7065636-1992_03_06.jpg
Digital In Arbeit

Ende der „Steuerstrafe

19451960198020002020

Nach über 20 Jahren Umverteilung in die falsche Richtung haben zwei Staatsbürger gegen die kinder- und familienfeindliche Besteuerung der Einkommen rebelliert und vom Verfassungsgerichtshof Recht erhalten.

19451960198020002020

Nach über 20 Jahren Umverteilung in die falsche Richtung haben zwei Staatsbürger gegen die kinder- und familienfeindliche Besteuerung der Einkommen rebelliert und vom Verfassungsgerichtshof Recht erhalten.

Werbung
Werbung
Werbung

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist ein politisches Signal zugunsten der Institution Familie, die von der großen Regierungspartei zwarbei Sonntagsreden jederzeit hochgelobt wird, die aber, soferne sie eine bestimmte Größe, Type oder ein bestimmtes Einkommensniveau erreicht, seit der Steuerreform des Jahres 1971 schärfstens diskriminiert wird.

' Worum geht es? Das gegenwärtig

gültige System der Einkommensbesteuerung geht davon aus, Besserverdienende und Minderverdienende etwa gleich stark zu belasten, ohne Rücksicht darauf, wieviele Kinder jemand mitzuerhalten hat.

Weil die Lohn-, Einkommen- und Mehrwertsteuer in den letzten zwanzig Jahren kräftig gestiegen ist, kamen immer mehr Familien unter materiellen Druck. Insbesondere die Großfamilie der Mittelschicht wurde dadurch - das war ja seinerzeit auch das politische Ziel der Steuerreform -zurückgedrängt. 1971 gab es noch rund 220.000 Familien mit drei oder mehr Kindern, Mitte der achtziger Jahre waren es laut Statistischem Zentralamt nur mehr 98.000.

Das wäre nicht so schlimm, fehlten diese Kinder nicht in der Geburtenbilanz. Weil sie nicht geboren und auf-

gezogen wurden, schmilzt auch der Generationenvertrag zwischen Erwerbstätigen und Pensionisten in jenem Maß dahin, wie sich das Verhältnis zwischen den Generationen verschlechtert.

Die SPÖ hat diese offene „Bestrafung" der Familien, die insbesondere Alleinverdiener mit mehreren Kindern trifft, stets geleugnet. Sie hat unter dem populären Schlagwort „Jedes Kind ist uns gleich viel wert" mit Absetzbeträgen und Beihilfen aus dem Steuertopf ihre damaligen Klienten, nämlich die einkommensschwachen Arbeiterfamilien, für das, was ihnen der Fiskus zuviel an Steuer wegnahm, kompensiert.

All das ließ sich politisch leicht verkaufen, und auch in der Volkspartei schlössen sich starke Kräfte diesem scheinbar so gerechten Spiel der Umverteilung zwischen Familien mit höherem und solchen mit niedrigerem Einkommen an.

Schließlich gibt es für Politikerjeder Couleur nichts Schöneres, als Steuertöpfe - in diesem Fall den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Familienlastenausgleichsfonds -zu verteilen und die daraus entnommenen „Beihilfen" - die sich die Österreicher aber natürlich weitgehend selbst bezahlen - alle paar Jahre unter dem Ruf „Nun laßt uns etwas für die Familien tun" an den Geldwert anzupassen, also optisch zu erhöhen.

Der Kardinalfehler dieses Besteuerungssystems ist aber nicht, daß damit umverteilt, sondern daß in die falsche Richtung umverteilt wird: Statt von den Kinderlosen zu den Erhaltern von Kindern verteilt es, wie der Verfassungsgerichtshof treffend feststellt, von den Familien mit besserem Einkommen zu jenen mit geringerem Einkommen um.

Sprengstoff für die Koalition

Die große Koalitionspartei weiß, daß das Urteil des Verfassungsgerichtshofes die Koalition sprengen kann - und wahrscheinlich wird. Deshalb werden vom Finanzminister seit Monaten in den Medien Artikel zum Thema für den Fall lanciert, daß der Verfassungsgerichtshof so urteilt, wie er es nunmehr getan hat. Der Tenor: Eine gerechte Besteuerung der Familienerhalter würde 35 Milliarden Schilling jährlich „kosten", also sollte man das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ignorieren und einfach die Verfassung ändern.

