Der Kampf um den Kontakt zum Kind

19451960198020002020

Seit Jahren fordern Interessenvertreter mehr Rechte für Trennungsväter. Ein OGH-Urteil gibt ihnen nun mehr Möglichkeiten, ein vereinbartes Kontaktrecht auch tatsächlich durchzusetzen. Über Eltern, die bis zur Beugehaft streiten -und die Kinder mittendrin.

19451960198020002020

Seit Jahren fordern Interessenvertreter mehr Rechte für Trennungsväter. Ein OGH-Urteil gibt ihnen nun mehr Möglichkeiten, ein vereinbartes Kontaktrecht auch tatsächlich durchzusetzen. Über Eltern, die bis zur Beugehaft streiten -und die Kinder mittendrin.

Werbung
Werbung
Werbung

Zwei mal wöchentlich hätte ein geschiedener Wiener Vater seinen Sohn vom Kindergarten abholen dürfen. In der Theorie. In der Praxis weigerte sich seine Ex-Frau freilich monatelang, ihm überhaupt den Namen des Kindergartens zu nennen; und dann verhinderte stets irgendeine Krankheit einen Besuch. Schließlich beantragte der Mann eine Beugestrafe von 5000 Euro bzw. Beugehaft für die Ex-Frau, doch das Gericht lehnte dies ab. Nur "von Amts wegen" könne man eine solche Strafe verhängen. Der Oberste Gerichtshof gestand nun freilich auch dem Vater selbst einen solchen Antrag zu -sehr zur Freude seines Anwalts, Johann Etienne Korab, in dessen Kanzlei sich pro Woche ein bis zwei Väter mit ähnlichen Problemen einfinden. "Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann", erklärt der Advokat.

Seit Jahren sinken zwar die Scheidungszahlen (von etwa 20.000 im Jahr 2007 auf 16.000 im Vorjahr), doch die Streitfälle darüber, wer nach einer gescheiterten Ehe oder Lebenspartnerschaft wieviel Zeit mit den gemeinsamen Kindern verbringen darf, nehmen dramatisch zu: 2012 hat das Justizministerium noch 7000 Anträge auf Kontaktrecht (früher "Besuchsrecht") verzeichnet, im Vorjahr waren es bereits 12.300. Wieviele Anträge von Vätern gekommen sind, hat das Ministerium zwar nicht erhoben. Doch wenn man sich vor Augen führt, dass in 160.000 der 180.000 Ein-Eltern-Familien in Österreich Kinder mit ihren Müttern zusammenleben, sind es vermutlich viele.

"Gewalttätig","psychisch gestört"

Entsprechend groß ist die Freude des Vereins "Väter ohne Rechte" über das OGH-Urteil. "Wenn man einen Beschluss einfach ignorieren könnte, hätte das schlimme Folgen für das Kind und würde den Rechtsstaat endgültig aufweichen", sagt Obmann Martin Morauf. Viele Mitglieder seines Vereins hätten "unglaubliche Geschichten" erlebt, erzählt er. Manche hätten ihre Kinder seit vielen Jahren nicht gesehen.

Ein typischer Fall sei etwa jener von Peter A. (Name von der Redaktion geändert): Nachdem ihm von seiner ehemaligen Lebensgefährtin der Kontakt zu seinem zweijährigen Sohn hartnäckig verweigert worden war, stellte A. 2013 einen Antrag auf gemeinsame Obsorge. (Durch das Kindschafts-und Namenrechtsänderungsgesetz von 2013 konnten erstmals auch unverheiratete Elternteile -gegen den Willen des anderen -einen solchen Antrag stellen.) Doch die Mutter erlaubte nur einen Kontakt über ein "Besuchscafé" unter psychologischer Aufsicht. Begründet wurde diese Restriktion von der Mutter nicht. Ein halbes Jahr später erlaubte das Gericht A. immerhin, sein Kind jeden Dienstag von 15 bis 17 Uhr zu sehen -aber wieder nur im Beisein anderer Personen. Als Begründung gab seine Ex-Partnerin diesmal an, dass er "gewalttätig", "psychisch gestört" sowie ein "Tierquäler" sei.

Ein Gutachten über ihn, die Mutter und beide Eltern im Zusammenspiel mit dem Kind habe ihm allerdings "volle Erziehungsfähigkeit" bescheinigt, erzählt A. - während bei der Mutter eine "Bindungsintoleranz" gegenüber dem Vater festgestellt worden sei. Doch diese Gutachten seien vor Gericht "komplett ignoriert" worden. Angeheizt worden sei der Streit zusätzlich von der Anwältin seiner Partnerin, so A. Nach zweieinhalb Jahren einigte man sich schließlich darauf, dass ihn der Bub zwei Mal im Monat von Samstag, 16 Uhr bis Sonntag, 10 Uhr besuchen könne. Eine Kinderpsychologin sollte die Einhaltung des Kontaktrechts koordinieren. Mittlerweile habe sich die Kommunikation mit der Kindesmutter aber verbessert, freut sich A. "Ich kann meinen Sohn öfter und länger sehen -und die Mutter sieht, dass das auch für sie ganz angenehm ist."

Nicht alle Rosenkriege enden so versöhnlich. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, wurde 2013 auch die "Familiengerichtshilfe" eingeführt: Richter können seither Sozialarbeiter, Pädagogen und Psychologen damit beauftragen, Paare bei Obsorgestreitigkeiten durch ein "Clearing" zu beraten, fachliche Stellungnahmen einzuholen oder als "Besuchsmittler" bei der Durchsetzung von Besuchskontakten zu helfen. Laut einer aktuellen Evaluierung durch den Rechnungshof wird die Arbeit der Familiengerichtshilfe zwar von den Richtern überwiegend positiv bewertet, das Ziel, die Verfahren abzukürzen, wurde jedoch verfehlt. Martin Morauf vom Verein "Väter ohne Rechte" sieht diese Einrichtung dennoch positiv: "Die Jugendämter haben oft den Eindruck vermittelt ,als würden sie Entfremdungsmütter unterstützen, aber die Familiengerichtshilfe bemüht sich wirklich um Lösungen", meint er. Und das täte Not, so Morauf: Laut Studien würden 40 Prozent der Trennungskinder zu einem Elternteil -zumeist den Vater -jeden Kontakt verlieren.

"Es gibt dazu viele Studien, aber keine seriösen Zahlen", kontert indes Doris Täubel-Weinreich, Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung. "Außerdem gibt es nicht nur Väter, denen der Kontakt zu ihren Kindern verwehrt wird -sondern auch solche, die ihre Kontaktrechte vernachlässigen, und die Kinder jedes zweite Wochenende vergeblich warten." Die lange Verfahrensdauer sei damit zu erklären, "dass die Fälle immer komplizierter werden", so Täubel-Weinreich. "Es ist ja nicht so, dass sich eine Mutter hinstellt und sagt: Ich will nicht, dass der Vater das Kind sieht. Sondern es werden manchmal Kinder auch unbewusst beeinflusst, und um das zu klären, brauchen wir viele Befragungen -und im Zweifelsfalls auch Besuchscafés, um sichergehen zu können, dass der Kontakt funktioniert".

"Ich gehe nicht zum Papa"

Die Familiengerichtshilfe sei vor diesem Hintergrund "sehr positiv" zu bewerten, wenn es auch an Ressourcen mangle. Und das jüngste OGH-Urteil? "Für einen Richter ist es natürlich unangenehm, wenn ein Beschluss nicht eingehalten wird", sagt Täubel-Weinreich. "Aber erstens ist die Frage, ob es durch eine Beugestrafe tatsächlich zu einem Kontakt kommt. Und zweitens häufen sich die Fälle, wo die Kinder selber sagen: Ich gehe nicht zum Papa." Lobby-Gruppen wie "Väter ohne Grenzen" dürfte das kaum zufriedenstellen. "Wer vor Gericht glaubhafter lügt, bekommt das Kind", behaupten sie. Das gesamte Familienrecht müsse "auf den Kopf

gestellt" werden -inklusive "Doppelresidenz"-Modell für Kinder als Normalfall nach einer Trennung (s. u.). Um das Recht der Väter gehe es ihnen dabei nicht, betont Martin Morauf. "Es geht um das Recht des Kindes auf beide Eltern. Und das ist zu schützen."

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung