Beclin

Strafrechtsethikerin Beclin: "Täter dürfen sich freilügen"

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Es sei unmoralisch, ein Vermögensdelikt schwerer zu ahnden als eine Gewalttat, so die Kriminologin Katharina Beclin. Über ethische Schieflagen und ihre Folgen im Strafrecht.

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Es sei unmoralisch, ein Vermögensdelikt schwerer zu ahnden als eine Gewalttat, so die Kriminologin Katharina Beclin. Über ethische Schieflagen und ihre Folgen im Strafrecht.

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Die für 2022 vom Justizministerium angekündigte Reform des Maßnahmenvollzugs ist längst überfällig, sagt die Kriminologin Katharina Beclin. So fehlten seit Jahren die Mittel, um Strafinsass(inn)en nach ihrer Entlassung in die Gesellschaft zu reintegrieren.

DIE FURCHE: Frau Professorin Beclin, wie rechtfertigen wir eigentlich als Gesellschaft das Prinzip von Strafe aus ethischer Sicht?
Katharina Beclin:
Eine Strafe ist ein extremer Eingriff in die Menschenrechte und in die persönlichen Freiheiten. Der ethische Anspruch des Strafrechts sollte der Schutz der Menschenrechte sein. Eigentlich sollte man das Strafrecht also nur einsetzen, wenn ein Mensch einen anderen in seinen Menschenrechten beeinträchtigt hat. Ladendiebstahl würde ich also nach diesem Anspruch eher im Verwaltungsstrafrecht als im gerichtlichen Strafrecht sehen.

DIE FURCHE: Welche Schieflagen identifizierten sie noch im heimischen Strafrecht?
Beclin:
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Die Mächtigen haben das Strafrecht geschaffen, um ihre Interessen zu schützen. Sie wollten etwa Vermögensdelikte schwerer bestrafen als Gewalttaten. Das sieht man darin, wie Gewalttaten im Vergleich zu Vermögenstaten gewichtet wurden. Ein Gutsherr konnte sich vor gewalttätigen Übergriffen besser schützen als vor kleinen Diebstählen seiner Untergebenen. Auch heute sehen wir: Je simpler das Delikt und je harmloser die Täter, desto eher bleibt er im System hängen. Je mächtiger der Angeklagte, desto seltener – weil er etwa bessere Anwälte bezahlen kann. In den letzten Jahrzehnten hat man entgegengesteuert, aber immer noch zu wenig. Wenn jemand zum Beispiel ein Vermögensdelikt begeht, um sich selbst ein fortlaufendes Einkommen zu beschaffen, gibt es eine höhere Strafandrohung. Zu dieser Gewerbsmäßigkeit kommt es aber eher bei Personen, die kein Einkommen haben. Wir bestrafen jene strenger, die einen Milderungsgrund – kein eigenes Einkommen – haben. Bei korrupten, mächtigen Menschen kommt es hingegen selten zu Verurteilungen.

DIE FURCHE: Wäre es auch moralischer Sicht sinnvoll, die Strafhöhe anzuheben? Etwa im Bereich der Sexualdelikte?
Beclin:
Es gibt keine empirischen Beweise, dass höhere Strafen abschreckender sind als niedrige. Ausschlaggebend ist, ob es zu einer Verurteilung kommt. Es werden aber nur etwa zehn Prozent der Vergewaltigungen angezeigt, bei diesen wenigen kommt es nur selten zu Verurteilungen. Auch für die Frauen ist es wichtiger, dass es zu einer Verurteilung kommt, als dass der Täter eine lange Strafe bekommt. Denn dann haben sie zumindest in der Sache recht bekommen. Wenn der Täter der Kindesvater ist, schrecken höhere Strafen eher von einer Anzeige ab. Viele Frauen sind von den Unterhaltszahlungen abhängig.

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