Doch auch die Volkspartei, in Wien mittlerweile vom Wähler auf einen Stimmenanteil von 18 Prozent korrigiert, steht vor einer schweren Entscheidung: Besteht sie darauf, daß das Urteil des Obersten Gerichtshofes in die politische Realität umgesetzt wird, wird daran, darauf darf trotz aller Kompromißrufe gewettet werden, die Koalition zerbrechen. Denn der SPÖ ist es bis heute gelungen, die wirklichen Probleme des Staatshaushaltes unter den Budgetteppich zu kehren: Weder ist das Pensionssystem reformiert worden, noch ist eine Eindämmung der Zuschüsse der Steuerzahler zur ÖBB auch nur in Aussicht. Die Aufhebung der „Steuerstrafen" für bestimmte

Familientypen würde den Staatshaushalt so belasten, daß diese notwendigen Reformen wieder auf das politische Tapet kommen müßten.

Andererseits würde sich die ÖVP bei ihren Kernwählerschichten völlig unglaubwürdig machen, ließe sie sich von der SPÖ in der Frage der Exekution des Höchstgerichts-Urteiles korrumpieren.

Steuer-Bombe eingebaut

Eine Steuer-Bombe, die die meisten Familienpolitiker noch gar nicht sehen können, ist jedenfalls in alle „einfachen" Lösungen des Problems eingebaut: Selbst wenn sofort das vom Verfassungsgerichtshof postulierte familienfreundliche Steuersystem in Kraft tritt, werden die seit 20 Jahren vom Fiskus zu Unrecht geschröpften Familienväter ihre zuviel bezahlten Lohn- und Einkommensteuern damit nicht zurückerhalten. Um wirkliche Gerechtigkeit gegenüber den Kinderlosen zu schaffen, müßte der Finanzminister allen Familien, die zuviel Steuern bezahlt haben, diese rückerstatten, und zwar mit Zins und Zinseszins, wie es ja auch der Fiskus tut, wenn ihm Bürger Steuern schulden.

Doch angesichts der Budgetnöte und der politischen Realitäten wird eine derartige „gerechte" Lösung -über Steuergutschriften oder Gratis-Staatsanleihen für Familienerhalter-wohl nur ein Traum bleiben - obwohl die Gleichheit vor dem „Steuermann" dafürspräche. Schließlich haben die Kinderlosen, die vom ungerechten System der vergangenen zwanzig Jahre profitiert haben, umso mehr Ersparnisse bilden können, während die Familienerhalter einen Teil ihrer eigenen Ersparnisse an den Fiskus abliefern mußten.

Lassen wir die Träume von Steuergerechtigkeit und kehren wir in die politische Realität zurück: Die Volkspartei muß, will sie für ihre Restwähler noch wählbar bleiben, darauf bestehen, daß Kinder und nicht erwerbstätige Ehefrauen - ebenso wie Arbeitnehmer und Pensionisten - erst ab jenem Einkommen besteuert werden, das das Existenzminimum übersteigt.

Das Umlagenprinzip - Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Alten - basiert auf dem Vertrag zwischen den Generationen, beinhaltet

also die politische Frage, wieviel sich die Kinder von heute dereinst an Steuern und Pensionsbeiträgen abnehmen lassen, um ihre eigenen Eltern vor allem aber eine wachsende Zahl Kinderloser, mitzuerhalten.

Dazu nur zwei Zahlen: Schon gegenwärtig zahlen die Erwerbstätigen rund ein Drittel ihrer Einkommen über Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge und Steuern direkt an die Pensionistengeneration . Um beim gegen-wärtigen demographischen Trend Pensionen in gleicher Höhe bezahlen zu können, müßten die Beiträge bei heutiger Wirtschaftskraft bis zum Jahr 2030 schlicht auf das Doppelte, nämlich rund zwei Drittel der Erwerbseinkommen, steigen.

Ob sich das die heutigen Kinder einmal gefallen lassen werden? Insbesondere dann, wenn es nicht um die eigenen Eltern, sondern um Fremde geht, die keinen oder nur einen geringen Beitrag zum Ersatz dieser Generation, samt den damit verbundenen materiellen Opfern, geleistet haben?

In der nun ausbrechenden Besteuerungsdiskussion geht es also nicht nur um Steuern; sondern um viel weiter reichende gesellschaftspolitische Fragen, wie die Aufrechterhaltung des Generationenvertrages, die materielle Anerkennung der Mutter in unserer Gesellschaft und die Frage, was Sparkapital in Zukunft wert sein wird -denn der Schilling ist nur so stark wie seine erwerbstätige Generation abzüglich der Kosten, die ihr vom Staat auferlegt werden.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung