Internationales Recht - Globale Gerechtigkeit

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Österreich setzt sich für globale Gerechtigkeit ein, also für ein Leben in Frieden und Sicherheit für alle Menschen.

Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger eröffnet heuer die Politischen Gespräche des Europäischen Forums Alpbach.

F-SPEZIaL: Herr Vizekanzler, die diesjährigen Alpbacher Politischen Gespräche stehen im Zeichen des Verhältnisses des Völkerrechts zur globalen Gerechtigkeit. Globale Gerechtigkeit ist ein abstrakter Begriff und schwer greifbar. Was bedeutet er für Sie persönlich?

Michael Spindelegger: Wir sehen den Zusammenhang zwischen dem Völkerrecht und der Stärkung der globalen Gerechtigkeit zum Beispiel anhand der Krisensituation am Horn von Afrika. Diese Hungerkatastrophe führt uns klar den Zusammenhang von Frieden und Sicherheit, von nachhaltiger Entwicklung, Umweltschutz und der Einhaltung aller Menschenrechte vor Augen.

Jahrelange, blutig geführte Konflikte und die Unterdrückung fundamentaler Freiheiten haben den Aufbau nachhaltiger Strukturen für den Zugang zu Nahrung, Wasser und Gesundheitsversorgung verhindert. Jetzt erschweren sie die Leistung humanitärer Hilfe. Wir müssen die Bevölkerung beim Aufbau nachhaltiger wirtschaftlicher und rechtsstaatlicher Strukturen unterstützen. Gleichzeitig müssen wir aber unmittelbar reagieren, um die große Not der Bevölkerung zu lindern. Globale Gerechtigkeit bedeutet also für mich, dass alle Menschen ein menschenwürdiges Leben in Frieden und Sicherheit führen können, frei von Hunger und Angst.

F-SPEZIaL: Wie sehen Sie den Begriff globale Gerechtigkeit im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen in der arabischen Welt?

Spindelegger: Da wurden wir Zeugen epochaler Vorfälle: Hunderttausende von Menschen haben sich in verschiedenen Ländern gegen ihre Regierungen erhoben. Sie verlangen schlicht und einfach nach Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde. Es ist unumgänglich, dass die Politiker ihrer Länder auf sie hören und verantwortungsvoll handeln, indem sie die nötigen Reformen umsetzen. Die Herausforderung für uns besteht darin, dass solche Reformen nicht über Nacht und nicht ohne internationale Hilfe vorgenommen werden können. In Extremfällen kann sogar ein Einschreiten der Staatengemeinschaft geboten sein, nämlich dann, wenn Machthaber der Bevölkerung ihres Landes mit Gewalt begegnen.

F-SPEZIaL: Tatsächlich waren aber die Reaktionen der Staatengemeinschaft differenziert, wenn man etwa die Lage in Libyen mit jener in Syrien vergleicht. Wie erklären Sie sich das?

Spindelegger: Im Falle Libyens hat der Sicherheitsrat entscheidende Schritte gesetzt. Er hat ausdrücklich die Verantwortlichkeit der Staatengemeinschaft zur Aufrechterhaltung der Herrschaft des Rechts ("Rule of Law“) unterstrichen. Er hat den Internationalen Strafgerichtshof befasst, eine Flugverbotszone geschaffen und den UNO-Mitgliedstaaten gestattet, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen. Dadurch entsprach der Sicherheitsrat der Forderung des UNO-Weltgipfels 2005 nach universeller Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Das ist ein Beitrag zu mehr globaler Gerechtigkeit.

Das war leider im Fall von Syrien nicht der Fall. Zwar einigte man sich am 3. August zumindest auf eine Vorsitzerklärung, diese entspricht allerdings nur dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Es werden darin zwar die massiven Menschenrechtsverletzungen und das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die zivile Bevölkerung verurteilt, das kann aber nur als ersten Schritt angesehen werden.

Hier zeigt sich deutlich, dass es nicht genügt, wenn sich der Sicherheitsrat zum Prinzip der Herrschaft des Rechts bekennt. Er muss auch den politischen Willen dazu aufbringen, dieses Prinzip umzusetzen.

