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Ist unsere Neutralität in der Krise?

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Die gewaltsame Besetzung der Tschechoslowakei hat begreiflicherweise in Österreich die Diskussion über den Neutralitätsstaitus unseres Landes wiederbelebt.

Die österreichische immerwährende Neutralität war bekanntlich der Kaufpreis für den Staatsvertrag von 1955. Sie ist kein Bestandteil des Staatsvertrages — eine diesbezügliche Forderung Moskaus wurde von den österreichischen Unterhändlern strikt abgelehnt —. sondern es wurde bei den Verhandlungen über den Staatsvertrag die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität zugesagt. Das österreichische Parlament hat, um die rechtliche Trennung des Neutralitätsstatus vom Staatsvertrag auch formell zu dokumentieren, dieses Bundesverfassungsgesetz daher auch erst am 26. Oktober 1955 beschlossen, d. h. fünf Monate nach dem Abschluß des Staatsvertrages, am ersten Tag, an dem sich kein Besatzungssoldat mehr in Österreich befand. Nach anerkannter völkerrechtlicher Auffassung ist daher die österreichische Neutralität, da sie nicht Gegenstand eines Vertrages ist, sondern auf einer autonomen Beschlußfassung Österreichs basiert, kein Verhandlungsgegenstand zwischen den Staatsvertragspartnern. Daß die Neutralität von den anderen Staaten anerkannt sein muß, um überhaupt wirksam zu sein, ist eine andere Sache, die im allgemeinen Völkerrecht ihre Begründung findet, denn es genügt für die Wirksamkeit einer Neutralität nicht bloß die einseitige Erklärung, sondern es ist natürlich auch ihre Respektierung, also ihre Anerkennung durch Dritte, notwendig. Wäre es nicht so, so gäbe es keinen Neu- tralitätsbruch, wie ihn 'die Geschichte immer wieder kennt

Zwei „Respektierte

Die Geschichte lehrt uns auch, daß die, Neutralität in-reinem Kriegsfall von kriegführenden Mächten oftmals nicht- respektiert wurde;,rauch- das führt zu der Frage der Zweckmäßigkeit der Neutralität. Wir haben im Ersten und Zweiten Weltkrieg die rücksichtslose Verletzung der belgischen und holländischen Neutralität erlebt und gesehen, daß es in beiden Fällen nur die Schweiz und Schweden waren, deren Neutralität nicht gebrochen wurde. Wenn wir den Ablauf der beiden Kriege allerdings nüchtern analysieren, so werden wir uns auch der Meinung nicht verschließen können, daß die Respektierung etwa der Schweizer Neutralität sehr wahrscheinlich nicht aus Respekt vor den Grundsätzen des Völkerrechtes, sondern weit mehr aus reinen, auch militärischen Zweck- mäßigkeitsüberiegungen erfolgt ist. Die Besetzung des Dredisprachenstaa- tes im Herzen Europas ohne Zugang zu den Weltmeeren hätte für keine der kriegführenden Parteien einen militärischen Nutzen gebracht, sondern im Gegenteil für den Okkupanten nur neue Probleme, z. B. das der Ernährung, heraufbeschworen. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist, ob der Status der Neutralität für einen souveränen Staat, dessen Besetzung im Kriegsfälle aus militärischen Erwägungen zweckmäßig er

scheint, überhaupt einen Sinn hat. Kehren wir nun zu den jüngsten Ereignissen zurück. Die Frage ist die, ob die Souveränität Österreichs durch den Überfall auf die Tschechoslowakei gefährdet war oder vielleicht sogar noch gefährdet ist.

Um das Vorgehen der Sowjetunion gegen ihre tschechoslowakischen Freunde richtig interpretieren zu können, muß man zunächst versuchen, die Gründe zu analysieren, die

die Machthaber im Kreml zur An- Wendung von Waffepgeyvaltveranlaßten. Da 1st zunächst die ideologische Seite zu untersuchen. Der Kommunismus ist eine Weltanschauung, man müßte eigentlich besser sagen die Weltanschauung des Totalitarismus. Den Kommunismus mil den Maßstäben demokratischer Parteien zu messen, wäre völlig verfehlt. Der Kommunismus ist also eine Weltanschauung, die lehrt, daß sein System des alleinigen Anspruches auf politische Willensäußerung und seine wirtschaftliche Doktrin von der Vergesellschaftung der Produktionsmittel allein imstande seien, den Menschen das Heil auf Erden zu bringen.

Einparteienherrschaft und Leugnen des Privateigentums im weitestgehenden Ausmaß sind also Dogmen, die, wie alle Dogmen, die Eigenschaft haben, daß sie unveränderlich sind. So wenig wie die Dogmen der katholischen Kirche geändert oder auch nur verwässert werden können, so wenig kann der Kommunismus auf die „Diktatur des Proletariats“ und auf die Verstaatlichung der Produktionsmittel verzichten oder in diesen Belangen Erleichterungen oder Änderungen hinnehmen.

Neue Weee unerwünscht

Gerade das aber war es, was die reuen tschechoslowakischen Führer wollten. Auch Dubček und Genos- ;en sind geeichte Kommunisten. Sie lachten nicht im entferntesten darin, den Herrschaftsanspruch ihrer Partei aufzugeben oder kapitalisti- ;che Wirtschaftsformen zu akzeptieren. Was sie meinten, tun zu können, war nur das Bestreben, nicht unwesentliche Erleichterungen durch Einräumung der Meinungsfreiheit und Michtverfolgung anderer Auffassungen zu gewähren und jene wirtschaftlichen Änderungen herbeizu- Eühren, die eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung durch gewisse Anpassungen an westliche Wirtschaftsformen ermöglichen sollten. Daß dies vom orthodoxen kommunistischen Standpunkt aus gesehen nichts anderes als Häresie ist, ist von Moskau sehr rasch erkannt worden. Da, wie es nun einmal bei Dogmen der Fall ist, jede Verwässe

rung unzweifelhaft schließlich zu einer Auflösung der weltanschaulichen Grundlagen führen muß, befürchtete man im Mutterland des Kommunismus das Ärgste. Man sagte sich dort, daß auch der kleinste Schritt abseits vom Wege kommunistischer Dogmen schließlich zum Ende des Kommunismus führen müßte. Das aber wollte man in Moskau nicht riskieren. Allem Anschein nach hat man das erst nach den Konferenzen von Cieroa und Preßburg erkannt und daher erst nachher zugeschlagen. Damit könnte möglicherweise auch erklärt werden, warum man sich zur Anwendung von Waffengewalt gegen einen Freund erst entschlossen hat, nachdem man sich mit ihm zweimal an den Verhandlungstisch gesetzt hatte.

Was ist „Gesichtsverlust“?

In diesem Zusammenhang muß wohl auch erwähnt werden, daß der

Kommunismus das Phänomen des „Gesichtsverlustes“ nicht kennt. Die jeder demokratischen Regierung obliegende Pflicht, vor einer Entscheidung die moralischen Folgen des Ansehens in der Weltöffentlichkeit zu prüfen, kennt der Kommunismus nicht. Die öffentliche Weltmeinung ist dem Kommunismus ebenso fremd wie die Respektierung der Meinung des eigenen Volkes. Wer die Einparteienherrschaft zum Dogma erhoben

hat, kißÄiridrFsich äüdh nicht weiter um 'dįe_ Meinungen der Staaten unč Völker. Wo es eine öffentliche Meinung nicht gibt, nicht geben darf fehlt auch das Einschätzungsvermögen für die Weltmeinung!

Die Unterwerfung der Tschechoslowakei hatte also vor allem einmal das Ziel, den sogenannten Liberalisierungstendenzen ein Ende zu bereiten. Dieses Ziel wurde in der sowjetischen Presse auch offen zugegeben, wenn von „kapitalistischen Umtrieben“ in der Tschechoslowakei geredet wurde. Es kann daher auch mit Sicherheit erwartet werden, daß trotz der gegenteiligen Erklärungen der tschechoslowakischen Führer — wie lange werden sie es noch sein?

— die alten politischen und wirtschaftlichen Methoden nach Moskauer Rezept wieder gültige Vorschrift sein werden.

Die beiden „Einflußsphären“

Ein zweites Element ist bei unserer Prüfung über die Wirksamkeit der österreichischen Neutralität im Hinblick auf die tschechoslowakischen Ereignisse in unsere Überlegungen einzubeziehen. Ob man es wahrhaben will oder nicht, seit Jalta gibt es in der Welt zwei „Einflußsphären“! Daß die Tschechoslowakei ebenso wie Ungarn zur sowjetischen Einflußsphäre gehört, ist unbestritten. Die Begründer des tschechoslowakischen Kommunismus haben es 1948 gar nicht anders gewollt! Das muß man in Rechnung stellen, wenn man die Haltung der amerikanischen Regierung kritisiert. Das bedeutet aber auch, daß eine amerikanische Intervention sehr wahrscheinlich zum Krieg geführt hätte oder daß mindestens die Gefahr eines dritten Weltkrieges in einem solchen Falle riesengroß gewesen wäre.

Das macht auch den Unterschied

— allerdings in verschiedener Richtung — zur Kubakrise und zur Berliner Mauer. Die amerikanische Intervention im Falle Kuba wurde von den Russen aus der gleichen Überlegung hingenommen, die im Falle Ungarn und der Tschechoslowakei auf amerikanischer Seite maßgeblich waren. Kuba zählt zur amerikanischen Einflußsphäre, und das haben die Russen respektiert.

In Berlin war es anders. Hier

konnte man sagen, daß eine Verhinderung der Errichtung der Mauer durch amerikanische Truppen in Berlin mit Bestimmtheit keinen Kriegsfall abgegeben hätte, denn das Potsdamer Abkommen erklärte Berlin zur gemeinsamen Einflußsphäre mit der Maßgabe, daß die Verwaltung dieser gemeinsamen Einflußsphäre sektorenweise auszuüben sei. Die damalige amerikanische Nichtintervention war also eine Fehlentscheidung! Inwieweit 'diese damals von der deutschen Bundesregierung gebilligt oder mißbilligt wurde, ist eine andere Frage.

Das „westliche“ Österreich

Auf Österreich bezogen ist folgendes dazu zu sagen: Österreich ist trotz seines Neutralitätsstatus ein westlicher Staat mit westlicher, demokratischer Gesellschaftsordnung. Seine völkerrechtliche Neutralität, d. h. seine Nichtteilnahme an militärischen Aktionen aller Art, und seine im Neutralitätsrecht begründete Absenz von politischen Entscheidungen in der Weltpolitik bedeuten keinen Neutralismus gegenüber den beiden Gesellschaftsordnungen, die die Welt beherrschen. Es bekennt sich ohne Rückhalt zur westlichen Gesellschaftsordnung und gehört daher zur westlichen Einflußsphäre.

Wenn also, wie wir nun annehmen müssen, die Gründe für die sowjetische Entscheidung zur Okkupation der Tschechoslowakei die Aufrechterhaltung der seit Jalta bestehenden Einflußsphären und die Wiederherstellung orthodoxer kommunistischer Spielregeln im Inneren der Tschechoslowakei gewesen sind, so i besteht eine solche Begründung ge- i genüber Österreich in keinem Fall, i Allein daraus kann die Nützlichkeit i und Zweckmäßigkeit der österreichi- I sehen Neutralität eingeschätzt werden.

Die militärische Seite

Ein drittes Element ist neben der Behauptung der politischen Einflußsphäre und der Wiederherstellung orthodoxer kommunistischer Zustande für Moskau ohne Zweifel maßgeblich gewesen das militärische. Die Tschechoslowakei ist nach

wie vor das klassische Aufmarsch- und Verteidigungsglacis der Sowjetunion in Richtung Westen. Allem Anschein nach haben die Sowjets den Erklärungen der neuen tschechoslowakischen Führer, an den Verpflichtungen des Warschauer Paktes nicht zu rütteln, kaum getraut. Die militärische Position der Russen in Berlin und Ostdeutschland hängt aber wesentlich davon ab, daß die Tschechoslowakei bei der militärischen Stange des Warschauer Paktes bleibt.

Auch im Zeitalter der Kernwaffen spielen die konservativen Waffen in der Kriegführung nach wie vor ihre Rolle, die wiederum um so bedeutsamer wird, je furchtbarer die Wirkungen der Kernwaffen und je unmöglicher ihre Abwehr wird. Das aber ist ein Prozeß, der in vollem Gang ist und die Bedeutung der konservativen Waffen und ihrer Strategie wieder in den Vordergrund rückt. Da es gegen die Nuklearwaffen heute praktisch keine echte Verteidigungsmöglichkeit gibt — das Konzept des abgetretenen amerikanischen Verteidigungsministers McNamara war daher auch auf die Strategie des sogenannten „zweiten Schlages“ ausgerichtet, weil McNamara die Überzeugung vertrat, daß es gegen den ersten Schlag keinen echten Schutz geben kann —, wird die Anwendung der Kernwaffen immer unwahrscheinlicher und haben die konservativsten Waffengattungen wieder hervorragende Bedeutung erlangt. Das sollte man vor allem im Pentagon berücksichtigen, wenn dort immer wieder die Rede vom Abzug amerikanischer Truppen in Europa ist! So kann also angenommen werden,Maß auch militärische Erwägungen mit einer der Gründe für die Aktion gegen die Tschechoslowakei gewesen sind.

Österreichs Verpflichtung

In diesem Zusammenhang 1st auch mit aller Deutlichkeit auf die Verpflichtung Österreichs hinzuweisen, aus eigenen Kräften alle nur möglichen Anstrengungen zu machen, um der Neutralität ein gewisses Ausmaß an militärischer Sicherung zu bieten. Die völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs, als neutraler Staat an militärischen Konflikten nicht teilzunehmen und keine militärischen

Stützpunkte ausländischer Mächte auf seinem Territorium zu gestatten, enthebt Österreich nicht der Verpflichtung, für seinen militärischen Schutz größte Anstrengungen zu unternehmen; ja die Neutralität verpflichtet geradezu, hier ein Maximum zu leisten!

Dazu kommt die Erfahrung, die uns wieder die Geschichte lehrt, daß ein zu seiner Verteidigung nach eigenen Kräften entschlossener neutraler Staat mit einer weit größeren Respektierung seiner Neutralität durch Dritte rechnen kann, wenn er bereit ist, seine Unabhängigkeit auch militärisch zu verteidigen. Ein militärisches Vakuum zieht bekanntlich die Stabschefs aller Armeen magisch an. Wenn man aber weiß, daß an

den Grenzen eines neutralen Landes im Faille eines Überfalles geschossen wird, dann werden es sich die Stabschefs jedenfalls zunächst einmal überlegen, ob sie einen solchen Überfall wirklich riskieren sollen. Natürlich wäre Österreich, auf sich allein gestellt, nicht in der Lage, einen Einmarsch über die tschechoslowakische oder ungarische Grenze endgültig abzuwehren; aber allein die Tatsche, daß man einen solchen Einmarsch nicht ohne einen Waffengang hinnehmen würde, bietet an sich schon ein großes Ausmaß an Sicherheit für das Land. Der Wille zur Verteidigung, so gut man sie eben führen kann, muß aber auch immer wieder eindeutig klargemacht werden. Die Erklärung der österreichischen Bundesregierung am Tage des Einmarsches in die Tschechoslowakei hat darüber auch keinen Zweifel gelassen.

Politische Haltung!

Dazu kommt aber noch eines: Dieser Wille zur Selbstverteidigung — wenn auch mit bescheidenen militärischen Mitteln — muß durch eine eindeutige politische Haltung unterstrichen werden. Österreich darf nie einen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß es als Staat westlicher Ordnung jede Gewaltanwendung, auch eine solche unter kommunistischen Brüdern, verabscheut.

Wenn man aus seiner eigenen politischen Haltung kein Hehl macht, stärkt man bei den anderen die Gewißheit, daß man auch zur Selbstverteidigung unter größten Opfern bereit ist. Nichts wäre daher verfehlter, als etwa den Neutralitätssta- tus auf eine „neutrale“ Haltung gegenüber Gewaltakten in anderen Staaten abzuleiten. Nichts wäre auch verfehlter, als anzunehmen, daß etwa die sowjetrussischen Politiker eine solche weiche Haltung wohlwollend anerkennen und in ihre eigene Rechnung einstellen würden. Hier hat ja das tapfere tschechoslowakische

Volk ein bewundernswürdiges. Beispiel gegeben.

Es gibt kein totalitäres Regime, das Konzessionen irgendwelcher Art respektiert. Das lehrt uns z. B. auch die Erfahrung auf einem ganz anderen Gebiet. Wer etwa bei Wirtschaftsverhandlungen mit der Regierung eines totalitären Staates glaubt, Konzessionen machen zu müssen, nur um das Verhandlungsklima zu verbessern und ohne gleichzeitig gleichwertige Gegenkonzessionen auszuhandeln, hat immer noch erlebt, daß derartige Konzessionen vom Verhandlungspartner als selbstverständlicher Tribut und niemals als die Verpflichtung zu einer Gegenkonzession aufgefaßt wurden. Es obliegt daher auch der Regierung eines neutralen Staates, in Fällen wie den der Okkupation der Tschechoslowakei, eindeutig und klar zum Ausdruck zu bringen, daß sie solche Ereignisse perhorresziert.

Nebeneinander — nicht Ausgleich!

Daraus ergibt sich aber auch noch eine weitere Überlegung. Die Existenz der beiden Gesellschaftsordnungen in dieser Welt ist eine Realität. Die Koexistenz zwischen Ost und West ist nun einmal die Grundlage für eine friedliche Entwicklung. So

wenig, wie der Kommunismus auch nur die geringste Chance hat, sich zum Weltkommunismus zu entwik- keln, obwohl dies sein immer wieder zum Ausdruck gebrachtes Ziel ist, so wenig soll man im Westen glauben, daß man einen echten Kommunisten zur kapitalistischen Ordnung bekehren könnte. Wer dem Frieden in der Welt wirklich dienen will, muß also immer wieder nach Mitteln und Wegen suchen, die diese Koexistenz ermöglichen, die die Frucht des zweiten Weltkrieges ist. Das bedeutet, daß es zwischen westlicher und östlicher Ordnung nur ein Nebeneinander geben kann und daß die Weltverbesserer in der westlichen Welt, die von einem Ausgleich oder einer Verschmelzung der beiden Systeme phantasieren, dorthin verwiesen gehören, wohin man Phantasten eben immer verweisen muß, in die Ecke ihrer tatsächlichen Bedeutungslosigkeit. Der Kommunismus ist die Realität der östlichen Welt Er kann im Westen ebensowenig „salonfähig“ gemacht werden wie der Kapitalismus im Osten.

In dem Nebeneinander dieser beiden Ordnungen hat aber gerade das System der völkerrechtlichen Neutralität seinen besonderen Platz. Erstens bietet es einem Staat von der Größe und der geographischen Lage

Österreichs ein Maximum an Sicherheit. Wenn gesagt wurde, daß dieser österreichische Neutralitätsstatus eine Voraussetzung für den Staatsvertrag war und darin allein schon seine Berechtigung und Zweckmäßigkeit genügend begründet ist, so muß jetzt hinzugefügt werden, daß die österreichische Neutralität auch dann, wenn sie in keiner Beziehung zum Staatsvertrag stünde, hätte begründet werden müssen. Zweitens aber begründen die österreichische und die schweizerische Neutralität gewissermaßen einen ruhenden Pol im Herzen Europas,•weil man hüben und drüben weiß, daß von hier aus keine Konfliktstoffe in die Weltpolitik getragen werden können.

Das Faktum, daß die Neutralität vom Willen beider Völker getragen wird und daß beide Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewillt sind, die Unabhängigkeit ihrer Länder zu verteidigen, ist somit auch eines der leider allzu wenigen Elemente des Weltfriedens. Und damit aber ist auch der Sinn der österreichischen Neutralität deklariert; sie ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen die weitaus beste Lösung, weil alle jedenfalls ein größeres Ausmaß an Sicherheit zu geben in der Lage ist als jede andere völkerrechtliche Situation dieses Landes.

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