6846065-1976_21_10.jpg
Digital In Arbeit

Hort das Christentum bei 600 Schilling auf?

Werbung
Werbung
Werbung

Mit Bibelzitaten sollte man vorsichtig umgehen; das gilt in besonderem Maße für Theologen. Aussagen der Bibel sind oft nicht so simpel und gradlinig in das tägliche Leben übertragbar, wie man es oft gerne tun möchte. Das gilt auch dann, wenn man gewisse Bibelstellen wortwörtlich für den Bereich der kirchlichen Finanzen und das „leidige“ Thema Kirchenbeitrag anwenden möchte. Zu den „Blumen auf dem Felde“ und „Vögeln des Himmels“ und dem „Tag, der schon für sich selbst sorgen werde“ möchte ich zur Klarstellung schlicht und einfach einen der maßgeblichsten Bibelkommentare, den von „Kahlefeld“, zitieren (Nr. 17, IX., S. 193): „Jesus fordert uns nicht auf, mit dem Arbeiten und Planen Schluß zu machen, in den Tag hinein zu leben und als Wandervögel durch die Welt zu ziehen. Er gibt auch keine Lebensregeln für ,Blumenkinder'. Er fragt nach dem Grund unserer Existenz ... Jesus stellt unser Leben auf einen anderen Grund. Er lädt uns ein, auf Gott zu bauen. Die Herrschaft der Sorge ist durch die Herrschaft Gottes gebrochen. Ein Blick auf die Vögel und Lilien kann das Vertrauen in den tragenden Grund der Schöpfung wecken und stärken.“

Eines verstehe ich nicht: warum das Thema Kirchenbeitrag „leidig“ oder „unanständig“ sein sollte. Jede Gemeinschaft auf dieser Welt ist auf Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. Damit meine ich keinesfalls ausschließlich oder in erster Linie die finanziellen Beiträge.

Ich glaube, es ist an der Zeit, den Spieß einmal umzudrehen: ich behaupte, wenn die Bereitschaft der Gläubigen Österreichs (immer im Rahmen ihrer tatsächlichen Möglichkeiten) einen bescheidenen finanziellen Beitrag für ihre Kirche zu leisten, nicht gegeben wäre, dann würde es nicht lohnen, diese Gemeinschaft aufrecht zu erhalten. Ich will versuchen, meine Behauptungen zu beweisen:

Was ist einfacher, leichter: Alte und Kranke zu pflegen oder Personal dafür zu bezahlen? Arme, Gestrauchelte und Verzweifelte zu betreuen oder Leute zu bezahlen, die das tun? Tag und Nacht für die Seelsorge an unseren Mitmenschen da zu sein oder die unter uns, die das verkraften können, selbstverständlich auch mitzuerhalten, wenn sie nicht „produktiv“ im Wirtschaftspro-zeß tätig sind? Für die religiöse und menschliche Bildung tätig zu sein oder dafür (auch für die eigene) einige hundert Schilling dm Jahr zu bezahlen?

Natürlich ist nicht jeder für diese Aufgaben befähigt, natürlich sind wir oft zu bequem oder zu gehemmt dazu. Aber muß die Bequemlichkeit soweit gehen, daß auch das Ausfüllen des Erlagscheines, der das Gewissen wenigstens etwas beruhigen könnte, unterbleibt? Um ja keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Das jetzt geltende Kirchenbeitragssystem befreit von der Kirchenbeitragsleistung bewußt Ausgleichsrentner, Studenten, Arbeitslose und auch sonst alle, die nur geringes Einkommen oder Vermögen haben.

Zum Teil sehr großzügige Ermäßigungen gibt es für alleinverdienende Ehegatten, kinderreiche Familien, ältere Leute (ab 70), junge Paare, die einen Hausstand gründen, Kranke, Körperbehinderte usw.

Mein Pfarrer hat einmal in einer Predigt gesagt: „Der, der alle Erlagscheine, die ins Haus flattern, wegwirft und nie an irgend jemand einen Beitrag leistet, den holt einmal der Teufel.“ Das ist vielleicht drastisch ausgedrückt, aber es stimmt. Und es gilt in besonderem Maß für den finanziellen Beitrag an die Gemeinschaft, der sich mehr als 90 Prozent aller Österreicher zugehörig fühlen.

Wenn der christliche Glaube bei 600 Schilling im Jahr aufhört, was kann er dann wert sein? Wenn Engagement schon bei den Finanzen ins Wanken gerät, wo und wann werden sich Katholiken dann mit Feuereifer einsetzen? Nur dann, wenn sie von der Kirche oder einer kirchlichen Vereinigung auch „etwas haben“, vielleicht sogar von ihr bezahlt werden?

Als Finanzkammerleiter freut es mich, über das Engagement . der österreichischen Katholiken berichten zu können. Zu weit mehr als 80 Prozent zahlen sie ihren finanziellen Beitrag, wenn auch nicht unter Jubelausbrüchen, aber doch in der Mehrzahl bewußt und mit ausgeprägter Absicht. Sie wollen ihren Beitrag leisten und das haben sie so gehalten, obwohl es die Nationalsozialisten für unmöglich gehalten hatten und auch vielen Unkenrufen seit 1945 zum Trotz.

Diese verantwortungsbewußte Bereitschaft der Gläubigen verpflichtet die Diözesanverwaltungen in einem außergewöhnlichen Maß. Nichts im Finanzbereich der Diözesen darf tabu bleiben, nichts darf undurchsichtig sein. Alle Ausgaben müssen genau verantwortet und begründet werden können. Darauf haben alle Gläubigen ein unbedingtes Recht.

Es hat sicherlich seit Einführung des Kirchenbeitrages noch nie soviel Öffentlichkeitsarbeit und Publizität gegeben wie heute. Detaillierte Jahresbudgets und Jahresabrechnungen werden an alle Haushalte der Diözese versandt, jedermann hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, Abänderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Schlicht und einfach unwahr ist es, daß hunderttausende Glieder der Kirche alljährlich um des lieben „Mammons“ willen in einen handfesten Konflikt mit der Kirche geraten. 1975 wurden bei mehr als drei Millionen beitragspflichtigen Katholiken in Österreich 50.000 Personen auf Bezahlung des Kirchenbeitrags geklagt, 20.000 von ihnen mußten mit gerichtlicher Hilfe (Exekution) zur Zahlung gezwungen werden. Die Austritte mit rund 21.000 Personen in ganz Österreich sind wohl in jedem einzelnen -Fall eine Belastung und eine Sorge der Kirche, im Vergleich zu früheren Jahrzehnten stellt diese Zahl aber keine besorgniserregende Marke dar.

Die Kirchenbeitragsmitarbeiter haben sicher die Verpflichtung, zu verhindern, daß jemand zum Austritt gezwungen ist, weil er den Kirchenbeitrag nicht zahlen kann (und sie achten darauf auch nach Kräften). Sie sind aber machtlos dagegen, wenn jemand aus der Kirche austritt, weil er den Kirchenbeitrag nicht zahlen will. Eine sehr plausible Begründung für die gegenüber anderen Bereichen doch überdimensionierte Aufmerksamkeit für Kirchenaustritte habe ich vor kurzem in einer bekannten Schweizer Wochenzeitschrift gelesen: „Das persönliche Unbehagen an staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Zuständen wird oft an der Kirche, die weder die Absicht noch die Möglichkeit hat, sich zu wehren, abreagiert.“ Aus Staat und Gesellschaft kann man aber nicht „austreten“.

Die „Texte“ der österreichischen Theologischen Kommission aus 1973 (Bd. 2, Kirchenbeiträge) halten eindeutig fest:

• Die Kirche hat das Recht, von ihren Mitgliedern auch finanzielle Beiträge zu fordern.

• Die Mitglieder sind verpflichtet, sie zu leisten.

• Anzustreben ist ein Zustand, in dem die Kirche auf die Hilfe des Staates bei der Einhebung der Beiträge verzichten kann.

In diesen „Texten“ wird auch ganz klar festgehalten, daß die Kirche das Recht und im Interesse der regelmäßigen Beitragszahler die Pflicht hat, ihre säumigen Mitglieder auch mit (staatlichem) Nachdruck an die Erfüllung ihrer Minimalpflicht zu erinnern und ihre Forderung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Wer möchte abwiegen, welches Ärgernis und welche Lieblosigkeit schwerer wiegt: das, zehntausende Säumige nachdrücklich zu mahnen oder das, die Mehrheit beitragszahlender (oft nicht so begüterter) Katholiken ständig für eine (oft durchaus nicht arme) Minderheit Säumiger mitzahlen zu lassen? Eine vor kurzem vom „Spiegel“ durchgeführte Untersuchung hat eindeutig ergeben, daß die in Deutschland in den letzten Jahren sich häufenden Kirchenaustritte eine Stadt- und Wohlstandsbewegung waren (die letzten Zahlen zeigen in Deutschland schon wieder deutlich fallende Tendenz).

Kritik am bestehenden Beitragssystem ist berechtigt, ja, sicher notwendig. Sie sollte aber doch sachlich und vor allem erst nach einem Minimum an Information erfolgen. Man wirft der Kirche vor, wie unvollkommen ihr Verwaltungssystem ist, zum Beispiel, daß Neuzugezogene nicht begrüßt werden, usw. Man vergißt aber ganz, daß die Kirche sich alle verwaltungsmäßigen Unterlagen selbst beschaffen muß. Außer einem beschränkten Einschaurecht gibt es keinerlei staatliche Unterstützung, die nicht jeder Staatsbürger auch hätte. Privilegien hat die Kirche nicht zu haben (hat sie auch nicht), perfekt soll sie aber schon sein, womöglich aber noch perfekter.

Übrigens stimmen die hohen Kir-chenbeitragseinhebungskosten nur für Wien und das Jahr 1975: da hier die Kosten der Anschaffung einer EDV-Anlage enthalten sind.

Reformen des Kirchenbeitrags wurden seit 1945 pausenlos diskutiert, probiert und auch durchgeführt. Das heutige System weicht in vielen Bereichen stark von dem 1939 eingeführten System ab. Es hat Versuche in jeder Richtung gegeben. Die Idee der gemeinsamen staatlichen Einhebung mit der Lohn- und Einkommensteuer wurde in den fünfziger Jahren vom Finanzminister, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, sowie vielen engagierten katholischen Laien verworfen.

Um das sicherlich ideale System der freiwilligen Beitragsleistung zu prüfen, wurde 1967 eine Meinungsumfrage gestartet; das Ergebnis war aufschlußreich: Als Monatsbeitrag wurden von 75 Prozent der Befragten 2,50 Schilling bis maximal 20 Schilling genannt. Wenn dann noch verdienende Freischaffende öffentlich erklären, daß sie wegen des bürokratischen Zwangskirchenbeitrages aus der Kirche hätten austreten müssen und man weiß, daß dieser Beitrag (allerdings vor zehn Jahren) keine hundert Schilling im Jahr betragen hätte, dann fällt es schwer, an manche Reformvorschläge zu glauben. Daß dagegen beispielsweise der durchschnittliche Jahresbeitrag der Mitglieder der Adventi-stensekte 2000 Schilling beträgt, sei nur am Rande erwähnt.

Was den fixen Vereinsbeitrag betrifft: Sowohl der Gewerkschaftsbund als auch zum Beispiel die Sozialversicherung heben ihre Höchst-beitragsgrundlagen schrittweise an. Begründung: Aus sozialen Motiven heraus wäre es nicht zu verantworten, daß der sehr gut verdienende Generaldirektor zum Beispiel den gleichen Beitrag zahlen sollte wie der Durchschnittsverdiener. Welche Begründung für einen (für Ausgleichsrentner und Generaldirektoren) gleichen fixen kirchlichen „Mitgliedsbeitrag“ könnte da gefunden werden? Ich wüßte keine, ach halte hier das derzeitige System, das sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert, doch für sozial gerechter.

Es ist richtig, daß bisher in noch keinem Land die Kirche an finanziellen Problemen zugrunde gegangen ist, wohl aber sind in manchen Ländern bereits viele kirchliche Einrichtungen verschwunden. In Amerika viele Schulen, in England an die 600 Kirchen (die in Museen, Moscheen und Sektenbethäuser verwandelt wurden), in anderen Ländern ganze Ordensgemeinschaften.

Es schadete der Kirche sicher nicht, wenn sie weniger Geld haben sollte (übrigens hat sie in Österreich auch viel weniger als in manchen anderen Ländern), aber niemand kann es der Kirche verübeln, wenn sie sich verantwortungsbewußt Gedanken auch für kommende Generationen macht.

Das jetzige Beitragssystem ist nicht vollkommen, es ist sicherlich verbesserungsfähig, ein besseres wurde aber seit 1945 noch nicht gefunden.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung