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Pakt mit dem Unvereinbaren?

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Das jüngst im Budapester Außenministerium zustandegekom- mene Abkommen zwischen dem Vatikan und dem Kädär-Regime wurde in der Weltöffentlichkeit mit einem gewissen Enthusiasmus begrüßt. Ist es doch das erste Abkommen, das von Vertretern des Heiligen Stuhls und einer kommunistischen Regierung gemeinsam unterzeichnet wurde. Der erste Versuch überdies eines kommunistischen Regimes, seine Beziehungen zur katholischen Kirche auf eine konkordatäre Weise zu regeln. Ein Versuch, der erneut die insbesondere seit dem Pontifikat Johannes’ XXIII. immer wieder auftauchende Frage aufwirft: Gibt es eine echte Koexistenz der Kirche mit dem Kommunismus? Wenn überhaupt — in welcher Form ist sie möglich oder gar wünschenswert? Eine Frage, die vor allem mit Blick auf jene Länder gestellt wird, die, wie etwa Ungarn, unbestreitbar eine Entwicklung in Richtung einer gewissen geistigen Freiheit des Individuums und größeren politischen Beweglichkeit aufweisen.

Ehe man aber nun eine Antwort darauf versucht oder gar den Schluß zieht, dieses Abkommen von Budapest sei eine Art Honorierung für humaneres Verhalten des Regimes durch den Vatikan, ist es lehrreich, einen Blick auf die Kirchenpolitik der letzten Zeit Ungarns und jener Länder zu werfen, mit denen voraussichtlich bald ähnliche Abkommen getroffen werden könnten.

Ungarn — Orden und Prozesse

Das kirchliche Leben Ungarns wird praktisch vom Staatlichen Kirchenamt dirigiert. Um die mit diesem Amt zusammenarbeitenden „Friedenspriester“ unter eine gewisse Kontrolle zu bringen, gründeten die Bischöfe die Bewegung „Opus Paeis“; an Stelle des „Nationalen Komitees der Friedenspriester“ entstand Mitte 1957 ein „Katholischei- Ausschuß des ungarischen Friedensrates“. Der damalige Vorsitzende der ungarischen Bischofskonferenz, der inzwischen verstorbenen Erzbischof Jözsef Grösz, wurde mit dem Bannerorden Zweiter Klasse der Ungarischen Volksrepublik ausgezeichnet; das Regime war mit ihm zufrieden. 1958 konnte die Zeitung der Friedenspriester wieder erscheinen. Grösz’ Nachfolger, Bischof Endre Hamvas und 25 Priester wurden ebenfalls im Herbst 1960 von der Regierung mit Auszeichnungen bedacht. Zugleich aber erschien die erste Nummer einer Zeitschrift für atheistische Aufklärung und Bekämpfung religiöser Auffassungen. Im Zentralseminar von Budapest studierten damals nur sieben Studenten, nachdem man 60 weitere ausgeschlossen hatte, weil sie die Teilnahme an einer Großkundgebung der Friedensbewegung verweigert hatten.

Im Februar 1962 ereignete sich der heftigste Angriff gegen die Kirche seit dem Volksauf stand: Neun Priester und mehrere katholische Persönlichkeiten wurden in einem Schauprozeß zu schweren Kerkerstrafen verurteilt.

Von 3000 katholischen Schulen gab es 1962 nur mehr acht. Die katholische Presse — ein Wochenblatt, eine Monatsschrift und ein Nachrichtendienst — hat höchstens noch Symbolwert. Eltern, die ihre Kinder in den Religionsunterricht schicken, müssen mit Repressalien rechnen. Der Schein der gesetzlich eingeräumten Religionsfreiheit wird gewahrt, jedoch durch schikanöse Handhabung von Gesetzen praktisch vereitelt. Besonders trist steht es um den Priester- und Ordensnachwuchs: Die Knabenseminare wurden aufgehoben, von zwölf Priesterseminaren bestehen nur mehr sechs, in die noch bestehenden drei Männer- und einen Frauenorden dürfen im Jahr nicht mehr als insgesamt acht Novizen aufgenommen werden.

Tschechoslowakei — ohne Bischöfe

Angesichts der radikalen Beseitigung der Hierarchie in Böhmen und Mähren, der völligen Behinderung der drei noch in der Slowakei lebenden Bischöfe und der praktischen Isolierung des Prager Erzbischofs Beran ist es eher erstaunlich, über die kommunistische Presse von ungebrochenem religiösen Leben zu hören. So klagte kürzlich Jaroslav KrejKiih der tschechischen Zeitung „Nova Svoboda", es sei unverständlich, wie selbst im Sozialismus die Religion noch eine derart starke Anziehungskraft haben könne. Sogar junge Menschen wendeten sich immer wieder dieser „Jenseitsillusion“ zu. Und dies trotz der kommunistischen Schulgesetze von 1961, nach denen die Erziehung der Jugend allein auf der Grundlage der materialistischen Weltanschauung zu erfolgen hat. Der Religionsunterricht ist schwer behindert und so schlecht, daß die Pfarrer die Eltern von der Kanzel herab warnen, ihre Kinder dorthin zu schicken.

Jugoslawien — Licht und Schatten

Eine gewisse Konzessionsbereitschaft zeigt die Regierung in Belgrad. Religiöse Feiern werden nicht mehr gestört; Presse, Funk und Fernsehen enthalten sich der früher üblichen Polemik und Attacken gegen Kirche und Klerus. Baulich wertvolle Kirchen werden sogar mit öffentlichen Mitteln restauriert. Slowenische Linguisten und Historiker dürfen an Kongressen unter kirchlicher Schirmherrschaft, wie etwa dem Cyrill-und-Method-Kongreß im vergangenen Jahr, teilnehmen. „Mater et Magistrą“durfte in slowenischer Übersetzung erscheinen. Zum Tod von Erzbischof Anton Vovk am 7. Juli 1963 überwies die Staatskommission für Religionsfragen der Theologischen Fakultät von Ljubljana 500.000 Dinar an Stelle eines Kranzes. Präsident Tito selbst erhielt anläßlich der Teilnahme eines jugoslawischen Regierungsvertreters bei der Krönung Papst Pauls von letzterem eine Goldmedaille. Daneben sind jedoch nach wie vor religiöse Vereine und Organisationen verboten, die kirchliche Presse praktisch nicht vorhanden, die Ordensgemeinschaften in ihrer Tätigkeit behindert; es gibt kein katholisches Schulwesen.

Polen — von Widerstand zu Widerstand

„Die Religion ist in einem großen Teil der Bevölkerung tief verwurzelt. Es wäre ein Nonsens, mit administrativen Mitteln die religiöse Mentalität und den Glauben ändern zu wollen … Wh- haben nicht die Absicht, die Geister mit Stiefeln zu treten. Es ist schwer, zu sagen, wie lange noch die religiösen Bekenntnisse sich in Polen halten werden, sicherlich noch durch Jahrzehnte, vielleicht noch viel länger. Die Tatsache, daß unser Volk in seiner Mehrheit gläubig ist und gleichzeitig die Volksmacht unterstützt, steht nicht im Widerspruch zu unserer Ideologie.“ Dies erklärte der polnische Parteichef Gomulkavor drei Jahren in einem Interview mit „Le Monde“.

Wenn es auch zutrifft, daß die Kirche Polens nicht unter den Stiefel des offenen Terrors getreten wird, so fehlt es doch keineswegs an den erwähnten „administrativen Mitteln“, ihr das Leben schwer zu machen. Und dies, obwohl der Primas von Polen, Kardinal Wyszynski, in einer oft im Westen zu Mißverständnissen Anlaß gebenden Weise seine Loyalität ausgesprochen und Gomulka seine Unterstützung angeboten und auch gewährt hat.

