"Sondergericht für IS-Rückkehrer"

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Klaus Rackwitz über die mögliche Aberkennung von Staatsbürgerschaften, die Todesstrafe in Syrien und gesammelte Erfahrungen früherer Sondergerichte.

DIE FURCHE: Wie sollen "IS-Rückkehrer" zur Rechenschaft gezogen werden?

Klaus Rackwitz: Aktuell ist die Mitgliedschaft im sogenannten Islamischen Staat nach internationalem Recht weder ein Kriegsverbrechen noch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich plädiere für die Schaffung eines Sondergerichts durch die Vereinten Nationen, um die IS-Anhänger und andere Straftäter für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Das Problem ist schließlich ein europäisches und wird von einzelnen Staaten nicht gelöst werden können.

DIE FURCHE: Woran scheitert ein solches Sondergericht, abgesehen davon, dass der Krieg in Syrien immer noch nicht zu Ende ist?

Rackwitz: Für alle Sondergerichte braucht es eine Resolution des UN-Sicherheitsrats: Das ist in Syrien aber schwierig, weil die Vetomächte USA und Russland nach wie vor engagiert sind und bis jetzt jede Errichtung eines Sondergerichts verhindert haben.

DIE FURCHE: Wird diese Möglichkeit in Deutschland diskutiert?

Rackwitz: Ja, die deutsche Regierung hat das mehrfach angeregt und wird im Rahmen der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat auf völkerrechtliche Maßnahmen drängen, wobei es da weniger um IS-Terrorismus als um Kriegsverbrechen vonseiten der syrischen Regierung geht, insbesondere die Verwendung von Massenvernichtungswaffen gegen Tausende Zivilisten.

In Österreich gibt es ja die Möglichkeit einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft, wenn ein Staatsbürger für eine fremde Armee kämpft. Würde dies auch für eine Beteiligung im IS gelten?

Rackwitz: Sicherlich nicht, denn Kombattanten und Armeen sind im Kriegsvölkerrecht eindeutig definiert: Armeen sind eben staatliche Akteure und keine nichtstaatlichen. Nach deutschem Recht ist, auch durch die Lehren durch das Dritte Reich, die Aberkennung der Staatsbürgerschaft nicht möglich. Das ist in Österreich anders, das in dieser Frage dem amerikanischen Vorbild folgt, wo eine Ausbürgerung möglich ist. Das löst aber natürlich nicht das Problem eines Prozesses.

DIE FURCHE: Wie verläuft die Diskussion in Deutschland? In Österreich signalisiert die Regierung kein Interesse, IS-Terroristen wieder "aufzunehmen" und einem Prozess zuzuführen.

Rackwitz: Der deutsche Generalbundesanwalt führt rund 90 Verfahren im Kontext der Syrischen Gewalttaten, darunter auch gegen IS-Anhänger, die nach Deutschland zurückgekehrt sind oder versucht haben, hier Unterschlupf zu finden. Verfahren gegen Rückkehrer, auch aus anderen extremen Gruppierungen, werden bereits seit Jahren durchgeführt, deshalb wird das relativ emotionslos diskutiert. Auch sind die Zahlen verschwindend gering: Die meisten europäischen IS-Kämpfer kommen aus anderen Ländern wie zum Beispiel Belgien, den Niederlanden und Großbritannien.

DIE FURCHE: Was sind die Schwierigkeiten in der Strafverfolgung?

Rackwitz: Natürlich ist der Nachweis von individuellen Kriegsverbrechen schwer bis unmöglich. Man bräuchte Zeugen, Videoaufnahmen oder andere Beweismittel, die es in der Regel nicht gibt. In Deutschland und Österreich ist aber die Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen ein eigener Straftatbestand. Der Strafrahmen ist in diesen Fällen natürlich milder, weil man schwer feststellen kann, ob jemand nur Unterstützer oder auch Beteiligter der verübten Verbrechen war -es kommt aber immer wieder zu harten Urteilen von mehreren Jahren Haft.

DIE FURCHE: Sondergerichte, wie von Ihnen ins Treffen geführt, gab es ja etwa schon im Fall von Jugoslawien und Ruanda. Rackwitz: Ja, damals konnte sich der UN-Sicherheitsrat dazu durchringen. Auch die Tribunale im Libanon, in Kambodscha und Sierra Leone sind Vorbilder, wo die internationale Staatengemeinschat gesagt hat: Wir nehmen das nicht hin. Ich hoffe, dass es auch in Syrien eines Tages dazu kommt und die Russen ihre Verweigerungshaltung aufgeben. Dann können die Verbrechen aller Beteiligten und nicht nur ausgewählter Gruppen angeklagt werden.

DIE FURCHE: Was waren die Erfahrungen früherer Sondergerichte?

Rackwitz: Man muss es aus zweierlei Perspektiven sehen: Man hat es etwa in Jugoslawien geschafft, die Hauptverantwortlichen mehrerer Massaker vor Gericht zu stellen und abzuurteilen. Ob das für den dauerhaften Frieden in der Region hilfreich war, ist eine andere Frage. Am Balkan gibt es nach wie vor Animositäten infolge des Bürgerkriegs. Für die Herstellung von Frieden sind solche Tribunale nur bedingt hilfreich, aber in der Verurteilung von Hauptverantwortlichen gibt es große Erfolge.

DIE FURCHE: In Syrien gibt es ja derzeit noch die gesetzliche Todesstrafe -wäre sie auch eine Option in einem Sondergericht?

Rackwitz: Man würde sicherlich kein Sondergericht mit Todesstrafe durch die UN - an den Vetomächten Frankreich und Großbritannien vorbei -errichten können. Es ist aber tatsächlich eine schwierige Frage: Die Iraker sind ja bei der Verfolgung von IS-Terroristen aktiv und machen mittels einem Sondergesetz sehr drastisch von der Todesstrafe Gebrauch. Das erschwert die Zusammenarbeit: Deutschland und auch Österreich können keine Verdächtigen in Länder ausliefern, in denen ihnen die Todesstrafe droht. Das betrifft auch andere Staaten in der Region.

DIE FURCHE: Ist es grundsätzlich besser, die Prozesse am Ort des Verbrechens oder in den Herkunftsländern zu machen?

Rackwitz: Für die Genugtuung und zu einem gewissen Grad Wiedergutmachung sollten die Prozesse in den Regionen der Verbrechen stattfinden, weil es auch den Opfern ermöglicht, aktiv teilzunehmen. Jemandem, der in Zentralafrika seine Familie verloren hat, ist vielleicht wenig geholfen, wenn 6000 Kilometer entfernt jemand in Den Haag verurteilt wird. Eine Mitwirkung am Prozess ist dann so gut wie ausgeschlossen.

DIE FURCHE: Können auch die Nürnberger Prozesse, die vor einer Weltöffentlichkeit geführt wurden, als historisches Beispiel dienen?

Rackwitz: Das wäre wünschenswert. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess war ja der erste in der Menschheitsgeschichte, wo sich mehrere Staaten zusammengetan haben, um Unrecht durch ein Gerichtsverfahren zu begegnen. Der Grundgedanke gilt natürlich nach wie vor: Dass es ein von der Staatengemeinschaft getragenes Gericht gibt, dass Täter sehr schwerer Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Ein weiteres "Nürnberg" könnte man nur begrüßen, für Syrien, aber auch andere Krisenregionen der Welt wie Myanmar oder Jemen.

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