Missbraucht, misshandelt, WEGGESPERRT

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Vergewaltigung, Suizid, und nun auch noch massivste Vernachlässigung: Nach den Strafvollzugs-Skandalen im Vorjahr steht nun der sensible Bereich des Maßnahmenvollzugs auf dem Prüfstand, wo es um psychisch kranke Täter geht. Die kürzlich bekannt gewordenen Verwesungserscheinungen eines Häftlings in Stein seien ein treffendes Symbol für den Zustand des Maßnahmenvollzugs, meint der Rechts- und Kriminalsoziologe Wolfgang Stangl: "Dieser Mann wurde nicht gefoltert, sondern zutiefst vernachlässigt." Das Wegschauen und schlichte Verwalten von Elend charakterisiere den Umgang mit dieser Tätergruppe. Im Ministerium habe man schon lange um diesen maroden Betrieb gewusst, kritisiert Stangl. Was die Justiz als Einzelfall darstellt, wurzelt tief im System des heimischen Strafvollzuges. Die psychosozialen Dienste, die Sektion für Gerichtspsychiatrie und die Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ÖGPP) üben seit langem Kritik an den dortigen Zuständen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat ein Reformpaket angekündigt.

Falsche Behandlung

Derzeit befinden sich rund 840 psychisch kranke Personen in heimischen Gefängnissen und Kliniken. Es handelt sich um drei Gruppen: "Psychisch abnorme" Rechtsbrecher, die zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig waren oder nicht. Gefährliche Rückfallstäter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, sowie entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Bei letzteren handelt es sich meist um verurteilte Straftäter, die von illegalen Suchtmitteln abhängig sind.

"Der Maßnahmenvollzug ist nicht das geeignete Instrument für alle diese Gruppen", kritisiert der Psychotherapeut Michael Blattny. Er arbeitet mit psychisch Kranken in der Justizanstalt Stein und betreut sie auch nach ihrer Entlassung am Institut für forensische Therapie der Männerberatung Wien. Blattny hält deren Behandlung mit der Menschenrechtskonvention für unvereinbar. "Man kann nicht jemanden wie den verwahrlosten Mann in Stein, der wegen gefährlicher Drohung eingesperrt wurde, als vorbeugende Maßnahme weit über das Strafmaß hinaus wegsperren."

"In Österreich wird Ping Pong zwischen Justiz und Psychiatrie gespielt", kritisiert der evangelische Gefängnisseelsorger Matthias Geist. Er kennt den Alltag im Maßnahmenvollzug aus seiner langjährigen seelsorgerischen Tätigkeit in den Wiener Justizanstalten. Geist spricht von "paranoiden Sicherheitsbestrebungen" auf Kosten der Insassen: "In jedem Fall geht die Sicherheit vor, sodass der einzelne nicht zu seinem Recht kommt, egal ob es um Bildungsansprüche wie den Zugang zu einem Computer, zu Lernunterlagen oder um die Ausübung der Religionsfreiheit geht." Er kritisiert auch das Bittstellertum in den Justizanstalten: Ein Buch muss genauso beantragt werden wie der Besuch eines Gottesdienstes oder ein Besuch von außerhalb.

Meist gibt es pro Stock nur zwei Justizwachebeamte, die vordergründig für die Sicherheit zuständig sind. "Manche von ihnen rennen nur im Kampfanzug mit der Gummiwurst herum und mögen es nicht, wenn die Insassen sie ansprechen", berichtet Psychotherapeut Blattny. Er tritt erst auf den Plan, wenn ein Insasse über seine verhängte Strafdauer hinaus inhaftiert ist. "Ein Bruchteil jener, die es bräuchten, erhalten eine Therapie", kritisiert Blattny.

Auch die seelsorgerische Betreuung leidet laut Geist unter zu geringen personellen Ressourcen in den Justizanstalten. Durch die mangelnde Betreuung könnten Leute im schlimmsten Fall eine Haftpsychose erleiden. Das Hauptproblem sieht Geist aber nicht in der Personalknappheit, sondern vielmehr im "unpassend eingesetzten Personal und dessen mangelnder Motivation".

Laut Vollzugsdirektion ist die finanzielle Dotierung des Strafvollzuges zu gering. In Skandinavien wird dreimal soviel Geld dafür aufgewendet. In Deutschland gibt es eigene Justizkliniken für kranke Täter. Hierzulande müssen diese oft ein Jahr in der U-Haft sitzen. "Wenn die Volksanwaltschaft kommt, werden plötzlich Hafträume ausgemalt und hergerichtet, und dann geht man wieder zur Tagesordnung über", weiß Blattny. In der Justizanstalt Stein kommen auf 800 Insassen zwei Psychiater. Im Idealfall sollte sich um jeden Insassen ein interdisziplinäres Team bestehend aus Ärzten, Krankenpflegern, Sozialarbeitern, Psychologen, Therapeuten und Seelsorgern kümmern, das Angehörige miteinbindet. "Oft fühlen sie sich mitgefangen und mitbestraft, denn sie investieren nicht nur Zeit und Kosten. Auch das Besuchsszenario ist unangenehm, die Informationen sind oft nicht ausreichend", sagt Geist. Sowohl Vertrauenspersonen als auch die Insassen selbst sollten juristisch gestärkt werden.

Restriktiver werdende Justiz

Die Anzahl der Insassen im Maßnahmenvollzug hat sich in den letzten 20 Jahren vervierfacht. "Man kommt immer leichter hinein und schwerer hinaus", erklärt Soziologe Stangl. Er plädiert dafür, dass Täter

erst mit einer Strafe von drei Jahren in den MNV überstellt werden sollten. Die Justiz überprüft zwar jährlich, ob jemand weiter inhaftiert werden darf. "Doch die Gutachter in den Justizanstalten werden schlecht bezahlt, arbeiten schlampig und urteilen sehr restriktiv", kritisiert Stangl. Dahinter stehe die Angst, jemanden zu entlassen, der wieder straffällig werden könnte. Das System kranke an den Eigeninteressen der betroffenen Berufsgruppen: "Die Psychiater wollen möglichst vorsichtig sein. Und die Vollzugsleitung versucht bei den wachsenden Zahlen von Insassen zu überleben."

Dabei sollte den Häftlingen laut Geist stärker die Chance auf eine schrittweise Integration in die Gesellschaft eröffnet werden: "Man sollte sie früher hinausbegleiten. Es muss möglich sein, dass gewisse Leute vor Ablauf der Strafzeit entlassen werden", fordert Geist. Danach sollten die Insassen besser in eine Psychiatrie oder in eine engmaschig betreute Wohnform überstellt werden.

Die Projektion des Bösen

Die mangelnde Transparenz in den Strafanstalten -nach innen und außen -zeige nicht nur die Ohnmacht der Bediensteten, sondern der Gesellschaft insgesamt im Umgang mit psychisch kranken Straftätern: "Sobald man den Strafvollzug an nur eine Institution delegiert, schiebt man ein Problem in eine Ecke, plädiert für eine restriktive Handhabung und bemerkt Missstände erst, wenn es zu spät ist", meint Geist.

Für den Herbst ist ein Untersuchungsausschuss zum Maßnahmenvollzug geplant. Bis dahin sollte eine Arbeitsgruppe Vorschläge zur Strafgesetz-Reform präsentieren. Die Vision einer gefängnislosen Gesellschaft, wie sie in Fachkreisen diskutiert wird, scheint für Politik und Justiz weit entfernt. Dort beschäftigt man sich ungern mit dem unpopulären Thema Strafvollzug. "Die Kriminellen dienen als personifizierte Projektion des Bösen, das hinter Gefängnismauern verbannt gehört", so Blattny. Letztlich handle es sich oft um missbrauchte, misshandelte, ein Leben lang nicht gehörte Menschen -Produkte eben jener Gesellschaft, die sie "weggesperrt" haben will.

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