des Obersten Sowjets der RSFSR aus dem Jahr 1966, verfolgen das Ziel, den Verfassungsgrundsatz der Bekenntnisfreiheit zu einem wirkiich-keitsleeren Prinzip zu degradieren, so daß man heute in der Sowjetunion zwar einen Glauben haben, ihn aber nicht praktizieren darf, abgesehen von der Teilnahme oder Gestaltung des Ritus. Aber auch gattesdienstliche Zusammenkünfte sind keineswegs gesichert und unterliegen vielerlei Reglementierungen; die letzte große Kampagne zur Schließung von Kirchen hat erst 1959 bis Ende 1964 stattgefunden. Jede missionarische oder Öffentlichkeitsarbeit ist gesetzlich ebenso verboten wie alle karitativen, sozialen und pädagogischen Unternehmungen, einschließlich eines privaten Religionsunterrichts. Der Staat ermöglicht den Kirchen dagegen gewisse außenpolitische und ökumenische Aktivitäten, solange sie den offiziellen sowjetischen Standpunkt unterstützen.

Diese Aushöhlung des Grundrechtes auf freie Religionsausübung wird verstärkt,., durch eine Vielzahl Staat-: lichea^^JKn)rollen ^,jind.Eingriffs^ rechte in die inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften, die dazu geführt haben, daß kein inner-kirchflicher Vorgang den staatlichen Behörden unbekannt bleibt; alle wichtigen Entscheidungen können darüber hinaus nur nach vorheriger — meist mündlicher — Genehmigung durch die zuständigen Behörden, die alle Personalentscheidungen in der Hand haben und häufig die Gemeinden- und Kirdhenleitungen mit Ihren Vertrauensleuten besetzen und unterwandern, getroffen werden.

Forderungen

Wenn die kirchliche Opposition in der Sowjetunion heute Religionsfreiheit fordert, so meint sie damit nicht ein abstraktes Prinzip, sondern dessen konkrete Ausfüllung. Es geht um die Umsetzung des Grundrechtes in die alltägliche gesellschaftliche Wirklichkeit und um die Erweiteiung eines Freiheitsraumes, der von der Verfassung zwar scheinbar garantiert, in Wirklichkeit aber aufs schärfste beschnitten wird. In der Sowjetunion kämpfen die Religionsgemeinschaften nicht mehr, wie im

^eixaiuer aer AuiKiarung, um inre Tolerierung neben einer Staatskirche, sondern innerhalb eines Weltan-schauungsstaates, der keine geistige Pluralität duldet. An dieser Auseinandersetzung sind 'im Prinzip alle religiösen Gruppen beteiligt; im vergangenen Jahrzehnt sind jedoch neben der russisch-orthodoxen Kirche die Katholiken, die Baptisten und die Juden besonders im Vordergrund gestanden. In diesen Gemeinschaften ist der Konflikt zwischen Widerstand und Ergebung, zwischen dem Kampf für mehr Freiheit und der Unterwerfung unter die Gegebenheiten aus Opporfunitätsgesichts-punkten offen zum Ausbruch gekommen. Die Kirchenleitungen und Bischöfe sind dabei in der Mehrzahl für die Anpassung an die gegebenen Verhältnisse und für die Unterwerfung unter die militant atheistische Regierung, die über alle Machtmittel verfügt, eingetreten. Die Kirche.nfüh-rer haben diesen kollaborationisti-schen Standpunkt oft auch ihren Gemeinden aufgezwungen. Dies geschah aus der Verantwortung heraus, nur so den verbliebenen engen Bewegungsspielraum für die institutionalisierten und damit legalen ^ircrdiehen - Gemeinschaften i bewahren zu können. st8

Eine lebendige und aktive Mehrheit in verschiedenen Religionsgemeinschaften wehrt sich jedoch heute gegen diesen opportunistischen und zu weitgehenden Kompromissen bereiten Standpunkt. Diese inner-kirchliche Opposition stellt den selbstverständlich in Anspruch genommenen Absolutheitsanspruch der Sowjetmacht in weltanschaulicher und machtpolitischer Hinsicht gegenüber der Gesellschaft in Frage und wird deshalb als ebenso gefährliche Herausforderung bekämpft wie die übrige oppositionelle Intelligenz. Ihr Ziel ist der „Kampf für die Freiheit der Religion, für die Freiheit des Atheismus und für die völlige Gewissensfreiheit“, wie es ein Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche, A. E. Lewibin-Krasnow, ausgedrückt hat.

