Wen trifft es wie hart?

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Über die Pensionsreform wird noch intensiv verhandelt. Hier eine Zusammenfassung über den derzeitigen Stand der Pläne.

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Über die Pensionsreform wird noch intensiv verhandelt. Hier eine Zusammenfassung über den derzeitigen Stand der Pläne.

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In den letzten zehn Jahren hatten wir sieben (!) Pensionsreformen, die letzte 1997. Und wie immer hieß es: Jetzt sind die Pensionen gesichert. Es spricht nicht gerade für die Glaubwürdigkeit der Politiker, wenn jetzt - drei Jahre später - schon wieder eine Reform notwendig wird.

Vorweg ist festzustellen, was 2,5 Millionen Pensionisten und Angehörige derzeit am meisten beunruhigt. Bestehende Pensionen beziehungsweise vor dem Oktober 2000 zuerkannte Pensionen werden von dieser Pensionsreform nicht betroffen.

Dazu der zeitliche Ablauf: Derzeit laufen die Verhandlungen im Parlament und eines ist sicher: Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen können dadurch nur entschärft und im zeitlichen Verlauf (wahrscheinlich) gestreckt werden, verschlechtert werden sie sicher nicht mehr.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, daß langfristig die Problematik Sicherheit der Pensionen vielen Österreichern echte Sorgen bereitet. Es ist ein Thema, das unter die Haut geht. Nicht ohne Grund hat daher der Verfassungsgerichtshof den Gesetzgeber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei allen legistischen Maßnahmen der Vertrauensgrundsatz besonders zu beachten sei. Der Gesetzgeber kann jedenfalls nicht brutal oder überfallsartig etwa das Pensionsalter oder die Höhe der Pensionen wesentlich verändern. Das heißt aber nicht, daß er überhaupt nicht tätig werden darf, sondern nur mit zumutbaren Übergangsbestimmungen, schrittweise, mit Einschleifregelungen usw. Darüber war sich die Pensionskommission vollkommen im klaren und hat das auch beachtet. Rechtsexperten geben daher einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof wenig Chancen.

Richtig ist auch der Einwand, daß ein Pensionssystem - eben wegen dieses Vertrauensgrundsatzes - völlig ungeeignet ist, Budgetlöcher zu stopfen. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die Pensionslast in den nächsten vier Jahren - wegen der starken Jahrgänge 1939 bis1943 - um 30 Milliarden (!) steigen wird, die nur aus Steuermitteln zu decken wären. Die angepeilten 15 Milliarden Einsparung reichen also nicht einmal aus, diese steigende Last zu finanzieren. Die vorgesehene Pensionsreform muß man als Notbremse sehen, die es zu ziehen gilt.

Mit der Pensionsreform 2000 soll also das Pensionsalter um 1,5 Jahre hinaufgesetzt werden und die Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gänzlich abgeschafft werden. Das sollte - nach Meinung der dafür eingesetzten Pensionskommission - den Österreichern zumutbar sein. Die weitverbreitete Meinung, das sei ein Eingriff in die Lebensplanung, trifft nicht zu: Interessant, daß der deutsche Verfassungsgerichtshof vor Jahren bei einer ähnlichen Situation in Deutschland dazu ausführlich Stellung genommen hat. Er argumentierte, daß das Regelpensionsalter 65 Jahre (Männer) sei, man könne doch nicht seine Lebensplanung darauf abstellen, invalid zu werden und dann früher in Pension zu gehen. Und in Frühpension gehe man aus eigenem Entschluß (oder wegen Arbeitslosigkeit). Jeder Frühpensionist nütze eine Möglichkeit aus, habe aber kein Recht darauf. Er sei nur geschützt, daß dies nicht überfallsartig geändert wird, mehr aber nicht. Es ist jedem Bürger freigestellt, seine Lebensplanung individuell zu gestalten, er kann Sonderregelungen ausnützen, aber der Gesetzgeber kann diese Sonderregelungen ändern, wenn es notwendig wird. Hier muß man die Österreicher auch daran erinnern, daß unser PV-System ein Versicherungssystem ist. Es wurde nicht dafür konzipiert, Arbeitslosigkeit zu kaschieren.

Erinnern wir uns daher, wie die sogenannte Frühpension um 1970 zustande kam: Weil man schwer arbeitenden Bauarbeitern nach 45 Arbeitsjahren eine Erleichterung zugestehen wollte. Mit der gleichen Begründung wurde die Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit als Sonderregelung für bestimmte Fälle eingeführt. Man dachte - oder gab vor zu denken - daß es nur eine kleine Gruppe betreffen würde; deshalb wurden auch keine finanziellen Vorsorgen getroffen. Nun, diese kleine Gruppe von Frühpensionisten sind inzwischen auf fast alle 60/55jährigen angewachsen. Davon ausgenommen sind praktisch nur alle, die wegen fehlender Beitragszeiten die Frühpension nicht in Anspruch nehmen können.

Steigende Zahl von Super-Frühpensionen Das gleiche gilt für die geminderte Erwerbsfähigkeit. Österreich hat ein hervorragendes Gesundheitssystem. Trotzdem sind von den 72.000 Neu (Direkt-, ohne Witwen-)pensionen 28.000, das sind zirka 40 Prozent, krankheitshalber noch früher als Frühpensionisten - also eine Art Superfrühpension - in Pension gegangen. Sind wir also, obwohl die Arbeitsbelastung in den letzten 40 Jahren sich entscheidend vermindert hat, ein Volk von Invaliden geworden? Das ist unglaubwürdig und würde der Medizin ein schlechtes Zeugnis ausstellen.

Die Eliminierung der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ist aber nur der (kleinere) Teil der Pensionsreform, der Kern ist die allgemeine Anhebung des Pensionsalters auf 56,5 Jahre (Frauen) und 61,5 (Männer), zwar schrittweise um zwei Monate, aber immerhin in einem relativ kurzen Zeitraum. Dazu noch die Ankündigung, daß verschiedene Leistungskürzungen bei Witwenpensionen, Anpassungsfaktor und vor allem bei der Pensionshöhe bei Frühpensionen (Abschläge!) kommen werden.

Obwohl ausdrücklich immer wieder betont wird, daß bestehende Pensionen davon nicht berührt werden, haben diese Ankündigungen bei der Bevölkerung, vor allem bei denen, die kurz vor der Pensionierung stehen, größte Beunruhigung ausgelöst. Entweder haben sie diese Botschaft in der Zeitung überlesen oder manche Journalisten haben es so mißverständlich ausgedrückt (manche vielleicht absichtlich?), daß diese Meinung entstehen konnte. Im übrigen ist das Mißtrauen gegenüber Politikern allgemein so verbreitet, daß man immer nur das Schlechteste annimmt.

Desinformation über geplante Abschläge Als Beispiel nur: Mit der Pensionsreform 97 wurde die Berechnung der Pension umgestellt. Früher wurden die ersten 30 Jahre mit einem höheren Steigerungsfaktor bewertet, weitere Jahre mit einem niedrigeren. Ein Beispiel: Eine Frau mit 35 Versicherungsjahren (Vj.) und Alter 55 bekam 60 Prozent der Bemessungsgrundlage (nicht vom Letztverdienst, was viele Österreicher noch immer nicht wissen oder übersehen!), Männer mit 40 Vj. und Alter 60 72 Prozent als Pension. Seit 1997 wurde die Berechnung vereinheitlicht: zwei Prozent pro Jahr minus einem Abschlag von zwei Prozent pro Jahr für jedes Jahr unter 60/65.

Eine Frau mit 55 erhält seither 35 x 2 = 70% minus fünf Jahre (a 2% = 10 %) = 60 %, also gleich viel wie früher. Dasselbe gilt auch für die Erhöhung des Bemessungszeitraums von 15 auf 18 Jahre, der erst - zum Beispiel bei den Beamten, wo man das parallel eingeführt hat - 2018 voll greifen soll.

Dieser Abschlag wird nun - aber das Parlament könnte das noch verändern - von zwei auf drei Prozent erhöht, allerdings auch nur schrittweise, d.h. pro zwei Monate Erhöhung des Pensionsalters 0,1 Prozent erhöhter Abschlag. Für Pensionsalter 56,5 (61,5) ergibt sich im Dauerrecht ab 2003 (oder später) damit ein Abschlag von 10,5 Prozent (heute zehn Prozent), errechnet von der Bemessungsgrundlage.

Durch die Erhöhung der Beitragsjahre um 1,5 Jahre steigt aber die Pension um drei Prozent (zwei Prozent pro Jahr). Manche Journalisten schreiben nun von einem einzuführenden Abschlag, als ob es bisher keinen gegeben hätte. In Wirklichkeit wird er nur etwas erhöht. Das ist eine Desinformation. Durch mehr Versicherungszeit wird die Pension höher sein als derzeit (allerdings bei verlängerter Beitragszeit).

Leider gibt es in der gesamten Pensionsdiskussion noch ein weiteres, entscheidendes Informationsmanko. Viele Österreicher wissen nicht, daß die Steigerungssätze (= Pensionsprozente, also zwei Prozent pro Jahr) nicht vom Letztgehalt (wie früher bei den Beamten, heute auch nicht mehr) berechnet werden, sondern von der sogenannten Bemessungsgrundlage. Diese errechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 18 Jahre (früher einmal fünf, dann zehn, dann 15), wobei die Verdienste vergangener Jahre mit dem sogenannten Aufwertungsfaktor aufgewertet werden. Dieser Aufwertungsfaktor ist aber nun deutlich niedriger als die durchschnittliche Steigerung der Aktivverdienste, im Jahre 1997 hat es sogar eine Nullrunde gegeben (!), so daß die Bemessungsgrundlage - als Basis für die Pensionsberechnung - deutlich niedriger ist als der Letzt(End)verdienst. Dazu hat sich die Bemessungsgrundlage (wegen der sogenannten Nettoanpassung, die mit Nettoverdienst nur den Begriff netto gemeinsam hat) in den letzten Jahren deutlich verschlechtert und wird sich noch weiter verschlechtern. Man sollte daher mittelfristig vorsichtigerweise nur mit 80 Prozent Bemessungsgrundlage vom Endverdienst rechnen. (Derzeit sind es noch zirka 85Prozent. Das hängt natürlich auch von der Inflationsrate, von der Steigerung der Aktivverdienste und vor allem von der Differenz der Steigerung der Aktivverdienste zum Aufwertungsfaktor ab.)

Die Pension ist also im günstigsten Fall, also bei 45 Versicherungsjahren (Vj.) Alter 60 (oder 40Vj. Alter 65) in naher Zukunft immer nur 80 Prozent von 80 Prozent = 64 Prozent brutto vom Endverdienst, bei Frauen dementsprechend noch weniger. Netto schaut es besser aus, da ja Sozialversicherungsbeiträge wegfallen und die Steuerbelastung der Pensionisten niedriger ist. 64 Prozent brutto ergeben im Schnitt daher meistens 76 Prozent netto.

Für Beamte wichtig ist die Erhöhung des Bemessungszeitraums, der von 0 (=.Endverdienst) langsam auf 18 Jahre ansteigt. Da Beamte auch noch in den letzten 18 Jahren vor Pensionsanfall Biennalsprünge erhalten oder Beförderungen erreichen, wirkt sich diese erhöhte Durchrechnung auf die Bemessungsgrundlage besonders stark aus, was alle Beamten unter 40, die das schon voll trifft, beachten sollten.

Was heißt "unfinanzierbar"?

Damit sind wir nun beim Hauptthema angelangt, warum überhaupt schon wieder eine Pensionsreform? Weil die Pensionen langfristig - man nimmt das Jahr 2030 als Referenzjahr her - unfinanzierbar werden.

