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Schutz für Alte, Jungen zumutbar

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Es gibt kein Modell für ein neues und langfristig finanzierbares Pensionssystem? Theodor Tomandl stellt einen konkreten Reformvorschlag zur Diskussion. Eine erste Stufe zur Umstellung.

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Es gibt kein Modell für ein neues und langfristig finanzierbares Pensionssystem? Theodor Tomandl stellt einen konkreten Reformvorschlag zur Diskussion. Eine erste Stufe zur Umstellung.

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Wir müssen den Schritt wagen und unserer Bevölkerung offen sagen, daß sich die Pensionen nur in jenem Rahmen bewegen können, den wir finanzieren können.

Was bedeutet das im einzelnen? Meines Erachtens folgen daraus zwei notwendige Schritte.

Wir müssen einmal von der kurzfristigen Finanzierung auf jeweils ein Jahr Abschied nehmen und die Einnahmen, und das heißt sowohl Beitragseingänge als auch Staatszuschüsse, in einer verbindlichen Weise für mehrere Jahre im vorhin- ■ ein festlegen. Und es bedeutet zum zweiten, daß die Pensionen im vorhinein nicht mehr in einem garantierten Schillingbetrag, sondemnur in einer Richtgröße festgelegt werden können. Die konkrete Höhe der Pension kann dann je nach den zur Verteilung vorhandenen Geldmitteln von Jahr zu Jahr über oder unter dieser Richtgröße liegen.

Konkret sollte in einer ersten Stufe also folgendes geschehen:

1. Die Mindesthöhe des Beitragssatzes, die Beitragsgrundlagen und die Mindesthöhe des Staatszuschusses für die Pensionsversicherung sind durch Gesetz jeweils fünf Jahre im vorhinein festzusetzen. Im Jahre 1990 wären somit die Mindestwerte für 1995, im Jahre 1991 jene für 1996, und so fort, festzulegen. Auf diese Weise ist bereits Jahre vorher die Höhe der jeweils zur Verteilung vorhandenen Mittel, das sogenannte Verteilungskapital, bekannt und garantiert. Dieser verfassungsrechtlich abzusichemde Grundsatz läßt jeweils für zumindest fünf Jahre im vorhinein erkennen, wie groß der Kuchen ist, der verteilt werden kann.

Während dem einfachen Gesetzgeber auf diese Weise die nachträgliche Reduktion des einmal von ihm festgelegten Verteilungskapitals verschlossen ist, bleiben ihm Ad-hoc-Erhöhungen gestattet, sollten unerwartete Störungen auftre- ten, denen auf andere Weise nicht begegnet werden kann.

Auf welche Weise stellt eine solche Reform nun sicher, daß die Pensionen immer finanzierbar sind?

Die Höhe der Pensionen wird zunächst nach den bestehenden ge- setzlichenBestimmungen errechnet Es ist entscheidend, daß die Pensionshöhe aber nur eine vorläufige ist. Als nächstes ist nämlich für jedes Jahr zu ermitteln, wie hoch die Summe der zu befriedigenden Pensionen, also des Altbestandes und der Neuzugänge, wäre. Nennen wir diese Summe den Gesamtpensionsbedarf und nehmen wir an, er betrage für ein bestimmtes Jahr 200 Milliarden Schilling.

Als nächstes ist die Höhe des für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Verteilungskapitals zu ermitteln. Nehmen wir an, es wären 204 Milliarden.

Gesamtpensionsbedarf und Verteilungskapital sind einander nunmehr gegenüberzustellen, wodurch sich dann die endgültige Pensionshöhe ergibt In diesem Beispiel Wäre das Verteilungskapital um vier Milliarden Schilling, das entspricht zwei Prozent, höher als der Gesamtpensionsbedarf. Als Endergebnis wären daher alle Pensionen, also

Altpensionen wie Neuzugänge, gegenüber der vorläufigen Berechnung um zwei Prozent zu erhöhen.

Betrüge das Verteilungskapital hingegen nur 196 Milliarden, dann wäre es um zwei Prozent niedriger als der Gesamtpensionsbedarf. Ausgaben und Einnahmen können in diesem Fallnur dadurch inEinklang gebracht werden, daß die vorläufigen Pensionen um je zwei Prozent verringert werden.

Das Neue an diesem Modell besteht darin, daß es keine Einbahnstraße nach oben ist. Manche werden zunächst vor dem Gedanken zurückscheuen, im Pensionsrecht sollte ausdrücklich vorgesehen sein, daß unter bestimmten Umständen auch eine Senkung der Pensionen eintreten kann. Damit wird dem Bürger aber nur reiner Wein über die mögliche Zukunft eingeschenkt. Denn solche Senkungen kann bei extrem imgünstigen wirtschaftlichen

Verhältnissen kein System verhindern.

Eines sollte nämlich außer Streit stehen: Zumindest längerfristig kann an die Pensionisten nicht mehr verteilt werden, als an Einnahmen zur Verfügung steht. Reichen diese Einnahmen nicht aus, um die vorgesehenen Leistungen zu finanzieren und läßt sich der Einnahmentopf nicht vergrößern, dann bleibt nur mehr die Möglichkeit irgendwelcher Leistungsbeschränkungen.

Man muß daran erinnern, daß das in den letzten Jahren auch bei uns geschehen ist. Die Pensionen der neu in den Ruhestand Tretenden wurden durch Änderungen der Pensionsberechnung gekürzt und den Altpensionisten durch das Aufschieben der Pensionsanpassung die Geldentwertung vorübergehend nicht ausgeglichen.

Der Nachteil des geltenden Sy stems besteht darin, daß dem Versicherten diese Gefahren verschwiegen wurden und werden. Wer das Gesetz liest, dem wird vorge- gaukelt, er hätte unter allen Umständen einen unentziehbaren Anspruch auf eine nach festliegenden Regeln berechnete Pension samt jährlicher Anpassung.

Das hier vorgeschlagene Modell täuscht nicht vor, es verschweigt dem Versicherten die möglichen Risken nicht. Sein Vorteil gegenüber dem bestehenden System ist in meinen Augen ein dreifacher:

• Da man die Entwicklung sowohl des Versicherungskapitals, als auch den Gesamtpensionsbedarf für viele Jahre vorausberechnen kann, wird die weitere Entwicklung für alle Beteiligten rechtzeitig überschaubar. Die Vorausberechnungen können von amtlichen Stellen, wie dem Beirat für Pensionsanpassung, oder von privaten Stellen, wie dem

Institut für Wirtschaftsforschung angestellt werden!

• Das System reagiert auf Änderungen sehr rasch nach beiden Richtungen. Wenn man befürchtet, daß die Veränderungen von einem Jahr zum jeweils nächsten aus zufälligen Gründen mitunter zu abrupt verlaufen könnten, kann man die Anpassungen auch glätten, indem man die Veränderungen nicht nach dem aktuellen Ergebnis des laufenden Jahres, sondern nach dem Durchschnitt zweier, oder dreier Jahre vomimmt.

• Das System beschränkt die Möglichkeit politischer Eingriffe. Stehen zusätzliche Mittel nicht zur Verfügung, kann ein Absinken der Pensionshöhe vor allem durch eine Erhöhung des Pensionsalters verhindert werden. Weitere Möglichkeiten bestehen nur in Umschichtungen zwischen verschiedenen Pensionistengruppen.

Da das Modell ausschließt, daß durch Änderungen der Pensionsberechnung die Erwerbstätigen belastet werden, muß jede Besserstellung einer bestimmten Gruppe notwendig zu Lasten aller übrigen Pensionisten gehen. Das Modell zwingt die verantwortlichen Politiker daher dazu, solche Eingriffe gegenüber den durch sie betroffenen Gruppen zu rechtfertigen.

2. Es hat dabei zu bleiben, daß allen Pensionisten ein Mindesteinkommengarantiertwird, das ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Diese Garantie kann auch weiterhin über Ausgleichszulagen erfolgen. Ob die Höhe des heutigen Richtsatzes als ausreichend empfunden wird, müßte noch diskutiert werden.

Die Anpassung des Ausgleichszulagenrichtsatzes ist von der Anpassung der übrigen Pensionen zu trennen. Denn diese Anpassung muß in jedem Fall die tatsächliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten ■ ausgleichen. Die dafür erforderlichen Kosten sind vorweg dem Verteilungskapital zu entnehmen, bevor noch der V ergleich zwischen dem verbleibenden Verteilungskapital und dem Gesamtpensionsbedarf angestellt wird.

3. Auch wenn man grundsätzlich beim heutigen Pensionsberechnungssystem bleibt, sollen Betriebspensionen und individuelle Altersvorsorge in zunehmendem Maße die Alterspensionen aus der Sozialversicherung ergänzen. Diese Versicherungsformen sollten langfristig der Sozialversicherung steuerlich gleichgestellt werden.

4. Langfristig sollte der gesamte öffentliche Dienst in die Alterssicherung nach dem ASVG eingegliedert werden. Für die Sonderstellung des öffentlichen Dienstes gibt es keine zeitgemäße Begründung mehr. Ergänzend sollte allerdings für Beamte eine Betriebspension nach einem Muster eingeführt werden, wie es im privaten Bereich üblich ist. Damit würde der derzeit bestehende Unterschied zwischen Beamten auf der einen Seite und privaten Arbeitnehmern mit Anspruch auf Betriebspensionen auf der anderen Seite beseitigt werden.

Diese Umstellung kann allerdings nicht plötzlich vollzogen werden. Sie bedarf entsprechend langer Übergangsfristen und wegen der zu erwartenden höheren B eitr agsbela- stung der Beamten kompensatorische Maßnahmen bei der Beamtenentlohnung. Für Beamte, die bereits Ruhegenüsse beziehen oder in absehbarer Zeit in denRuhestand treten werden, müßte am bisherigen System festgehalten werden.

5. Solange am bestehenden Modus der Pensionsberechnung nicht geändert wird, stellen sich für das allgemeine System kaum Über- gangsprobleme. Kein Pensionist würde seinen Platz in der Einkommenspyramide der Pensionisten verlieren, nur die Pyramide selbst könnte im Laufe der Jahre wachsen oder schrumpfen. In Jahren, in denen es nicht möglich ist, den «rechneten Gesamtpensionsbedarf voll zu decken, käme es zu Kürzungen bei allen Pensionisten nach einem für alle gleichen Prozentsatz.

Der Autor ist Vorstand des Institutes für Arbeit»- und Sozialrecht an der Universität Wien. Auszug aus einem Aufsatz in der Grazer „Club AAB-6chriften-Riihe’ Ausgabe 19/20.

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