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Kirche, Kreml und Kontakte

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Um sich die tragische Lage der Kirchen in Rußland in noch jüngster Vergangenheit vorzustellen, gleichzeitig aber damit auch den Wandel in der Anschauung der Sowjetregierung über die Religionsgemeinschaften zu verdeutlichen, erinnern wir uns daran, daß die Geistlichkeit und überhaupt alle kirchlichen Funktionäre bis zum Jahre 1936 zu den sogenannten „Lyschenzy“ gehörten. Die alte Sowjetverfassung sah nämlich vor, daß ehemalige Mitglieder der zaristischen Polizei, alle Händler und Unternehmer, die Großbauern, d. h. die sogenannten Kulaken, die fremde Arbeitskräfte in ihrem Betrieb verwendeten, jedoch auch alle „Kultusdiener“ jeder konfessionellen Zugehörigkeit vom Bürgerrecht ausgeschlossen waren. Das hatte u. a. zur Folge, daß die entrechtete Kategorie in verstaatlichten Häusern keine Wohnungen bekam. Die Rechtlosigkeit erstreckte sich auch auf die Familienmitglieder. Die Kinder solcher Geächteten durften keine höheren Schulen besuchen, erst recht keine Hochschulen. Desgleichen waren diese Personengruppen von jeder Art sozialer Einrichtungen ausgeschlossen.

Den Entzug der bürgerlichen Rechte bei den Geistlichen aller Konfessionen begründete man mit der Behauptung, daß sie keine der Allgemeinheit nützliche Tätigkeit ausüben, sondern nur den Aberglauben der ungebildeten Volksmasse ausbeuten. Für seine rechtliche Rehabilitierung wurde darum zunächst gefordert, daß er seinen geistlichen Beruf aufgab. Darüber hinaus mußte er aus seiner Konfession austreten. Um seinen Gesinnungswechsel unter Beweis zu stellen, wurde von ihm der Beitritt zum Bund der Gottlosen gefordert. Er mußte also ün buchstäblichen Sinne des Wortes ein Abtrünniger werden. Tausende orthodoxer Kleriker gingen denn auch diesen Weg, sei es aus Charakterschwäche, sei es zermürbt durch bitterste Not. Die gewaltigen Organisationen der militanten Gottlosen mit ihren unzähligen Einrichtungen und Ortsgruppen, mit ihrem Verlag, mit den Redaktionen ihrer Monats-, Wochen- und Tageszeitungen, welche der Religionsbekämpfung dienten, waren eine Zeitlang von ehemaligen Popen bevölkert, die nun ihr theologisches oder halbtheologisches Wissen gegen die Religion verwendeten. Viel mehr orthodoxe Geistliche aber sind ihrem Glauben und ihrer Berufung treu geblieben, unbeschadet der Versuchung, durch eine einzige Erklärung ihre Lage zu verbessern. Das muß man sich vor Augen halten, wenn man die heutige russisch-orthodoxe Kirche richtig beurteilen will.

Mit der neuen Wirtschaftspolitik 1921 bis 1927 besserte sich auch für die Geistlichen etwas die Lage. Vom rein Materiellen aus gesehen, war für sie nur die Wohnungsfrage ein schweres Problem. Doch die Gläubigen lösten auch diese Schwierigkeit. So wurde für den Patriarchen und seine Verwaltung in Moskau ein, wenn auch bescheidenes, so doch bequemes Holzhaus gebaut. Auch die Lutheraner bauten für ihren Bischof Meier ein kleines Wohnhaus. Draußen in der Provinz, wo Bauernhäuser und Einfamilienhäuser noch Privatbesitz waren, war das Problem noch viel leichter zu lösen. Tragisch aber, wenn nicht sogar katastrophal wurde für sie die Lage, als die NEP-Zeit, die für das Sowjetregime von Anfang an nur als ein Provisorium, gewissermaßen zum Atemschöpfen, gedacht war, 1927 zu Ende ging und mit dem ersten Fünfjahresplan die totale Kollektivierung, wozu auch die der Landwirtschaft gehörte, in Angriff genommen wurde. Die NEP-Leute wurden enteignet, zum größten Teil deportiert. Von nun an hatte die bürgerliche Rechtlosigkeit auch rein juristisch schwere Folgen. Der private Wohnbesitz der „Lyschenzy“ wurde jetzt restlos konfisziert. Für Tausende von Geistlichen wurde damit die Wohnungsfrage geradezu unlösbar. Die Eigenschaft als „Lyschenzy“ genügte, um jede administrative Maßnahme ohne jede besondere Begründung gegen die Betreffenden vorzunehmen, von der Ausweisung aus der Stadt bis zur Deportation in die Zwangsarbeitslager des Nordens. Wir können hier den normalen und üblichen Leidensweg eines durchschnittlichen Geistlichen in der damaligen Zeit also schildern: eine Kirchengemeinde wird liquidiert, sei es, weil ihre führenden Mitglieder, NEP-Leute oder Kulaken, deportiert worden sind, sei es, weil in einer arrangierten Volksversammlung die Schließung der Kirche beschlossen worden ist; der Geistliche muß sofort die Wohnung räumen; befindet sich die Kirche in einer großen Stadt, so erhält der Geistliche auch gleichzeitig den Ausweisungsbefehl, weil er nach dem Gesetz als beschäftigungsloser „Lyschenzy“ kein Recht hatte, in der Stadt zu wohnen; draußen in der Provinz und auf dem Lande durfte er jedoch keine Arbeit annehmen, solange er seinen geistlichen Stand nicht aufgegeben hatte; so wurde er von der Polizei früher oder später als arbeitsscheues und unterstandsloses Element aufgegriffen und in die Zwangsarbeitslager des Nordens abgeschoben oder er wurde, was Tausenden passierte, erschossen oder direkt deportiert, weil er wirklich oder angeblich einem NEP-Mann oder Kulaken in seiner Not Unterschlupf oder sonst eine Hilfe gewährt hatte.

Noch schlimmer gestaltete sich die Lage für die treu zu ihrer Ueberzeugung stehenden Geistlichen, und zwar aller Konfessionen, als die totale Kollektivisierung und Industrialisierung zur Hungersnot führte und zur strengen Rationierung. Die „Lyschenzy“ und damit die Geistlichen erhielten keine Lebensmittelkarten. Sie konnten sich nur zu astronomischen Preisen auf dem schwarzen Markt ernähren. Die Gläubigen, selbst hungernd und bettelarm, konnten ihre Geistlichen kaum unterstützen. Zu all dem war die .Versorgung 'durch den schwarzen. Markt lebensgefährlich, denn jeder Geistliche war ununterbrochen überwacht, und die Konfaktnahme mit dem schwarzen Markt konnte die Freiheit oder das Leben kosten.

Wie groß der Sturm gegen die Konfessionen war, beweist die Tatsache, daß, wenn wir von den Sekten absehen, nur die zahlenmäßig großen Religionsgemeinschaften, die russisch-orthodoxe Kirche, der Islam und in weitem Abstand davon das Judentum den Sturm überlebt haben. Die Diasporakirchen im anfänglichen Sowjetreich, die römisch-katholische und die lutherische Kirche, wären wohl für immer verschwunden, wenn nicht 1939 Litauen und die baltischen Staaten von der Sowjetunion annektiert worden wären, wo diese Kirchen bisher frei lebten, ihre theologischen Lehranstalten hatten und sich frei entfalten konnten. Gleiches gilt vom ehemaligen Ostgalizien und Karpatorußland, die 1945 von der Sowjetunion annektiert wurden.

