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System lebt von der Hand in den Mund

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Im Hinblick auf die in immer kürzerer Abfolge auftretenden Schwierigkeiten der Pensionsfinanzierung kann eine Überprüfung des Pensionssystems nicht länger aufgeschoben werden. Denn mit ständigen Beitragserhöhungen können in Zukunft die Pensionen nicht mehr abgesichert werden, weil die Grenze der Belastbarkeit bereits erreicht ist.

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Im Hinblick auf die in immer kürzerer Abfolge auftretenden Schwierigkeiten der Pensionsfinanzierung kann eine Überprüfung des Pensionssystems nicht länger aufgeschoben werden. Denn mit ständigen Beitragserhöhungen können in Zukunft die Pensionen nicht mehr abgesichert werden, weil die Grenze der Belastbarkeit bereits erreicht ist.

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Die Szene hat sich total verändert: Mit dem gleichen Tempo, mit dem Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre eine expansive Pensionspolitik mit ständigen Pensionsverbesserungen und Pensionserhöhungen betrieben wurde, sind jetzt gesetzliche Sondermaßnahmen notwendig, um die anschwellende Belastung des Bundes durch die Pensionsfinanzierung in vertretbaren Grenzen zu halten.

Mit Jahresbeginn 1978, 1979 und 1980 wurde mit einer bis dahin unvorstellbaren Kombination von Beitragserhöhungen und verwirrenden Finanzumschichtungen versucht, jeweils wieder ein Jahr über die Runden zu kommen. Wie mit einem Staubsauger wurden die noch irgendwo in der Sozialversicherung vorhandenen finanziellen Mittel abgesaugt. Egal, wofür sie eigentlich bestimmt waren, ob für die Gesun-denuntersuchungen, die Unfall- oder die Arbeitslosenversicherung - sie mußten zur Pensionsfinanzierung herhalten.

Gleichzeitig stieg der Beitragssatz zur Pensionsversicherung in den letzten zwei Jahren von 17,5 auf 20,5 Prozent. Sogar aus dem ÖGB-Präsi-dium (Vizepräsident Alfred Dallin-ger) kam nun bereits mehrmals der Warnruf, daß damit die Grenze der Belastbarkeit erreicht sei.

Kein Zweifel, die Finanzsituation der Pensionsversicherung ist ernst. Vor allem im Zusammenhang mit der Budgetsituation des Bundes. Während für heuer die Bundesmittel für die Pensionen durch die erwähnten Sondermaßnahmen auf 16 Milliarden Schilling (ohne Ausgleichszulagen)

reduziert werden konnten, würden sie ohne solche Maßnahmen bis 1983 auf rund 30 bis 33 Milliarden Schilling ansteigen. Die Gesamtausgaben der Pensionsversicherung werden im gleichen Zeitraum von derzeit rund 94 auf 117 bis 120 Milliarden Schilling anwachsen.

Die finanziellen Schwierigkeiten werden aus dem System der Pensionsversicherung verständlich. In der Expertensprache heißt es Umlageverfahren, in der Praxis bedeutet es ein Von-der-Hand-in-den-Mund-Leben. Was heute an Beiträgen von den Erwerbstätigen eingeht, wird morgen für die Zahlung der Pensionen verwendet. Niemand sorgt mit seinen Beiträgen für seine eigene Pension vor, sondern finanziert damit die Pension der älteren Generation in der Hoffnung, daß auch die künftige Generation für seine Pension aufkommt. Jede Entscheidung in der Pensionspolitik ist daher im wesentlichen eine Entscheidung über die Einkommensverteilung zwischen Erwerbstätigen und Pensionisten.

Heuer entfallen auf 1000 Pflichtversicherte insgesamt 526 Pensionen,

1983 werden es bereits im Durchschnitt 530 bis 539 sein (bei den gewerblich Selbständigen 812 und bei den Bauern sogar 1069). Im langfristigen Trend ist aber die Entwicklung bis zum Jahr 2000 noch verhältnismäßig günstig. Die ganz großen Schwierigkeiten kommen erst später, wobei der Höhepunkt um das Jahr 2030 sein dürfte, wenn auf 1000 Pflichtversicherte 614 Pensionen vorausgesagt sind.

Die soziale Sicherheit im Alter ist ein fundamentales Anliegen der gesamten Bevölkerung. Sie darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Was ist zu tun? Man kann es drehen wie man will, wir werden um eine Uberprüfung des Pensionssystems nicht herumkommen!

Es geht dabei nicht darum, bestehende Rechtsansprüche zu gefährden oder zu kürzen, sondern notwendige Weichenstellungen für die Zukunft zu treffen. Bei jeder Neuordnung müssen selbstverständlich wohl erworbene Rechte des Einzelnen durch entsprechende Übergangsregelungen sichergestellt werden.

Es geht auch nicht um einen generellen Pensionsstopp. Doch müssen in Zukunft neue soziale Bedürfnisse durch Leistungsumschichtungen und Ausgabeneinsparungen finanziert werdend Dies gilt insbesondere für die aktuelle Anpassung des Pensionsrechts an die Familienrechtsreform, die kostenneutral erfolgen' muß. Außerdem wird der Grundsatz einzuhalten sein, daß die Pension als Ersatz für das weggefallene Arbeitseinkommen nicht höher sein soll als das Aktiveinkommen. Es werden daher alle jene Fälle neu überlegt werden müssen, in denen sich durch das Zusammentreffen von mehreren Pensionen, von Pensionen und Unfallrenten, von Pensionen untl Erwerbseinkommen usw. ein höheres Pensionseinkommen als während der Arbeitszeit ergibt.

Zur Diskussion zu stellen ist auch eine Neugestaltung der derzeitigen Pensionsformel, wonach nur der Arbeitsverdienst der letzten fünf Jahre für die Pensionshöhe herangezogen wird. Diese Regelung ist einnahmensenkend und ausgabensteigernd zugleich und wirkt außerdem stark nivellierend. Zu überlegen wäre der Ubergang auf eine „Lebensbeitragsgrundlage".

Auch die Eigenvorsorge wird wieder in Mode kommen. Es geht dabei aber nicht im Sinne der Begriffsmanipulation der Regierung um zwangsweise Beitragserhöhungen zur Entlastung des Bundes, sondern um steuerliche Anreize und Entlastungen für eine auf Eigeninitiative und,Freiwilligkeit beruhende Altersversorgung des einzelnen Staatsbürgers. ';

Schließlich stellen' langfristig für die Finanzierung der Pensionen der heute Erwerbstätigen gezielte ami-lienpolitische Maßnahmen eine unbedingte Notwendigkeit dar. Denn die Kinderarmut von heute ist der Rentenklau von morgen.

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ist Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Industriellenvereinigung.

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