Der Feind in ihrem Bett

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Jede fünfte Frau soll nach Schätzungen von häuslicher Gewalt betroffen sein. Dass seit Jahren die Zahl der registrierten Fälle steigt, führen Expertinnen und Experten weniger auf eine Zunahme der Gewalttätigkeit als auf eine höhere Sensibilität in der Bevölkerung zurück.

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Jede fünfte Frau soll nach Schätzungen von häuslicher Gewalt betroffen sein. Dass seit Jahren die Zahl der registrierten Fälle steigt, führen Expertinnen und Experten weniger auf eine Zunahme der Gewalttätigkeit als auf eine höhere Sensibilität in der Bevölkerung zurück.

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Frau N. lebt. Ihr Partner hat nicht das Messer gezückt und wie wild auf sie eingestochen, wie es in der Nacht auf den 31. Juli ein 33-jähriger Mann in Wien/Simmering und tags darauf ein 37-Jähriger in Wien/Neubau tat. Er hat "nur" seine Fäuste benutzt - wie bei allen seinen vorherigen Partnerinnen auch. "Der hat schon mehrere Frauen auf diese Art ,verheizt'", erzählt Manuela Klein, Psychologin im Frauenhaus des Vereins Wendepunkt in Wiener Neustadt.

Frauen ohne Netzwerk

Mit Hilfe von Kontaktanzeigen habe der Österreicher Frauen aus Polen, der Ukraine und Ungarn eine rosige Zukunft versprochen. Auch der rund 50-jährigen Frau N., die in ihrer Heimat Weißrussland Deutsch studiert hat und sich nun in Österreich als Reinigungskraft über Wasser hält. Als sich der Mann ihrer Träume als brutaler Schläger entpuppte, blieb ihr nur die Flucht ins Frauenhaus. "Die Frauen, die zu uns kommen, haben nichts und niemanden", erzählt Klein im Besprechungszimmer des zehn Plätze bietenden Hauses am ehemaligen Schlachthofgelände. "Anders als gebürtige Österreicherinnen haben Frauen mit Migrationshintergrund meist keine sozialen Netzwerke, keine Ressourcen und oft auch mangelnde Deutschkenntnisse", weiß die Psychologin. Das neue Fremdenrechtspaket hätte die Situation dieser Frauen, deren Aufenthaltsrecht oft an jenes ihrer schlagenden Partner gekoppelt sei, noch weiter verschlechtert.

Auch wenn bei Migrantinnen die Auswirkungen von Gewaltbeziehungen am fatalsten sind: die Betroffenheit geht quer durch alle sozialen Schichten. Jede fünfte Frau soll nach Schätzungen von häuslicher Gewalt betroffen sein. Dass seit Jahren die Zahl der registrierten Fälle steigt, führen Expertinnen und Experten weniger auf eine Zunahme der Gewalttätigkeit als auf eine höhere Sensibilität in der Bevölkerung zurück. Mit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes am 1. Mai 1997 und den im Jahr 2000 vollzogenen Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz ist immerhin ein gewisses Maß an Systematik eingekehrt. Droht Gewalt, ist die Polizei demnach zum Kommen verpflichtet. Verfestigt sich der Eindruck der Gefährdung, besteht die Möglichkeit, den gewalttätigen Partner - zu 95 Prozent ein Mann - zehn Tage lang aus der gemeinsamen Wohnung wegzuweisen. Eine Maßnahme, die seit Einführung des Gewaltschutzgesetztes immer öfter eingesetzt wird: Wurden etwa 1997 österreichweit 1365 Wegweisungen bzw. Betretungsverbote verhängt, so waren es im Jahr 2005 bereits 5618.

Späte Sicherheit

Was dann zu passieren hat, ist klar geregelt: "Laut Sicherheitspolizeigesetz ist die Polizei verpflichtet, uns eine Wegweisung sofort zu melden", erklärt Susanne Schalko von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie in Wiener Neustadt - eine von drei niederösterreichischen Interventionsstellen neben der Zentrale in St. Pölten und einer weiteren Dependance in Zwettl. "Wir kontaktieren dann von uns aus die Frau und betreuen sie", meint die Juristin.

Zuallererst wird ein Sicherheitsplan erstellt: Ist ein Notfallhandy vorhanden, das auch dann funktioniert, wenn der rasende Partner das Kabel des Festnetztelefons aus der Wand reißt? Ist der Polizei-Notruf darauf gespeichert? Wurde das Türschloss ausgewechselt? Müssen andere Personen - vor allem Kinder - geschützt werden? Und nicht zuletzt: Wurden auch die Nachbarn von der Bedrohung informiert? Danach wird das weitere Prozedere besprochen. Vor allem die Frage, ob ein Antrag vor Gericht auf Einstweilige Verfügung gestellt wird, durch den die Wegweisung vorerst auf 20 Tage verlängert wird - um dem Richter Zeit zu geben, über den Antrag zu entscheiden. Im Vorjahr wurde nach 1650 der rund 5600 Wegweisungen dieser Schritt gewählt - und in der überwiegenden Mehrheit der Fälle genehmigt. Danach besteht für den Gewalttäter ein dreimonatiges Betretungsverbot. "Das ist aber viel zu kurz", kritisiert Tamar Citak, stellvertretende Leiterin der Wiener Interventionsstelle. "Aus Erfahrung wissen wir, dass diese Männer ihre Ex-Partnerin in dieser Zeit nie loslassen."

"Da mussten wir flüchten"

Citaks Wiener Neustädter Kollegin Susanne Schalko übt eher an der Gerichts-Praxis Kritik - vor allem dann, wenn der Richter wünscht, gemeinsam mit dem Opfer auch den Täter anzuhören. "Das ist unzumutbar, denn oft wendet der Partner die alt bekannten Täterstrategien an - und manche Richter steigen sogar darauf ein", ärgert sich Schalko. Einmal sei sie mit einer Klientin nach der Anhörung sogar vom Ex-Partner verfolgt worden. "Da mussten wir selbst ins Frauenhaus flüchten."

Ebenso unzumutbar sei es, dass bedrohte Frauen im Fall ihres Rekurses gegen eine Ablehnung einer Einstweiligen Verfügung mit ihrem gewalttätigen Partner zusammenleben müssten - je nach Auslastung des Gerichts mehrere Monate lang. "Das müsste viel schneller gehen", fordert Schalko.

Die Kritik von Manuela Klein und ihrer Kollegin Sigrid Gottsbacher vom Verein Wendepunkt setzt noch grundsätzlicher an - bei der Polizei. "Wir haben erlebt, dass manche Frauen einfach nicht ernst genommen und wieder weggeschickt worden sind", erzählen sie. "Erst als wir mit den Frauen Kraft unseres Amtes aufmarschiert sind, hat es funktioniert."

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