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Neue Lohnabzüge: familienfeindlich

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Wenn in der Endphase der Budgetverhandlungen auch neue finanziell-wirtschaftliche Gesetze mitbeschlossen werden, steht der beschließende Koalitionsausschuß meistens schon sehr unter Zeitdruck. Das sollte aber nicht hindern, außer dem Geldbedarf und der Ergiebigkeit der neu fündig zu machenden Geldquellen auch noch die Folgen, die die Zahler zu tragen haben, auszurechnen. Für die Bevölkerung ist die Frage interessant, wer letzten Endes die ganze Rechnung zu bezahlen hat.

Schon nach wenigen Berechnungen aus den amtlichen Tabellen kommt man zum Ergebnis, daß der neueste Koalitionsbeschluß über die Erhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung um je ein Prozent — sobald er nach dem 31. Dezember 1961 voll zur Wirkung kommen wird — hauptsächlich dem Familienerhalter die stärkere Belastung aufbürden wird. Zur Klärung der beiden nachfolgenden Berechnungsbeispiele, bei einem Arbeitermonatslohn von 2200 Schilling beziehungsweise 4400 Schilling, sind einige Vorbemerkungen notwendig:

Die Zwangsabzüge vom Lohn unterscheidet man wegen ihrer ganz anders gearteten Tarifgestaltung in lineare und progressive. Sie treffen den Familienstand unterschiedlich, denn die linearen, das sind die ohne Rücksicht auf Familienstand und Einkommenshöhe den gleichen Prozentsatz beibehaltenden Sozialversicherungsbeiträge usw. treffen die Familie mit riick;chrs1oser Wucht (Hinweis auf Spalte drei der Berechnungsbeispiele). Hingegen berücksichtigen die progressiven (Lohnsteuer) den Familienstand und die Höhe des Einkommens so, daß der Steuerabzug um so schonender wird, je kleiner das Einkommen und je größer der Familienstand des betroffenen Lohnempfängers ist (Spalte 4).

Der neue Lohnabzug wird auch dann, wenn er nach dem 31. Dezember 1961 voll zur Wirksamkeit gekommen sein wird, nicht für alle Arbeitnehmer die Höhe von ein Prozent des Lohnes erreichen. Es gibt zwei Minderungsposten für solche Lohnempfänger, die entweder wegen entsprechend hoher Einkünfte oder wegen kleinen Familienstandes lohnsteuerpflichtig sind. Bei Monatsgehältern von mehr als 3600 Schilling kommen beide Begünstigungen nebeneinander zum Zug:

Lohnsteuereinsparung: Da der neue Lohn-(Mehr-) Abzug die Pensionsversicherung betrifft und somit in die Abzüge nach Buchstabe a einzureihen ist, vermindert er die Berechnungsgrundlage für die (progressive) Lohnsteuer. Damit wird der neue Mehrabzug für die Pensionsversicherung teilweise wiederum durch Lohnsteuereinsparung kompensiert beziehungsweise vermindert - und dies „antizyklisch“ zur Lohnsteuerprogression — also je höher das Einkommen, um so kleiner der wirkliche Prozentsatz des neuen Lohnabzuges; aber je größer die

DIE FURCHE

SEITE 4 / NUMMER 47 1. NOVEMBER 1960

Familie, um so größer auch der Prozentsatz des neuen Lohnabzugs (jedoch höchstens ein Prozent vom Lohn). Hinweis auf Spalte sieben der Berechnungsbeispiele.

Beitragshöchstgrenze: Für die Pensionsversicherung endet die Beitragsgrundlage bei höchstens 3600 Schilling monatlich. Daher kann auch die beschlossene Beitragserhöhung von ein Prozent nicht über 36 Schilling monatlich hinausgehen, auch nicht, wenn der Abzug ein monatliches Entgelt von 10.000 Schilling träfe. Bei 4400 Schilling Monatsgehalt trifft den Ledigen nur eine Beitragserhöhung von 21.80 Schilling, also nicht einmal die Hälfte von 44 Schilling, statt ein Prozent nur 0.495 Prozent. Hinweis auf Spalte acht und neun des zweiten Berechnungsbeispiels.

