gewaltschutzpaket

Wie nachhaltig ist Sühne?

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Ein „türkis-blaues Erbe“ trat mit Anfang des Jahres in Kraft: das „Gewaltschutzpaket“. Darin wird vor allem auf Strafverschärfung gesetzt. Ob das die Täter davon abhält, ihre Fäuste zu ballen, bezweifeln Kritiker. Gefordert wird ein Umdenken im Justizwesen.

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Ein „türkis-blaues Erbe“ trat mit Anfang des Jahres in Kraft: das „Gewaltschutzpaket“. Darin wird vor allem auf Strafverschärfung gesetzt. Ob das die Täter davon abhält, ihre Fäuste zu ballen, bezweifeln Kritiker. Gefordert wird ein Umdenken im Justizwesen.

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Die Angelobung einer neuen Regierung bedeutet nicht automatisch ein Reset. Im Falle Österreichs heißt das: Türkis-Blaue Beschlüsse gelten weiterhin – vorausgesetzt sie wurden nicht explizit im Koalitationsvertrag neu verhandelt. Und das war beim sogenannten Gewaltschutzpaket nicht der Fall. Also trat die Gesetzesänderung, die noch 2019 den Nationalrat passierte, mit 1. Jänner in Kraft. Dass es absehbarer Zeit noch einmal genau unter die Lupe genommen wird, scheint trotz der Tatsache, dass die Grünen zu den Hauptkritikern zählten, nicht der Fall zu sein. Zwar wurde in einer Passage des Koalitationsvertrages eine Aufstockung der Gewaltprävention vage angedeutet – in welchem Umfang das sein soll und wer dafür zuständig ist, bleibt allerdings offen. Für heftige Kontoversen sorgt es dennoch nach wie vor. Kritiker, von der Richtervereinigung bis hin zu zahlreichen NGOs, warfen oder werfen den Verantwortlichen vor, an falscher Stelle reformiert zu haben. Die wahren Missstände, so die Vorwürfe, wären stattdessen aus parteitaktischen Gründen ignoriert worden. Doch was genau ändert sich durch die neue Gesetzgebung und an welcher Stelle bemängelt wer was?

Erhofft wird ein Abschreck-Effekt

Einer der wesentlichen Punkte innerhalb der gesetzlichen Änderung ist das verschärfte Strafmaß für Gewalttäter. So wurden etwa diverse Mindeststrafen erhöht. Wurde eine Vergewaltigung in der Vergangenheit mit mindestens einem Jahr Haft bestraft, muss der potenzielle Täter ab jetzt mit wenigstens zwei Jahren rechnen – die er zu 100 Prozent absitzen muss. Denn gerade bei Sexualverbrechen fallen seit Anfang 2020 gänzlich bedingte Strafen (eine Art Probezeit ohne Freiheitsentzug) ausnahmslos weg. Gestrichen sind auch Straferleichterungen für junge Erwachsene. Weist man etwa einem 18-jährigen Teenager einen Gewalt-, Sexual- oder Bandendelikt nach, gilt auch für ihn die vorgesehene Strafe von mindestens fünf Jahren. Schärfer geahndet werden auch Gewalttaten gegen Kinder bzw. besonders schutzbedürftigen Personen (die laut BKA in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind). Straftäter müssen zudem mit einem lebenslangen Berufsverbot in einschlägigen Betreuungsjobs rechnen. Nicht zuletzt setzt es für außergewöhnlich brutale Gewaltverbrechen ab jetzt weitaus drastischere Strafen.

Angesichts der zahlreichen Frauenmorde in Österreich (2018: 41; 2019: 34) und anderweitigen Gewaltverbrechen (2018 wurden 69.426 Anzeigen vermeldet, die Dunkelziffer wird auf viermal so hoch geschätzt) eine schärfere Gangart einzulegen, erscheint auf den ersten Blick nur konsequent. Nicht zuletzt, da „Türkis-Blau“ mit dem Versprechen für härtere Strafen angetreten war. In einer Aussendung argumentierte etwa Karoline Edtstadler (ÖVP), den Entscheidern ginge es vor allem darum, Kriminelle „abzuschrecken“. Die Schlussfolgerung, dass die Erhöhung von Strafen allein das Problem von Gewalt in der Gesellschaft löst, sehen allerdings einige als zu kurz gegriffen. „Kein Täter überlegt sich, bevor er sein Opfer attackiert, wie hoch das Mindestmaß der Strafe ist, die ihn erwarten könnte“, sagt zum Beispiel Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins „Autonome Österreichische Frauenhäuser.“ In ihren Augen wäre das bisherige Strafmaß ohnehin ausreichend gewesen. „Es wurde ja bereits 2015 erhöht, aber nie wirklich ausgeschöpft.“

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