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Chancen des Sozialarbeiters

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Wenn man auf die Frage nach dem Beruf erwidert „Sozialarbeiterin“ oder „Fürsorgerin“, so begegnet man meist verständnislosen Blicken. Was hat denn so eine Fürsorgerin eigentlich zu tun, heute in unserer Wohlstandsgesellschaft? Gerade aber in unserer Zeit sind ihre Aufgaben mannigfaltig, muß doch überall dort eingegriffen werden, wo die Familie zu versagen droht oder schon versagt hat, wo kranke und alte Menschen einsam und ganz sich selbst überlassen sind, weil niemand für sie Zeit hat und nur sehr wenige bereit sind, ihre Sorgen anzuhören und einen Handgriff für sie zu machen. Gewiß, die Not, der wir heute gegenüberstehen, ist eine andere geworden, aber sie wird deshalb nicht als minder drückend empfunden, und sie zu lindern scheint fast mehr Verständnis und Einfühlungsvermögen zu erfordern.

Im folgenden soll ein kurzer Überblick über die verschiedenen und umfangreichen Aufgaben der Sozialarbeiter in den einzelnen Sparten der Wohlfahrtspflege gegeben werden.

Im Dienste des Kindes und der Jugend

Das Schwergewicht unserer Sozialarbeit liegt nach wie vor auf dem Gebiet der Kinder-umd Jugendfürsorge, und die Aufgaben, die hier besonders die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen beim Jugendamt zu bewältigen haben, sind äußerst vielfältig: Betreuung der Mündel, Wahrung ihrer Interessen, Pflegekinderaufsicht, Adoptionsvermittlung, Erziehungsberatung, Veranlassung, Durchführung und Überwachung von Erziehungsmaßnahmen, Unterbringung von Kindern in Kindergärten und Horten und, wenn nötig in Kinderheimen; außerdem Mutterberatung, Mitwirkung bei Schuluntersuchungen, Erholungsfürsorge. Die Aufzählung ließe sich noch fortsetzen, doch kann man die Aufgaben unter eine kurze Überschrift setzen: Wahrung und Förderung des Wohles des Kindes. Was das heißt und wie schwierig das in der Praxis und im Einzelfall sein kann, wird sich jeder leicht vergegenwärtigen können.

Wir wissen heute, wie äußerst wesentlich es für das Kind ist, sich in der Familie geborgen zu fühlen, und die Tätigkeit der Jugendfürsorge muß sich daher oft auch notgedrungen auf die Eltern und Erziehungsberechtigten erstrecken. Nur wenn diese ihre eigenen Schwierigkeiten entsprechend meistern, können sie die für die Betreuung und Erziehung von Kindern notwendige Liebe und Geduld aufbringen.

Die Sozialarbeiterinnen der Wiener Gebietskrankenkasse befassen sich ausschließlich mit Mutterschaftshilfe und betreuen die Mütter intensiv sechs Wochen vor, beziehungsweise sechs bis acht Wochen nach der Entbindung. Durch regelmäßige Hausbesuche wird überprüft, ob die Mutter das Neugeborene entsprechend versorgt, sie wird beraten und zur richtigen Pflege angeleitet, denn, wie überall, gilt auch hier der Grundsatz „vorbeugen ist besser als heilen“. Die Fürsorgerin assistiert außerdem bei den Untersuchungen im Kinderambulatorium.

Die Fürsorgerinnen der „Mttiter-Kind-Hilfe“, eines in fast allen Diözesen bestehenden Referates der SOS-Gemeinschaften, beziehungsweise der Katholischen Frauenbewegung, bemühen sich, schwangere Mädchen und Frauen (fast 50 Prozent aller Wiener Fälle betreffen verheiratete Frauen!), zu veranlassen, ihre Kinder zur Welt zu bringen. Hier gibt es Schwierigkeiten mit dem Freund oder mit den Eltern, dort kann die Frau nicht noch ein Kind versorgen, oder Will es der Mann nicht oder ist die Wohnung einfach zu klein. Wäre man nicht aller Sorgen los, wenn man sich das Kind nehmen ließe? Die Sozialarbeiterin versucht, die Mutter zu beeinflussen und ihr zu helfen, die Schwierigkeiten zu meistern. Durch Unterbringung in eigenen „Mutter und Kind“-Heimen kann sie besonders den ledigen Müttern eine große Sorge abnehmen.

Die „Schwierigen“

Sozialarbeiter sind auch als Psychologen und bei heilpädagogischen Beratungsstellen tätig. Im „Institut für Erziehungshilfe“ in Wien nehmen sich Psychologen und Sozialarbeiter schwieriger Kinder an. Die Hauptaufgaben der Fürsorgerin bilden hier einerseits die Aufnahme der Sozialanamnese und die Beratung der Erziehungsberechtigten, die oft wegen ihrer eigenen Probleme mit denen der Kinder nicht zurechtkommen, sowie anderseits die Arbeit mit den heranwachsenden Mädchen oder Buben. Die Sozialarbeiterin versucht, ihnen zu einer besseren Einsieht ihrjer Schwierigkeiten zu verhelfen und es ihnen dadurch möglich zu machen, ihre Einstellung Zu einer bestimmten Situation zu ändern.

So arbeitet zum Beispiel auch in der Heil-pädagogischen Station des SOS-Kinderdorfes Hinterbrühl eine Fürsorgerin als Erzieherin. In Zusammenarbeit mit einem Psychiater und einer Psychologin werden dort schwierige Kinder von allen SOS-Kinderdörfern Österreichs zwei bis drei Monate beobachtet beziehungsweise testet man Kinder, bei denen es fraglich erscheint, ob sie für eine Aufnahme in das Kinderdorf geeignet sind.

Ein weitgespanntes Arbeitsfeld

Nicht ungenannt soll die Arbeit der Fürsorgerin im Caritas-Kinderdorf für körper-und sinnesbehinderte Kinder in St. Isidor bei Linz bleiben. Ihr obliegt besonders die nachgehende Fürsorge für die Buben und Mädchen, die nach Absolvierung der Sonderschule im Kinderdorf Lehrstellen beziehungsweise Arbeitsplätze im Haushalt oder in der Landwirtschaft annehmen. In Zusammenhang mit dem Arbeitsamt müssen geeignete Arbeitsplätze gefunden werden, dem Arrbeätgeber sind die besonderen Eigenheiten der Kinder zu erklären und mit diesen selbst ist die Verbindung zur Kindördorf-Familie auf-rechtzuhalten.

Diplomierte Fürsorgerinnen sind auch als Heimleiterinnen in einigen Heimen für Kinder, für Lehrmädchen oder Studentinnen tätig.

Auch bei den Arbeitsämtern und bei der Tiroler Sozialberatungsstelle „Rat und Hilfe“ sind Sozialarbeiter beschäftigt. Man ist hier bestrebt, den jungen Menschen die Vielfalt der Berufsmöglichkeiten aufzuzeigen und sie bei der Berufs- und Arbeitsplatzwahl entsprechend ihren Fähigkeiten zu lenken. Dank der guten Arbeltsmarktlage ist es heute möglich, auch gestörten, behinderten oder straffälligen Jugendlichen einen Arbeitsplatz zu beschaffen, aber es erfordert eine viel intensivere Betreuung der Minderjährigen und einen engen Kontakt mit dem Arbeitgeber. Der Sozialarbeiter muß eingreifen, wenn sich Schwierigkeiten anbahnen und darf vor allem auch die Geduld nicht verlieren, wenn der Jugendliche sich nicht eingewöhnen kann, sondern anderwärtig vermittelt werden muß.

Schließlich soll im Rahmen der Jugendfürsorge noch das „Sozialreferat der Katholischen Jugend Österreichs“ Erwähnung finden. Die Hauptaufgaben der hier tätigen Sozialarbeiterin sind die persönliche und schriftliche Beratung von Mädchen, die eine Stelle im Ausland annehmen wollen, sowie die Veranlassung ihrer Betreuung in Freizeithedmen und durch Seelsorgestellen im Ausland. Auch ist häufig eine Betreuung nach der Rückkehr nach Österreich erforderlich, besonders dann, wenn Mädchen zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft ausgewiesen werden.

Hilfe für den Erwachsenen

Ein weiteres großes Arbeitsgebiet der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege bildet die Erwachsenenfürsorge und die hier eingesetzten Sozialarbeiterinnen befassen sich mit Ehe- und Familienberatung und mit der Betreuung von Einzelpersonen zu Hause oder in Spitälern, Altersheimen und Nervenheilanstalten. Auch hier wird mittels der Case-work-Methode versucht, Menschen bei der Bewältigung ihrer Schwierigkeiten zu helfen und ihnen auch eventuell durch arbeitstherapeutische Kurse die Anpassung an die Gesellschaft zu erleichtern.

Eine besondere Bedeutung kommt hier der Tätigkeit der Fürsorgerinnen an den Psychiatrischen Kliniken und Nervenheilanstalten zu. Sie sind nicht nur den Ärzten bei der Einholung und Ergänzung der Außenanamnese der Kranken behilflich, sondern stellen auch den Kontakt mit den Angehörigen der Patienten her und bemühen sich, ihr Verständnis für Krankheit und Bedürfnisse des Patienten zu wecken.

In diesem Zusammenhang sei auch der Psy-chohygienische Dienst der Caritas, die Lebens-müdenfürsorge, erwähnt. Ein Selbstmordversuch ist immer der Abschluß einer neurotischen Entwicklung: Der Mensch kommt mit seiner Umgebung nicht aus, sieht keinen Ausweg aus seinen ehelichen Schwierigkeiten, erträgt seine Einsamkeit oder seine körperliche Erkrankung nicht länger und dergleichen mehr. Auf Grund eines Abkommens mit der Bundespolizeidirektion werden der Caritas Wien alle Selbstmordversuche gemeldet und die Fürsorgerinnen können bereits während des Spitalsaufenthaltes mit den Patienten Kontakt aufnehmen. Nach ihrer Entlassung versuchen sie, ihnen in Zusammenarbeit mit einem Priester und Psychiater zu helfen, den Weg in die Gemeinschaft zurückzufinden.

Dem heute sehr akuten Problem der Vereinsamung entgegenzuwirken, hat sich auch die Kranfcenfürsoroe der Caritas zur Aufgabe gemacht. Die Fürsorgerin besucht Patienten, die niemanden haben, der zu ihrem Bett kommt und der ihnen kleine Besorgungen und andere Wege erledigt. Je nach Bedarf wird auch in Zusammenarbeit mit anderen Stellen für di Zeit nach der Entlassung Vorsorge getroffen! zum Beispiel durch Vermittlung einer FamiHenhelferin, eines Erholungsaufenthaltes.

Im Rahmen der Erwachsenenfürsorge soll auch die „Betriebsfürsorge“ kurz erwähnt werden. Hier besteht die Hauptaufgabe der Sozialarbedterin in der Beratung von Betriebsangehörigen und in der Erledigung von Wegen, die die Betroffenen selbst nicht machen können. Gewissermaßen unterstützt die Fürsorgerin damit indirekt auch die Interessen der Betriebsleitung: wenn sie zum Beispiel der im Betrieb beschäftigten Frau einen Platz für ihr Kind in einem Kindergarten vermitteln kann, braucht diese im Erkran-kun'gsfall der das Kind betreuenden Großmutter der Arbeit nicht fernzubleiben. Die Arbeitnehmer können häusliche Schwierigkeiten mit der Sozialarbeiterin besprechen und sind daher weniger nervös und weniger unfallgefährdet. Ebenso kann die Fürsorgerin zum Beispiel durch Hausbesuche feststellen, warum ein Lehrling Schwierigkeiten macht und ihm helfen, sie zu überwinden.

Eine Sozialarbeiterin im Alter von 23 bis 32 Jahren, die mindestens 163 Zentimeter groß ist, kann sich um eine Stelle als Kriminalbeamtin bei der Polizei bewerben. Nach einer weiteren zweijährigen Ausbildung in Theorie und Praxis hat sie dieselben Rechte und Pflichten wie ein Kriminalbeamter und wird bei den verschiedenen polizeilichen Dienststellen im ganzen Bundesgebiet eingesetzt. Ihr obliegt vornehmlich die Einvernahme von Buben bis zum 14. und von Mädchen bis zum 18. Lebensjahr, und zwar wenn sie entweder als Täter oder als Zeugen in Frage kommen. Außerdem wird die Kriminalbeamtin' mit der Vernehmung von erwachsenen Frauen betraut, wenn anzunehmen ist, daß diese eher einer Frau gegenüber Angaben machen, wie zum Beispiel bei Mißhandlungen, Sittlichkeitsdelikten usw. Die Kriminalbeamtin geht auch bei Streifen, Hausdurchsuchungen und Beobachtungen mit, trägt aber weder Waffe noch Uniform.

Sorge um die Gesundheit

Das Aufgabengebiet der Gesundheitsfürsorge ist ebenfalls sehr umfangreich. In enger Zusammenarbeit mit dem Arzt ist der Sozialarbeiter bestrebt, bei der Heilung und Rehabilitation von Körperbehinderten, Tuberkulosen, Geschlechtskranken, Alkoholikern mitzuwirken. Die zum Beispiel in TB-Fürsorge-stellen beschäftigten Sozialarbeiterinnen stellen Kontakt mit dem Patienten her, beraten und betreuen seine Familie während seines Heilstättenaufenthaltes, bemühen sich um Vermittlung einer entsprechenden Wohnung, um die Impfung der Kinder, um regelmäßige Kontrolluntersuchungen usw.

