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Reformieren statt Kaputt-Sanieren!

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Die lang angekündigte große Pensionsreform soll nach dem Willen der Großen Koalition nun schon mit 1. Jänner 1988 in Kraft treten. Der Teufel steckt -wie immer - im Detail.

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Die lang angekündigte große Pensionsreform soll nach dem Willen der Großen Koalition nun schon mit 1. Jänner 1988 in Kraft treten. Der Teufel steckt -wie immer - im Detail.

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Bei den Pensionen soll wieder einmal gespart werden. Neben Maßnahmen, die die breite Masse der Pensionisten treffen (Verschiebung der Pensionsanpassung, Verlängerung des Bemessungszeitraums), sind auch Kürzungen geplant, die sich gegen ganz bestimmte Gruppen richten. Dazu zählen ein Teil der Bezie-her(innen) von Mehrfachpensionen und jene Personen, die aufgrund ihrer längeren Ausbildung weniger Beitragszeiten nachweisen können.

Die Schulzeiten werden derzeit ähnlich wie Zeiten der Kindererziehung, des Präsenz- und Zivildienstes oder Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in der Pensionsversicherung als „Ersatzzeiten“ anerkannt. Sie wirken sich in der Regel — soweit sie zeitlich berücksichtigt werden — im selben Ausmaß für die Pensionshöhe aus wie Zeiten, in denen aufgrund einer Berufstätigkeit oder freiwilligen Versicherung Beiträge geleistet wurden.

Die daraus resultierende Erhöhung der Pension beträgt zum Beispiel bei einem Akademiker im Normalfall etwa 2.000 Schilling monatlich.

Mit dieser beitragsfreien Anerkennung ganz bestimmter und im Gesetz klar definierter Lebensabschnitte als Versicherungszeiten werden Tätigkeiten in der Altersversicherung honoriert, die für den Bestand und die Weiterentwicklung der Gesellschaft von Nutzen sind beziehungsweise als nützlich gelten. Dies entspricht dem Leistungsprinzip, das in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert besitzt.

Den einzelnen Staatsbürgern soll im Alter und bei Invalidität nicht deswegen ein Nachteil erwachsen, weil sie Kinder aufgezogen haben, ihrer Präsenz- oder Zivildienstpflicht nachgekommen sind oder einen Teil ihrer Jugend für die Aneignung einer höheren Qualifikation verwendet haben (und dies bloß für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld!).

Allerdings erwies sich die Gesellschaft — wohl als Resultat unterschiedlicher politischer Stär-

Der Generationenvertrag wird brüchig keverhältnisse — bisher bei Akademikern weitaus großzügiger als etwa bei Müttern.

Aufgrund des österreichischen Bemessungssystems schlägt sich das Aufziehen eines Kindes (hiefür wird ein Jahr angerechnet) in der Praxis zumeist mit etwa 100 bis 200 Schilling in der monatlichen Pension nieder, allenfalls ergänzt um einen Kinderzuschlag (Frauen mit mehr als 30 Versicherungsjahren erhalten keinen mehr!).

Demgegenüber bringt ein Studium samt Mittelschulzeiten (es werden maximal sechs Jahr%an--gerechnet) etwa 2.000 Schilling. Kinderbetreuung ist in der Pensionsversicherung weit weniger wert als Studieren.

Es verwundert daher auch nicht, daß die durchschnittliche Eigenpension etwa der Arbeiterinnen deutlich unterhalb des Richtsatzes (das ist das konventionelle Existenzminimum; 1986: 4.672 Schilling) liegt; diese betrug bei den Neuzugängen des Jahres 1986 4.101 Schilling.

Eine radikale Eliminierung der Schulzeiten aus dem Ersatzzeitenkatalog wiederum erscheint nicht gerechtfertigt. Eine derartige Maßnahme wäre unbesonnen und ein negativer Auswuchs des Versicherungsprinzips.

Reformen im Bereich der Ersatzzeiten sollen sich nicht von purem Versicherungsdenken leiten lassen. Schließlich ist es Aufgabe der Sozial Versicherung und des Staates, möglichst allen Staatsbürgern eine ausreichende und qualitativ befriedigende (das heißt ohne Bedürftigkeitsprüfung!) Versorgung im Alter und bei Invalidität zu garantieren.

Das mindeste, das man vom Staat bezüglich dieser gesellschaftlich wichtigen Zeitabschnitte im Leben des einzelnen (dazu sollte auch die Pflege von Familienangehörigen gezählt werden!) verlangen sollte, wäre die finanzielle Bewertung dieser Zeiten in einem Ausmaß, das zur Erlangung einer Pension in der Höhe des Existenzminimums führt.

Dies würde bedeuten, daß pro Ersatzjahr etwa 120 bis 150 Schilling als Festbetrag in der Pension abgegolten werden (40 Jahre ergeben etwa eine Pension von 5.000 bis 6.000 Schilling).

Eine derartige Regelung würde zu einer etwas besseren Altersversorgung einkommensschwacher Frauen führen; sie wäre auch aus familienpolitischen Gründen wünschenswert.

Bei Akademikern könnte noch immer einiges eingespart werden. Sie könnten die daraus resultierende Minderung der Pension (etwas über 1.000 Schilling) wieder durch Beitragsleistungen im Rahmen der freiwilligen Höherversicherung in der Pensionsversicherung entsprechend ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ausgleichen.

Wenn diese Möglichkeit ausreichend propagiert wird, könnte der Finanzminister auch kurzfristig mit zusätzlichen Einnahmen rechnen.

Von der Idee, Schulzeiten gänzlich zu streichen, sollte man sich jedenfalls möglichst bald lösen. Positiv daran ist zwar, daß damit vor allem einkommensstärkere Gruppen getroffen werden. Diese ließen sich aber besser durch eine — vorerst maßvolle — Degressivie-rung des Leistungsrechts erfassen.

So könnte man zum Beispiel Einkommensbereiche, die über einem bestimmten Niveau (etwa 20.000 Schilling) liegen, nur mehr teilweise (zum Beispiel zu 50 Prozent) in der Bemessüngsgrundla-ge berücksichtigen; dies würde bedeuten, daß zum Beispiel ein Einkommen von 26.000 Schilling nur mit 23.000 Schilling in die für die Pensionshöhe wirksame Bemessungsgrundlage eingeht.

Entsprechende Regelungen gibt es in den Pensionssystemen Norwegens und der USA. Derart degressiv ausgestaltete Regelungen erfassen einen breiteren Personenkreis und sind sozialpolitisch gezielter wirksam.

Last not least müssen bei jeder einzelnen Reform wohl auch die Beamtenpensionen mit einbezogen werden.

Der Autor ist Mitherausgeber der Bücher „Wege zur Vollbeschäftigung“ (Wien 1985) und „Sozialstaat Osterreich — Bei Bedarf geschlossen“ (Wien 1987).

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