Werbung
Werbung
Werbung

Keine globale Gerechtigkeit ohne Menschenrechte - ohne Rechtsstaatlichkeit keine

Am 20. Mai 2011 wurde Österreich mit 177 Stimmen der UNO-Generalversammlung für drei Jahre in den UNO-Menschenrechtsrat gewählt. Die zahlreichen Möglichkeiten für ein Land wie Österreich, eine gewichtige Stimme in der UNO zu führen, wurden durch die rezente Mitgliedschaft Österreichs im UNO-Sicherheitsrat in den Jahren 2009 und 2010 unter Beweis gestellt.

Bereits während der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat wurden nachhaltige Akzente zur Rechtsstaatlichkeit gesetzt, wobei auf die langjährige Expertise Österreichs in diesem Bereich zurückgegriffen werden konnte. Die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist ein wesentliches Ziel der Verpflichtungen, die Österreich für seine Kandidatur zum Menschenrechtsrat eingegangen ist. Da Rechtsstaatlichkeit eine der Grundvoraussetzungen für die Einhaltung der Menschenrechte darstellt, soll daher die österreichische Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat dazu genutzt werden, um in diesem zentralen Bereich der österreichischen Außenpolitik weitere Fortschritte zu erzielen. Dabei sollen der Kampf gegen die Straflosigkeit und die konsequente Forderung nach umfassenden Untersuchungen bei schweren Menschenrechtsverletzungen auch im Menschenrechtsrat fortgesetzt werden.

Österreichs Schwerpunkte

Die Stärkung der Menschenrechte von besonders schutzwürdigen Personen und Gruppen steht ebenfalls seit jeher im Zentrum der österreichischen Bemühungen in der UNO. Die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat soll dazu genützt werden in drei Problembereichen konkrete Fortschritte zu erzielen. Diese sind der Schutz der Religionsfreiheit und religiöser Minderheiten, die Förderung der Medienfreiheit und der Schutz von Journalisten, sowie die Förderung der Rechte von Kindern und deren Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Zu diesen drei Schwerpunkten will Österreich in den nächsten Jahren klare Initiativen setzen. Österreich wird zu diesen Fragen eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und relevanten Akteuren suchen.

Schutz von Minderheiten und Kindern

Der weltweite Anstieg an Übergriffen gegen religiöse Minderheiten gibt Anlass zu großer Sorge. Der Schutz religiöser Minderheiten ist eine Kernverantwortung eines jeden Staates. Österreich wird in einem partnerschaftlichen Ansatz das Thema konstruktiv und ergebnisorientiert ansprechen, wobei den langjährigen Erfahrungen und Kontakte Österreichs aus dem interkulturellen und interreligiösen Dialog dabei große Bedeutung zukommen werden.

Die Rechte von Journalisten werden oft in vielfacher Weise verletzt, besonders beunruhigend ist der Anstieg gezielter Tötungen von Journalisten. Ziel der österreichischen Initiative ist es, das Thema als festen Bestandteil der internationalen Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte zu verankern. Die Bekämpfung der Straflosigkeit für Übergriffe auf Journalisten, sowie die effektive Umsetzung des rechtlichen Rahmens zum Schutz von Journalisten werden im Zentrum dieser Bemühungen stehen.

Die Förderung der Rechte von Kindern stellt seit Jahren einen wichtigen Schwerpunkt der österreichischen Menschenrechtsarbeit dar. Österreich hat während seiner Mitgliedschaft im Sicherheitsrat besonders daran mitgewirkt, die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten zu stärken. Die Arbeit Österreichs zur Förderung der Kinderrechte soll nun im Menschenrechtsrat fortgesetzt und vertieft werden. Ein Fokus soll dabei auf die Problematik des Menschenhandels gelegt werden. 

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung