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Was leistet der Bund zugunsten der Familien?

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Familienpolitik ist nicht nur eine Aufgabe des Bundes, sondern auch der Länder und Gemeinden, die für das gesamte Kindergartenwesen zuständig sind. Schwerpunkte der Familienpolitik des Bundes waren in den letzten Jahren die Reform des Familienrechts, die Initiativen auf dem Gebiet der Familienplanung und -beratung sowie die Ausweitung und Neugestaltung der materiellen Familienförderung.

Mit der Familienrechtsreform wurden viele rechtliche Nachteile für die Frauen beseitigt. Das patriarchalische Familienleitbild wurde durch ein partnerschaftliches ersetzt. Die Ehepartner haben gegeneinander die gleichen Rechte und Pflichten, sie haben ihre Ehe einvernehmlich und unter Rücksicht auf das Wohl der Kinder zu gestalten und haben auch gegenüber den Kindern die gleichen Rechte und Pflichten. Die Aufgabenteilung in der Familie bleibt ihnen überlassen. Es wird jedoch die Haushaltsführung als vollwertiger Beitrag zum Familienunterhalt anerkannt und gleichzeitig festgestellt, daß beide Ehepartner an der Haushaltsführung mitzuwirken haben, wenn beide berufstätig sind. Diesem Grundgedanken der Partnerschaft ist auch in den anderen Rechts berei-chen, die auf die Familie Bezug nehmen, Rechnung zu tragen.

Außerdem wird es auch weiterhin notwendig sein, Maßnahmen zu setzen, die der Familie helfen, das Spannungsfeld Familie-Beruf zu bewältigen und die Mehrfachbelastung berufstätiger Frauen abzubauen. Hilfen dazu waren in den letzten Jahren zweifellos die Verbesserung des Mutterschutzes, die Erhöhung des Karenzurlaubsgeldes, die Anrechnung des Karenzurlaubes als Ersatzzeit für die Pensionsversicherung und die bezahlte Dienstfreistellung zur Pflege erkrankter naher Angehöriger. Zur Erleichterung der Situation haben aber auch die Arbeitszeitverkürzungen und die Verlängerung des Urlaubes beigetragen. Ein weiterer Schritt in dieser Richtung wird die Möglichkeit sein, Zeiten der Kindererziehung über den Karenzurlaub hinaus zu begünstigten Beitragssätzen für die Pensionsversicherung einzukaufen.

Entscheidende Bedeutung kommt aber gerade hier einer echten Partnerschaft in der Familie zu, in der Haushaltsführung und Kindererziehung tatsächlich als gemeinsame Aufgabe von Mann und Frau betrachtet und praktiziert werden. Es kann aber nicht darum gehen, an die Stelle des traditionellen Familienleitbildes „Hausfrauenehe“ nunmehr das Leitbild „Berufstätigenehe“ zu setzen, sondern den Ehepartnern echte

Wahlmöglichkeiten, wie sie sich die Aufgaben in der Famüie aufteilen wollen, zu geben.

Seit 1974 fördert der Bund den Betrieb von Familien- und Partnerberatungsstellen, in denen über Fragen der Empfängnisregelung, wirtschaftliche und soziale Probleme werdender Mütter und allgemeine Familien-und Partnerschaftsprobleme beraten wird. Den Mitarbeitern in den Bera-

tungsstellen (Ärzte, Juristen, Sozialarbeiter, Psychologen) werden für ihre Weiterbildung regelmäßige In-formationstägungen angeboten. Außerdem bemüht sich der Bund durch eigene Werbeaktionen, unter anderem auch durch die Förderung eines im TV gezeigten Films über Empfängnisregelung, die Beratungsstellen bekannt zu machen und für den Gedanken der Familienplanung zu werben. Durch die Förderung des Bundes ist die Zahl der Beratungsstellen von etwa zehn auf rund 140 im ganzen Bundesgebiet angestiegen. Die Zahl der Beratungsfälle lag 1977 bereits über 60.000. Die steigende Frequenz zeigt, daß diese Einrichtung von der Bevölkerung als echte Lebenshilfe angenommen wird.

Die Ausgaben für die materielle Familienförderung sind von 1970 bis 1978 von etwa zwölf Müliarden Schilling auf rund 30 Milliarden angestiegen. Es wurde nicht nur der allgemeine Familienlastenausgleich verbessert, sondern darüber hinaus versucht, in wirtschaftlich schwierigen Familiensituationen zusätzliche Hilfen zu bieten und Benachteüigungen einzelner Gruppen von Kindern entgegenzuwirken.

Durch die stark erhöhte Geburtenbeihilfe und das erhöhte Karenzurlaubsgeld wurde die materielle Vor-

sorge für die Zeit der Geburt des Kindes entscheidend verbessert. Besondere Hilfen erhalten darüber hinaus alleinstehende Mütter und deren. Kinder. Die alleinstehende Mutter bekommt um rund ein Drittel mehr Karenzurlaubsgeld als die verheiratete Mutter und hat darüber hinaus die Möglichkeit, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zu beziehen, wenn sie ihre Berufstätigkeit nicht wieder aufnehmen kann, weil niemand zur Betreuung des Kindes zur Verfügung steht. Seit November 1976 wird außerdem uneinbringbarer Unterhalt für uneheliche Kinder oder für Kinder aus getrennten Ehen aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds bevorschußt.

Dem Abbau materieller und geographischer Bildungshemmnisse dienen unentgeltliche Schulbücher und Schülerfreifahrten für alle Kinder auf allen Schulstufen. Für begabte Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus beim Besuch höherer Schulen Schüler- und Heimbeihilfen. Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen Studienbeihilfen beziehen.

Mit 1. Jänner 1978 wurde die Einkommensteuerbegünstigung für Kinder in eine direkte Geldbeihilfe umgewandelt, die gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Damit wurde erreicht, daß auch jene Eltern, für die infolge eines niederen Verdienstes oder einer größeren Kinderzahl die Steuerbegünstigung nicht oder nicht voll wirksam wurde, in den Genuß der gesamten materiellen Hilfe für Unterhalt und Erziehung der Kinder kommen. Die Famüiön-beihüfe bewegt sich derzeit zwischen 880 und 980 Schilling pro Kind und Monat.

Für behinderte Kinder, die wesentlich größere Kosten verursachen, wird eine zusätzliche Familienbeihilfe von derzeit 1050 Schilling monatlich bezahlt. Schüler und Studenten sind für Unfälle, die sie im Rahmen von Schul- und Studienveranstaltungen erleiden, in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen und haben damit die gleichen Entschädi-gungs- und Rehabilitationsansprüche wie nach Arbeitsunfällen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, daß für die Famüien nicht nur Maßnahmen der Familienpolitik, sondern auch alle anderen Bereiche der Politik von großer Bedeutung sind und die wichtigsten Voraussetzungen für sie in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs-, Wohnungs-, Gesundheits- und Umweltpolitik geschaffen werden'.

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