Menschenrechte: Und so viel bleibt noch zu tun

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Ohne engagierte NGOs und Beamte im Außenministerium hätte die Menschenrechtskonferenz von Wien nie stattgefunden. Ein Experten-Nachwort.

Die Wiener Konferenz von 1993, da waren sich alle Experten einig, war ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Die eigentlich durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 postulierte Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte, wurde erstmals allgemein anerkannt, die Frauenrechte auch im privaten Bereich gestärkt, die Hochkommission für Menschenrechte geschaffen und die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen. Was die Zukunft betrifft, war die Veranstaltung in der Wiener Hofburg am 27. und 28. Juni eher zurückhaltend. Wohl aus gutem Grund.

Österreichs Politik hätte den Anlass wahrscheinlich gar nicht wahrgenommen, wenn die NGOs nicht lästig geworden wären und einzelne engagierte Beamte im Ministerium als Verbündete gefunden hätten. Erst Anfang des Jahres entschloß sich das Außenministerium (BmeiA), eine Expertenkonferenz einzuberufen.

Späte Planung

Für diese späte Planung seien rein budgetäre Gründe ausschlaggebend gewesen, beteuert Gerhard Doujak, Abteilungsleiter für Menschenrechte und Humanitäres Völkerrecht im BMeiA. Erst als die notwendigen Mittel aus verschiedenen Töpfen "zusammengekratzt“ waren, hätte man Einladungen verschicken können. Die im Umkreis des Außenministers geäußerte Befürchtung, eine Konferenz hätte Rückschritte im Menschenrechtsbereich bringen können, teilt Doujak nicht.

Die Reaktion auf die Einladungen sei dann so überwältigend gewesen, dass die Podien mit hochkarätigen Experten geradezu überbesetzt waren. Die Folge war, dass im knapp bemessenen Zeitrahmen keine Gelegenheit für Diskussionen blieb. Das interessierte Publikum hatte daher in der passiven Rolle der Zuhörer zu verharren. Nicht einmal in allen Arbeitsgruppen war Gelegenheit für Debatten. Die offizielle Konferenz Vienna+20 wird daher als Aufmarsch menschenrechtlicher Prominenter in Erinnerung bleiben. Außenminister Michael Spindelegger wird als Auftrag für die UNO-Vollversammlung im September vor allem zwei Anliegen mitnehmen: die Abhaltung der Dritten UNO-Menschenrechtskonferenz im Jahre 2018 (nach Teheran 1968 und Wien 1993) und die Schaffung eines Internationalen Menschenrechtsgerichtshofes. Dieser würde dem bisher zahnlosen UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte mehr Durchsetzungskraft verleihen.

Denn obwohl die Wiener Deklaration von 1993 als Durchbruch betrachtet wurde, ist es heute mit der Welt vom menschenrechtlichen Standpunkt her nicht besser bestellt. Kurz nach der Wiener Konferenz brach der Bruderkrieg am Balkan aus und ein Jahr später fielen in Ruanda die Hutu über die Tutsi-Minderheit her - beides weitgehend ohnmächtig beobachtet vom Rest der Welt. Dass die Welt nicht frei von Folter ist, weiß der Wiener Völkerrechtsprofessor Manfred Nowak, einer der Drahtzieher bei Vienna+20 und 1993 Koordinator der NGO-Konferenz, zu berichten. Er war sechs Jahre UNO-Sonderberichterstatter für Folter. Auch die Frauenrechte, die in Wien als Menschenrechte anerkannt wurden, würden heute wohl auf mehr Widerstand treffen, wie Charlotte Bunch, Direktorin des Center for Women’s Global Leadership, befürchtet.

Große Herausforderungen

Die großen Herausforderungen drohen aber heute auf dem Gebiet der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Seit Wien 1993 ist zwar anerkannt, dass sie auf einer Stufe mit den politischen und bürgerlichen Rechten stehen, doch in der Praxis drücken sich die Staaten darum, das Recht auf Nahrung, Wohnung oder Arbeit zu erfüllen weil damit Kosten verbunden sind. Die krisenbedingten Sparpakete der letzten Jahre hätten sich zu einem gravierenden menschenrechtlichen Problem entwickelt, befanden die Teilnehmer am NGO-Gipfel, der zwei Tage vor der offiziellen Konferenz stattfand. Anders als die eher improvisierte offizielle Konferenz war dieses Treffen von Organisationen in mehreren Ländern zwei Jahre lang vorbereitet worden. Dementsprechend umfassend und ausgefeilt fiel dann auch die Vienna+20 CSO Declaration aus. Auf 22 A4-Seiten findet sich ein kompletter Katalog von menschenrechtlichen Forderungen, der auf der Vienna Declaration and Programm of Action (VDPA) von 1993 aufbaut.

Konsequenzen der Krise

Als besondere Bedrohung werden nicht nur die Konsequenzen der Wirtschaftskrise ausgemacht, sondern auch der zunehmende Einfluss der Konzerne auf menschenrechtliche Praxis und die Formulierung internationaler Konventionen.

Da viele Staaten zu schwach sind, die auf ihrem Territorium operierenden Unternehmen, etwa Bergbaugesellschaften, in die Schranken zu weisen und die Menschenrechte ihrer Staatsbürger gegen Übergriffe zu schützen, geht die internationale Debatte in die Richtung, die Konzerne selbst zur Verantwortung zu ziehen. UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat daher schon vor acht Jahren den Harvard-Professor und gebürtigen Steirer John Ruggie beauftragt, Menschenrechte und Privatunternehmen unter einen Hut zu bringen. Dessen 2008 veröffentlichter Bericht, der die Debatte zusammenfasst und Lösungsansätze vorschlägt, wurde von den meisten Unternehmen wohlwollend aufgenommen.

Denn er empfiehlt eine unverbindliche Selbstkontrolle der Konzerne. Die von Menschenrechtsorganisationen geforderte Rechenschaftspflicht, die auch Sanktionen nach sich ziehen würde, ist nicht vorgesehen. Es sind nicht nur Bergbauunternehmen, deren Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz auf aller Welt krass und offenkundig sind. Auch Lebensmittel- und Pharmakonzerne redigieren kräftig mit, wenn nationale Gesetze oder internationale Konventionen geschrieben werden, die ihre Interessen tangieren.

So beklagte im Juni Margaret Chan, die Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation WHO, bei einer Konferenz in Finnland den Einfluss dieser Konzerne, die schon deswegen am längeren Ast sitzen, weil sie die Mehrheit der WHO-Programme kofinanzieren: "Ihre Taktik stützt sich auf Lobby-Gruppen, Versprechen der Selbstregulierung, Gerichtsprozesse, industriegesponserte Gutachten, die Tatsachen verdrehen und die Öffentlichkeit verwirren“. Die öffentliche Gesundheitspolitik müsse vor Verzerrungen durch Geschäftsinteressen geschützt werden, so Margaret Chan.

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