Richter sind keine Mediatoren im Obsorgestreit

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Eine außergerichtliche Stelle soll künftig Scheidungsfälle zu einer Lösung führen, in denen Eltern| nicht über die Obsorge für ihre Kinder einig werden. Das Justizministerium signalisiert Interesse.

Der Anspruch des Kindes auf beide Elternteile sei "Ausdruck einer Grundhaltung, die Müttern und Vätern gleiche Bedeutung beimisst“, erklärte Familienstaatssekretärin Verena Remler (ÖVP) kürzlich die Position ihrer Partei zur Novellierung des Familienrechts. Das Kindeswohl sollte "zentraler Entscheidungsfaktor über allfällige Obsorgeregelungen“ sein.

Dies zumindest scheint allen Beteiligten in dieser emotionalen Diskussion ein Ziel: Zum einen den Regierungsparteien, deren Chefverhandlerinnen ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sich in Uneinigkeit üben. Zum anderen den verschiedenen Interessenvertretern: Vereinigungen geschiedener oder getrennt lebender Väter und ihnen gegenüberstehend Expertinnen und Experten, die in der Frauen- und Kinderhilfe engagiert sind.

Geteiltes Sorgerecht als Regelfall

Zentraler Streitpunkt ist die Frage, ob Mütter und Väter nach einer Scheidung (oder Trennung) automatisch ein gemeinsames Obsorgerecht erhalten sollen. In den meisten Fällen einigen sich die Eltern ohnehin darauf, wie es aus Bandion-Ortners Büro heißt. Sie akzeptieren die seit 2001 vorgesehene erzieherische Zusammenarbeit, - die jedoch durch den Einspruch eines Elternteils aufgehoben werden kann.

Der neue Gesetzesentwurf der Justizministerin sieht nun aber auch für "strittige“ Fälle eine geteilte Obsorge als Regelfall vor. De facto besagt er: "Kommt innerhalb angemessener Frist nach Auflösung der Ehe der Eltern eine Vereinbarung (...) über die Betreuung des Kindes oder über die Betrauung mit der Obsorge nicht zustande, so hat das Gericht auszusprechen, dass die Obsorge beider Eltern aufrecht bleibt, und festzulegen, welcher Elternteil das Kind in Hinkunft in seinem Haushalt betreuen soll.“ Nur wenn aus Sicht des Kindes "wichtige Gründe dagegen stehen, (...) hat das Gericht einen Elternteil allein mit der Obsorge zu betrauen“.

Daneben sollen elterliche Aufgaben und "Mindestrechte“ festgeschrieben werden: "Auch wenn ein Elternteil nicht mit der Obsorge betraut ist, hat er die Aufgabe bzw. das Recht, (...) mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich des persönlichen Verkehrs (...) zu pflegen“, heißt es unter anderem in der entsprechenden Passage. - Der darin vermutete Zwang zum Besuch, für das Kind und/oder den getrennt lebenden Elternteil, stößt vielen Kritikern auf.

Mit der Familienrechts-Novelle würde auch dieses Besuchsrecht reformiert. Nach der gültigen Gesetzeslage könnte ein nicht obsorgeberechtigter Elternteil - meist der Vater, wie das Büro der Justizministerin bestätigt - nach der Scheidung über lange Zeit vollkommen unbegründet von seinem Kind (bzw. seinen Kindern) abgeschnitten werden, bis alle diesbezüglichen Formalitäten erledigt sind. Dies geschehe oft, wenn es im Leben des anderen Elternteils schon einen neuen Partner gibt.

Gefährliche Einzelfälle

Künftig sollte ein vorläufiges Besuchsrecht schon zum Zeitpunkt der Scheidung eingeräumt werden, um auch einer gewissen Entfremdung vorzubeugen, die in einer späteren Obsorgeregelung zum Nachteil eines Elternteils gereichen könnte. Dafür spricht sich die Initiative "Väter ohne Rechte“ aus, weil derzeit die Verweigerung eines gerichtlich zugestandenen Besuchsrechts durch den Obsorge habenden Elternteil in der Regel nicht geahndet werde. Der Entwurf sieht die "zwangsweise Durchsetzung (...) des Rechts auf persönlichen Verkehr“ vor, wenn eine entsprechende Vereinbarung bzw. ein Gerichtsbeschluss vorliegt.

Manfred Kummer, Leiter des Bereichs Beratung und Psychotherapie der Männerberatung Graz, sieht in vielen Fällen eine gemeinsame Obsorge als Lösung, die auch "erfolgreich zum Wohl aller Beteiligten gelebt wird“. Dennoch: "In Einzelfällen, vor allem in hocheskalierten Trennungskonflikten, ist diese Möglichkeit verstellt. Um das Kindeswohl zu gewährleisten, bräuchte es lösungsorientierte Angebote zur Deeskalation und Kooperation.“

Diese Einzelfälle sind es, die der Frauenministerin Bauchschmerzen bereiten. Gut 90 Prozent aller Scheidungen gingen mit einer vernünftigen Obsorgeregelung einher. Für die restlichen, strittigen Fälle lehnt Heinisch-Hosek die Obsorgeautomatik ab. Auch Maria Schwarz-Schlöglmann, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich, fürchtet, dass damit "vor allem für viele Frauen, die sich aufgrund einer Gewaltgeschichte vom Kindesvater trennen, etwas sehr Verbindendes“ bliebe.

"Weg vom Gericht“

Entsprechend argumentiert auch Monika Pinterits von der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft. Sie fordert für diese Fälle die Einrichtung einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle (siehe unten): "Streitigkeiten müssen weg vom Gericht.“ Stattdessen sollte ein "multiprofessionelles Team“ bereitgestellt werden - bestehend aus Leuten, die sowohl Mediatoren sind, als auch über Erfahrung im Bereich Kinderwohlfahrt und Scheidungsproblematik verfügen.

Dort müsste geklärt werden, ob die Eltern "mit ihrer Trauerarbeit soweit sind“ und die Bereitschaft besteht, Hilfe anzunehmen. Die Kinder müssten aufgeklärt und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Erst dann gehe es "zurück zum Gericht, um den Akt zu schließen“, so Pinterits. Das Justizministerium signalisiert auf Anfrage der FURCHE Offenheit: Ja, man wolle in solchen Fällen "weg vom Gericht“: "Richter sind keine Mediatoren, sondern Entscheidungsorgane.“

Uneinigkeit

ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (li.) und SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) im Obsorgestreit.

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