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Die Straffreiheit: ein angreifbares Tabu

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Ungeheuerlich, die Kirche rufe nach Strafe für Abtreibung: So derTenorder Kritik an Äußerungen des neuen Feldkircher Bischofs. Ein modernes Tabu steht zu Debatte.

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Ungeheuerlich, die Kirche rufe nach Strafe für Abtreibung: So derTenorder Kritik an Äußerungen des neuen Feldkircher Bischofs. Ein modernes Tabu steht zu Debatte.

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Eigenartig: Unsere Zeit kennt scheinbar keine Tabus. Uber alles darf man öffentlich reden: über Intimitäten, Unterstellungen, Perversionen. Ein Thema aber schneidet man lieber nicht an: die Bestrafung der Abtreibung. Ich gebe zu, daß das Thema heikel ist. Aber kann man mit der derzeitigen Situation zufrieden sein? Hat sich nicht vielmehr bewahrheitet.

was Alfred Grinschgl vor mehr als zehn Jahren (FURCHE 18/ 1977) geschrieben hat: „Die Fristenlösung ist einer jener Fälle, in denen eine regierende Partei sich das gar nicht geringe Ziel gesteckt hat, die öffentliche Meinung einfach umzudrehen… Schon bisher war sie ein Schulbeispiel dafür, wie rasch überlieferte Wertvorstellungen in Vergessenheit geraten.“

Und das ist schlimm — umso mehr, als alle Argumente der Abtreibungsbefürworter widerlegt worden sind. Allein die pausenlose Wiederholung ihres Standpunktes verdunkelt diese Tatsache.

Da ist zunächst die Behauptung, die Abtreibungsziffern hätten sich durch die liberalisierte Gesetzgebung nicht geändert. Bernard Nathanson, Vorkämpfer für die Abtreibung in den USA und ehemals Leiter der größten New Yorker Abtreibungsklinik, der vor Jahren das „Lager gewechselt“ hat, stellte mehrmals klar, daß die Abtreibungslobby von Anfang an mit weit überhöhten, gefälschten Dunkelziffern für Abtreibung gearbeitet habe.

Betrug stand also am Anfang - und auch Verschleierung des folgenden Ausmaßes der Katastrophe wird seither in Österreich praktiziert. Nur so läßt sich die Behauptung am Leben erhalten, die Gesetzgebung habe keinen Einfluß auf das Ausmaß der Abtreibungen.

Dabei ergab 1983 eine repräsentative Umfrage unter Frauen, die zur Abtreibung entschlossen waren, daß 35 Prozent von ihnen vor diesem Schritt zurückgeschreckt wären, wenn ihre Handlung unter Strafsanktion gestanden wäre.

Geht man von den geschätzten 80.000 jährlichen Abtreibungen hierzulande aus, hätte man also mittels Strafgesetz seither 140.000 das Leben retten können! Daß das Strafgesetz regulierend wirkt, zeigt auch das Beispiel Irlands, das einzige Land in Westeuropa, in dem Abtreibungen unzulässig sind: Es hat die höchsten Geburtenraten unseres Kontinents.

In allen übrigen Fragen setzen wir ja auch auf die regulierende Wirkung des Strafrechts: beim Drogenhandel und -konsum, bei der Bekämpfung des Autorasens und alkoholisierten Lenkens, bei der Vermeidung von Steuerhinterziehung. All das wird bestraft, obwohl massenhaft dagegen verstoßen wird, um dennoch das Uberhandnehmen von Fehlver-

halten hintanzuhalten. Auch Abtreibung ist anerkanntermaßen ein Übel.

Viele Abtreibungsbefürworter setzen übrigens auf die bewußtseinsbildende Wirkung von Strafen — nur eben in Bereichen, die in ihr ideologisches Konzept passen. Ich denke an die Forderung, Vergewaltigung in der Ehe im Strafgesetz unterzubringen. Da werden all jene Argumente bemüht, die in der Abtreibungsdebatte als indiskutabel gelten.

Probleme ließen sich mit dem Strafrecht nicht lösen, heißt es. Das stimmt. Denn es verhindert weder Morde, noch Einbrüche oder Betrugshandlungen. Wer dem Strafrecht die Latte so hoch legt, müßte konsequenterweise insgesamt für seine Abschaffung eintreten. Weiterhin aber Kleinigkeiten wie Gurtenanlegen zu bestrafen, beim Lebensschutz jedoch ein Auge zuzudrücken, ist pervers.

Als nächstes wird ins Treffen geführt, die Fristenregelung zwinge ja niemanden zur Abtreibung. Auch das stimmt. Nur: Bei jeder Abtreibung wird ein Kind umgebracht. Hier geht es um das Leben eines schutzwürdigen Wesens, eines hilflosen Menschen, der die gleiche Würde hat wie jeder von uns.

Die Art des Umgangs mit ihm darf nicht beliebig dem privaten Ermessen einzelner überlassen werden. Bei anderen Fragen ist uns das auch klar: Bei Kindesmißhandlungen, Tierquälerei (siehe Dossier) oder bei der Apartheid-Politik wird auch an unser Engagement für die Hilflosen appelliert — über die Landesgrenzen hinweg sogar. Und wo gutes Zureden allein nicht hilft, ruft man nach Sanktionen.

Die Existenz des Kindes im Mutterleib beschneidet das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Dieses Recht gilt es vor der Empfängnis wahrzunehmen,

nicht nachher. Und das geht heute leichter als je zuvor: 95 Prozent der abtreibungswilligen Frauen waren über Empfängnisverhütung informiert.

Wie könnt ihr eure Botschaft vom barmherzigen Gott in Einklang mit dem Ruf nach Strafe bringen? hält man den Christen entgegen. Eine knifflige Frage.

Da ist zunächst festzuhalten, daß für alle, die an das wunderbare Wirken Gottes in ihrem Leben glauben, eine Abtreibung nicht wirklich in Frage kommen wird. Sie wissen, daß ihr Kind ein Geschenk Gottes ist und werden sich auch in tiefster Not an die Überzeugung klammern, daß Jesus sie auf Wegen des Heiles führt. Grob gesprochen: Christen sollten nicht die Strafe brauchen, um sich wohl zu verhalten.

Damit behaupte ich keineswegs, daß es unter Katholiken niemals zu Abtreibungen kommt. Wer ehrlich zu sich ist, weiß um die Gefahr der Versuchung - und ist daher dankbar für die Strafandrohung. Er wird sie als zusätzliche Stärkung seines schwachen Willens auffassen, wird froh sein, daß es dank der Strafe keine Abtreibungskliniken mit offenen Türen und routiniertem Service im Lande gibt, die in einer labilen Situation zu einem Schritt verleiten könnten, den er lebenslang bereuen würde.

Er wird damit auch dem Druck seiner Umgebung, unter schwierigen Bedingungen (Alter, Studium, ein verantwortungsloser Partner) doch abzutreiben, leichter standhalten.

Gleiches gilt verstärkt für jene, die nicht im Glauben Orientierung finden, sondern sich danach richten, was erlaubt und verboten ist. Mit welchem Recht beraubt man diese Menschen der Orientierungsmöglichkeit in einer so entscheidenden Frage?

Wer Strafe nur als Rache an einem ertappten Täter sieht, hat zu wenig über das Thema nachgedacht. Die Strafandrohung macht klar: Hier geschieht Leidbringendes — unterlaß es!

Wer zweifelt noch daran, daß Abtreibung Leid bringt? Längst hat sich der Begriff „Post-abor- tion-Syndrom“ für die seelische Misere, die die meisten Frauen nach einer Abtreibung heimsucht, etabliert. Die Folgen reichen von Baby-Alpträumen, Depressionen über Eßstörungen, Feindschaft gegen Männer bis zu Selbstmordgedanken und -versuchen.

„Die vorsätzliche Zerstörung des eigenen, ungeborenen Kindes ist so traumatisch und jenseits des üblichen menschlichen Erfahrungshorizonts, daß sich langwährende Folgen einstellen“, schrieb die Amerikanerin Susan Stanford (FURCHE 40/1988). Sie hat selbst abgetrieben und hilft nun Frauen, die die gleiche Tragödie durchlebt haben, ihr Trauma zu bewältigen.

Es ist wichtig, das Geschehen nicht durch Wortgeklingel wie Schwangerschaftsunterbrechung, Abbruch oder ,Interruptio“ zu verschleiern. Es gilt, klar zu sehen, was wirklich geschieht: Ein Kind, das leidet, wird „vorsätzlich zerstört“, wie Susan Stanford sagt und wie es der Film „Der stumme Schrei“ (die Ultraschall-Aufnahme einer Abtreibung) deutlich zeigt.

Wer dies erkennt, wird sich auf Dauer nicht mit dem Slogan „Helfen statt strafen“ zufriedengeben können. Er ist eine Pseudo-Alternative. Keine Frage: Es geht um Hilfe - für Frauen, die an eine Abtreibung denken, Männer und Eltern, die zu einer Abtreibung drängen, Ärzte, die Abtreibungen durchführen, für uns alle, die wir uns zunehmend mit dem heutigen Massenmord abfinden.

Die Strafandrohung ist eine solche Hilfe. Für einen entsprechenden Gesetzesbeschluß gibt es heute keine Mehrheit. Das muß man zur Kenntnis nehmen. Umso wichtiger ist eine entsprechende Bewußtseinsbildung, die nicht von Rachedurst und Selbstgerechtigkeit, sondern von Mitleid getragen sein muß.

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