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Das geistige Fundament des österreichischen Rechtes

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Vor kurzem hat die Manzshe Verlagsbuchhandlung in der Sammlung „Taschenausgaben der österreichischen Gesetze” das „A 11 g e- meine Bürgerliche Gesetzbuch” in vierter Auflage erscheinen lassen, als deren Herausgeber nah dem Tode des langjährigen Bearbeiters Sektionschef Dr. Rudolf Hermann nunmehr Sektionsrat Dr. Hans K a p f e r zeichnet.

Es ist dies zugleih die erste Auflage, die nah der Beseitigung der nationalsozialistischen Herrshaft in Österreich erscheint. Darin liegt auh ihrt wesentliche Bedeutung. So ist überall, wo sih der zweimalige Rehtsübergang (1338 und 1945) ausgewirkt hatte, in der vorliegenden Ausgabe durh Anmerkungen darauf hingewiesen. Ebenso sind die wiederhergestellten Paragraphen des österreichischen Testamen ts- rednes wieder aufgenommen und die im Anhang enthaltenen Bestimmungen des Eherehts und Bestandsreht durh Aufnahme neuösterreichischer Vorshriften erweitert worden. Auh die Rückstellungsgesetzgebung fand in zahlreihen Hinweisen bereits Berücksichtigung.

So ist dem österreichischen Juristen mit dieser Ausgabe wieder ein auf den neuesten Stand gebrachtes geistiges Werkzeug an die Hand gegeben. Und das ist gut so. Stellt doch das ABGB das Rückgrat des österreichischen Rechtes dar, eine Kulturtat ersten Ranges (Kralik), die österreihishe Deklaration der Menschenrechte (Ofner). Wenn wir daher heute darangehen, den Bau unseres Staates neu aufzuführen, so wird dabei gerade dieses Gesetzbuh einen wesentlichen Baustein abgeben müssen.

Es fußt, wie bereits Franz Klein In seinem berühmten Aufsatz von der „Lebenskraft des ABGB” in unübertrefflicher Weise darlegte, in naturrehtlihen Ideen: „Das Naturreht dürft kaum etwas anderes hervorgebracht haben, das so sonnig, gefällig, mutigfrei und weitläufig ist wie dieses Gesetz. An ihm wird die schärfste Kritik des Naturrehts zuschanden.” Und an anderer Stelle sagt Klein: „Die Menschen des okzidentalen Kulturkreises kehre; in ihrer Geschichte immer von neuem zu dem Gedanken zurück, der auh das Bürgerliche Gesetzbuh trägt. So oft er in das Leben überführt, fehl shlägt und niederbricht, er bleibt ihre Sehnsucht, und sie geben die Hoffnung niht auf, mit diesem von allen Schlacken gereinigten Gedanken die Welt zum Paradies zu mähen.”

Gegenüber diesen im Jahre 1911 gesprohenen Worten sind die heutigen Menschen nah den Erfahrungen zweier Weltkriege in ihren Zukunftshoffnungen allerdings bedeutend bescheidener geworden. Wir wären shon zufrieden, wenn nach den Worten des Kundmachungspatents sih der Zweck des Gesetzes erfüllte, „den Bürgern volle Beruhigung über den gesicherten Genuß ihrer Privatrechte zu verschaffen”. Wir wissen aber auh, daß ein solches Ziel nur aus einer Gesinnung heraus erreicht werden kann, wie sie auh unserem Gesetzbuh innewohnt, das nah .einem Worte Kleins eines der seltenen Gesetze ist, in weihen eine Weltanschauung wirkt, die einen Hauch von Ewigkeit über sie breitet.

Das neue Betriebsrätegesetz. Von Dr. Karl Kummer, österreichischer Zeitschriften-Verlag, Wien.

Mit dem vorliegenden Heft hat der um die Kommentierung der österreichischen Arbeitsgesetzgebung sehr verdiente Referent der Wiener Arbeiterkammer ssine bisherigen arbeitsrechtlichen Arbeiten um ein neues, wertvolles Handbuh vermehrt. Mit der ihm eigenen Gründlichkeit behandelt der Autor eingehend und zugleih übersichtlich die mit dem neuen Betriebsrätegesetz zusammenhängenden Rechtsfragen. Hiebei begrüßt der Praktiker neben der anschaulichen Darlegung des Stoffes vor allem auh die ausgiebige Verwertung von Entsheidungen der alten österreichischen Einigungsämter. Es wäre zu wünschen, daß möglichst viele Betriebsräte sih dieses ausgezeichneten Gesetzesführers bedienten, welcher in einer Art hervorragend geeignet ist, einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung des Arbeitsfriedens zu leisten.

Die letzten Tage des Herzogs von Reihstadt. Tagebuhblätter des Freiherrn Johann Karl von Moll. Herausgegeben von Jean de Bourgoing. Paul-Zsolnay-Verlag, Wien. Berlin-Leipzig 1948. 234 Seiten. (Italienische Ausgabe des Buches unter dem Titel „La fine del Re di Roma”, herausgegeben von Pietro Pedrotti bei Aldo-Garzanti Editore, Milano.)

Das Buh umfaßt die Tagebuchaufzeichnungen eines Begleitoffiziers des unglücklichen Napo- leoniden vom 5. Juni bis 11. August 1832. Das, was dies Blätter vollends zum geschichtlichen Dokument mäht, ist die vom Herausgeber in einer vierzig Seiten starken Einleitung vom gegenwärtigen Stand der Forschung aus durh geführte Auswertung. Mit einer in unseren Tagen shon sehr selten gewordenen Unantastbarkeit und Weite des historischen Blicks — gerade die jüngsten Darstellungen dieses Zeit, alters lassen in ihrem Abstand davon dies schmerzlich erkennen ,— werden die Ergebnisse dieser Aufzeichnungen eines Augenzeugen Zug um Zug den einzelnen Problemen der Reidi- stadt-Literatur gegenübergestellt, mit den Berichten des Grafen Moritz Dietrichstein an Maria Louise, den Tagebuchfragmenten des Freiherrn von Obenaus verglichen oder aus ihnen ergänzt, wird manche der allzu emphatischen Behauptungen Anton von Prokesch-Ostens auf ihr rieh, tiges Maß zurückgeführt, werden offenkundige Mystifikationen, historische Fälschungen wie die Octave Aubrys — und Legenden in ihrer wissenschaftlichen Unhaltbarkeit erneut entlarvt. Die unglückliche Rolle, die die Gestalt des Vaters in der Erziehung des jungen Prinzen spielt, dessen renitentes Verhältnis zur Sprache seines Vaterlande-, der psychische Sdiock, als er von dem wahren Verhältnis Neippergs zu seiner Mutter durch subalterne Indiskretionen erfährt, Beginn und Behandlung seiner Krankheit, vor allem aber die listenreiche Zähigkeit, mit der der Erkrankte seine Erzieher und Ärzte über den wahren Charakter seines Leidens hinwegzutäuschen weiß, das und anderes wird immer im Hinblick auf das neue vorliegende Dokument ruhig und leidenschaftslos vorgetragen, überprüft und die damit seit eh und je verbundenen Anklagen in ihrer Haltlosigkeit durchschaut.

Das Buch beschließen die Antworten auf drei- zehn Fragen Metternichs, die General von Hartmann auf Grund der Elaborate Molis und Forestis dazu bearbeitet hatte, sowie Anmerkungen und Personenregister. Damit rundet sich das kleine Werk zu einem vollwertigen Zeugnis wissenschaftlicher Sauberkeit und ernster historischer Wahrheitsliebe.

Wiener Höfe einst und jetzt. Von Margarete Girardi. Verlag Erwin Müller, Wien 1947.