Die Ursache der kirchlichen Opposition, wie die der gesamten „demokratischen Bewegung“, liegt in der Chruschtschow-Zeit. Chruschtschow hatte in der Folge seiner liberalen Entstalinisierungskampagne unter dem Motto „Absterben der religiösen Überreste“ in den Jahren 1959 bis 1964 eine Verfolgungswelle gegen Religionsgemeinschaften eingeleitet, die in ihrem Umfang, wenn auch nicht in ihren Methoden, mit dem Stalinschen Vernichtungskampf ge-gegen die Kirchen in den dreißiger Jahren vergleichbar ist. D>ese Maßnahmen gingen weit über jene Repressalien hinaus, denen das übrige kulturelle Leben nach dem Ende des Tauwetters ausgesetzt war.

Die „Erfolge“ des neuen Kirchenkampfes waren denn auch beträchtlich. Besonders hart wurde d'.e russisch-orthodoxe Kirche getrorfart, die in ihrem institutionalisierten Bestand auf etwa die Hälfte reduziert wurde. Die sowjetischen Behörden schlössen zwischen 1959 und 1964 etwa 10.000 orthodoxe Kirchen; ungefähr 15.000 Geistliche verloren ihre Registrierung, somit die Berechtigung, legal ihren kirchlichen Dienst auszuüben. Aber auch andere kirchliche Gemeinschaften erlitten schwere Verluste. Allein in der Ukraine sollen in dieser Zeit mehr als 800 baptistische

Die lutherische Kirche in Estland und Lettland mußte ebenfalls der Auflösung vieler Gemeinden tatenlos zusehen. Von den Repressalien wurden die katholische Kirche in Litauen und Weißrußland ebenso getroffen wie die Altgläubigen und die jüdischen Gemeinden.

Die Schließung von Kirchen und Klöstern sowie die drastischen Beschränkungen für die Ausbildung des theologischen Nachwuchses wurden zumeist durch eine Kombination aus verleumderischer Propaganda, individueller Einschüchterung und Polizeiterror erreicht. Die Geistlichen hatten jetzt grundsätzlich kein Recht mehr zur Betreuung von Gläubigen außerhalb ihres Wohnsitzes, und jede religiöse Zusammenkunft oder Gebietsversammlung in einer Privatwohnung wurde von einer Sondererlaubnis der Verwaltungsbehörden abhängig gemacht, die faktisch nicht zu erhalten war. Feuer- oder gesund-heitspölizeiliohe Vorschriften mußten herhalten, um einer Gemeinde ihr kirchliches Gebäude wegzunehmen. Vielfach erschienen Baukommissio-

nen und erklärten Kirchen für baufällig. Diese Maßnahmen waren häufig von einer gezielten Verleum-duingskampagne gegen einzelne Geistliche und aktive Laien, und von Hetzartikeln der lokalen Presse begleitet. Unterschriftenaktionen bei der Bevölkerung zugunsten der Schließung einer Kirche schufen das Klima, in dem die Verwaltung willkürlich agieren konnte.

Dieses von Mißtrauen und Verhetzung bestimmte Klima verschlimmerte sich durch eine systematische Unterwanderung der Kirchen, besonders der aus Laien gebildeten Gemeindekirchenräte. Die verhängnisvollen und schmerzlichen Folgen des Kirchenkampfes sind jedoch nicht nur auf die sowjetischen Repressalien zurückzuführen, sondern haben ihre Ursache ebenso im Verhalten der Bischöfe und Kirchenleitungen. Sie blieben im Unterschied zur Stalin-Zeit nicht nur weltgehend vor persönlichen Verfolgungen bewahrt, sondern wurden auch veranlaßt und gezwungen, einen Großteil der Maßnahmen gegen die Gemeinden selbst durchzuführen. Autoritätsverlust, Mißtrauen und drohende Kirchenspaltungen waren die Folgen.

