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Kritischer Zahlenspiegel

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Der österreichische Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom 24. Oktober das Expose des Finanzministers über den Bundesvoranschlag 1952 entgegengenommen.

Der Voranschlag weist in der laufenden Gebarung bei 18,773 Milliarden Schilling Ausgaben und 18,656 Milliarden Schilling Einnahmen in der laufenden Gebarung ein Defizit von rund 117 Millionen Schilling auf. Für Investitionen sind im außerordentlichen Budget 914,5 Millionen Schilling eingesetzt, so daß bei Ausgaben von insgesamt S 19.687,581.900 und den erwähnten Einnahmen von S 18.656,098.200 ein Gesamtgebarungsabgang von S 1.031,483.700 resultiert. (Im Vorjahr war das Gesamtdefizit 701 Millionen Schilling.)

Versucht man eine Analyse des Budgets nach seinen inneren Merkmalen und nach den Reflexen etwaiger von außen kommender Einflüsse, so ergibt sich folgendes Strukturbild:

nach der grundsätzlichen Seite — ein wachsender Staatsaufgabenbereich;

Reflexerscheinungen, die sich aus der imernanonaien rreisDewegung in ernon-ten Kosten-(Sach- und Personal-) Aufwänden niederschlagen und sonstige Ursachen, die insbesondere in der Hypertrophie gesetzgeberischer Maßnahmen wurzeln, die die Grundlage der eigentlichen Verwaltungstätigkeit bilden.

Sieht man von den (gemessen an den übrigen Ansätzen verhältnimäßig bescheidenen) Aufwänden zugunsten der Investitionen im Rahmen des außerordentlichen Budgets (914,5 Millionen Schilling) ab, so fallen insbesondere die Größenordnungen dreier Relationen auf:

die Steigerung des Personalaufwandes gegenüber dem Präliminare 1950 um rund 48 Prozent;

der wachsende Sozialaufwand, der gegenüber dem Vorjahr um rund 62 Prozent gestiegen ist, und schließlich das Defizit der österreichischen Bundesbahnen, die in der ordentlichen Gebarung in den Bruttoausgaben mit rund 4,3 Milliarden Schilling (davon 2,4 Milliarden Schilling an Personalaufwand und etwa 1,9 Milliarden Schilling an Sachaufwand) und In den Bruttoeinnahmen mit 3,8 Milliarden Schilling mit einem Defizit von 470 Millionen Schilling abschließen. (Dazu kommen im laufenden Voranschlag noch Investitionen in der Höhe von 600 Millionen Schilling.)

Scheidet man die Abgänge der Bundesbahnen als Defizit sui generis aus der Betrachtung aus (die zur Deckung dieses Abganges notwendigen Reformen glaubte der Finanzminister in einer Revision der. gegenüber dem allgemeinen Preisindex am weitesten zurückgebliebenen Gütertarife der Bundesbahnen und in einer Beschränkung der allzu weitgehenden Begünstigungen bei den Personentarifen anzudeuten), so zeigt sich, daß der Schwerpunkt der budgetären Entwicklung in den wachsenden Ansätzen liegt, die in der Vorsorge für die laufende Verwaltung, die Wohlfahrtsmaßnahmen und in der Führung wirtschaftlicher Unternehmungen —, kurz in der tiefgreifenden Wandlung im Bereich der Verwaltungsaufgaben des Staates selbst liegt.

Vergleicht man diesen Aufwand mit jenem der Vorkriegszeit oder gar mit den Relationen vor 1914, dann unterscheidet sich das gegenwärtige Budget insbesondere durch seinen erhöhten Anteil der sozialen Verwaltung und den Vorsorgen für sogenannte Übergangsmaßnahmen, welch letztere (wenn die Besatzungskosten mit 420 Millionen Schilling außer Ansatz bleiben) Heimkehrerfürsorge, Ernährungsbeihilfen, Abfindungsbeiträge, Zentralbüro für ERP-Angelegenheiten, Deckung für Rückgabeansprüche usw. umfassen. Die Hauptpost in den rund 1,3 Milliarden Schilling, die nach Ausscheidung der Besatzungskosten für den Sozialaufwand eingesetzt sind, stellt die Kinderbeihilfe in der Höhe von 1060 Millionen Schilling dar, welchem Posten allerdings die Einnahmen aus den Dienstgeberbeträgen von 1000 Millionen Schilling gegenüberstehen (daher Defizit von 60 Millionen Schilling).