Der Begriff "unfinanzierbar" wird von Sozialpolitikern als Unwort gebrandmarkt, ein Umlagesystem könne nie unfinanzierbar werden. Alles was die Alten (Pensionisten) brauchen, muß von den Jungen (Aktiven) aufgebracht werden. Das wäre richtig, wenn sich die Jungen, das heißt, die nächste Generation, das gefallen ließe. Solange das Verhältnis Alt/Jung noch halbwegs im Gleichgewicht war, war die Belastung den Jungen zumutbar. Wenn aber die Pensionisten immer mehr werden, weil sie immer früher in Pension gehen und immer älter werden, wird die Belastung der Jungen einfach unzumutbar. Sie sind fast gezwungen, den sogenannten Generationenvertrag zu kündigen. Das ist leichter möglich als viele denken (Schwarzarbeit!).

Wir können eine ähnliche Situation schon heute beobachten: Informatiker sind knapp und erreichen Höchstverdienste. Sie brauchen als Freiberufler als Kapital nur einen Strom- und Netzanschluß und sind daher an keinen Standort gebunden. Es ist daher eine Fiktion, wenn man glaubt, man könne in Zukunft die nächste Generation durch Gesetz zur Einhaltung des Generationenvertrags zwingen: Sie werden einfach auswandern, was sie schon heute - in die Schweiz oder Holland oder (theoretisch) auf die Kanalinseln, wo sie (fast) keine Steuern zahlen - tun.

Schon heute schießen wir über Steuern 72 Milliarden jährlich zur Finanzierung der Pensionen zu. Im Jahre 2030 müßten wir bei einem Gesamtaufwand nur für die Pensionsversicherung ohne Beamtenpensionen) von 407 Milliarden (Preise 1998 bei unverändertem System) 220 Mrd.(54 Prozent!) über Steuern aufbringen (insgesamt mit Beamten 303 Milliarden) Eines steht fest: Wenn wir nichts tun, dann steuern wir auf eine Situation hin, die man als Klassenkampf der Generationen bezeichnen könnte. Die derzeitige Reform mit einem Einsparungsvolumen von zirka 1,5 Milliarden kann ja nur ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung sein. Viele weitere solche Reformen werden folgen (müssen).

Es gibt keinen Grund für eine Panik Trotzdem gibt es keine Ursache für eine Panik. Wir werden bei entsprechendem Wachstum (zwei Prozent) im Jahre 2030 wohlhabend genug sein, die Altersvorsorge finanzieren zu können, auch in einem Ausmaß, das den Lebensstandard sichert (Lebensstandardprinzip). Allerdings nicht im derzeitigen Ein-Säulen-Umlagesystem, sondern nur in einem international üblichen Drei-Säulensystem, bestehend aus Sozialversicherung, Betriebspension (Pensionskassen) und Eigenvorsorge. Diese Weichenstellung hätten wir schon vor mindestens 20 Jahren vornehmen müssen und muß als Vorwurf an alle früheren Regierungen verstanden werden.

Dieses Mehrsäulensystem ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben, wir werden alle mehr zahlen müssen, doch wäre diese zusätzliche Last - dank der höheren Leistungsfähigkeit des (Kapital)deckungssystems - erträglich. Mit fünf Prozent Prämie vom Bruttoverdienst im Schnitt wäre es zu schaffen, wenn wir sofort damit beginnen. Wir brauchen nur internationalen Beispielen folgen: Jährlich 0,5 Prozent der jährlichen Lohnerhöhung für eine Pensionskasse abzweigen, ist zumutbar und nach Umfragen wäre eine Mehrheit auch dazu bereit. Die Alternative ohne Steuererhöhung statt bis 57 Jahre (im Schnitt wie derzeit in Österreich) bis 67 (!), also um zehn Jahre länger - wie in einem OECD Bericht zu lesen ist - zu arbeiten, ist für die Österreicher einfach unvorstellbar. Dazu ist niemand bereit.

Umsetzen muß das die Politik. Der erste Schritt ist mit der jetzigen Pensionsreform getan worden. Der zweite Schritt wäre eine offene, ehrliche Darstellung der Situation (Pensionswahrheit!), um damit als dritten Schritt eine breite Diskussion einzuleiten. Die Pensionssicherung ist ein lösbares Problem, wie diese Ausführungen zeigen wollen.

Der Autor ist Mitglied der Pensionsreform-Kommission.

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