Allmählich konnte man, selbst während der Kirchensturm noch wild tobte, gewisse Anzeichen einer Wandlung der Haltung der Sowjetregierung der Religion gegenüber wahrnehmen. Was der ursprüngliche Grund hierzu war, bleibt unbekannt. Ob es Stalin persönlich war, dem als ehemaligem Zögling des Priesterseminars in Tiflis und dem einzigen Sohn einer sehr frommen Mutter der Sturm zu viel wurde, oder aber ob nun der zwar passive, doch sehr harte Märtyrerwiderstand aller Konfessionen der führenden Sowjetschicht zum Bewußtsein gebracht hatte, daß ihre Theorie von der Geistlichkeit als dem zynischen Ausbeuter des Volksaberglaubens nicht stimme, auf jeden Fall zeigten sich solche Anzeichen. Sicher ist, daß damals bereits engere Beziehungen zwischen dem russischen Patriarchat und der Sowjetregierung bestanden. Man erfuhr nur gelegentlich davon. Ich als Korrespondent hörte plötzlich von meinem Wolgadeutschen Dienstmädchen, daß die römischkatholische Kirche in ihrem Dorf, die vor etwa einem Jahre geschlossen worden war, nun plötzlich wieder dem Kultus geöffnet war. Erstaunt ging ich der Sache nach. Es stellte sich heraus, daß die Lokalbehörden nach dem schon geschilderten Rezept durch Herbeiführung eines Dorfgemeindebeschlusses die Kirche geschlossen hatten. Die Kirchengemeinde klagte jedoch vor dem Gericht. Und, o Wunder, sie gewann den Prozeß. Ich stellte weiter fest, daß vorsichtig, jedoch in den letzten Monaten stetig bei mündlich vorgebrachten Beschwerden das Kirchenamt beim Bundespräsidenten den betreffenden Kirchenfunktionären oder Geistlichen den Rat gab, doch den Gerichtsweg zu beschreiten. Russen scheuen jedoch die Gerichte, und so wurde meistens der Rat von den Orthodoxen nicht befolgt.

Plötzlich ereignete sich etwas ganz Unerwartetes. Soweit ich mich erinnern kann, war es im Jahre 1932. Papst Pius XI. hatte einen flammenden Aufruf gegen die Verfolgung der Religion in der Sowjetunion erlassen. Er nahm dabei auch die russisch-orthodoxe Kirche in Schutz. Da geschah etwas geschichtlich Einmaliges. Der Verweser des Patriarchats berief die akkreditierten Auslandskorrespondeten in Moskau zu einer Pressekonferenz. Es war die erste und letzte derartige Pressekonferenz in der Geschichte der russisch-orthodoxen Kirche. Zuerst einmal dementierte der Verweser des Patriarchenstandes jede Kirchen- oder Religionsverfolgung in der Sowjetunion, obwohl wir in der Gasse, in der sein Haus stand, unzähligen zerlumpten, ausgehungerten Geistlichen begegnet waren, die, von ihren Pfarreien vertrieben und hilfesuchend, der Patriarchatsverwaltung zuströmten. Er behauptete steif und fest, es würden nur solche Geistliche verhaftet, die sich gegen den Staat etwas zuschulden kommen ließen. Er bestritt nicht den Sturm gegen die Kirche und die Religion als solche, behauptete jedoch, das sei eben ein Sturm der Massen, in der Geschichte nicht einmafigi'-und die-Menschen würden schon wieder zur Besinnung kommen. Im zweiten Teil seiner Rede wandte er sich mit Vehemenz gegen den Papst. Er lehnte den Aufruf Pius' XI. als eine Einmischung in innerrussische Angelegenheiten ab und beschuldigte den Papst der ewigen Feindschaft gegen Rußland.

