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Wehrdienst hilft den Frieden sichern

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Durch die Erfahrungen, die die ge­samte Menschheit und damit auch die Kirche auf Grund des Zweiten Welt­krieges gemacht hat, ist eine zuneh­mende Neubesinnung über das Thema „Krieg und Frieden“ in Gang gekom­men.

Seit dieser Zeit wendet sich die Kir­che mehr und mehr von der traditionel­len Lehre übgr den „gerechten Krieg“ ab und sucht in Theorie und Praxis „Wege des Friedens“ zu gehen. Frie­dens- und Konfliktforschung ist des­halb das Hauptthema der katholischen Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg geworden. Ähnlich verhält sich die evangelische Kirche.

Das große Ziel ist die Vermeidung von Kriegen, die Lösung von Konflik­ten mit friedlichen Strategien. Das ist aber nicht Status-quo-Politik, sondern Schaffung einer gerechteren Weltord­nung durch friedliche Mittel und Wege.

Die Kirche weiß natürlich, daß es trotz stärkster Friedensbemühungen al­ler gutwilligen Kräfte noch lange nicht gelingen wird, Kriege als Mittel der Konfliktlösung abzuschaffen. Deshalb bemüht sie sich im Rahmen der Gege­benheiten auch um eine „Humanisie­rung des Krieges“. Deshalb schreitet sie zur Ächtung der A-B-C-Waffen (Atom, Bakterien, Chemie) zunächst als Angriffs-, dann auch als Verteidi­gungswaffen etc. Mit dieser Ächtung hat schon Papst Pius XII. begonnen.

Anderseits lehnt die Kirche den Dienst mit der Waffe zur Selbstvertei­digung des eigenen Landes „zur Zeit“ keineswegs ab. Vielmehr sagt das

Zweite Vatikanische Konzil in „Gau­dium et spes“ (Nummer 79) ausdrück­lich:

„Allerdings ist der Krieg nicht aus der Welt geschafft. Solange die Gefahr von Krieg besteht und solange es noch keine zuständige internationale Autori­tät gibt, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist, kann man, wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Rege­lung erschöpft sind, einer Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidi­gung nicht absprechen.“ Dann aber auch:

„Der Einsatz militärischer Mittel, um ein Volk rechtmäßig zu verteidigen, hat jedoch nichts zu tun mit dem Be­streben, andere Nationen zu unterjo­chen. Das Kriegspotential legitimiert auch nicht jeden militärischen oder po­litischen Gebrauch. Auch wird nicht deshalb, weil ein Krieg unglücklicher­weise ausgebrochen ist, damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegneri­schen Parteien erlaubt.“

Und schließlich: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Frei­heit der Völker. Indem er diese Auf­gabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“

1967 hat Papst Paul VI. eine Kom­mission („lustitia et pax“) eingesetzt und ihr die Aufgabe gegeben, Friedens­und Konfliktforschung zu betreiben so­wie gangbare Wege vorzuschlagen, die

das große Thema der Abrüstung voran­treiben und gleichzeitig den Ausbau von Friedensstrategien fördern.

Diese päpstliche Kommission hat 1977 ein Papier an die UNO übermit­telt („Der Heilige Stuhl und die Abrü­stung“), in dem der Einsatz von Atom­waffen auch zum Zwecke der Verteidi­gung als moralisch unerlaubt erklärt wird. Im übrigen steht auch dieses Do­kument in puncto Landesverteidigung auf dem Boden von „Gaudium et spes“.

Das Zweite.Vatikanum hat nun in dem genannten Dokument auch auf die Problematik der „Wehrdienstverwei­gerer aus Gewissensgründen“ positiv hingewiesen und eine gesetzliche Rege­lung angeregt:

„Ferner scheint es angebracht, daß Gesetze für jene in humaner Weise Vor­sorge treffen, die aus Gewissensgrün­den den Wehrdienst verweigern - vor­ausgesetzt, daß sie zu einer anderen Form des Dienstes an der menschlichen Gemeinschaft bereit sind“ (Nummer 79). Noch Pius XII. hatte bei solchen Wehrdienstverweigerern ein „unüber­windlich irriges Gewissen“ vorausge­setzt ...

Durch das Neutralitätsgesetz von 1955 hat sich Österreich zur immer­währenden Neutralität, und zwar im Sinne der Schweiz, verpflichtet. Damit ist klargestellt, daß Österreich auch zur militärischen Landesverteidigung ver­pflichtet ist.

Für Österreicher, die 17 Jahre Knechtschaft erlebt hatten, war der Preis der Freiheit, d. h. die Verpflich­tung zum Selbstschutz der eigenen Grenzen (= militärische Landesvertei­digung), kein Preis, sondern ein Ge­schenk.

Durch ein besonderes österreichi­sches Bundesgesetz von 1974 kann je­der Wehrdienstpflichtige, der „aus Ge­wissensgründen“ es ablehnt, einen Dienst mit der Waffe zu leisten, seiner Dienstpflicht auch als Zivildiener nach­kommen. Darin aber fühlen sich Zivil­dienstleistende zum Teil als Bürger zweiter Klasse behandelt.

