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Achtung als Menschenrecht

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Ist Friede möglich? Wer daran nicht glaubt, muß verzweifeln. Wer eine Chance dafür zumindest für möglich hält, muß etwas dafür tun. Die Autoren dieser Seite sind ein Theologe und ein Psychologe. Sie rufen zum Tun auf. Die FURCHE teilt ihr Hoffen wider alle Hoffnung. Aber nicht weltferne Träume helfen weiter, sondern eine Besinnung auf reale Gegebenheiten. Darum geht es auf dieser Seite.

„Die Friedenskräfte werden siegen, das Recht auf Frieden wird gewährleistet sein!“ Mit diesen Worten schließt der sowjetische Literat Aitmatow einen Artikel über den Frieden als „höchstes Menschenrecht“. Kein Wunder, wer so was liest, empfindet vor diesen „Friedenskräften“,’die zuvor auf ihren Sieg setzen und den Weg dazu mit Friedens- pafolen pflastern, die Sorge, daß der Preis für diesen Frieden die totale Unterwerfung und Unfreiheit sein muß.

Doch sollten wir nicht angesichts dessen erst recht namens der Freiheit und der Menschenrechte vom Frieden sprechen? Papst Johannes Paul II. hat es getan: „Um dem Frieden zu dienen, schütze und achte (respecter) die Frei-

heit!“ So lautete seine Parole zum Weltfriedenstag am 1. Jänner 1981.

Der abendländische Menschenrechtsgedanke hat seine erste moderne Formulierung in der spanischen Völkerrechtsschule von Salamanca gefunden: es gibt natürliche Rechte des Menschen vor jeder staatlichen Satzung Rechte, die auch die Staaten zusammen verpflichten, ein Weltgemeinwohl zu erstellen.

Das kann doch nur eine internationale Friedensordnung bedeuten. 1975 hat die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in der Schlußakte von Helsinki es so ausgedrückt: Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sei „ein wesentlicher Faktor für den Frieden“. Diese politische Absichtserklärung haben immerhin 35 Staaten, einschließlich jene der sozialistischen Staatenwelt, abgegeben.

Wer wäre aber Adressat eines Menschenrechts auf Frieden? Zunächst richten sich nach A.»Verdroß die Ansprüche aus den Menschenrechten völkerrechtlich an jenen Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich die Menschen befinden. Dies gilt aber für alle Menschen und daher auch für alle Staaten gemeinsam. Das sittliche Grundprinzip im internationalen Zusammenleben aber ist - wie in jedem Bereich -die Brüderlichkeit. Nur auf der Basis der Brüderlichkeit gedeiht die Freiheit und kann Gerechtigkeit gesichert werden.

Ein Recht des Staates, selbstherrlich über Krieg und Frieden zu entscheiden, ist daher ein Eingriff in die Freiheitsrechte seiner Bürger und ein Verbrechen gegen die Brüderlichkeit aller Menschen und gegen die allgemeine Menschenwürde. Der Gewaltverzicht im heutigen Völkerrecht ist nicht erst durch Vertrag, also die Satzung der Vereinten Nationen, entstanden, sondern eine Pflicht aus dem Naturrecht.

Mit der Beschränkung des Souveränitätsbegriffs Hand in Hand geht heute der Gedanke des positiven Friedensbe

griffs Friede ist mehr als Abwesenheit des Krieges - und die Erkenntnis, daß es keinen „geschlossenen Frieden“ gibt. Damit ist gemeint, daß der Friede universelles Gut aller Völker und Staaten ist, daß die Friedensideologien entzaubert sind, die den Frieden von ihrem Gesellschaftssystem allein abhängig machen und höchstens auf eine Zwischenzeit, bis zum Sieg ihrer Ideologie, den anderen „friedliche Koexistenz“ zugestehen.

Um wirklich und wirksam zu sein, hätte das Menschenrecht auf Frieden als erste Voraussetzung die Überwindung der Angst der Völker und Menschen voreinander, anders herum ein Minimum von Vertrauen in die Absichten des anderen. Schon Roosevelt hat 1941 diese „Freiheit von Angst“ verlangt und in Verbindung mit Rüstungsbegrenzung gebracht.

Keine Nation irgendwo in der Welt sollte mehr in der Lage sein, einen Akt der Aggression gegen irgendeinen Nachbarn zu begehen. Die Folge wäre also die Abschaffung von Offen$ivwaf- fen und die Begrenzung und Reduktion von Defensivwaffen und der für ihre Herstellung notwendigen Rüstungsbetriebe.

Es gibt zwar heute schon Ansätze zu einer Beschränkung der Nationen in ihrem Recht auf Waffenbesitz durch Verträge, z. B. das Verbot der Lagerung von Waffen auf dem Meeresgrund. Auf die Dauer wird es den Großmächten auch nicht möglich sein, ihren Waffenbesitz damit zu legitimieren, daß sie das militärische Gleichgewicht aufrechterhalten müßten. Der Protest gerade der kleinen Staaten und selbst der Mittelmächte, der Zusammenschluß der „Kernwaffenproletarier“ gegen die Großen, müßte doch Druck auf diese ausüben, ihr Wettrüsten endlich zu beenden.

Sicher noch nicht so weit sind wir aber, daß das Recht und die Pflicht auf Selbstverteidigung gegen Friedensbrecher aufgehoben werden könnte. Notwehrlagen sind sehr leicht möglich, solange nicht kollektive Sicherheitsvorkehrungen mit internationaler Autorität Schutz vor Aggressionen wirksam gewähren.

Insoferne kann man nicht auf ein Maß an glaubwürdiger Abschreckung zur Verteidigung verzichten. Es wäre daher sehr kurzsichtig, die (womöglich einseitige) Abschaffung des Militärs als raschen Weg zum Frieden zu predigen.

Die richtige Alternative zum Weiterdrehen der Rüstungsspirale können nur ausgewogene gemeinsame Rüstungs- kontrollmaßnahmen sein, um so aus dem politischen Taktieren unter Ausbau der Abschreckungskapazität herauszukommen.

Im Sinne des positiven Friedensbegriffs, als soziales Menschenrecht und nicht bloß als Freiheit von Kriegsangst verstanden, ist aber des weiteren die Erstellung einer weltweiten gerechten Sozialordnung nötig. Wer heute das Konfliktpotential des Nord-Süd-Gegensat- zes betrachtet, muß auch hier einen Schwerpunkt der Friedenssicherung erkennen.

Dies erfordert die umfassende Erstel-

Foto: Camera Press

lung eines Weltgememwohls. Adressat ist wieder die Völkergemeinschaft, Basis die Brüderlichkeit, erste Voraussetzung der Wille zur wirtschaftlichen Kooperation und damit zu einem System des „offenen Friedens“ unter den Staaten. Unter „offenem Frieden“ ist die Koexistenz von Staaten zu verstehen, die für sich und damit auch erst für die jeweils anderen keine totalitäten Ziele verfolgen.

Die Formel vom ideologischen Kampf, der trotz Entspannungspolitik und internationaler Zusammenarbeit

weitergehen sollte, ist einem nicht-dialektischen (und nicht-marxistischen) Denken nicht verstehbar.

Der nächste Schritt, an dem wir heute politisch arbeiten müssen, ist aber eine globale und integrierte, d. h. international koordinierte Rüstungskontrolle. Dieser Weg zur Abrüstung ist nicht durch Technokraten einfach „machbar“. Es muß der Wille aller zu Kooperation und Ausgleich in Würde und Freiheit dahinter stehen.

Der Autor ist Vorstand des Instituts für Ethik und Sozialwissenschaften der Universität Wien.

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