Die Fürsorgerinnen in der Kö'rperbehinder-tenfürsorge trachten besonders nach einer frühen Erfassung der Patienten und pflegen daher engen Kontakt mit den Jugendämtern, Ärzten und Schulen. Sie erstellen die Sozialanamnese, helfen dem Arzt bei der Untersuchung, stehen in Verbindung mit den orthopädischen Spitälern, beraten die Patienten und Angehörigen bei Hausbesuchen, vermitteln die Aufnahme in Schulen für Körperbehinderte, unterstützen die Klienten durch Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber usw.

So ist zum Beispiel die Caritas-Fürsorgerin in Oberösterreich bestrebt, den Absolventinnen der Lehrwerkstätten für behinderte Mädchen in Gallneukirchen bei der Eingliederung in den Arbeitsprozeß weitgehend zu helfen. Auch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt setzt zur Rehabilitation der Behinderten nach Arbeitsunfällen Fürsorgerinnen ein.

Schwierigen Aufgaben stehen die Sozialarbeiter in der Suchtkrankenfürsorge gegenüber. Beim „Burgenländischen Verband zur Fürsorge für Suchtkranke“ arbeitet die Fürsorgerin zum Beispiel in einem Team mit je einem Vertreter des Arbeitsamtes, der Gebietskrankenkasse, der Caritas und einem Richter zusammen und hilft dem Arzt in der Beratungsstelle durch die Aufnahme der Anamnese, durch Erhebung der Familiensituation bei Hausbesuchen, usw. Auch in anderen Bundesländern sind die Sozialarbeiter in der Trinkerfürsorge bemüht, mit den Patienten engen Kontakt herzustellen, laden sie zu Vortrags- und Ausspracheabenden ein und helfen ihnen beim Entschluß, sich einer Entwöhnungskur zu unterziehen.

Resozialisierung von Rechtsbrechern

Bin weiteres großes Arbeitsgebiet stellen die Jugendgerichts- und Bewährungshilfe sowie die Strafgefangenen- und Haftentlas-senenfürsorge dar. Ihr oberstes Ziel ist es, den Straffälligen zu resozialisieren und ihn darauf vorzubereiten beziehungsweise ihm dabei zu helfen, sich als freier Mensch in einer freien Gesellschaft zu bewähren.

Die Fürsorgerinnen der Jugendgerichtshilfe haben die Aufgabe, eingehende Erhebungen über den mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Jugendlichen durchzuführen und dem Richter einen Bericht über dessen Familiensituation, Charakter und Vorleben zu unterbreiten. Sie sind oft auch persönlich bei der Gerichtsverhandlung anwesend.

Muß ein Jugendlicher eine Haftstrafe im Jugendgefängnis verbüssen, so tritt die Sozialarbeiterin des Gefangenenhauses gleich nach seiner Einlieferung mit ihm in Kontakt und versucht, in Zusammenarbeit mit dem Psychologen durch Einzelaussprachen, Gruppenarbeit, Freizeitgestaltung, Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten und Arbeitgebern ihn so gut als möglich für die Rückführung in ein normales Leben vorzubereiten. Wenn die Eltern einverstanden sind und niemand anderer da ist, bleibt die Fürsorgerin auch noch zirka drei Monate nach seiner Entlassung mit ihm in Kontakt und hilft, anfängliche Schwierigkeiten zu überwinden und zu meistern.

Für Jugendliche, die nur bedingt verurteilt oder die aus der Strafhaft oder der Erziehungsanstalt probeweise entlassen werden, wird vom Gericht ein Bewährungshelfer namentlich bestellt. Seine Aufgabe ist es, einen intensiven Kontakt mit dem Jugendlichen herzustellen und ihm durch vertiefte Einzelfallhilfe zu helfen, Einsicht in seine Probleme zu gewinnen. Regelmäßige Aussprache und das Gefühl, daß jemand für ihn da ist und Zeit und Interesse für ihn hat, erleichtern es dem jungen Menschen, sich der Gesellschaft anzupassen und sein Leben so zu gestalten, daß er nicht wieder straffällig wird. Viele Jugendliche, für die Bewährungshilfe angeordnet wird, haben noch nie eine Vaterbeziehung erlebt und es ist daher das besondere Bestreben des „Vereines für Bewährungshilfe und soziale Jugendarbeit“, der dem Justizministerium untersteht und dessen Tätigkeit sich auf ganz Österreich erstreckt, männliche Sozialarbeiter einzustellen.