Aber auch was als Zivildienst gelten kann, ist umstritten. Eine Novellierung des Zivildienstgesetzes hätte Chancen gehabt; sie wurden leider nicht genützt.

Ich möchte nun als katholischer österreichischer Moraltheologe zum österreichischen Problem der Wehr­dienstpflicht und Wehrdienstverweige­rung aus Gewissensgründen Stellung nehmen.

Die militärische Landesverteidi­gungspflicht der Österreicher steht

nicht nur völkerrechtlich fest, sie ist auch auf dem Boden der Moralität. Österreich besitzt keine Atomwaffen, auch keine Angriffswaffen.

Wer sich als Österreicher dennoch als „Wehrdienstverweigerer aus Gewis­sensgründen“ versteht, kann dieses sein Gewissen nicht auf eine offizielle Lehre der katholischen Kirche stützen - ein Bürger der DDR z. B. könnte dies je­derzeit.

Der österreichische Wehrdienstver­weigerer aus Gewissensgründen muß also seine Gewissensgründe anderswo­her beziehen. Vielleicht ist er grund­sätzlich der Meinung, daß es besser ist, selbst getötet zu werden oder jedes an­dere Unrecht zu erleiden, als selbst zu töten, auch im Fall der Notwehr bzw. der Selbstverteidigung.

Wenn er aber so denkt - kann er dem ganzen Volk zumuten, daß es so denkt? Oder anders gesagt, ist das noch in österreichischer Sicht gemeinschafts­bezogen gedacht?

Immanuel Kant, der große Philo­soph, mahnt uns in seinem kategori­schen Imperativ, die persönlichen Nor­men als gemeinschaftsbezogene Nor­men zu denken, denn nur so seien sie zu rechtfertigen!

Wenn also alle Österreicher so däch­ten wie Wehrdienstverweigerer, wäre da nicht das Ende der militärischen Landesverteidigung Österreichs schon gekommen - und damit das Ende unse­rer Freiheit und Selbständigkeit?

Trotzdem gebe ich zu, daß es solche geben kann, die meine Argumentation nicht anerkennen wollen und überzeugt

sind, nur Zivildienst leisten zu dürfen, besonders in anderen Ländern.

Was aber das Argument betrifft, daß man vom Notwehrrecht keinen Ge­brauch machen darf, sich also lieber selber töten lassen soll als selbst zu tö­ten (die Hl. Schrift des Neuen Testa­ments legt das nahe), so möchte ich sa­gen, daß das im Falle meiner persönli­chen Notwehrsituation zum großen Teil stimmt, aber schon nicht beim Fa­milienvater.

Anders wird es auch, wenn es um die

Verteidigung eines Dritten geht, der un­gerecht angegriffen wird. Einem zu Un­recht Bedrängten zu Hilfe zu kommen, auch mit Waffen, die töten könnten, oder unter Inkaufnahme der eigenen Tötung durch den ungerechten Angrei­fer, wurde bisher nie als Mangel an Mitmenschlichkeit erklärt, sondern als Tugend.

Noch deutlicher wird die Frage, wenn es um eine kollektive Notwehr, um einen Staatsnotstand geht, dem es durch gerechte Verteidigung zu wehren

gilt, weil etwa unser Land von fremden Truppen besetzt werden soll: Kann sich da der einzelne Wehrdienstfähige di­spensieren? Denkt er dabei nur an sich, denkt er an die Freiheit der anderen?

Das Thema Rüstungsindustrie und Waffenexporte hat plötzlich Ti­telseitenwert errungen - nicht nur in Österreich. Jahrelang in der inter­nationalen Presse als Fast-Tabu- Thema gehandelt, beginnen sich in jüngster Zeit leidenschaftliche De­batten daran zu entzünden.

In Österreich war es, wie erinner­lich, der geplante Verkauf von Kü­rassier-Panzern an Chile, der eine Widerspruchsfront quer durch Par­teien und Weltanschauungen auf den Plan rief. Die Regierung zog die Exportgenehmigung zurück.

Derzeit gerät vor allem die west­deutsche Regierung zunehmend un­ter Druck, weil das Erdölland Saudi-Arabien mit verführerischen Gegengeschäften lockt, wenn deut­sche Panzer und andere Kettenfahr­zeuge geliefert würden.

Indien wieder stellt sich um west­deutsche Unterseeboote an, nach­dem Chile vor kurzem zwei solche ganz still und leise zugesagt bekom­men hat.

In der Bundesrepublik Deutsch­land gibt es wie in Österreich politi­sche Richtlinien für den Waffenex­port (die dort freilich anders ausse­hen als bei uns). Vertreter des linken SPD-Flügels (Hansen, Thüsing, Coppik) gingen in ihrer Kritik an der „parteifremden Politik der Bun­desregierung“ so weit, daß der frü­here Verteidigungsminister Leber bereits deren Parteiausschluß for­derte.

Nach Deutschland scheint nun auch Japan daranzugehen, seine ur­

Bezüglich der „Wehrdienstverweige­rer aus Gewissensgründen“ möchte ich allerdings sagen, daß nach meinem Verständnis nicht jeder Sozialdienst als Zivildienst gelten sollte, sondern nur ein solcher, der geeignet ist, auf andere Weise der Landesverteidigung zu die­nen.

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