Das Verbrechen im Kopf

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Nur Strafe und Therapie verringern das Rückfallrisiko. Trotzdem sitzen die meisten Sexualstraftäter, ohne daß ihnen die nötige psychische Behandlung zukommt.

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Nur Strafe und Therapie verringern das Rückfallrisiko. Trotzdem sitzen die meisten Sexualstraftäter, ohne daß ihnen die nötige psychische Behandlung zukommt.

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Herbert schafft es sehr schlecht, seine Bedürfnisse auszudrücken und durchzusetzen. Schon seit seiner Jugend hat er schwerwiegende seelische Probleme, war mehrmals wegen Eßstörungen in der Grazer Psychiatrie stationär aufgenommen, ist jetzt besachwaltert und mit 52 Jahren in Invaliditätspension. Herbert fühlt sich leicht von anderen benachteiligt und auch verfolgt. So ärgerte er sich im Herbst 1995 über Kinder, die im Hof seines Gemeindebaus lärmten. Herbert versuchte gar nicht erst, sich Ruhe zu verschaffen. Statt dessen ging er in seinen Keller - und zündete einen Stapel Holzkisten an. Herbert hatte Glück im Unglück: Passiert ist nichts, es entstand nur geringer Sachschaden. Herberts Pech war, daß das Gericht ihn wegen der Brandstiftung nicht nur zu einem Jahr Haft, sondern auch zur "Maßnahme" nach Paragraph 21/2 des Strafgesetzbuchs verurteilte. Erst hier, in der Justizanstalt Wien-Mittersteig, der Sonderanstalt zum Vollzug der Maßnahme, wurde ihm erklärt, was das bedeutet.

Heute, vier Jahre später, sitzt Herbert immer noch am Mittersteig. Er hat bis auf einen Pfarrer, der ihn öfters besuchen kommt, keine Bezugspersonen, Angehörige sowieso nicht, und sein Sachwalter, der ihn wegen seiner Schwierigkeiten, mit Geld und Behörden umzugehen, früher betreut hat, möchte dieser Aufgabe zukünftig auch nicht mehr nachgehen. Keiner wartet auf Herbert. Und keiner kann sicher gehen, daß Herbert in Krisensituationen nicht nochmals Gefährliches unternimmt, zumal es in Österreich so gut wie keine soziale Einrichtungen wie betreute Wohnheime gibt, die die Reintegration von Rechtsbrechern mit seelischen Problemen fördern.

Roland ist auch schon lange hier. Ziemlich genau 15 Jahre. Seit er erwachsen ist, war er eigentlich selten und dann nur kurz in Freiheit. Alle seine Delikte ereigneten sich im Rausch. Nach einer Vergewaltigung bekam er 1986 die Maßnahme, nach der Entlassung wurde er 1989 rückfällig: wieder vergewaltigte er im Suff eine Frau, die er in einem Lokal kennengelernt hatte. Jetzt ist die Strafe zwar abgesessen, aber er wird nicht entlassen. Zu gering sind die therapeutischen Fortschritte, zu hoch ist die Rückfallsgefahr, zumal Roland meint, kontrolliert trinken zu können (was noch nie geklappt hat und stets zu Delikten führte). Außerdem ist seine Einsicht in sein Fehlverhalten gering, sein Mitgefühl für das Opfer minimal und seine Strategien zur Rückfallsvermeidung unausgegoren. Seine intellektuelle Begabung zur Reflexion ist eben beschränkt, der Alkohol trug ein übriges dazu bei.

Der "Maßnahmenvollzug" wurde in Österreich 1975 im Rahmen der großen Strafrechtsreform eingeführt. Der Paragraph 11 des Strafgesetzbuchs beschreibt die Zurechnungsunfähigkeit und besagt, daß ein Täter, der wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns oder einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu begreifen oder dieser Einsicht entsprechend zu handeln, nicht schuldhaft handelte und daher nicht bestraft wird. Bei erheblicher Deliktschwere und zu erwartender weiterer Gefährlichkeit aufgrund der psychischen Störung wird er allerdings in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Und zwar auf unbestimmte Zeit, nicht bis zur Besserung der psychischen Störung, sondern bis zur Abnahme der einweisungsrelevanten Gefährlichkeit.

Roland und Herbert hingegen waren zwar zurechnungsfähig, verübten aber ihre Taten nach Überzeugung eines Gerichtssachverständigen und des Richters unter dem Einfluß einer geistigen Abartigkeit höheren Grades. Das bedeutet, daß sie eine Haftstrafe zu verbüßen haben und darüber hinaus weiterhin anzuhalten sind, bis jede Gefährlichkeit vorüber ist. Potentiell lebenslänglich. Jedenfalls bis zum urteilsmäßigen Strafende. Meistens darüber hinaus.

Straftaten verhindern Was soll mit jenen Tätern geschehen, die in ihrer Geschichte häufig selbst Opfer von Kindesmißbrauch, Vergewaltigung oder anderer schwerer Gewalt waren? Wie kann der Teufelskreis durchbrochen werden, daß aus Kindern und Jugendlichen, für die niemand Verantwortung übernehmen konnte/wollte, Erwachsene mit immer wiederkehrenden verantwortungslosen Verhaltensweisen werden? Durch Gefängnisse, wo asoziales Verhalten erfahrungsgemäß mehr verfestigt als überwunden wird? Unsere Gesellschaft kennt offenbar keine Alternativen, die die legitimen Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung mehr als die Wünsche nach Rache befriedigen. So werden die Täter weiterhin eingesperrt; neu ist die Behandlungsorientierung, die heute aber nur im Maßnahmenvollzug ansatzweise verwirklicht ist.

So ist das Motto am Mittersteig "Strafe und Therapie", und, mag es auch paradox erscheinen, dies ist keine Illusion. Internationale Ergebnisse der Rückfallforschung von Sexual-delinquenten und anderen Gewalttätern zeigen, daß Behandlung während der Strafe unabhängig von der Therapiemotivation des Täters die Rückfallsgefahr signifikant senkt! Das bedeutet: Therapie während der Strafe bringt mehr Sicherheit für uns alle als Strafe alleine. Dies ist auch die wirkliche Basis des modernen, therapieorientierten Umgangs mit Straftätern: Daß die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten geringer ist als nach traditionellem Vollzug. Wir Ärzte und Therapeuten werden daher, aus Gründen der durch unsere Arbeit zu erreichenden größeren Sicherheit, vom Justizministerium angestellt und finanziert.

Leicht ist die therapeutische Arbeit im Maßnahmenvollzug nicht. Es fordert sehr, auf vielfach stigmatisierte und schwierige Männer zuzugehen und therapeutische Beziehung und Begleitung anzubieten. Und doch kann im Lauf der Zeit Einsicht entstehen in Verhaltensweisen, die früher stets zu Delikten führten, was andere Herangehensweisen an kritische Situationen zu planen und zu trainieren erlaubt.

Wenn neben Mitgefühl mit den Opfern auch weitere Voraussetzungen stimmen, wie die Aussicht auf regelmäßige Arbeit, Verpflichtung zur absoluten Alkoholabstinenz, kompetente Weiterbetreuung und anderes, dann kann nach schrittweiser Erprobung (Vollzugslockerungen bis hin zu Freigang) eine bedingte Entlassung vorbereitet werden. Im besten Fall, denn Hindernisse gibt es viele: Auf Seiten der Betreuten tiefe Vorbehalte gegenüber Psychiatrie und Psychotherapie im allgemeinen und therapeutischer Arbeit hinter Gittern im besonderen. Auf Seiten der Gesellschaft ein Klima, das hundertprozentigen Erfolg (das Ausbleiben von weiteren Delikten) gerade bei entlassenen Sexualstraftätern nicht nur für möglich hält, sondern vehement einfordert.

Strafe und Therapie Und so ist unsere Arbeit nicht geeignet, Anerkennung zu ernten: einerseits werden wir von den Betreuten häufig als repressive Kriminalpsychiater gesehen, die durch Psychoterror Informationen sammeln, um harmlose Männer so lange wie möglich anzuhalten. Andererseits zeichnet die öffentliche Meinung besonders nach tragischen Anlaßfällen ein Bild von uns als verantwortungslose Sozialromantiker, die gemeingefährliche sadistische Psychopathen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Gesellschaft loszulassen trachten. Solche Kritik schmerzt und geht in eine falsche Richtung.

Gefährdung geht vor allem von jenen Tätern aus, die nur bestraft, aber nicht auch behandelt werden (von allen Sexualstraftätern werden nur zirka fünf Prozent in den behandlungsorientierten Maßnahmenvollzug eingewiesen!). Die meisten Vergewaltiger und Kindesmißbraucher sitzen heute ihre Haftstrafe ab, ohne daß über das Delikt, dessen Konsequenzen, Alkoholmißbrauch oder zukünftige bessere Strategien überhaupt gesprochen wird. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften im Strafvollzug wird kaum je thematisiert.

Was sollte sich ändern, um Menschen wie Herbert und Roland eine noch bessere Behandlung zukommen zu lassen und ein Leben außerhalb von Gefängnismauern ohne Bedrohung für andere möglich zu machen? Die Forderung nach mehr und qualifizierterer Betreuung in den Jusitzanstalten ist sicher ganz wesentlich, wenn man dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit bestmöglich entsprechen will.

Ganz wesentlich wäre aber auch ein differenziertes Angebot an Nachbetreuungseinrichtungen für Menschen nach Straf- wie Maßnahmenvollzug. Sind Übergangswohnheime mit integriertem Angebot von Arbeitstraining schon für "ganz normale" Haftentlassene kaum vorhanden, so gibt es für zu entlassende Maßnahmenpatienten bis auf vereinzelte ambulante Anlaufstellen keine Angebote. Dabei wäre gerade hier die Notwendigkeit von Wohnheimen, Beschäftigung, intensiver stützender und supervidierender Begleitung ganz wesentlich, um zumindest Menschen wie Herbert zu resozialisieren.

Selbst in Zeiten von Budgetknappheit dürfen wir nicht bestehende Betreuungsmängel akzeptieren oder weiter einsparen, wenn uns Sicherheit tatsächlich ein Anliegen ist. Keine sinnvolle Perspektive ist es wohl, mangels geeigneter Angebote zur Reintegration die Täter über ihr Strafende hinaus im Maßnahmenvollzug anzuhalten und allenfalls auf das nächste Millenium zu hoffen.

Der Autor arbeitet als Psychiater und Psychotherapeut in Ausbildung an der Universitätsklinik für Psychiatrie und derJustizanstalt Mittersteig in Wien.

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