Der Trieb zur Strafe

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Weder die chemische Kastration noch die Androhung einer lebenslangen Gefängnisstrafe bedeutet mehr Sicherheit vor Kinderschändern.

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Weder die chemische Kastration noch die Androhung einer lebenslangen Gefängnisstrafe bedeutet mehr Sicherheit vor Kinderschändern.

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Jeden Tag leben eine Menge Männer (Frauen ganz selten) irgendwo in Österreich heimlich an Kindern ihre sexuellen Triebe aus. Die Fährte zu einer solchen Tat führte kürzlich sogar zu einem Salesianer-Pater und Internatserzieher in Oberösterreich.

Kleine Formate und bunte Zeitgeist-Magazine vermarkten diese Fälle in breitester voyeuristischer Aufmachung: wir sind konfrontiert mit Pornoringen, die via Internet Hundertausende (!!) Bilder von Kindern anbieten. Gnadenlos sind die Kleinen für sadomasochistische Handlungen verhökert worden. Wir sehen Menschen vor uns, die nichts dabei finden, sich an solchen Bildern zu begeilen. Dann wieder haben wir es mit Übergriffen in Familien oder deren Umfeld zu tun, angefangen von den täglichen Kitzelspielchen auf dem Schoß eines guten Onkels bis hin zu entsetzlichsten Erniedrigungen und Quälereien durch den eigenen Vater ...

Das Lesen und Hören von solchen Taten läßt die Emotionen hochgehen. Vor allem macht es wütend, weil die Gesellschaft ihre Schwächsten, die Kinder, ganz offensichtlich nicht zu schützen imstande ist. Das schürt bei vielen Menschen nicht nur Wut, sondern auch den Wunsch nach Rache.

Aber rechtfertigt der Druck der Emotionen auch schon den Ruf nach härteren Sanktionen? Das Thema "Kinderschänder" eignet sich jedenfalls bestens für den Wahlkampf. Publikumswirksame Medienberichte erfordern publikumswirksame Kampfansagen - dementsprechend spitzen die Parteien ihre Positionen zu: Chemische Keule Die FPÖ will endlich aufräumen: "Kinderschänder muß die ganze Härte des Gesetzes treffen!" wird getrommelt. "Wer inhuman handelt und sich an Kinderseelen vergreift, hat kein Recht auf Humanität!" Die ÖVP setzte dieser Tage auch noch eins drauf: Pädophile Straftäter sollen chemisch kastriert werden, "denn die Erfahrung habe gezeigt, daß eine Gesprächstherapie bei manchen Tätern allein selten genügt", berichtete die Justizsprecherin. Kastrieren - das klingt endgültig. Wenn einer kastriert wird, kann ja wohl nix mehr passieren.

Die eilfertigen Forderungen der letzten Tage werden sicher nicht auf taube Ohren stoßen. Auch deshalb, weil in großen Teilen der Bevölkerung ohnehin irgendwie der Eindruck vorherrscht, man habe sich zu sehr um die Täter gesorgt, anstatt sich zu bemühen, die Kinder wirksam zu schützen.

Und trotzdem - weder die generelle Forderung nach lebenslangem Wegsperren noch eine Hormonspritze werden sexuelle Gewalt an Kindern verhindern können. Schon gar nicht durch Ersttäter (siehe Seite 5). Einerseits schreckt die Androhung von noch so hohen Strafen Menschen selten davor ab, ein Verbrechen zu begehen. Das gilt ganz besonders für eine bestimmte Kategorie von Triebtätern. Sie halten sich, wie Fachleute immer betonen, ja sowieso für "unschuldig", fallen regelrecht aus allen Wolken, wenn sie von einem Tag zum anderen als Verbrecher dastehen, wo sie doch "eh nix getan haben" ...

Bei verurteilten Tätern gilt die Psychotherapie nach wie vor als wichtigste Beeinflußungsmöglichkeit, weil nur über die persönliche Motivation und Gefühlslage etwas bewirkt werden kann. Bei solchen Therapien, bei der es um die Einsicht in die eigene Schuld und das Hineinfühlen in die Opfer geht, kann ein hoher Prozentsatz der Menschen als geheilt betrachtet werden. Das Problem ist, daß es zu wenige Möglichkeiten für solche Therapien gibt. Es fehlt an Geld und qualifizierten Therapeuten.

Bei besonders schweren, komplizierten Fällen werden schon heute medikamentöse Behandlungen angewendet. Mit Hilfe der Chemie wird, vereinfacht gesagt, die Sexualität ausgeschaltet. Eine Methode, die aber - wie die Erfahrung zeigt - ebenfalls keine Garantie dafür ist, daß solche Delikte nie wieder begangen werden können ...

Die Forderung der FPÖ nach Gnadenlosigkeit ist ein eigenes Kapitel, sie ist nämlich auch ein Verstoß gegen fundamentale Prinzipien unserer Rechtsordnung: Rachegelüste?

So zählt es zu den ganz großen Fortschritten der modernen Gesellschaft, daß auch Verbrecher menschlich behandelt werden. Die verhängte Strafe dient nicht (nur) dazu, die Rachegelüste der Gesellschaft zu befriedigen. Es geht darum, einem Verurteilten die Einordnung in die Gesellschaft wieder zu ermöglichen. Das gilt auch für Sexualstraftäter, so abstoßend ihre Taten auch sein mögen.

Die Justiz läßt schon jetzt schwer gestörte Menschen für immer hinter Schloß und Riegel oder hinter die Mauern einer Klinik verschwinden. Wenn es sein muß, sogar bis ans Ende ihres Lebens. Aber jeder Fall muß auch unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsentwicklung des Täters geprüft werden. Kann man es wagen, diesen Menschen wieder zu entlassen?

Wer verlangt, daß alle Sexualstraftäter lebenslang weggesperrt gehören, macht sie zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung, läßt sie gnadenlos büßen dafür, daß immer wieder einer rückfällig wird. Und er nimmt ihnen alles - zuerst die Hoffnung und letztlich das Leben.

Man sollte sich, bei aller berechtigten Wut, vor jenen hüten, bei denen der Trieb zu strafen derzeit wieder besonders stark ist.

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