Kernpunkt der seit Jahren auf- und abschwellenden Auseinandersetzungen ist auch in Polen der Religionsunterricht. Im Juli 1962 nahm der Sejm ein Schulgesetz an, das den Religionsunterricht aus der Schule verbannt und damit eine der wichtigsten Vereinbarungen von 1956 zwischen Kirche und Staat brach. Dies änderte zunächst wenig: Der Religionsunterricht war ohnedies schon weithin außerhalb der Schulen erteilt worden. Eine Verordnung des Erziehungsministeriums vom August 1962 verschärfte jedoch die Lage entscheidend: Kirchlicher Religionsunterricht dürfe nur noch von solchen Geistlichen — und ausnahmsweise auch Laien — erteilt werden, die vom Staat bestätigt sind. Ordensleute bleiben ausgeschlossen. Überdies darf der Unterricht nur in Räumen abgehalten werden, „die den hygienischen Anforderungen entsprechen, und er darf insgesamt zwei Wochenstunden nicht übersteigen“. Die Religionslehrer erhalten dafür eine staatliche Entschädigung. Dies nun forderte einen energischen Protest des Kardinals heraus. In einer Predigt beim Fest der Madonna von Tschenstochau erklärte er, Christus habe das Lehramt den Bischöfen und

Priestern und nicht den Inspektoren des Ministeriums anvertraut; das katholische Volk Polens habe ein Recht auf eine katholische Erziehung seiner Kinder. In diesem Sinne erging kurz darauf ein Hirtenbrief der polnischen Bischofskonferenz, in dem auf dem Elternrecht und dem Recht der Kirche zur Ausübung von Seelsorge und Katechese nach dem Völkerrecht, der polnischen Verfassung und dem Abkommen von 1956 bestanden wird. Eine Ausweitung des kirchlichen Religionsunterrichts wird angekündigt und alle Priester aufgefordert, der Verordnung vom 19. August keine Folge zu leisten. Von den rund 12.300 Priestern leisten alle bis auf 700 der Anweisung des Kardinals Folge. Daraufhin wird zwar das umstrittene' Dekret nicht zurückgezogen, eine offene Kraftprobe jedoch vermieden.

Sowjetunion — Konzessionen unter Stalin

„Es ist erschreckend, daß es sogar noch kommunistische Funktionäre gibt, die nichts dabei finden, an religiösen Bräuchen teilzunehmen“, be-

klagte sich die parteiamtliche „Prawda“ im vergangenen März. In einem sechsspaltigen Bericht appellierte sie an alle Parteiorganisationen, die atheistische Propaganda „mit allen Mitteln der Ideologie“ zu verstärken. Ein neugeschaffenes Institut für wissenschaftlichen Atheismus soll Ausgangs- und Mittelpunkt der neuen Propagandawelle sein.

Die Tatsache ihres Überlebens verdankt die Kirche — insbesondere was die Orthodoxie betrifft — vor allem ihrer engen Verbindung mit dem russischen Patriotismus. So würdigte selbst Stalin nach dem zweiten Weltkrieg die Verdienste der Kirche, die sich angesichts der Hitler-Bedrohung eindeutig hinter das kommunistische Regime gestellt hatte, von dem sie bereits zwei Jahrzehnte der Verfolgung zu ertragen hatte. Die Tatsache jedoch, daß die wichtigsten Grundlagen äußerer kirchlicher Erxistenz aus der Stalin- Ära herrühren, bedeutet heute für die Kirche eine große Gefahr. Kann die antireligiöse Propaganda die Kirche doch jederzeit als die Nutznießerin des seit dem XX. Parteitag verpönten „Stalin-Kultes“ anprangern.

Daß Chruschtschow es mit der Kirche und der Religion nicht besser meint als Stalin, illustriert etwa die Lage der lateinischen Kirche in der von den Sowjets annektierten baltischen Staaten: Während unter Stalin noch an Minderjährige in Kirchen oder Privathäusern Religionsunterricht erteilt werden durfte, ist dies nun unter Chruschtschow unter schwerer Strafandrohung verboten. Unter ihm wurden die wenigen noch bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der Seelsorge und Religionsausübung systematisch beseitigt und kein einziges kirchenfeindliches Gesetz aus der Stalin-Zeit aufgehoben.

Der fortgesetzten inneren Bedrängung steht seit etwa zwei Jähren eine größere Bewegungsfreiheit nach außen gegenüber. So erlangte die russisch-orthodoxe Kirche durch ihre Aufnahme in den Weltrat der Kirchen im November 1961 die Möglichkeit freien Kontakts mit den anderen christlichen Kirchen.

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