Seit 1969 ist eine ganze Reihe von Zeugnissen des Mutes und des Protestes aus der katholischen Kirche Litauens bekanntgeworden. Im August 1969 wandten sich 40 Priester der Erzdiözese Vilnius in einem Schreiben an Ministerpräsident Kos-sygin und beklagten die Diskriminierung der katholischen Kirche. Seit Beginn der sechziger Jahre dürfe nur noch ein Priester pro Jahr und Diözese geweiht werden, und den Geistlichen sei es verboten, die immer größer werdende Zahl der verwaisten Pfarreien außerhalb ihres Wohnsitzes zu betreuen. Es fehle an den elementarsten liturgischen Büchern. 'Mehrere Priester seien zu Geldstrafen und Lagerhaft verurteilt worden, weil sie Religl-

Besonderes Aufsehen hat die Verurteilung des litauischen Jesuitenpaters Antanas Seheschkewitschius zu einem Jahr Lagerhaft strenger Ordnung am 9. September 1970 erregt. Seheschkewitschius igeb. 1914), der einen großen Teil seines Leben wegen seiner kirchlichen Arbeit in Gefängnissen zugebracht hat, wurde auch diesmal wegen privat organisierten Religionsunterrichts füi Schulkinder zu verschärfter Haft verurteilt. Mehrere Protestbriefe und Eingaben gegen die Verurteilung des Jesuitenpaters sind in den Westen gelangt und zeigen den Soli-darisierungseffekt, den die sowjetischen Maßnahmen auslösen und durch den die Dissidentenbewegung überhaupt erst ihre Breitenwirkung erlangt hat.

2000 Katholiken aus Prenai, einer litauischen Stadt mit weniger als 10.000 Einwohnern, setzten im September 1971 ihre Unterschrift unter eine Petition an die Sowjetführung und protestierten dagegen, daß die Priester in ihrer kirchlichen Arbeil behindert würden. Auch in dieser

Eingabe wurde die Legalisierung des Religionsunterrichtes gefordert.

Bedeutender als die Intellektuellen-Bewegung

Der Umfang der kirchlichen Samisdat-Literatur ist beträchtlich. Inhaltlich reichen diese Schriften von kurzen Aufrufen und Gedichten bis hin zu ausfuhrlichen Petitionen, Prozeßprotokollen und Buchmanuskripten von mehreren hundert Seiten.

Es ist naturgemäß schwer, die Zahl der Menschen und die Größe der Gruppen zu bestimmen, die ihre Anliegen im kirchlichen Samisdat zum Ausdruck bringen. Ein Teil der Bittschriften und Proteste ist jedoch von Hunderten von Menschen unterschrieben, oft mit vollem Namen und genauer Anschrift. Die Zahl der Unterzeichner ist oft größer als bei den Protestbriefen der demokratischen Intelligenz. Die Unruhe in den Kirchen ist also nicht auf wenige exponierte Geistliche und Laien beschränkt, sie wird vielmehr von einer großen Zahl von Menschen getragen, die sich in einer beträchtlichen Anzahl von Gemeinden konzentrieren. Die größte und bedeutendste Gruppe sind zweifellos die dissidenten Reformbaptisten, die sich als einzige auch organisatorisch aus ihrem früheren Kirchenverband gelöst haben. Zu ihnen gehören zumindest 50.000 Menschen. Vergleichbares kann von der intellektuellen und literarischen Opposition nicht gesagt werden. Die kirchliche Oppositionsbewegung hat zudem als einzige in größerem Maßstab die sozialen Unterschichten erreicht.