Das Zusammentreffen der beiden obigen Minderungsposten des neuen Lohnabzugs wirkt sich um so ergiebiger aus, je höher der Lohn und je „kinderloser“ der Lohnempfänger ist. Und das ist schlecht. Denn die Familienerhalter und Kleineinkommensempfänger schneiden dabei sehr ungünstig ab. Anders wäre es, wenn der neue Lohnabzug nicht linear wie die Sozialversicherungsbeiträge, sondern progressiv, wie die Lohnsteuer, gestaffelt werden könnte.

Der neue Mehrabzug vom Arbeitslohn wird in den folgenden Berechnungsbeispielen bereits mit dem nach dem 31. Dezember 1961 bleibenden vollen Satz von je ein Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerechnet, unbeschadet der Tatsache, daß das Jahr 1961 als Übergangsjahr nur die Hälfte dieser Erhöhung bringt. Aber in dieser Übergangszeit wird die noch fehlende Hälfte aus unserem übrigen Steueraufkommen finanziert werden müssen.

Für die Familie hat diese Art von Steigerung der Lohnzwangsabzüge den empfindlichen Nachteil, daß sie nicht progressiv gestaffelt werden.

Um die damit verbundene Kürzung des Nettolohnes aufzufangen, reicht für eine Familie mit zwei Kindern nicht einmal die verheißene neue 14. Kinderbeihilfe aus, weil der neue Mehr-Lohnabzug bei 13 Monatsgehältern nach obigem 1. Beispiel S 20.80X13, also S 270.40 im Jahr ausmacht, hingegen die 14. Kinderbeihilfe nur S 250.— erreicht.

Der künftige Mehrbeitrag wird für eine Familie mit drei oder mehr Kindern bei einem Monatslohn von 2200 Schilling per Saldo höher sein (22 Schilling), als für einen Ledigen mit dem doppelt so hohen Monatseinkommen von 4400 Schilling (21.80 Schilling).

Nun möchte man meinen, daß wenigstens die 1-Prozent-Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge nicht unsozial und nicht familienfeindlich sei. Denn sie wird ja dem Arbeitgeber, mithin dem Unternehmer aufgebürdet. Doch auch dieser Schein trügt. Der Arbeitgeber muß zwar die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einzahlen, aber er kann sie nicht wirklich tragen, sondern muß sie, als indirekte Steuern, genau so wie die Umsatzsteuer — restlos auf die Preise seiner Produkte überwälzen.

Wenn also eine Produktionskostenerhöhung im Ausmaß von einem Prozent der Personalkosten entsteht, so kann sie im Inland sehr bald in schleichende Preiserhöhungen eingebaut und auf die Letztverbraucher tt darunter die Familien nach ihrer Kopfzahl — überwälzt werden. Sie wirkt wie eine Kopfsteuer hauptsächlich familienfeindlich.

Mit der SV-Beitragserhöhung wird das entstehen, was man eigentlich verhindern möchte, lämlich die Steuerschraube in Bewegung zu setzen. Denn die Zwangsabgaben vom Lohn sind schon längst eine Sozialsteuer geworden, :ur Hälfte eine direkte, zur anderen Hälfte eine ndirekte, also preistreibendc Steuer. Die Folien der beiderseitigen Beitragserhöhung werden Lohnkürzung und bald darauffolgende Preis-:rhöhung sein. Das Zusammenwirken dieser heilen Faktoren wird dann erfahrungsgemäß neue .ohnforderungen verursachen. Und schließlich vird auf diesem Weg auch der Wert des Schil-ings unterhöhlt. Und die von beiden Wirkun-;en am schwersten Betroffenen werden die Emilien sein.

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