F-SPEZIaL: Für die Mitgliedschaft Österreichs im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Arbeitsjahr 2009/10 lautete das Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Was hat Österreich erreicht?

Spindelegger: Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts war das Leitmotiv unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. Von den Konflikten in Gaza und auf Sri Lanka, bis zu Piraterie am Horn von Afrika und weltweiter Terrorismusbekämpfung: In zahlreichen Resolutionen, Erklärungen und Dokumenten des Sicherheitsrates ist eine österreichische Handschrift zu finden.

Ich denke dabei besonders an Sicherheitsratsresolution 1894 zum Schutz der Zivilbevölkerung, die unter österreichischen Vorsitz im November 2009 angenommen wurde. Innerhalb des Sicherheitsrates konnten wir die Fairness der Verfahren stärken: So wurde eine unabhängige Ombudsperson für Personen auf der "schwarzen Liste“ des Al-Kaida/Taliban-Sanktionenkomitees eingerichtet. Zur Bekämpfung der Straflosigkeit haben wir die Annahme der Resolution 1966 erreicht. Durch diese wird ein Mechanismus errichtet, damit keine gesuchten Kriegsverbrecher im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda der Gerechtigkeit entkommen.

F-SPEZIaL: Sie haben die Bekämpfung der Straflosigkeit angesprochen. Im Zusammenhang mit der Verhütung von Konflikten rückt die internationale Strafgerichtsbarkeit zunehmend in den Vordergrund. Die Haftbefehle gegen regierende Staatsoberhäupter haben für großes internationales Aufsehen gesorgt. Sie führen aber auch zur Frage, ob solche Maßnahmen nicht laufende Friedensbemühungen gefährden.

Spindelegger: Die internationale Strafgerichtsbarkeit leistet zweifellos einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung von Konflikten und von schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Sie ist zu einer wichtigen Säule der Herrschaft des Rechts geworden. Daher unterstützt Österreich mit Nachdruck die internationalen Strafgerichte und besonders den internationalen Strafgerichtshof. Dessen Errichtung halte ich für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur globalen Gerechtigkeit. Ein weiterer war die im vorigen Jahr beschlossene Erweiterung der Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofes auf die Tatbestände der Aggression, das heißt des Angriffskrieges. Ein halbes Jahrhundert nach den Prozessen in Nürnberg ist hier eine historische Einigung erreicht worden.

Das Beispiel des sudanesischen Präsident Bashir, für den der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl ausgestellt hat, zeigt, dass die Diskussion um Frieden und Gerechtigkeit weiter geführt werden muss. Viele meinen ja, dass drohende Strafverfolgungen von politischen Machthabern in internationalen und nicht internationalen Konflikten andauernde Vermittlungsbemühungen beeinträchtigen können. Aber letztlich werden die Mächtigen dieser Welt lernen müssen, dass die schwersten Rechtsverletzungen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht ungeahndet bleiben und daher auch nicht Gegenstand von Amnestien sein können.

F-SPEZIaL: Österreich wurde heuer in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Das bringt Verpflichtungen und Herausforderungen mit sich. Wie werden Sie sich diesen stellen?

Spindelegger: Der UNO-Menschenrechtsrat hat eine zentrale Rolle im weltweiten Schutz der Menschenrechte. Österreich wird sich in den kommenden drei Jahren dafür einsetzen, dass Menschenrechtsprobleme immer dann angesprochen werden, wenn es nötig ist, und nicht nur dann, wenn es gerade einfach ist.

Wir wollen unsere Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat nützen, um in Schwerpunkthemen konkrete Fortschritte zu erzielen. Das sind der Schutz der Religionsfreiheit und von religiösen Minderheiten, die Förderung der Medienfreiheit und der Schutz von Journalisten sowie die Förderung der Rechte von Kindern und deren Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Die Bekämpfung des Menschenhandels, als globale Bedrohung, steht ebenfalls im Zentrum unserer Bemühungen. Zu diesen drei Schwerpunkten will Österreich in den nächsten Jahren klare und konkrete Initiativen setzen. 

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