Aber nicht nur die Sozialausgaben haben sich vermehrt, sondern auch jene Aufwände, die der Staat für öffentliche

Bauten (rund 410 Millionen Schilling) und im Rahmen der Zuwendungen zum Wohn- und Siedlungsfonds und zu sonstigen Wohnungsfürsorgezwecken (392 Millionen Schilling) verwendet. Dazu kommen noch die verbliebenen Subventionen (Preisstützungen), die einstweilen mit 700 Millionen Schilling im Kapitel Kassenverwaltung veranschlagt werden.

Dagegen enthält das Budget nichts über die Gebarung der verstaatlichten Betriebe (Zuschüsse), wie auch die Bewegung der Counterpartmittel (die im Grunde doch auch Staatsmittel sind) nicht aufscheint. Im Jahre 1951 werden Freigaben von rund 2,6 Milliarden Schilling erwartet.

Ohne auf die ziffernmäßigen Ansätze des Budgetpräliminares weiter einzugehen, kommen doch in ihm gewisse Tendenzen zum Ausdruck, die im Hinblick auf die gesamte Wirtschaftslage des Landes bedenklich stimmen müssen.

Gewiß spielen bei der Aufblähung der Ansätze die monetären Veränderungen eine nicht unwesentliche Rolle, die seit Ausbruch der koreanischen Krise im Sommer 1950 dem internationalen Preisauftrieb Nahrung gaben und die bei der natürlichen Integration der einzelnen Volkswirtschaften auch vor dem österreichischen Preis- und Lohnniveau nicht haltmachen konnten. Wer anders argumentiert, verwechselt (bewußt) Ursache und Wirkung.

Richtig ist auch, daß das .Auffangen“ der internationalen Preisreaktionen, die im Frühjahr zur Errichtung eines Wirtschaftsdirektoriums der Bundesregierung und zu einer umfassenden — zum Teil Neufassung der bestehenden Bestimmungen — wirtschaftspolitischen Regelung zur Bekämpfung der akut gewordenen Zahlungs- und Devisenbilanzkrise geführt haben, in einzelnen Bereichen ein Mehr an verwaltungsmäßigem Arbeitsanfall bedingte, so daß die systematische Entlastung der Personal- und Sachaufwände des öffentlichen Sektors nicht immer leicht durchführbar schien.

Andererseits aber ist nicht zu übersehen, daß nicht nur ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirtschaft und Staatsverwaltung, privatwirtschaftlichem und öffentlichem Kredit, Investitionen und Konsumtion, sondern auch zwischen den produktiven und unproduktiven Aufwänden zu herrschen hat, da jede dauernde Verschiebung zu Lasten der ersteren zu einer Schmalerung des Sozialprodukts (Volks-eirikornrriens) führen muß und damit zwangsläufig soziale Spannungen zur Folge hat.

Es sind nicht zuletzt sehr ernste wirtschaftspolitische Konsequenzen, die mit der Ausweitung der staatlichen Verwaltungstätigkeit, insbesondere wenn sie nicht straff rationalisiert ist, verbunden sein können; ist sie etwa noch mit einer eventuell nicht offen zutage tretenden besonderen Tendenz verbunden und stellt sie vielleicht Etappen auf dem Weg zu einer immer umfassenderen Staatswirtschaft dar, so wäre diese Entwicklung ebenso aufmerksam zu verfolgen wie die Notwendigkeiten einer übersichtlichen, juristisch und gesetzestechnisch einwandfreien Gesetzgebung, die ja erst die Grundlage jeder Verwaltungstätigkeit überhaupt bildet. Wer die klare Sprache, den logischen Aufbau des guten alten AE-GB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch 1811!) der heute vielfach verschwommenen Diktion, der noch immer gegebenen Überlagerung des österreichischen Rechtsraumes mit einer Reihe fremder (reichsdeutscher) Rechtsnormen, die in manchen Bereichen vollkommen unorganisch nachwirken, gegenüberstellt, wer die seit 1945 ergangenen mehr als 500 Novellierungen (einzelne Gesetze wurden bis zu siebenmal neugefaßt *) und das Durchpeitschen von Gesetzen mit offenen Augen betrachtet, dem muß der jüngste Appell des Finanzministers anläßlich der Vorlage des Budgetentwurfs im Parlament aus der Seele gesprochen sein, der, sich an das „Hohe Haus“ wendend, klar das aussprach, was schon lange eindeutig auszusprechen war:

„Sie sprechen hier immer von Verwaltungsreform und dann machen Sie Gesetze und fassen Entschließungen, die gerade das Gegenteil von dem bedeuten, was sie wollen.“

Die Folgen für die Erstellung des Budgets liegen auf der Hand. Warum — so wird weiter in diesem Zusammenhang zu fragen sein — wird auch bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs nicht dem einmal ergangenen Ministerratsbeschluß Folge geleistet, der in der Anlage zu einem solchen Entwurf von seifen des den Entwurf vorlegenden Bundesministeriums die genaue Detaillierung der Kosten vorschreibt, die mit dem verwaltungsmäßigen Vollzug des Gesetzes zu erwarten sind? Diese Praxis scheint vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein. Hier wäre gleich eine wirksame Bremse für die allzu gedankenlos Gesetze fabrizierende Maschinerie gegeben.

Die Frage des Budgetvoranschlages fällt aber auch in eine Zeit, die gerade im Hinblick auf die im laufenden Wirtschaftsjahr stark gekürzte ERP-Hilfe (die ja 1952 überhaupt ausläuft) jede Entfaltung der eigenen wirtschaftlichen Kräfte, Kapitalbildung (zur Fortführung und Vollendung der angefangenen Investitionen) und Steigerung der Produktivität gerade zu einer Lebensfrage Österreichs macht; dies bedeutet mit anderen Worten auf der einen Seite individuelle und technische Leistung, auf der anderen aber Ermöglichung dieser Leistung durch Sparsamkeit der Gebarung (Anpassung der Steuergesetze) und durch eine zweckmäßige klare Gesetzgebung.

Es sind dies keine leeren, Forderungen, die an irgendwelchen grünen Tischen ausgeheckt werden, sondern die leidenschaftslose Feststellung einer Notwendigkeit, von der die Lebenshaltung, die soziale Spannkraft und im weiteren Verfolg auch die politische Freiheit des Landes abhängt. Wenn bedadit wird, daß — abgesehen von der amerikanischen und sowjetrussischen Technokratie — gegenüber 1937 (= 100) in Westeuropa heute bereits Produktivitätsindizes von 200 bis 250 Prozent, im Osten und Südosten Europas unter größten Anstrengungen (und Konsumeinschränkungen) Produktionsgüterindustrien hochgezüchtet werden, Südafrika, Ägypten, Indien und China auf der Linie der Weltindustrialisierung vorwärtsdrängen und auch Südamerika sich in diesen Kreis zusehends einzuschalten beginnt, dann würde ein

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen von Dr. Friedrich Kübl, Wien, im Heft Nr. 19 der Juristischen Blätter „Gesetzgebungsniveau und Wahlrecht“ verwiesen.

Zurückbleiben Österreichs auf dem Investitionssektor, zumal die Produktivität der Vorkrigeszeit noch nicht erreicht ist, für Volk und Land verhängnisvolle Folgen zeitigen. Was aus eigenen Kräften getan werden kann, muß getan werden; andererseits aber gilt es auch, im Hinblick auf die schweren von Österreich erlittenen Substanzverluste ein klares Wort an jene Potenzen in der Welt zu richten, die an der Erhaltung des sozialen Friedens in diesem Raum Europas interessiert sind. Die Auswirkungen der durch den Marshall-Plan möglich gewordenen Investitionen sind wohl kaum vor 1954/55 zu erwarten; die Verluste von tausenden hochmodernen Werkzeugmaschinen und die Zerrüttung der Produktionswege sind nicht in einigen Jahren wettzumachen.

Von diesem Hintergrund heben sich die Schlußworte des Bundesministers für Finanzen an das Parlament eindrucksvoll ab; sie verdienen zitiert zu werden, da sie nicht nur die Lage, sondern auch die

Methoden zur Meisterung der gegenwärtigen prekären Entwicklung anzeigen, die aus eigenen Kräften möglich sind: „Wenn wir ernstlich der Entwicklung der letzten Monate Einhalt gebieten wollen, muß sich auch der Nationalrat dazu bekennen, daß nur durch eiserne Sparsamkeit nicht bloß der Bundeshaushalt, sondern auch die österreichische Wirtschaft und der österreichische Staat erhalten werden kann. Uns hat in einer überaus schwierigen Lage durch die Kürzung der Marshall-Zuwendungen mit allen ihren Folgen ein schwerer Schlag getroffen. So hart und widersinnig uns eine solche Maßnahme gerade jetzt erscheinen muß, so dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen und müssen unsererseits aus eigener Kraft alles tun, um über diese Lage hinwegzukommen. Arbeiten Sie daran mit und weisen Sie dem österreichischen Volk den Weg zum Wiederaufstieg und machen Sie es ihm möglich, endlich die volle Freiheit und Souveränität zu erlangen.“ —er

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