Unter dem Eindruck dieser Pressekonferenz sprachen ich und einige meiner Kollegen auf einem Empfang einen sehr hohen Sowjetfunktionär an. Wir sprachen über die Erklärungen des Patriarchatsverwesers und ihre Ungereimtheit im Vergleich mit der Wirklichkeit. Zu meinem Erstaunen hörte ich dann eine exakt formulierte Erklärung. Der hohe Funktionär führte aus: „Natürlich sind wir Kommunisten Atheisten. Natürlich hoffen wir, durch wissenschaftliche Propaganda den Atheismus zu verbreiten, doch keineswegs durch administrativen Druck. Unser Programm sieht Gewissensfreiheit vor. Die Kirchenverfolgungen, die Sie beobachten, haben keinen religiösen, sondern einen rein politischen Grund. Die russisch-orthodoxe Kirche“, belehrte er uns, „war jahrhundertelang ein zaristisches Staatsressort. Sie war nichts anderes als eine Art Filiale der zaristischen politischen Polizei und eine Art zaristische Propaganda-Organisation. Sie war bis jetzt uns, dem neuen Staate, unversöhnlich feindlich gesinnt. Daher bekämpfen wir sie mit unseren unerbittlichen Methoden, mit revolutionärem Temperament und mit der Mobilisierung der Massen. Wenn dieser Kampf ausgetragen sein wird und wenn die Kirche uns nicht mehr feindlich sein wird und wenn dann unsere Bürger noch ein Bedürfnis nach Religion haben, dann werden wir es für unsere Pflicht halten, ungeachtet unserer atheistischen Anschauungen, die Befriedigung dieses Bedürfrisses zu ermöglichen. Wenn es dann zu wenig Gotteshäuser geben sollte, so werden wir sogar der Kirche Möglichkeiten zum Bau neuer Gotteshäuser verschaffen.“ Ich machte darauf den Einwand, daß nicht nur die russisch-orthodoxe Kirche verfolgt würde, sondern auch alle anderen Religionsbekenntnisse, die nicht nur nich*- dem Zarismus gedient hatten, sondern sogar von ihm verfolgt worden waren und daher dem Zarismus der Vergangenheit feindlich gesinnt gewesen waren. Der Volkskommissar machte nur eine etwas verächtliche Handbewegung, die ich innerlich nur seiner Verwunderung über meine vorgetäuschte politische Naivität zuschrieb. „Es ist doch selbstversf-Sm?.lieh“, erklärte er dazu, „daß wir, wenn wir gegen die russische Kirche kämpfen, die mit der russischen Geschichte eng verbunden ist und früher einmal einen Teil der russischen Nationalkultur bildete, einer Kirche, welcher früher mehr als zwei Drittel der Bevölkerung angehörten, daß wir dann auch alle anderen Religionen mitverfolgen müssen. Sonst würden uns unsere Gegner des Antirussentums beschuldigen und verdächtigen, daß wir Rußland unter fremden Einfluß bringen wollen. Doch Sie können beobachten, daß die Vehemenz gegen die fremden Kirchen nicht so groß ist wie diejenige gegen die russische.“

Seit der geschilderten denkwürdigen Pressekonferenz beim Patriarchatsverweser war unleugbar ein allmähliches Abebben der staatlichen Kirchenverfolgung zu verzeichnen, wenn auch die stürmische Propaganda der Gottlosen weiter andauerte. Diese Entwicklung in der Haltung der Staatsgewalt schrieben damals manche ausländische Beobachter in Moskau zum Teil der Kolchosenpolitik zu, insbesondere dem Bestreben Stalins, sich mit der Bauernschaft irgendwie zu versöhnen.

Dieses Nachlassen des staatlichen Druckes führte in Moskau zu etwas ganz Unerwartetem: Zur Osternacht des Jahres 193 5 strömten ungeheure Menschenmengen den verbliebenen Kirchen zu. Sie waren deutlich religiös gestimmt. Die Kirchen waren nicht nur überfüllt, sondern eine gewaltige Menschenmenge umlagerte jede einzelne von ihnen. Um jede der geöffneten Kirchen, die stumm blieben, weil das Glockengeläute verboten war, stand ein Flammenmeer brennender Osterkerzen. In der Menschenmenge sah man zahlreiche Soldaten und selbst Offiziere der Roten Armee in voller Uniform. Wie jedes Jahr vorher versuchten die Komsomolzen mit ihren antireligiösen Karnevalsdemonstrationen den Gottesdienst zu stören. Doch sie kamen gar nicht erst zur Entfaltung. Sie schienen in dieser Atmosphäre unmöglich. Selbst die Polizei hielt es für geraten, den Komsomolzen freundschaftlich nahezulegen, abzuziehen.

Der Grund für die Veränderung lag zum Teil in der Widerstandskraft der russischen Kirche, die sich so deutlich manifestiert hatte, zum Teil lag er auch in der internationalen Situation, die Stalin und die Partei bewog, einen russisch-nationalistischen Kurs einzuschlagen, um die Basis des Regimes zu erweitern. Russischer Nationalismus und die Versöhnung mit der russischen Kirche, die Rom gegenüber unversöhnlich bleibt, zwang aber auch die sowjetische Staatspolitik zu einer feindlichen Haltung gegen den Vatikan.

(Dieser Artikel wird vom Verfasser in der nächsten Hummer fortgesetzt.)

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