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Abschied von der Fiktion des „Gastarbeiters”

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DieRichtungsänderung in der Ausländerpolitik macht aus Osterreich noch lange kein Herzeigeland für gelungene Integration.

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DieRichtungsänderung in der Ausländerpolitik macht aus Osterreich noch lange kein Herzeigeland für gelungene Integration.

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Das kürzlich vorgestellte Integrationspaket des Innenministers Caspar Einem enthält einige Weichenstellungen, die imstande sind, der österreichischen „Ausländerpolitik” wieder humanere Züge zu geben. Eine grundlegende Änderung der Prämisse, die Neuzuwanderung streng zu reglementieren, ist darin im Gegensatz zu Aussagen Jörg Haiders und der Kronen-Zeitung nirgends zu finden, es geht nicht um die Öffnung der Grenzen, sondern um die bessere Behandlung der schon ansässigen Immigranten.

Dazu verabschiedet sich erstmals in der Geschichte Österreichs ein Innenminister ”von der Selbsttäuschung, Österreich sei kein Einwanderungsland, und in der Folge von der Fiktion' des „Gastarbeiters”: Nicht mehr einzelne Menschen, die hier arbeiten, sondern Familien, die hier leben sollen, ohne ständig Angst vor Abschiebung haben zu müssen, sind die Zielgruppe. Das erste Prinzip der Integration soll nun entsprechend langjähriger Forderungen der Aktivisten und Experten die Äufent-haltsverfestigung sein, das heißt, je länger jemand im Land lebt, umso sicherer wird sein Bechtsstatus. Nach fünf Jahren ist ein Anspruch auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung geplant, nach acht Jahren darf ein Äufenthaltsverbot nur mehr dann ausgesprochen werden, wenn der/die Betroffene gerichtlich zu mehr als zwei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Über im Inland geborene und aufgewachsene Kinder und Jugendliche darf gemäß des Vorschlags überhaupt kein Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden. Für eine Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung soll es zudem nicht mehr nötig sein, eine Wohnung mit bestimmter Größe nachzuweisen -dies führte bisher nur zu einer Beihe unmenschlicher Entscheidungen seitens der Behörden und zu einem Schwarzmarkt für Wohnungsnachweise; Fristversäumnisse sollen nicht mehr zum Entzug der Aufenthaltsberechtigung führen, sondern mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.

Da der Familiennachzug in Zukunft im Vordergrund stehen soll, wird es in den nächsten Jahren kaum Neuzuwanderungen geben. Auch diese soll als Familienzuwanderung geschehen - der Antrag muß aus dem Ausland gestellt werden und es wird geprüft, ob die ganze Familie zuwandern kann; wer alleine zuwandern will, kann Angehörige nur' nach einer längeren Wartefrist nachkommen lassen. Der Familiennachzug für die bereits hier Lebenden fällt unter die Zuwanderungsquote, ' soll jedoch Priorität vor dem Neuzuzug haben. Kinder und Jugendliche unter fünfzehn Jahren sollen privilegiert nachziehen dürfen, über Fünfzehnjährige werden als Neuzuwanderer angesehen.

Ein großer Teil der Probleme, mit denen sich die Mitarbeiter des Wiener Integrationsfonds und anderer Beratungsstellen täglich befassen, könnten durch eine Beform in diesem Sinn gelöst werden: So wäre es zum Beispiel nicht mehr möglich, einer krebskranken Frau, die seit zwanzig Jahren hier lebt und der von der Krankenkasse und dem Arzt das Arbeiten untersagt wurde, die Aufenthaltsgenehmigung zu versagen, da das Krankengeld zu gering sei, wie dies die in Wien zuständige

Behörde, die MA 62, erst kürzlich entschied. Ebenso wäre es unmöglich, einer Familie mit zwei Kindern die Aufenthaltsberechtigung nicht zu verlängern, da die Wohnung keinen vom Wohnraum getrennten Schlafraum aufweist - ebenso Spruchpraxis der MA 62; eine Entscheidung, die angesichts der weiten Verbreitung von Zimmer-Küche und Zimmer-Küche-Kabinettwohnungen in Wien so manchem Österreicher das Aufenthaltsrecht kosten würde, gälte das Aufenthaltsgesetz auch für sie. Unmöglich wäre es auch, einem einjährigen, im Ausland geborenen, Kind das Aufenthaltsrecht zu versagen, da es „illegal” mit seiner Familie einreiste und so eine Bedrohung für die Ordnung und Sicherheit der Republik darstelle.

