Flagge zeigen für Neutralität

Werbung
Werbung
Werbung

Von der Attraktivität einer Politik, die auf Gewaltanwendung ohne UN-Mandat verzichtet.

Eine gute Dreiviertel-Mehrheit (77 Prozent) Zustimmung kann die Neutralität in Österreich für sich verbuchen. Das hat eine aktuelle Studie des Karl-Kummer-Instituts ergeben. In diesem Sinn bietet das furche-Dossier dieser Mehrheit Raum, um sich so richtig an der Neutralität zu freuen - nicht ohne darauf aufbauende friedenspolitische Aspekte zu vergessen. Damit aber zum Neutralitäts-Jubiläum nicht alles nur eitel Sonnenschein ist, kommt auch eine ausländische Stimme zu Wort, die mit Neutralität nicht viel anzufangen weiß. Redaktion: Wolfgang Machreich

Die immerwährende Neutralität nach dem Muster der Schweiz war eine realpolitische relevante, aber nicht völkerrechtlich verpflichtende Zusage der österreichischen Regierungsdelegation am 15. April 1955 in Moskau an die Sowjetunion. Durch ihre Einhaltung baute sich ein Vertrauen der Sowjetunion gegenüber Österreich auf. Sie war aber auch Abschluss einer Entwicklung, die von jenen Männern getragen wurde, die aus den Fehlern der 1. Republik zwischen 1918 und 1938 zu lernen versuchten: Renner, Körner, Raab, Figl, Kreisky und Schärf.

Nach der Einigung mit den "Westmächten" im Wiener Memorandum vom 10. Mai 1955, legten Regierung und Parlament Österreichs auf eine von den Verhandlungen des österreichischen Staatsvertrages unabhängige, autonome, einseitig österreichische Erklärung der Neutralität Wert.

Der Nationalrat beschloss am 25. Mai, also nach Staatsvertragsabschluss vom 15. Mai 1955, die Regierung mit der Ausarbeitung des Neutralitätsgesetzes zu beauftragen. Der Beschluss des Neutralitätsgesetzes als Verfassungsgesetz erfolgte dann erst nach Ablauf der Frist für die Räumung Österreichs von alliierten Truppen - dem 25. Oktober 1955 -, am 26. Oktober 1955, also erst dann als Österreich völlig souverän war. Nur der vdu-Vorgängerpartei der fpö - stimmte dagegen. Bereits am 7. Juni 1955 fasste der Nationalrat eine Entschließung, die weit gehend den Text des Verfassungsgesetzes vom 26. Oktober vorwegnahm, bemerkenswerterweise aber die Regierung beauftragte, alle Schritte zu unternehmen, um die Aufnahme Österreichs in die uno zu erreichen und alle Staaten zu ersuchen, Österreich die Anerkennung seiner Neutralität mitzuteilen. Mit dem Beitritt zur uno im Jahre 1956, der nur mit Zustimmung seiner mit Vetorecht ausgestatteten Mitglieder möglich war, und zum Europarat hat Österreich eine immerwährende Neutralität seiner eigenen Art entwickelt und, anders als die Schweiz, eine aktive Außenpolitik geübt. Behauptungen, dass Österreich bereits durch den uno-Beitritt seine Neutralität aufgegeben habe, entbehren daher jeglicher Grundlage.

Das Bundesverfassungsgesetz vom 16. Oktober 1955 lautet klar und schlicht: "Zum Zwecke der dauernden Behauptungen seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebiets erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebot stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen."

Ein fauler Kompromiss in der letzten Phase der großen Koalition spö-övp gebar den Artikel 23f Bundesverfassungsgesetz: Kanzler und Außenministerin sind seither nach Ansicht von övp und orangierter fpö berechtigt, das Bundesheer für Kriegseinsätze ohne uno-Mandat bereitzustellen. Das ist die höchste Stufe der so genannten "Petersberger Aufgaben". spö und Grüne halten diese Interpretation für unzulässig, da man nicht Gebote des Neutralitätsstammgesetzes ohne ausdrückliche Präzisierung außer Kraft setzen kann. Es gibt auch keine Automatik für un-mandatierte Bundesheereinsätze. Bruno Kreisky hat zum Beispiel - trotz Ersuchen des damaligen un-Generalsekretärs Kurt Waldheim - eine Entsendung österreichischer Soldaten in den Südlibanon abgelehnt, da keine Akzeptanz der Krieg führenden Gruppen vorlag. Tatsächlich wurden später Blauhelme von den Fidschi-Inseln dort als Geiseln festgehalten.

Neutralitätskonform hat Österreich weder an den Golfkriegen noch am Jugoslawienkrieg teilgenommen. Auf der Basis autonomer Entscheidungen beteiligt sich Österreich am Aufbau einer eu-Streitmacht, behält aber zumindest formal die Entscheidungskompetenz über Teilnahme an Einsätzen derselben. Die von Österreich zugesagten Kontingente können nur mühsam bereitgehalten werden.

Wie aber beispielsweise eine deutsch-tschechisch-österreichische Einheit funktionieren kann, wenn sie nicht zur eu-Territorialverteidigung sondern "out of area" - also neutralitätswidrig - eingesetzt werden soll, ist offen und damit der scheinbare Zwang zum Neutralitätsbruch vorprogrammiert. Politische Wachsamkeit ist geboten. Der vorerst in der Versenkung verschwundene eu-Verfassungsvertrag hatte Spielräume für neutrale eu-Mitglieder belassen: keine Einsatzpflicht "out of area", keine automatische Beistandspflicht gegenüber anderen eu-Mitgliedern.

Die zentrale Frage bleibt aber die Entwicklung einer Außen- und Verteidigungspolitik der eu, die sich von nato-Dominanz und der Militärinterventionspolitik der us-Administration löst und das absolute Gewaltmonopol der uno respektiert. Der schlechteste Sicherheitsrat ist besser als die Anwendung des Faustrechts zur Sicherung der Rohstoffmärkte. Wer den Irrweg der usa nicht bekämpft, wird es schwer haben, gegen China zu argumentieren, wenn es eine ähnliche Politik betreiben sollte.

Welche Chancen hat eine wirklich selbst bestimmte Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der eu? Die ursprünglichen nato-Partner der usa in eu-Europa streben nur zum Teil danach; Großbritannien sicher nicht. Noch bevor die eu mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern fertig verhandeln konnte, wurden sie ruck zuck von den eu in die nato aufgenommen. Präsident George W. Bush kam persönlich nach Prag. Zuletzt besuchte Bush demonstrativ nur Ljubljana und Bratislava. Wien war ihm trotz oder wegen des dritten uno Sitzes nicht einmal einen Zwischenstopp wert.

Polen oder Tschechien ist es offenbar egal, wenn die Bevölkerung zu mehr als zwei Drittel eine Kriegsbeteiligung ablehnt: Sie stellen ihre Janitscharen für den Irakkrieg ab. Der läuft nicht mehr unter nato-Instanzen sondern bilateral ab. Die usa bestimmen, wer sie unterstützen darf, wenn sie völkerrechtswidrig Krieg führen. Die nato-Aufnahmen von Rumänien und Bulgarien haben der eu gar keine andere Wahl gelassen, als deren Beitrittsverhandlungen möglichst rasch abzuschließen. Der Druck der usa auf die eu wegen des türkischen eu-Beitritts war am 3. Oktober 2005 neuerlich spürbar.

Im verteidigungspolitischen Bereich ist keine gemeinsame eu-Politik in Sicht, wenn nicht die europäischen Völker ihre Regierungen unter Druck setzen, denn sie kennen und fürchten den Krieg. Es wäre aber töricht, sich statt nordatlantischer Zusammenarbeit in eine Frontstellung zu den usa zu manövrieren. Das militärisch schwächere Europa hat reichlich Gelegenheit, die Politik der usa dort zu unterstützen, wo es gegen Gewaltanwendung und Diktatur geht. Erdölkriege unter Vorschützung falscher Tatsachen sind aber klar abzulehnen. Die verständliche Angst vieler osteuropäischer Staaten vor dem großen Nachbar im Osten darf nicht dazu führen, jenes Recht brechen zu helfen, auf dessen Einhaltung man selber angewiesen ist.

Österreich gehört gegenwärtig der eu-Troika an, führt dort im 1. Halbjahr 2006 den Vorsitz. Es ist Vollzugsorgan auf Zeit, nicht Gesetzgeber. Einen außen- und sicherheitspolitischen Vorstoß, wenn möglich mit anderen neutralen oder paktfreien eu-Staaten sollte man jedoch ernstlich in Erwägung ziehen. Die Bewerbung um einen nicht ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wäre sonst reine G'schaftlhuberei. Der Weg ist lang. Das Ziel so wichtig, dass es sich lohnt, ihn zu gehen. Völkerrechtliche Neutralität muss Teil eines bereits im Ansatz bestehenden Bewusstseins der Völker der eu werden. Die Attraktivität einer solchen Politik, die auf Gewaltanwendung ohne un-Mandat verzichtet, ist eine Voraussetzung für das Gelingen einer Globalisierung mit menschlichem Antlitz.

Der Autor, Bundesminister a. D., ist Präsident des Internationalen Institutes für den Frieden.

Weitere Info: www.iip.at

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung