Menschenrechtsland m.b.H.

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Zum 50jährigem Jubiläum der Allgemeinen Menschenrechtserklärung hat die UNO das "Jahr der Menschenrechte" ausgerufen. Das offizielle Österreich sieht sich als Menschenrechtsland, Menschenrechtsorganisationen aber beklagen noch viele Defizite.

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Zum 50jährigem Jubiläum der Allgemeinen Menschenrechtserklärung hat die UNO das "Jahr der Menschenrechte" ausgerufen. Das offizielle Österreich sieht sich als Menschenrechtsland, Menschenrechtsorganisationen aber beklagen noch viele Defizite.

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Das Menschenrechtsjahr neigt sich dem Ende zu. Wenig Interesse zeigte bislang das offizielle Österreich, das sich darauf beschränkte, internationale Kongresse zu organisieren. Zur Vertiefung des Verständisses für Menschenrechte in Österreich finden fast keine Aktivitäten statt. Menschenrechte, kein Thema also in Österreich?

Die nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen sehen das anders: "In Österreich wird zwar niemand gefoltert, aber dennoch finden tagtäglich Menschenrechtsverletzungen statt", lautet der Tenor einer ersten Bilanz. 27 Organisationen, die das ganze Spektrum der Menschenrechte repräsentieren, haben sich zu einem Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammengeschlossen. Bei einer Pressekonferenz mit Vertretern von acht NGOs versuchte das Netzwerk die Bandbreite an Menschenrechtsverletzungen zu vermitteln.

Unter den größten Problemen leiden nach wie vor Einwanderer und Flüchtlinge. Lazar Bilanovic vom EU-MigrantInnenforum beklagt, daß, während andere Staaten illegale Einwanderer per Amnestie legalisierten, in Österreich sogar langjährig rechtmäßig arbeitenden Immigranten der legale Status unter allerlei Vorwänden abgesprochen werde. 25.000 Immigranten hätten seit 1993 den legalen Status verloren. Verärgert ist Bilanovic, daß Österreich sich bei internationalen Konferenzen als Musterschüler präsentiere.

Abschiebungen Michael Genner von Asyl in Not prangert an: "Tag für Tag verschwinden Menschen. In der Schubhaft, nach Ungarn ins Lager Györ, über Kettenabschiebungen ins Verfolgerland." Der Hilfsverein "Wiener Appell" weiß davon zu berichten, daß politisch Verfolgte, auch solche die noch sichtbar unter Folgen der Folter leiden, keine Bundesbetreuung erhalten und dennoch nicht durch Erwerbsarbeit - laut UN-Charta ein Menschenrecht! - für sich selbst sorgen dürfen, weil sie dann abgeschoben würden.

Auch inländische Bevölkerungsgruppen genießen die Menschenrechte nicht zur Gänze. Die größte Gruppe sind Frauen. Eva Rossmann vom Unabhängigen Frauen Forum weist darauf hin, daß das Recht auf Erwerbsfreiheit und gleichen Lohn beschnitten werde: Angestellte Frauen verdienen laut Sozialversicherung um 44 Prozent weniger als angestellte Männer, bei Berücksichtigung aller Einkommen erhöhe sich diese Kluft auf 75 Prozent. Durch fehlende staatliche Rahmenbedingungen (z. B. Kindergärten) werde Frauen weiterhin der Großteil der unbezahlten Arbeit aufgebürdet.

Für Martin Schenk von SOS-Mitmensch Österreich und der Armutskonferenz sind Menschenrechte ein Schutzschild für sozial schwache und benachteiligte Gruppen. Schenk kritisiert, daß gerade bei Beschäftigungsprojekten im gemeinnützigen Bereich, bei Mitteln zur Deckung des Lebensunterhaltes für Kursteilnehmer - manche sollen mit 3.500 Schilling im Monat auskommen! - und bei Mitteln zur Integration von Langzeitarbeitslosen gekürzt wurde. Daß Notstandshilfe nur noch dann gewährt wird, wenn man in den vergangenen zehn Jahren acht Jahre in Österreich erwerbstätig war, die Hälfte der Schulpflicht und die Hälfte seiner Lebenszeit Hauptwohnsitz in Österreich hatte, sieht Schenk - da ja alle in die Sozialversicherung einzahlen müssen - als Verstoß gegen den Schutz des Privateigentums, das Recht auf Arbeit und den Schutz vor Arbeitslosigkeit, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Wohlfahrt.

"Behinderte Menschen sind tagtäglich strukturierter Gewalt ausgesetzt", lenkt Andreas Oechsner von "Selbstbestimmt Leben" auf eine oft vergessene Gruppe hin, denn "sie sind Menschen zweiter Klasse, das Lebensrecht wird abgesprochen, durch eine âhumane' Diskussion des Sterberechts. Immer noch müssen behinderte Menschen in Sondereinrichtungen leben, gegen ihren Willen." Behinderte erhalten nur ein beschränktes Ausbildungsangebot, können oft nicht die gleiche Schule besuchen wie Nicht-Behinderte, werden auf einen Sonderarbeitsmarkt verweisen, wo sie um ein Taschengeld und ohne volle Arbeitnehmerrechte arbeiten, erhalten nur unzureichende Assistenz und Pflege. Immerhin: Über fünfzig Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus will das Justizministerium die vom Staat verordnete Zwangssterilisierung geistig behinderter Frauen auf wenige, medizinisch begründete Fälle einschränken.

Selbst dort, wo es den Staat kein Geld kostet, verweigert sich Österreich in Detailfragen: "Europaminister" Wolfgang Schüssel, so Kurt Krickler von der Homosexuellen Initiative, bringe durch seine Weigerung, das sogenannte "Schutzalter" für Homosexuelle (zwischen 14 und 18 Jahren Sex nur mit Gleichaltrigen straffrei) abzuschaffen, Österreich in der EU in eine Außenseiterposition. Großbritannien hat noch so ein Gesetz, das aber von der Europäischen Menschenrechtskommission als menschenrechtswidrig verurteilt wurde und abgeschafft wird. Zwei Beschwerden aus Österreich werden wohl zu einer fast wortgleichen Verurteilung Österreichs führen. Vielfältig seien indirekte Benachteiligungen Homosexueller, weil deren Lebensgemeinschaften nicht anerkannt werden: Keine Mitversicherung, kein begünstigter Steuersatz bei der Übertragung eines gemeinsam geführten Betriebes, usw. Wird der Lebenspartner krank, gibt es keine Auskunft im Krankenhaus und, was besonders tragisch ist, beim Tod des Lebenspartners kann der hinterbliebene Partner die gemeinsame Wohnung verlieren.

Polizeiwillkür Selbst dort, wo Gesetze menschenrechtskonform sind, ist deren menschenrechtskonforme Anwendung noch lange nicht garantiert, weil Gesetzesverletzungen nicht korrigiert werden und Beamte kaum damit rechnen müssen, wegen Gesetzesverletzungen belangt zu werden. Johanna Langrebe von der Anti-Rassismus-Hotline berichtet, daß bei Beschwerden gegen willkürliche und diskriminierende Behandlung durch Polizisten der Unabhängige Verwaltungssenat dem Beschwerdeführer generell die Glaubwürdigkeit abspreche und dem Wort der Beamten unhinterfragt Glauben schenke. Wird einem Beschwerdeführer recht gegeben, so bleibe unbekannt, ob die Rechtsverletzung zumindest eine Disziplinarmaßnahme nach sich zieht.

Michael Genner hat schon mehrmals wegen grober Rechtsverletzungen gegenüber Asylwerbern Strafanzeige erstattet, doch wurden die Anzeigen immer von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, wozu nicht einmal eine Begründung notwendig ist. Genner empört sich: "Tag für Tag geschehen schreckliche Menschrechtsverletzungen, die ungesühnt bleiben. Wiedergutmachung ist gefordert, aber nicht erst fünfzig Jahre später wie bei den Opfern des Nationalsozialismus."

Forderungskatalog: Für eine systematische Menschenrechtspolitik in Österreich Nach Wahrnehmung der Menschrechtsorganisationen unterstützt die Republik Österreich zwar in internationalen Konferenzen das umfassende Verständnis der staatlichen Verpflichtungen zur Verwirklichung der Menschenrechte, wird aber in der politischen Praxis in Österreich selbst diesem Anspruch nur zum Teil gerecht.

24 Menschenrechtsorganisationen haben gemeinsam einen Forderungskatalog zur strukturellen Verankerung der Menschenrechte ausgearbeitet. Dabei standen nicht so sehr konkrete Probleme im Vordergrund, sondern die Frage: Wie kann sichergestellt werden, daß in der täglichen politischen Arbeit Menschenrechte nicht unter den Tisch fallen? Viele Forderungen wären ohne großen zusätzlichen finanziellen Aufwand möglich.

Neben der zentralen Forderung, daß Menschenrechte auf allen Ebenen politischen Handelns verstärkt berücksichtigt werden sollen, fordern Österreichs Menschenrechtsorganisationen unter anderem: * Die internationalen menschenrechtlichen Verträge sollen direkt als Teil der Bundesverfassung verankert werden.

* Die Regierung soll dem Parlament jährlich einen umfassenden, analytischen Bericht über ihre Politik zur Umsetzung der Menschenrechte vorlegen. Das Parlament soll an der Diskussion die NGOs beteiligen.

* Die Regierung soll Berichte, die Österreich an die aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge eingerichteten Organe übermittelt veröffentlichen und dem Parlament vorlegen.

* Das Parlament soll einen Ausschuß für Menschenrechtsfragen einrichten, der Gesetzesentwürfe behandelt und dabei externe Experten und NGOs informiert und anhört.

* Das Parlament soll die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs und von Urteilen, Entscheidungen und Empfehlungen internationaler Menschenrechtsorganen überprüfen.

* Beamte sollen in Fragen der Menschenrechte aus- und weitergebildet werden.

* Lehrende sollen in Menschenrechten aus- und weitergebildet werden, die Menschenrechtsbildung soll an Schulen und Universtäten verankert werden.

* Spenden an nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen sollen steuerlich absetzbar sein * Bund und Länder sollen gemeinsam eine unabhängige österreichische Menschrechtsstifung einrichten, die Bildungs- und Forschungsprojekte durchführt, fördert und unterstützt.

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