7114127-1996_09_01.jpg
Digital In Arbeit

Am Nerv getroffen

Werbung
Werbung
Werbung

Das zweite Karenzjahr -erst 1992 eingeführt -wurde wesentlich mehr genützt als Politiker(innen) erwartet hatten. Jetzt wurde die Karenzregelung wieder verändert: Grundsätzlich stehen künftig dem einen Ehepartner, praktisch der Mutter, bis zu 18 Monate bezahlte Karenz (derzeit 5.562 Schilling monatlich) zu. Weitere sechs Monate bezahlte Karenzzeit werden nur dann gewährt, wenn diese vom anderen Ehepartner, praktisch dem Vater, in Anspruch genommen werden - vorausgesetzt er ist nicht Selbständiger. Alleinerzieherinnen haben keinen erweiterten Anspruch. Erhöhtes Karenzgeld wird wie bisher ausbezahlt (2.500 Schilling Zuschuß zum Karenzgeld), muß aber zurückgezahlt werden. Der Arbeitsplatzschutz für die Mutter bleibt bis zum zweiten Geburtstag des Kindes bestehen. Die neuen Bestimmungen reglementieren also die „partnerschaftliche Inanspruchnahme" der Karenzzeit.

Diese Neuregelung - und das ist die problematische Seite — wird unter der Position „Einsparungen" mit einem Einsparungsvolumen von drei Milliarden Schilling jährlich geführt. Im Sparpaket wird also davon ausgegangen, daß zumindest in den nächsten Jahren nur relativ wenige Männer dieses Karenzhalbjahr in Anspruch nehmen werden. Ein an sich denkbarer - wenn auch in Form und Ausmaß diskutabler - Impuls zu mehr Partnerschaftlichkeit in der Kinderbetreuung wird durch die Einbindung in ein Sparpaket entwertet, wenn nicht sogar ins Gegenteil verkehrt.

Im internationalen Vergleich - obwohl ein solcher nur bedingt möglich ist - verfügt Osterreich über eine durchaus anerkennenswerte Karenzregelung. In Norwegen etwa beträgt die Karenzzeit ein Jahr. Das Karenzgeld wird aber in Einkommenshöhe gewährt. Drei Monate müssen vom Vater in Anspruch genommen werden. 67 Prozent der Väter tun dies auch tatsächlich. Damit wird in Norwegen im Schnitt wesentlich mehr Karenzgeld ausbezahlt als in Osterreich. Deutschland gewährt drei Karenzjahre, davon zwei Jahre bezahlt mit einem Gesamtvolumen, das etwa dem Österreichs entspricht.

Grundanliegen der Karenzregelung ist es, zu ermöglichen, daß Kinder in den ersten beiden Lebensjahren von ihren Müttern und Vätern betreut werden können. Dabei besteht die Notwendigkeit, Männer verstärkt in die Kinderbetreuung einzubinden. Denn nur weniger als ein Prozent der Männer gehen mehr oder minder kurz oder lang in Karenz. Das Prinzip der Zukunft heißt zweifelsohne: mehr innerfami-liale Kontakte und „Beziehungsarbeit" für Männer und mehr Außenkontakte für Frauen. Das Prinzip der Zukunft kann aber nicht heißen, per Gesetz festzulegen, wie nun echte Partnerschaftlichkeit auszusehen habe. Partnerschaftlichkeit heißt, daß zwei erwachsene Personen fähig sind, für ihre individuelle Lebenssituation, zum Beispiel in Sachen Kinderbetreuung, ein gutes Modell zu entwickeln.

Hier bedarf es noch viel der Bewußtseinsbildung und veränderter Rahmenbedingungen: Partnerschaftlichkeit in allen Lebensbereichen, Arbeits- und Dienstverhältnisse, die es Männern ermöglichen, auch tatsächlich in Karenz zu gehen, die ideelle Unterstützung der Arbeitskollegen, eine stärkere Angleichung der Einkommen von Männern und Frauen, mehr Mut für die Frauen, sich Berufstätigkeit auch mit Kindern zuzutrauen.

Die neue Karenzregelung ist allerdings dazu angetan, insbesondere Frauen in den Erwerb zu treiben, gleichgültig, unter welchen Rahmenbedingungen sie ihre Kinder großziehen. Völlig unbeachtet blieb offensichtlich, daß Kinder Betreuung brauchen: 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr. Ist außerhäusliche Betreuung gewünscht oder nötig, so brauchen Kinder unter zwei Jahren Krippenplätze in kleineren Gruppen mit mehr Personal. Wen wundert's, daß ein Krippenplatz Vollkosten von 16.900 Schilling(!) pro Monat und Kind verursacht. Die ohnedies nicht gewährte „Kindergartenmilliarde" ist hier sowieso nur ein Tropfen auf den heißen Stein - 2.000 Krippenplätze können um eine Milliarde zwar gebaut, aber noch nicht betrieben werden!

Darüber hinaus ist auch zu fragen, ob es psychologisch überhaupt wünschenswert ist, sehr kleine Kinder in Krippen unterzubringen. Mütter oder Väter, die ihre Kinder selbst betreuen, erbringen hier eine Leistung, die, rein rechnerisch betrachtet, auch bei Karenz-geldzahlung wesentlich billiger kommt als der flächen-deckende Ausbau von Krippenplätzen. Hier wird deutlich mit zweierlei Maß gemessen: Betreuung in Institutionen ist eine Leistung, die von der öffentlichen Hand finanziell abgedeckt wird, während innerfamiliäre Kleinkinderbetreuung offensichtlich nicht als Leistung eingestuft wird und das vierte Karenzhalbjahr tendenziell gestrichen wurde.

Der Anspruch auf Karenzgeld wird durch Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung erworben. Das Geld kommt zu 70 Prozent aus dem Familien-lastenausgleichsfonds, ebenso die Beiträge zur Pensionsversicherung während der Karenzzeit. Nur 30 Prozent des Karenzgeldes werden über das Sozialministerium finanziert. Der Familienlastenausgleichsfonds bilanziert aber auch ohne jegliche Einsparung im Bereich des Karenzgeldes deutlich positiv. Eine Weiterführung der bisherigen Regelung wäre daher problemlos möglich gewesen.

Es stellt sich die Frage, inwieweit unsere Gesellschaft Strukturen schafft und fördert, die es ermöglichen, bewußt mit Kindern zu leben und sie in der frühesten Phase ihres Lebens in unsere Gesellschaft hin-einzubegleiten oder ob nicht viele Rahmenbedingungen es schwer machen, verschiedene Lebensbereiche selbst zu gestalten und Frauen und Männer gleichermaßen zu integrieren. Die neue Karenzregelung ersetzt nicht partnerschaftliche Impulse, sondern erfordert ein Bündel von erst zu konzipierenden Maßnahmen, das auf verschiedenste Anliegen - in erster Linie auf die der betroffenen Kinder und ihrer Mütter und Väter - Antwort gibt.

Die Autorin ist

Familienreferentin im Bundesministerium für Jugend und Familie.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung