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Hilfe für Verbrecher und für deren Opfer

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Die Diskussion über Reformen im Bereich des Strafvollzugs entflammt in Österreich (wahrscheinlich nicht nur in Österreich) stets zur Unzeit: Immer dann, wenn ein besonders grauenhafter Mord die eine oder andere Gazette ihres Auftrages zu umfassender Information zu entheben scheint, ertönt der Ruf: Einsperren, daß die Schwarte kracht! Die Todesstrafe muß wieder her! Für seriöse Überlegungen, wie den Straftätern ohne falsche Humanitätsduselei wieder der Weg in die Gesellschaft gewiesen oder wie den Opfern der kriminellen Taten wirksamer geholfen werden könnte, reicht es zumeist nicht. Die am 1. Juli 1978 in Kraft getretene Novelle zur Strafprozeßordnung könnte bis auf weiteres zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.

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Die Diskussion über Reformen im Bereich des Strafvollzugs entflammt in Österreich (wahrscheinlich nicht nur in Österreich) stets zur Unzeit: Immer dann, wenn ein besonders grauenhafter Mord die eine oder andere Gazette ihres Auftrages zu umfassender Information zu entheben scheint, ertönt der Ruf: Einsperren, daß die Schwarte kracht! Die Todesstrafe muß wieder her! Für seriöse Überlegungen, wie den Straftätern ohne falsche Humanitätsduselei wieder der Weg in die Gesellschaft gewiesen oder wie den Opfern der kriminellen Taten wirksamer geholfen werden könnte, reicht es zumeist nicht. Die am 1. Juli 1978 in Kraft getretene Novelle zur Strafprozeßordnung könnte bis auf weiteres zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.

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Bis zum Inkrafttreten dieser Novelle über die gesetzliche Besserstellung der Verbrechensopfer war es um die von kriminellen Handlungen Betroffenen in der Praxis schlecht bestellt: Die gerichtliche Durchsetzung eines Vermögensausgleichs für durch kriminelle Handlungen erlittene Schädigungen konnte Monate und Jahre in Anspruch nehmen. Abgesehen von der langen Dauer solcher Verfahren ist aber auch gar nicht einzusehen, warum Verbrechensopfer ihrem Recht über zahlreiche Hürden Jn der Bürokratie nachjagen, müssen. u [ ,isiam rfatrjBereits im November 1976 brachte die Volkspartei auf Initiative von Justizsprecher Walter Hauser im Parlament einen Antrag ein, wonach „der durch eine strafbare Handlung Geschädigte gegenüber dem Bund Anspruch auf Überlassung der vom Verurteilten dem Bund zugeflossenen Geldstrafe“ haben sollte. Dadurch sollten die Rechte des Geschädigten im Strafverfahren erweitert und die Verweisung auf den Zivürechtsweg so weit als möglich überflüssig gemacht werden.

Dem Konsensdenken im Justizressort entsprechend präsentierte bald darauf auch Justizminister Christian Broda einen ähnlichen Vorschlag. Dieses Überholmanöver der SP deutet die Volkspartei nun dahingehend, daß Broda eine Diskussion über den Hauser-Vorschlag vermeiden und selbst das Image des „besseren Reformers“ wahren wollte.

Sei es wie immer. Das Resultat ist durchaus akzeptabel: Der durch ein Verbrechen Geschädigte wird nun seit

1. Juli zwar nicht direkt aus der Geldstrafe befriedigt, dafür hat er aber Anspruch auf einen staatlichen Vorschuß (ähnlich wie bei der Unterhaltsbevorschussung) auf die Entschädigungssumme.

Freilich ist es mit der finanziellen Regelung allein nicht getan: Wie bei den Verbrechern selbst ist auch bei den Opfern von Verbrechen im Normalfall eine psychologische und soziale „Nachbehandlung“ dringend erforderlich. Dabei muß allen jenen, die bei dieser Gelegenheit nach „mehr Staat“ rufen, entgegengehalten werden, daß in diesen Fragen nicht die Regelung durch Gesetz, nicht die Betreuung durch amtliche Stellen das erfolg- verspechende Rezept ist. Im Gegenteil: Der freiwillige Einsatz durch private Institutionen verspricht den größten Erfolg.

In der Praxis haben sich bereits eine Reihe von Organisationen bewährt, deren Ziel es ist, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Angst in der Bevölkerung abzubauen. Zwei gesellschaftliche Gruppen stehen sich in der „Nachbehandlung“ von Kriminalfällen in geradezu gespenstischer Form gegenüber: Die Kriminellen selbst und die Opfer der Verbrechen.

Bereits vor einiger Zeit beschäftigte sich das Femseh-Magazin „Horizonte“ mit dem Schicksal von Verbrechens- opfem: Jährlich werden mehr als 200 Menschen - offiziellen Angaben zufolge - von Verbrechern verletzt oder getötet. Derzeit gibt es keine staatliche Einrichtung, die sich im besonderen dieser Menschen annimmt. Abgesehen davon, daß bisher auch die finanzielle Seite für die Opfer der Verbrechen unbefriedigend geregelt war, hat man sich kaum Gedanken über die psychischen und körperlichen Dauerfolgen von kriminellen Gewalttaten gemacht. Viele der Opfer sind mangels Arbeitsfähigkeit zum Sozialfall geworden. Sie sind Zeugen einer „neuen Armut“: Menschen, die zwar Rechte besitzen, diese aber durchsetzen können.

Es gibt eine ganze Reihe privater Initiativen, die den Verbrechensopfern helfend unter die Arme greifen: Katholische und evangelische Pfarren leisten Hilfe, ebenso die Caritas, das Rote Kreuz und die Katastrophenhilfe österreichischer Frauen. Immer wieder zeigt sich, daß die Betroffenen kaum über ihre Möglichkeiten bei Gericht und den staatlichen Sozialstellen informiert sind. Oft genügt es, die Verbindung zum Sozialamt herzustellen, den Opfern Mut zu machen. Die Katastrophenhilfe nimmt von sich aus Kontakt zu den Geschädigten auf, stellt im Bedarfsfall finanzielle Hilfe zur Verfügung, betreut die Opfer mit Rat und Tat.

Erst vor wenigen Wochen hat sich eine neue Institution der Öffentlichkeit vorgestellt: Der „Weiße Ring“, eine gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsop- fem. Der Vater der Organisation ist XY-Zimmermann, der vor etwa zwei Jahren in Deutschland den „Weissen Ring“ ins Leben gerufen hat. Ziel der in Österreich neuen Institution ist es, zu beraten und materielle wie auch ideele Betreuung „überall dort, wo das Gesetz nicht ausreicht“, zu bieten.

Die Mitgliedschaften zum „Weißen Ring“ sind breit gestreut. Bereits kurz nach seiner Gründung meldeten sich spontan Polizisten, Justizwachebeam- te, Ärzte, Rechtsanwälte - also in großer Zahl Menschen, die aus ihrem Beruf die Probleme aus nächster Nähe kennen.

Ab Herbst soll mit der Arbeit konkret begonnen werden: Eine konzentrierte Werbekampagne soll die Organisation bundesweit bekanntmachen, man hofft auf die Unterstützung von Zeitungen, Banken und Versicherungsanstalten. Ein enger Kontakt mit dem Sozial- und Justizministerium soll überdies reibungslose Koordination sowie gegenseitige Information garantieren.

Alle Mitarbeiter legen Wert darauf, ihre Tätigkeit unentgeltlich auszuüben, wie der Generalsekretär der Gesellschaft, Helmut Oberhofer, unterstreicht. Die Arbeit will außerdem „bewußt parteiunabhängig als soziales Engagement“ verstanden werden. Ein dezentrales Netz mit Zweigstellen in allen Bundesländern soll bereits in naher Zukunft sicherstellen, daß in allen Gebieten Österreichs in konkreten Notfällen rasch und unbürokratisch Hilfe angeboten werden kann.

Unterstützung für die andere Seite der Kriminal-Medaille leisten jene privaten Institutionen und Menschen, die sich der entlassenen Häftlinge annehmen.

Einer derjenigen, die Tag für Tag mit den Problemen und Sorgen entlassener Häftlinge konfrontiert werden, ist beispielsweise der Sozialarbeiter Karl

Mayer von der Beratungsstelle für Haftentlassene des Pastoralamtes der Erzdiözese Wien. Er und eine kleine Gruppe von Männern und Frauen aus der katholischen Laienbewegung „Legio Mariae“ haben im Raum Wien gemeinsam mit dem Gefangenenseelsorger Rektor Eder ein Heim und Wohnungen geschaffen, in denen Haftentlassene Zuflucht finden.

In selbstlosem Einsatz versucht die Gruppe, den Straftätern die so schwierige Ubergangsphase .von der Abgeschlossenheit der Gefängnisse in die Unsicherheit der Freiheit zu erleichtern und vor allem die Gefahr der Rückfälligkeit zu reduzieren. Mit Hilfe von Spenden und regelmäßigen Subventionen sind zwar die laufenden Kosten zu decken, die längst fällige Erweiterung des Heimes - derzeit stehen 41 Plätze zur Verfügung - ist damit aber nicht zu finanzieren.

In den vergangenen fünf Jahren hat diese Gruppe 166 Männer betreut. Zwei Drittel von ihnen sind ehemalige Heimkinder, die oft infolge mangelnder Elternbindung an den Rand der Gesellschaft gerieten. Viele sind schrittweise in Situationen geschlittert, die sie mit den Gesetzen in Konflikt brachten. Die entlassenen Häftlinge wissen um ihr Außenseitertum, ihre Handlungen sind gekennzeichnet von irrationalem Denken und Mißtrauen: „Mit wenigen Ausnahmen hatten wir es mit Männern zu tun, die dem komplizierten Leben unserer Zeit einfach nicht gewachsen sind“, heißt es in einem Bericht über das erwähnte Wohnexperiment.

Alle Verantwortlichen und Hilfsbereiten wissen um die ungeheure Bedeutung der Bewährungshilfe. Das bestätigte auch die jüngste Enquete des Justizministeriums über die bedingte Entlassung. Bei dieser Gelegenheit wurde allerdings der falsche Eindruck erweckt, alle bedingt Entlassenen bekämen in der ersten Zeit nach ihrer Freilassung Bewährungshilfe zur Seite gestellt (teilweise dient die Bewährungshilfe auch als Argument für die bedingte Entlassung). Eine Betreuung aller Haftentlassenen durch die Bewährungshilfe ist aber schon einmal aus finanziellen Gründen vorerst nicht durchführbar.

Womit auch auf diesem Gebiet das freiwillige und private Engagement bis auf weiteres nicht wegzudenken sein wird.

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