Neue Väter, neue Mütter, alte Rollen?

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Immer mehr Frauen und Männer versuchen, moderne Eltern zu sein. Doch traditionelle Rollenbilder halten sich noch hartnäckig. Ist nun ein Urteil in Straßburg bahnbrechend?

Väter, die sich nicht um ihre Kinder kümmern, seien Verräter an ihren Kindern, sagt Norbert Grabner ohne Zögern. Nicht verwunderlich, dass der 35-jährige Oberösterreicher ein ganz anderer Vater sein möchte. Er will gleichberechtigt wie die Mütter für seine zwei kleinen Kinder da sein. Seine sechsjährige Tochter ist wöchentlich von Freitag bis Sonntag bei ihm. Sein zweites Kind aus einer zweiten Beziehung ist erst fünf Monate alt, die Besuchsregelung noch nicht endgültig geklärt.

Besuchspapa? Ein Reizwort für Grabner, der zusammen mit anderen Männern dem Verein „Vaterverbot“ vorsteht und unter anderem um eine gemeinsame Obsorge beider Elternteile, auch bei unverheirateten Eltern, kämpft. Bei unehelich geborenen Kindern bekommt automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine Diskriminierung, ärgern sich jene Väter, die versichern, sich um ihre Kinder mit gleichen Rechten und Pflichten kümmern zu wollen. Zu Recht, sagen nun auch die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

„Diskriminierung der Väter“

Anfang Dezember urteilten die dortigen Richter, dass die Rechte lediger Väter gestärkt werden müssten. Ein Deutscher klagte und bekam Recht. Er kämpft seit Jahren um die gemeinsame Obsorge seiner Tochter aus einer unehelichen Beziehung. Ähnlich wie in Österreich ist auch in Deutschland die gemeinsame Obsorge unverheirateter Eltern nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Die Richter in Straßburg werten dies als Diskriminierung. Im Justizministerium wird das Urteil zurzeit analysiert. Doch ein weiterer Fall wird mit noch mehr Spannung erwartet: Auch ein lediger Vater aus Braunau hat vor dem Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.

Doch schon jetzt befinden Experten das Urteil als bahnbrechend. Ist es ein gewichtiges Indiz, dass alte Rollenbilder weiter aufbrechen? Mit Sicherheit, meint der Arbeits- und Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal, auch Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung. „Jede Beseitigung von Diskriminierung ist bahnbrechend.“ Juristen warnen aber vor frühzeitigem Jubel der Väter. Bis sich nationale Gesetze wirklich verändern, kann es noch dauern.

Bis dahin müssen Väter wie Norbert Grabner noch auf die gemeinsame Obsorge warten. Dass man sie auch jetzt schon beantragen könne, ist vielen Männern nicht bewusst. Zudem, moniert Grabner, würden bei Frauen, sobald die Väter ihrer Kinder auf die gemeinsame Obsorge pochen, Misstrauen einsetzen und Machtdemonstrationen. „Die Macht der Mütter“ ist ohnehin ein Argument, das Grabner sehr oft verwendet.

Der Vorwurf, dass es vor allem um Macht ginge, trifft aber auch den Verein selbst. „Ich verstehe das sachlich vorgebrachte Anliegen der Väter-Initiativen“, sagt Elisabeth Wöran, Geschäftsführerin der Plattform für Alleinerziehende. „Aber die Ausübung des Besuchsrechts ist auch ohne die gemeinsame Obsorge möglich. Hier wird ein Geschlechterkampf neu entfacht. Hier die armen Väter – dort die bösen Mütter“, kritisiert Wöran vor allem die Öffentlichkeitsarbeit der Väter-Vereine. Grabner wehrt diesen Vorwurf damit ab, indem er Beispiele von Vätern nennt, die von ihren Kindern ferngehalten würden. Zudem grenze man sich von anderen Väter-Vereinen ab, die mit aggressiver Rhetorik auffallen. Auch der Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche, Helmuth Figdor, kritisiert, dass bei aller Anerkennung des Engagements bedacht werden müsse, dass diese Väter Paarkonflikte auf einer anderen Ebene fortsetzten. Die Darstellung der Väter sei vor allem eines: einseitig, betont Wöran.

Grabners Ex-Partnerin und die Mutter seiner älteren Tochter, Carmen S., sieht das ähnlich: „Ich kenne freilich Männer, die furchtbare Geschichten durchgemacht haben. Ich kenne aber auch genügend Beispiele von Frauen, die von ihrem früheren Partnern fertiggemacht werden.“ Sie gesteht ihrem Ex-Partner zu, ein „sehr guter Vater“ zu sein. Dennoch: Eine gemeinsame Obsorge lehnt sie ab. Das resultiere aus früheren Konflikten. Zudem: Sie sei alleinerziehende Mutter zweier Kinder (sie hat eine ältere Tochter aus einer ersten Beziehung und eine zweite mit Grabner). Während Grabner sich gut um seine Tochter kümmere, würde der andere Vater ein „übles Beispiel“ abgeben. Sie habe den größeren Teil der Betreuung und Erziehung der Kinder übernommen. Das sei mit vielen Einschnitten verbunden. Zurzeit schließt die 32-Jährige ihr Studium ab und arbeitet halbtags an der Uni. Wo sie nach dem Studium arbeiten könne, sei noch unklar. Daher wolle sie das alleinige Sorgerecht behalten. Freilich müsse alles mit den Vätern abgesprochen werden, sagt sie.

Obwohl der Kontakt zur Tochter gut verläuft, plagt Grabner die Angst, seine Tochter irgendwann nicht mehr so oft sehen zu können, sagt er. Umso mehr kämpft er für die gemeinsame Obsorge. Das Modell der Obsorge beider Eltern sei erfolgreich. Die Evaluation dieses Modells nach Scheidungen (2006) gibt ihm recht: Die gemeinsame Obsorge führte zu Verminderungen von Konflikten, selbst bei Paaren, die sehr zerstritten sind, und vor allem zu einer starken Senkung von Kontaktabbrüchen zwischen Vätern und Kindern, fasst der Wiener Psychoanalytiker Helmuth Figdor, einer der Experten der Studie, die Ergebnisse zusammen. Er plädiert auch für eine gemeinsame Obsorge Unverheirateter.

Das Familienrecht spiegelt gesellschaftliche Entwicklungen wider und wirkt auf dieses zurück. Dass die Richter in Straßburg dieses Urteil zugunsten lediger Väter gefällt haben, wertet auch der Sozialwissenschaftler Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) als Indiz für Veränderungen in den Rollenbildern.

Dennoch – traditionelle Bilder stehen immer noch einer Gleichberechtigung im Weg, sei es bei Behörden, im Gesetz oder im Wirtschaftsleben. Sei es der Muttermythos (siehe links) oder das Bild des Vaters als Ernährer oder Abwesender.

Erstes Baby – klassische Rollen

Werte- und Einstellungsstudien zeigen zwar ebenso deutliche Veränderungen in den Rollenbildern Richtung Gleichberechtigung, dennoch komme es beim Übergang zur Elternschaft – grob zusammengefasst – zu einer Re-Traditionalisierung, analysiert Kapella. Einerseits aufgrund der Einkommensunterschiede, dann aber sei es auch der Wunsch der Frauen, bei ihren Kindern zu sein. In den Einstellungen sind die Österreicher aber weniger konservativ als vermutet, wie eine Studie vom ÖIF 2006 zeigt: Auf die Frage, wie eine gute Mutter zu sein habe, antworten 72 Prozent, dass es absolut notwendig sei, dass eine Mutter möglichst viel Zeit mit ihrem Kind verbringe. Andererseits sagen ebenso viele, dass sie andere Personen einbeziehen soll. Beim Vaterbild wird eine Diskrepanz sichtbar: Er soll zwar nicht mehr so stark beruflich engagiert sein, aber dennoch die Familie finanziell absichern. Inwieweit Männer und Frauen so antworten, dass sie sozial Erwünschtes ankreuzen, sei freilich in einer Wertestudie nicht feststellbar, erklärt Kapella, jedoch in deren Verhalten.

Und das veränderte Verhalten der Männer wird sichtbar: eben zum Beispiel vor Gericht, wie die Wiener Familienrichtern Doris Täubel-Weinreich bestätigt. Es gebe immer mehr engagierte Väter, die sich nicht mehr mit der früheren Routine – Besuch des Kindes alle 14 Tage am Wochenende – zufriedengeben. Sie wehrt sich gegen den Vorwurf von Väter-Initiativen, die Mütter zu bevorzugen. Es gebe verschiedene Punkte, die bei einer Obsorge berücksichtigt werden müssten, einer sei die Kontinuität der Betreuung des Kindes. „Derzeit liegt die Haupterziehungsarbeit eben immer noch bei den Frauen. Aber wenn Männer zunehmend in Karenz gehen oder Teilzeit arbeiten, dann wird das in ein paar Jahrzehnten sicher anders aussehen.“ Darauf wollen Väter wie Norbert Grabner nicht warten. Doch vielleicht ändern konkrete Taten Rollenbilder noch schneller als Gesetze.

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