Eine fleißige Arbeit aus berufener Feder, die uns mit jenen Wiener Bauten vertraut macht, die sich auf Grund ihrer Größe oder baulichen Anlage den stolzen Titel ,,Hof” zulegen dürfen. Die meisten dieser Höfe haben eine reiche Geschichte und sokhe behandelt die Verfasserin mit berechtigtem Vorzug. Sie führt uns zu Höfen, randvoll von Stimmung, die ihr Zeitalter eingefangen, es treulich gehegt und aufbewahrt zu haben scheinen bis in unsere Tage. Ungleich wertvoller würde die Arbeit freilich sein, wenn sich die Verfasserin, statt sich im wesentlichen auf Kisch, Schimmer u. a., deren Unzulänglichkeit längst erwiesen ist, zu stützen, der — allerdings sehr großen — Mühe unterzogen hätte, die alten Gewährbücher im Archiv der Stadt Wien zu durchforschen, eine reiche Fundgrube historischer Kostbarkeiten, deren Ausbeute dem Buch eine nicht hoch genug zu veranschlagende Bereicherung gegeben hätte. Vielleicht könnte eine künftige Neuauflage diese Anregung berücksichtigen, ebenso wie eine Reihe zu Unrecht außer acht gelassener Höfe mit aufzunehmen wäre, wie etwa, um nur drei Beispiele aus einem Umkreis von fünf Minuten anzuführen, der riesige „Adlerhof”, das auf weit über ein halbes Jahrtausend zurückgehende „Preindl-Haus” mit seiner Kreuzigungsgruppe oder der St. Ulrichshof mit seinem barocken Kruzifix aus dem alten Kapuzinerklostergarten, Im Interesse der Überlieferung für dig Nachwelt wäre es vielleicht auch angezeigt gewesen, die Zerstörungen oder Kriegswunden, die viele von den besprochenen Höfen erlitten haben, anzumerken. Jedenfalls aber ist es in gutes Stück Kulturgeschichte, das uns, unterstützt durch reiches Bildmaterial, Frau Professor Girardi mit dem vorliegenden Werk darbietet; nicht nur die heimatbewußten Wiener sollten es genießen, man sollte es auch jedem fremden Besucher unserer Stadt in die Hand drücken können. M. AschingerPropädeutik wurde gestellt, aber — bis zum Jahre 1930 zumindest — nicht erfüllt. Die sechsklassige deutsche Aufbauschule schloß sich meist an die 7. Klasse der Grundschule an. Die Auslese erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Volksschule (Schülerbeschreibung) durch Testprüfungen und mehrtägigem Probeunterricht.

Die österreichische Aufbauschule war dagegen durchaus unseren Verhältnissen angepaßt, aus denen sie erwachsen war: Zunächst genügte eine Aufbauschule für das ganze Bundesgebiet. Man wollte ja nicht möglichst viele Studenten auf neuen Wegen den ohnedies überfüllten Hochschulen zuführen, sondern aus den Spätberufenen vom Lande, vor allem aus dem Bauernstand, heimatverbundene Intelligenzler heranbilden, die dann wieder aufs Land zurückgingen und für die Landbevölkerung wirkten: Agraringenieure, Tierärzte, Lehrer, Seelsorger, Ärzte und Juristen. Daß dies gelang, zeigte das Verhalten der Schüler und Absolventen in den Jahren von 1933 bis 1945 besonders deutlich.

Wie sahen die neuen Schüler der neuen Schule aus? Es waren nur wenige vierzehnjährige Schulentlassene der Pflichtschulen; viele waren schon einige Jahre Bauernknechte oder Gesellen gewesen, manche waren weit über zwanzig Jahre alt. Die einen hatten sich Geld erspart oder eine kleine Erbschaft gemacht; andere arbeiteten in den Ferien in ihrem erlernten Beruf, um sich so das Geld fürs Studium zu verdienen, andere setzten aus demselben Grund einmal ein Jahr aus und beendeten dann ihr Studium mit dem so verdienten Geld. Ohne die tatkräftige Hilfe von Ämtern und Behörden hätten aber dennoch die meisten nicht studieren können. Das Land Niederösterreich stellte ein Gebäude zur Verfügung, es wurde eine Organisation von Föderern geschaffen, der „Hilfsausschuß Aufbauschule in Horn”, das Bun- desministerium für Unterricht, die Landeslandwirtschaftskammer, die Stadtgemeinde Horn und viele andere Stellen und Einzelpersonen halfen mit Stipendien und Unterstützungen aus. Dies waren die äußeren Voraussetzungen für das Gedeihen der neuen Schule, die inneren lagen in der Auslese und der konzentrierten Arbeit der tehrer und der Zöglinge.

Im ersten Jahr wurden von der Prüfungskommission, in der ein Vertreter des Bundesministeriums für Unterricht, des Landesschulrates, der Direktor des Gymnasiums und zwei Fachvertreter aus dem Lehrkörper saßen, alle Bewerber aufgenommen. Bei der Prüfung wurde an Wissen nicht mehr verlangt, als von einem Absolventen einer achtklassigen (= acht Jahre!) Volksschule erwartet werden kann. Entscheidender Wert wurde auf die geistige Reife und die Intelligenz des Aufnahmswerbers gelegt.

Die neuen Aufbauschüler zeigten von Anfang an fast durchwegs großen Ernst, zähen Fleiß und ein senr gutes Benehmen, auch wenn sie ebenso alt oder sogar älter waren als ihre Erzieher. Geistig waren sie meist schwerfälliger als die Schüler des Gymnasiums, charakterlich waren sie ihnen überlegen. Sie waren ja auch meist älter als diese und wußten, was sie wollten. Zwischen den Schülern der beiden Anstalten, die im selben Schulgebäude untergebracht waren, herrschte ein stiller Wettkampf.

Die für das verkürzte Studium an der Aufbauschule Ungeeigneten schieden meist schon im ersten Semester aus, für viele kam die Leistungskrise aber erst im zweiten Jahrgang, In diesem erfolgte die Teilung in einen realgymnasialen Zug mit einer lebenden Fremdsprache und in einen gymnasialen mit Griechisch. Die erste Matura wurde im Jahre 1933 unter dem Vorsitz eines Vertreters des Unterrichtsministeriums und des zuständigen Landessdiulinspektor abgehalten. Von den dreizehn Kandidaten bestanden elf, davon vier mit Auszeichnung, zwei wurden für einen Termin reprobiert. Dieses Verhältnis änderte sich in den folgenden Jahren nicht viel und hält durchaus den Vergleich mit anderen Mittelschulen aus. Nach dem „Umbruch” liefen die alten Klassen nach dem österreichischen Lehrplan aus, die neuen dagegen wurden nach deutschem Lehrplan geführt, das heißt die Aufbauschule war sechsklassig, hieß aber nicht mehr Aufbauschule, sondern „Förderklassen”. Das Lehrgut war natürlich überall „im neuen Geiste” gehalten, den neue, nationalsozialistische Erzieher der Jugend vermitteln sollten. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Zöglinge stießen sie jedoch auf zähen inneren Widerstand, der nicht zu überwinden war. Nach dem Zusammenbruch gelang es, unter großen Schwierigkeiten im Jahre 1946/47 die Aufbauschule wieder ins Leben zu rufen. Die Zöglinge der beiden jetzt bestehenden Jahrgänge sind noch im Bundeskonvikt untergebracht. Im nächsten Schuljahr sollen sie wieder in ihr eigenes Haus, ins Aufbaukonvikt, kommen.

Es ist bekannt geworden, daß das Bundesministerium für Unterricht für ganz Österreich zwei Aufbauschulen plant. Eine soll nördlich der Alpen liegen, -eine südlich. Diese wird laut Prospekt nächstes Schuljahr in St. Georgen am Längste in Kärnten eröffnet, und zwar als Bundes- erziehungs’anstalt vom Aufbautyp. Der Ort für die Aufbauschule nördlich der Alpen ist noch nicht endgültig festgelegt, doch ist Horn dafür zweifellos der gegebene Ort. Nicht nur, weil hier die erste Aufbauschule Österreichs entstand, sondern weil hier schon wieder zwei, mit nächstem Schuljahr drei Jahrgänge der wiedererstandenen Aufbauschule laufen. Ein Konviktsgebäude, das den zu erwartenden Anforderungen genügt, ist vorhanden. Seine Adaptierung kostet jedenfalls nur einen Bruchteil dessen, was eine Verlegung und Neueinrichtung in großem Stil erfordern würde. Dazu kommt noch, daß am Horner Realgymnasium und den schon bestehenden Aufbaujahrgängen noch zahlreiche Lehrer und Erzieher der Aufbauschule vor 1938 unterrichten. Die Kontinuität bliebe also in jeder Hinsicht gewahrt, was durchaus wünschenswert erscheint —- falls die Aufbauschule in der bisherigen Form geführt werden soll. Die diesbezüglichen Pläne des Bundesministeriums für Unterricht sind hier noch nicht bekannt. Fest steht bloß, daß im nächsten Schuljahr, 1948/49, in Horn die ersten drei Jahrgänge der Aufbauschule nach den bisherigen Bestimmungen weitergeführt werden. Es ist die Absicht dieser Zeilen, alle an dieser Schule interessierten Kreise zur Mitarbeit zu gewinnen und wieder die Unterstützung der berufenen Stellen zu erreichen.

Die Direktion hat einen Prospekt herausgegeben, der alle wesentlichen Bestimmungen über Aufnahme und Unterbringung enthält. Entscheidend für die Aufnahme ist nicht das Wissen, sondern die Intelligenz und die geistige Reife. Dementsprechend sind die Anforderungen gehalten:

Absolvierung der Schulpflicht (erreichtes 14. Lebensjahr); Kenntnis der vier Grundrechnungsarten, auch mit Dezimalstellen, und einfache Schlußrechnungen; die Fähigkeit, einen kurzen Aufsatz zu verfassen, und das Wichtigste von der deutschen Rechtschreibung.

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