Die Oppositionellen innerhalb der orthodoxen Kirche bilden keine geschlossene Gruppe wie bei den Baptisten; sie haben nie versucht, sich zu organisieren, obwohl persönliche Verbindungen untereinander natürlich bestehen. Die Samisdat-Schrif-ten aus der orthodoxen Kirche tragen deshalb stärker den Stempel des

Historische und kanonische Abhandlungen stehen neben Essays, belletristischen Arbeiten und einer oft minuziösen Dokumentation der jüngsten Kirchenverfolgung. Das Bewußtsein, einer willkürlichen Verwaltung hilflos ausgeliefert zu sein, zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte kirchliche Samis-dat-Literatur. Erst durch sie haben wir Einsicht in den Mechanismus und die Praxis der Kirche-Staat-Be-ziehungen erhalten, und die sechziger Jahre gehören deshalb heute zu den am besten bekannten Abschnitten der russischen Kirchengeschichte nach 1917.

Im Samisdat ist auch eine ganze Reihe theologischer Arbeiten erschienen; zu den bedeutendsten unter ihnen gehört zweifellos das Buch „Ist Gott in Rußland tot?“ von dem orthodoxen Priester Sergej Schelud-kow aus Pskow. Scheludkow zeigt eine erstaunliche Nähe zur zeitge-nössiischen westlichen Theologie und hat sich in vielem sehr weit von der gegenwärtigen Moskauer Schultheologie entfernt. Er ist durchdrungen von der „Krise des zeitgenössischen christlichen Bewußtseins“, die nur durch eine Erneuerung von Kirche und Theologie überwunden werden kann. Für Scheludkow ist historisch -kritische Bifoelwissenschaft ebenso selbstverständlich wie ein erhebliches Abrücken von der kirchlichen Tradition. Eines der Zentren seiner Theologie ist das Humanum.

Christus gewinnt da Gestalt, „wo uns Menschlichkeit entgegentritt, die des ewigen Lebens würdig ist“; von hier aus führt Scheludkow setne Überlegungen zu einer umfassenden apologetischen Schlußfolgerung und bezeichnet alle „Menschen guten Willens“ als „anonyme Christen“ und Glieder einer „Kirche guten Willens“. „Ist der Leib Christi nicht am Ende die ganze Menschheit guten Willens?“ In den gleichen Gedankengang münden auch seine ökumenischen Erörterungen, denn „in einem solchen Kirchenbegriff liegt die tatsächliche Einheit der Christenheit“.

Das wahrscheinlich wichtigste Bindeglied zwischen demokratischer und kirchlicher Opposition ist der orthodoxe Schriftsteller A. E. Lewi-tin-Krasnow, der in Moskau zum Zentrum der innerkirchlicnen Kritik wurde, zugleich aber eine bedeutende Rolle im Kreis der unabhängigen Literaten und Wissenschaftler spielte. Gerade von orthodoxer Seite waren die Verbindungen zur kritischen Intelligenz leicht herzustellen; russisches Nationalbewußtsein und russische Geschichte bildeten dabei eine feste Brücke. Als Lewitin-Krasnow am 17. Mai 1971 vom Moskauer Stadtgericht zu drei Jahren Lagerhaft wegen „antisowjetischer Hetze“ verurteilt wurde, erhoben nicht nur kirchliche, sondern auch oppositionelle Gruppen der Moskauer Intelligenz Protest. Viele Vertreter der demokratischen Intelligenz fühlen sich der kirchlichen Opposition im gemeinsamen Kampf für eine freiheitliche, sozialistische Gesellschaft verbunden, auch wenn sie sich ausdrücklich als NichtChristen bezeichnen. Denn während die sowjetische Religionspolitik versucht, die Kirchen mit Gewalt und Flexibilität in kontrollierbaren und engen Grenzen zu halten, sieht die kirchliche ebenso wie die intellektuelle Opposition die Sowjetgesellschaft auf dem Wege zu einer weltanschaulichen und geselj-

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