Die in den Strafanstalten für Erwachsene tätigen Fürsorger und Fürsorgerinnen des „Sozialen Betreuungsdienstes“ nehmen sich der Gefangenen und ihrer Familien während der Haftzeit an. Sie bemühen sich um ihre Resozialisierung und helfen ihnen, wenn sie es wünschen, auch noch nach Abbüßung der Strafe durch Vermittlung von Unterkunft, Arbeitsplätzen usw. Bei einer bedingten Entlassung wird den Sozialarbeitern des „Sozialen Betreuungsdienstes“ vom Gericht auch vielfach die Schutzaufsicht über den Entlassenen übertragen.

Die Insassen der in Europa einmaligen „Sonderanstalt“ in Wien, Mittersteig, werden durch den Psychiater, den Psychologen und die Fürsorgerin besonders intensiv betreut. Es handelt sich hier um eine Gruppe von Häftlingen, die in den verschiedenen Gefangenenhäusern Schwierigkeiten machen und daher zur Beobachtung und Behandlung für einige Monate nach Wien überstellt werden.

Sozialarbeiter in internationalen Organisationen

Schließlich wäre noch auf die Tätigkeit von Fürsorgerinnen bei internationalen Organisationen hinzuweisen. So obliegt es zum Beispiel der Sozialarbeiterin beim Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, sich der Eingliederung und Nachbetreuung von Füchtlingen anzunehmen, die sich infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen oder einer Menge sonstiger ungelöster Probleme in Österreich nicht ohne Hilfe eingewöhnen können.

Die Fürsorgerin der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz wirkt nicht nur bei der Ausbdidung von ehrenamtlichen Sozialhelfern und Beschäftigungstherapeuten mit, sondern bemüht sich auch, den zahlreichen Antragstellern aus dem In- und Ausland in ihren verschiedenartigen Anliegen zu helfen. In Zusammenarbeit mit dem Schweizer Roten Kreuz befaßt sie sich ferner intensiv mit der Erfassung und Nachbetreuung der asthmakranken Kinder, denen mehrmonatige Kuraufenthalte in der Schweiz vermittelt werden können.

Die Sozialarbeiterinnen des „Internationalen Sozialdienstes“, einer staatlich subventionierten, überparteilichen, überkonfessionellen, internationalen Organisation, die ihren Hauptsitz in Genf hat, widmen sich Personen, deren Probleme nur durch Intervention in zwei oder mehreren Ländern gelöst werden können. Sie stellen die Verbindung zwischen den inländischen Stellen der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege mit den zuständigen Dienststellen im Ausland her, veranlassen die für Uberstellungen von Kindern, Auslandsadoptionen, Repatriierungen usw. erforderlichen Erhebungen. Unter anderem bemühen sie sich auch, die in einem anderen Land lebenden Unterhaltspflichtigen auszuforschen und zu erreichen, daß sie ihren Verpflichtungen nachkommen.

Ich bin mir bewußt, daß in dieser kurzen Zusammenfassung bei weitem nicht sämtliche Tätigkeiten von Sozialarbeitern in Österreich erwähnt werden konnten und daß zum Beispiel die sehr wichtige Arbeit von Fürsorgerinnen bei der Bahnhofsmission, in der Diö-zesan-Caritas und außerhalb von Österreich im Team der Entwicklungshelfer überhaupt nicht angeführt wurde. Auch muß hinzugefügt werden, daß die Tätigkeit der Sozialarbeiter hier nur skizzenhaft beschrieben ist. Selbst diese kurze Skizze zeigt jedoch, welch ein mannigfaches, abwechslungsreiches und interessantes Feld qualifizierter Tätigkeiten der Beruf des Sozialarbeiters Frauen und Männern bietet. Leider fehlen aber in Österreich die für dieses große Arbeitsgebiet, das in vielen Sparten noch ausgebaut und den sich ändernden soziologischen Gegebenheiten angepaßt werden müßte, die hierfür erforderlichen Menschen. Daher muß manches unterbleiben oder kann nur unzulänglich verrichtet werden. Eine unbefriedigende Situation für die Betroffenen, für die Allgemeinheit — und für die Sozialarbeiter selbst.

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