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Die Folgen der Reform

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In Washington sind die Differenzen um die Steuerreform bereinigt (FURCHE 32/1986). Sie schlägt nicht nur bei den US-Bürgern, sondern auch international große Wellen.

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In Washington sind die Differenzen um die Steuerreform bereinigt (FURCHE 32/1986). Sie schlägt nicht nur bei den US-Bürgern, sondern auch international große Wellen.

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Die aus Vertretern beider Häuser des Kongresses bestehende Kommission hat sich nach zahllosen Marathon-Sitzungen um fünf Uhr früh des 19. August 1986 auf eine Kompromißlösung geeinigt.

Nach dem 8. September, also nach Rückkehr der Abgeordneten von den Parlamentsferien, dürften noch verschiedene Retuschen vorgenommen werden, diese werden aber am Grundsätzlichen nichts mehr ändern. Voraussichtlich am 20. September wird der Entwurf dem Plenum des Senats und des Repräsentantenhauses zur Beschlußfassung vorliegen, was zwar keine reine Formsache ist, aber es ist so gut wie sicher, daß er beide Häuser mit einer soliden Mehrheit passieren wird.

Und mit der Unterschrift von Präsident Ronald Reagan erlangt das neue Steuer-Paket Gesetzeskraft. Es wird am 1. Jänner 1987 in Etappen in Kraft gesetzt werden und sich ab dem Jahre 1988 voll auswirken. Kaum einen Steuerzahler und kaum ein Unternehmen wird es in den USA geben, auf die sich die neuen Maßnahmen nicht in der einen oder anderen Form auswirken werden.

Die Konsequenzen der amerikanischen Steuer-Reform, soweit sie heute schon absehbar sind, sehen so aus:

• Die USA werden bei der Einkommensteuer die niedrigsten Progressionsstufen haben, die es innerhalb der letzten 58 Jahre ge-' geben hat, nämlich 15 und 28 Prozent. (Höchstsatz bis 1981: 70 Prozent, ab 1981: 50 Prozent.)

• In Zukunft wird es nur noch zwei Progressions-Stufen statt der bisherigen 15 Stufen geben.

• Die meisten der bisher zulässigen Absetzmöglichkeiten werden künftig entweder zur Gänze entfallen oder fühlbar gekürzt werden.

• Die durchschnittliche Einkommensteuer Senkung für die 142 Millionen amerikanischen Steuerzahler wird 6,1 Prozent betragen. Dieser Wert hat aber kaum eine Aussagekraft, denn rund 6,5 Millionen Steuerzahler mit niedrigen Einkommen werden überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen.

Bei den mittleren Einkommen wird die Belastung nur etwas geringer ausfallen, und etwa 20 Millionen Steuerzahler werden mehr abführen müssen als bisher, weil bei ihnen der Wegfall der Absetzmöglichkeiten stärker ins Gewicht fallen wird als die reduzierten Sätze.

• Bei Ledigen wird bis zu einem adjustierten Jahreseinkommen von 17.850 Dollar (rund 255.000 Schilling) mit 15 Prozent besteuert werden, für jenen Teil des Einkommens, der über dieser Schwelle liegt, gilt der Satz von 28 Prozent.

• Für Familienerhalter wird die Progressions-Schwelle bei 25.287 Dollar (370.000 Schilling) und für Doppelverdiener bei 29.750 Dollar (430.000 Schilling) liegen.

• Ab einer bestimmten Einkommenshöhe wird nicht nur die Besteuerung einheitlich 28 Prozent betragen, sondern auch der Steuerfreibetrag entfallen. De facto wird also auch für Empfänger hoher Einkommen der Steuersatz bei 33 Prozent liegen, was aber noch immer eine beachtliche Reduzierung gegenüber dem bisherigen Satz von 50 Prozent bedeutet. Diese Bestimmung wird auf Jahreseinkommen ab 56.000 Dollar (800.000 Schilling) für Ledige, ab 68.000 (970.000 Schilling) für Familienerhalter und ab 92.000 Dollar (1,3 Millionen Schilling) für Doppelverdiener zutreffen.

• Ab 1987 wird ein Inflationsindex in Kraft treten, der verhindert, daß infolge des Kaufkraftverlustes die höhere statt der niedrigeren Progressionsstufe zur Anwendung kommt. Diese Regelung wird also damit Schluß machen, daß der Fiskus der größte Nutznießer der Inflation ist.

• Die Steuerhinterziehung, die es in den USA bis zu Beginn der sechziger Jahre kaum gegeben hat, und die seither rapide zunahm — nach einer Berechnung der Steuerbehörde erhöhte sie sich von 15,5 Milliarden im Jahre 1965 auf 86,3 Milliarden US-Dollar im Jahre 1982 — dürfte dank der Reform erstmals wieder zurückgehen.

• Der administrative Aufwand bei der Bearbeitung der Steuer-Bekenntnisse wird durch die Vereinfachung des Systems geringer.

• Der Höchstsatz der Körperschaftssteuer wird von 46 auf 34 Prozent reduziert. Insgesamt wird die Wirtschaft aber einer steuerlichen Mehrbelastung von rund 20 Milliarden Dollar im Jahr ausgesetzt sein, nämlich durch den Wegfall der Investitionsbegünstigungen und die empfindliche Rücknahme der beschleunigten Abschreibungsregelung.

Uber die Auswirkungen der Steuerreform auf die Wirtschaft schon jetzt etwas Konkretes oder Abschließendes zu sagen, ist gänzlich ausgeschlossen. Es gibt übrigens sehr unterschiedliche Ansichten über diesen Fragenkomplex. Manche Fachleute, wie zum Beispiel der frühere Wirtschaftsberater Präsident Ronald Reagans, Murray Weidenbaum, äußern sich in pessimistischen Tönen und befürchten, die Mehrbelastungen könnten eine Rezession auslösen; die meisten Experten teilen diesen Pessimismus aber nicht.

Mit Sicherheit läßt sich vorerst nur sagen, daß Firmen, die bisher dem Höchststeuersatz von 46 Prozent unterworfen waren, in Zukunft wesentlich weniger Steuern zahlen werden und daß andererseits Firmen, die bisher keine oder nur sehr wenig Steuern abführten, viel stärker zur Kasse gebeten werden. Die Reform wird sich nicht nur auf jede Branche, sondern wahrscheinlich sogar auf jedes einzelne Unternehmen verschieden auswirken.

Aber nicht genug damit, daß die Auswirkungen des neuen Steuer-Regimes auf die Wirtschaft innerhalb der USA von einer noch kaum abschätzbaren Tragweite sind — beginnen sich nunmehr auch die Fernwirkungen abzuzeichnen: Die Unterschriften der Senate-House-Conference waren noch nicht trocken, da pflanzten sich die Bebenwellen dieses Kraftaktes über die ganze westliche, industrialisierte Welt.

Von Tokio bis Paris und von Bonn bis Ottawa reichen die Konsequenzen, die das neue amerikanische Steuerpaket ausgelöst hat. Die Regierungen außerhalb der USA haben nämlich sehr schnell erfaßt, was für sie auf dem Spiel steht, wenn sie dem amerikanischen Beispiel nicht folgen und die Körperschaftssteuer, die in vielen Ländern bei 50 Prozent und weit darüber liegt (siehe Kasten), nicht reduzieren.

Die Folge wäre nicht nur ein Abwandern amerikanischer Tochtergesellschaften, sondern auch ein Abfluß von Kapital, Know-how und letzten Endes von Wohlstand aus diesen Ländern.

Der Ruf, hier nicht nur besonnen, sondern auch rasch zu handeln, wird - vor allem in Europa -immer lauter: In Bonn wird bereits erwogen, die jährliche Steuerbelastung um 40 Milliarden DM zu senken und den Ausfall an Einnahmen durch das Schließen von Schlupflöchern wettzumachen. Diese Maßnahme ist umso begreiflicher, als die Körperschaftssteuer in der BRD um etwa 50 Prozent höher ist als die Gesamtbelastung durch sämtliche Bundes-, Staats- und Ortssteuern in den USA.

Sehr schnell hat auch Kanada reagiert. Das Land ist mit seinem südlichen Nachbarn wirtschaftlich besonders eng verflochten und daher in hohem Maße von ihm abhängig: 80 Prozent der kanadischen Exporte in Höhe von 90 Milliarden US-Dollar gehen in die USA. Im Finanzministerium in Ottawa wird derzeit mit fieberhafter Eile ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der spätestens im Februar 1987 (Verabschiedung des Budgets) in Kraft treten soll.

Eine einflußreiche britische Lobby fordert die Senkung des Höchstsatzes der Körperschaftssteuer von derzeit 35 auf zehn Prozent, und zwar in Etappen bis zum Jahre 1996, und den graduellen Abbau steuerlicher Vergünstigungen und Anreize.

Auch Österreich wird sich dieser internationalen Entwicklung auf die Dauer nicht verschließen können, wenn es nicht Gefahr laufen will, einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zu erleiden.

Der Autor ist Leiter der Repräsentanz der Genossenschaftlichen Zentralbank AG. New York.

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