Von der Gesellschaft ausgestoßen

Ebenso positiv zu beurteilen ist die geplante Abschaffung des mittelalterlichen Rechtsinstituts der Verbannung, das bisher den Umgang der Behörden mit in Österreich geborenen und straffällig gewordenen Jugendlichen der Zweiten Generation kennzeichnet: Nach Verbüßung der Gerichtsstrafe wurden und werden Jugendliche immer wieder in das Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben, auch wenn sie die Sprache dieses Landes kaum mehr beherrschen, dort keine familiären Bezugspunkte mehr haben und ihre Berufsausbildung nicht mehr fortsetzen können. Mit dieser Praxis, die in den letzten zwei Jahren in Wien zirka drei- bis vierhundert Jugendliche betraf, werden junge Menschen in einer prägenden Lebensphase von der Gesellschaft ausgestoßen und ihre Lebensperspektiven von den „verantwortlichen” Behörden verantwortungslos und gegen jedes pädagogische und sozialarbeiterische Wissen zerstört.

Doch wie immer, so sitzt auch beim Integrationspaket der Teufel im Detail, und es bedarf noch einiger weiterer Gesetzesänderungen, vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich, um das Integrationsziel zu erreichen. Dies bedeutet insbesondere, dem Aufenthaltsrecht automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt folgen zu lassen und keine gesonderte Arbeitsmarktquote mehr festzulegen, um in den Betrieben Unsicherheit und daraus resultierendes Lohndumping zu verhindern. Die Zweigleisigkeit von Aufenthalts- und Arbeitsmarktquote hat bisher zu absurden Konstellationen geführt -etwa die vielen Fälle von Jugendlichen, die keine Lehrausbildung anfangen dürfen, da sie nur viereinhalb statt der geforderten fünf Jahre in Österreich die Schule besuchten. Eine Priorität des Familiennachzugs muß mit dem freien Zugang der nachgezogenen Jugendlichen zumindest zu Lehrstellen verbunden werden, will man nicht künstlich jugendliche Outsider erzeugen. In diesem Zusammenhang ist auch die vorgesehene Regelung, über Fünfzehnjährige als Neuzuwanderer und somit primär nach Arbeitsmarktkriterien zu behandeln, problematisch: Nicht nur wird damit den Jugendlichen unter Umständen das Becht geraubt, mit ihrer Familie zusammenzuleben, eine derartige Alterska-tegorisierung reduziert sie wieder auf „Gastarbeiter” und spricht ihnen das Becht auf Weiterbildung und persönliche Entwicklung ab. Ungelöst blieben auch jene vielen Fälle der „Illegalisierung” durch die bestehenden Gesetze, etwa, wenn Personen legal hier arbeiten, aber Wegen Fristversäumnissen oder zu kleiner Wohnung et cetera keine Aufenthaltsberechtigung haben.

Europäischer Durchschnitt

Gesamt gesehen, ist das Paket ein erster, wichtiger Schritt in Bichtung mehr Humanität, die in der Ära Löschnak nicht auf der Prioritätenliste stand. Das Paket macht Österreich aber keineswegs zum europäischen Vorreiterland in Sachen Integration, sondern bringt es nur in die Nähe des europäischen Durchschnitts. Die Vorschläge der europäischen Instanzen gehen hier weiter. Vor allem das Europäische Parlament und die Europäische Kommission fordern zunehmend, parallel zur strikten Kontrolle der Neuzuwanderung legal ansässige Drittstaatsangehörige nach einer bestimmten Äufenthaltszeit die gleichen Rechte zuzugestehen wie Bürgern eines anderen EU-Staates, um eine Beschränkung der „drei Freiheiten” zu unterbinden. Dieser Vorschlag würde als Gesamtlösung auch zu einer Entbürokratisierung beitragen und auch die Gleichstellung im sozialrechtlichen Bereich umfassen. Doch für Diskussion ist Österreich, immerhin erst seit kurzem in der EU, wahrscheinlich noch nicht reif.

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