Wiener Volksgericht - © Foto: picturedesk.com / ÖNB-Bildarchiv / Wilhelm Obransky

Wiener Volksgericht 1945: Österreichs janusköpfige NS-Justiz

19451960198020002020

Vor 75 Jahren, im August 1945, fand in Wien der erste Volksgerichtsprozess statt – eine Sonderjustiz, die den gewaltigen Komplex der NS-Straftaten abarbeiten sollte.

19451960198020002020

Vor 75 Jahren, im August 1945, fand in Wien der erste Volksgerichtsprozess statt – eine Sonderjustiz, die den gewaltigen Komplex der NS-Straftaten abarbeiten sollte.

Werbung
Werbung
Werbung

Vierzehnter August 1945. Vor dem Eingang zum Großen Schwurgerichtssaal stand ein von den drei Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und KPÖ sorgfältig gesiebtes Publikum Schlange. Die Nazis hatten den Großen Schwurgerichtssaal in eine Gasmaskenfabrik umgebaut, in aller Eile hatte man ihn wieder hergerichtet für Österreichs ersten Kriegsverbrecherprozess. Der Platz hieß wieder Freiheitsplatz, so wie zwischen 1919 und 1934. Hermann-Göring-Platz hatte er bis vier Monate davor geheißen, bald sollte er Roosevelt-Platz heißen. Wiens Straßen waren passierbar gemacht, die Trümmer provisorisch beiseitegeräumt.

Für uns Heutige ist das Wien vor 75 Jahren nur noch schwer vorstellbar, selbst wenn man es erlebt hat. Vom Wiederaufbau war man noch weit entfernt, er war vorerst eine ungewisse Hoffnung. Für viele, auch den Autor dieses Beitrages, war es trotzdem der Sommer nach dem schönsten Frühling ihres Lebens, auch wenn man noch so sehr hungerte. Denn man war befreit, musste nicht mehr jeden Augenblick um sein Leben bangen, konnte sagen, was man wollte, und sog, wenn man jung war, gierig auf, was immer man über die freie Welt und über die Vor-Nazi-Welt erfahren konnte. Nie vorher, nie nachher war Wien so antinazistisch wie in diesen Monaten, zumindest die Fassade, den braunen Schutt dahinter sah man noch nicht, wenn man 17 Jahre alt war und unerfahren und die Nazis verabscheute. Man hielt sie für geheilt.

Verborgene Konflikte

Trotzdem dürften viele, die auf Einlass in den Großen Schwurgerichtssaal warteten, weniger als Ausdruck der allgemeinen Stimmung, sondern eher als gefährliche Drohung verstanden haben, was mit roter Farbe vor dem Eingang groß auf den Gehsteig gemalt worden war: „Des Volkes Blut verströmte hier in Bächen, und bittere Tränen rannen drein – jetzt wollen wir die Richter sein!“ Dieser Wunsch war am 14. August allerdings bereits überholt, denn um zu verhindern, dass er in Erfüllung ging, war alles darangesetzt worden, die Verfahren gegen die NS-Straftäter so schnell wie möglich in Gang zu bringen. Auch wenn man 17 Jahre alt und politisch ahnungslos war, bekam man doch schnell mit, in welcher Welt man nun lebte und dass Konflikte ausgetragen wurden, hinter denen sich etwas Unausgesprochenes verbarg.

Navigator

Liebe Leserin, lieber Leser,

diesen Text stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Im FURCHE‐Navigator finden Sie tausende Artikel zu mehreren Jahrzehnten Zeitgeschichte. Neugierig? Am schnellsten kommen Sie hier zu Ihrem Abo – gratis oder gerne auch bezahlt.
Herzlichen Dank, Ihre Doris Helmberger‐Fleckl (Chefredakteurin)

diesen Text stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Im FURCHE‐Navigator finden Sie tausende Artikel zu mehreren Jahrzehnten Zeitgeschichte. Neugierig? Am schnellsten kommen Sie hier zu Ihrem Abo – gratis oder gerne auch bezahlt.
Herzlichen Dank, Ihre Doris Helmberger‐Fleckl (Chefredakteurin)

Als die Provisorische Staatsregierung das Verbotsgesetz (VG) beschloss, wurde noch um Innsbruck gekämpft. Am selben 26. Juni, an dem sodann das Kriegsverbrechergesetz (KVG) beschlossen wurde, trat in London eine Konferenz zusammen, um den Nürnberger Prozess vorzubereiten. Warum machten die Kommunisten solchen Druck, die NS-Verbrecher endlich vor Gericht zu stellen? Warum warfen sie der Regierung Säumigkeit vor? Warum diese Hektik? Was ihnen vorschwebte, war eine summarische Justiz, die sich später auch gegen politische Gegner gebrauchen ließ.

Daran hatte bereits Franz Honner, bis zu den Herbstwahlen Staatssekretär für Inneres, in einer Kundgebung der KPÖ am 7. Mai keinen Zweifel gelassen. Es genüge, „etliche Zweitausend von den Kapitalverbrechern ein für allemal unschädlich“ zu machen. Auch der anonyme Leitartikel „Tod den Kriegsverbrechern!“, der im Vorfeld der Beratungen über das KVG im Neuen Österreich vom 11. Mai erschien, verhieß nichts Gutes. Der Autor, Ernst Fischer, ließ darin nicht deutlich erkennen, wen er den „eigentlichen Kriegsverbrechern“ zurechnete und wen nicht. Im Kabinettsrat vom 12. Juni sprach er vom gesunden, reinigenden Strom des Volkszorns und nannte „alle Mitglieder der Gestapo“ unter denen, die den Tod verdienten.

Doch als der letzte Mörder verurteilt wurde, waren viele schon wieder frei. ÖVP und SPÖ buhlten um die Wette um die Nazi-Stimmen.

Als am 14. August um neun Uhr der Vorsitzende Nahrhaft, der richterliche Beisitzer Sucher und die Schöffen, eine Expedientin, ein Kürschner- und ein Jutewebmeister, den Saal betraten, war jeder summarischen Justiz ein Riegel vorgeschoben und eine rechtsstaatlich abgesicherte Sonderjustiz auf Schiene. Die Senate der Volksgerichte urteilten in erster und letzter Instanz, um die Verschleppung der Verfahren zu verhindern und den gewaltigen Komplex der NS-Straftaten hinter sich zu bringen. Es war jedoch möglich, die Generalprokuratur um Überprüfung des Urteils zu ersuchen, und sie konnte dies auch von sich aus tun. Zur Vermeidung allzu großer Härten gedacht, diente diese Bestimmung später zur Aushebelung zahlreicher Urteile.

Kritik an der Prozessführung

Den vier Männern auf der Anklagebank sah niemand mehr die Macht über Leben und Tod an, die sie ausgeübt hatten und die in der Nacht des Gründonnerstages vom 27. auf den 28. März 1945 im Blutbad des „Engerauer Todesmarsches“ kulminierte. Die Rote Armee kam näher, rund 2000 ungarische Juden, überlebt habende Zwangsarbeiter des nutzlosen „Südostwall“-Baues, sollten aus ihren Lagern, eines davon war Engerau, nach Deutsch-Altenburg marschieren, um mit Schiffen nach Mauthausen gebracht zu werden. Die nicht Marschfähigen wurden in und bei den Unterkünften erschossen, erstochen oder erschlagen. Es wurden 460 Leichen exhumiert, manche Zwangsarbeiter waren offenbar noch lebend verscharrt worden. Wer dann nicht mitkam, sollte erschossen werden, aber die betrunkene Eskorte begann sofort auf die Juden einzuschlagen, Schwächere zu Fall zu bringen und zu erschießen.

Drei Staatssekretäre (Minister gab es erst ab Herbst), Anwälte, britische, amerikanische und russische Journalisten, Fotografen und Zeichner verfolgten die Eröffnung. Unterstaatssekretär für Justiz Karl Altmann (KPÖ) mokierte sich am nächsten Tag unter dem Pseudonym „Oculus“ über die Prozessführung: „Vor allem fiel die übertriebene Höflichkeit und Liebenswürdigkeit auf, der sich der Vorsitzende Präsident Dr. Nahrhaft befleißigte und die der Verhandlung die Atmosphäre der Strenge und unnachgiebigen Härte raubte, ohne die ein politischer Prozess kein politischer Prozess ist. Wo hat man es gesehen, dass ein Massenmörder mit ,Herr‘ angesprochen [...] wird?“ Wo bleibt da die Unschuldsvermutung, Säule jeder Rechtsprechung, die diesen Namen verdient?

Österreichs höflich, aber in der Sache hart geführter erster Volksgerichtsprozess endete nach drei Tagen mit drei Todesurteilen und einer Verurteilung zu acht Jahren Haft. Auch Länder, welche die Todesstrafe schon abgeschafft hatten, führten sie 1945 für die Naziverbrecher wieder ein. Bis zum Ende des Staatsvertragsjahres 1955 folgten weitere 23.476 Prozesse. 13.607 Schuldsprüche, 43 Todesstrafen, von denen 30 vollstreckt wurden, und 30 Verurteilungen zu Lebenslang sowie 650 Kerkerstrafen von fünf bis 20 Jahren waren es am Ende.

Falsche Versöhnung

Eine achtbare Bilanz? An vielen Prozessen war nichts auszusetzen, beispielsweise dem wegen der Massenmorde in der Strafanstalt Stein. Die Nazi-Blutrichter und Gestapo-Sadisten in leitender Stellung wurden hingegen mit Samthandschuhen angefasst. Die Mehrheit der Richter und Schöffen bemühte sich mit mehr oder weniger Erfolg um gerechte Urteile. Doch als der letzte Mörder verurteilt wurde, waren viele schon wieder frei. ÖVP und SPÖ buhlten um die Wette um die Nazi-Stimmen, der Zeitgeist feierte wahre Orgien der falschen Versöhnung, und bei den massenhaften Begnadigungen wurde bald kein Unterschied mehr zwischen den „Verführten“ und „Idealisten“ und den Räubern, Sadisten und Mördern gemacht. Alle, alle durften heimgehen. Ende 1955 war gerade noch ein gutes Dutzend in Haft. Die negative Lektion im Fach Politische Moral, die dem Land auf diese Weise erteilt wurde, wirkt bis heute nach.

Hellmut Butterweck

Der Autor (lange Zeit Theaterkritiker, Ressortleiter und Autor politischer Kommentare der FURCHE) dokumentierte mit Unterstützung des Forschungsförderungsfonds 840 Prozesse des Volksgerichtes Wien und schrieb mehrere Bücher zum Thema, darunter das Standardwerk „Nationalsozialisten vor dem Volksgericht Wien. Österreichs Ringen um Gerechtigkeit 1945–1955 in der öffentlichen Wahrnehmung“ (Innsbruck 2016). Er erhielt 2016 den Preis der Stadt Wien für Publizistik.

Navigator

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Mit einem Digital-Abo sichern Sie sich den Zugriff auf über 40.000 Artikel aus 20 Jahren Zeitgeschichte – und unterstützen gleichzeitig die FURCHE. Vielen Dank!

Mit einem Digital-Abo sichern Sie sich den Zugriff auf über 40.000 Artikel aus 20 Jahren Zeitgeschichte – und unterstützen gleichzeitig die FURCHE. Vielen Dank!

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung