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Deine Pension im Jahre 19..?

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Die Renten der Unselbständigen und der Gewerbetreibenden sollen im Rahmen einer elastischen Rentenpolitik an den durchschnittlichen Lebensstandard der Erwerbstätigen angepaßt werden. Die Verweisung der Alten als „Arme” aus der Wohlfahrtsgesellschaft soll auf diese Weise zu einer Ausnahmeerschei- nung werden.

Eine Rentenerhöhung bedeutet jedoch auch eine neue Belastung der Renten- (Pensions-) Anstalten, die heute über keine nennenswerten Reserven verfügen, sondern die im Rahmen eines Umlageverfahrens erhaltene Beträge fast unmittelbar wieder verteilen. Gerade weil aber die Reform der Renten so gut wie beschlossen ist, muß fern von allen parteipolitischen Erwägungen die Finanzierung der Renten von morgen geprüft werden, zumal man sich noch nicht einmal den Kopf über die volle Deckung der Renten In ihrer heutigen Höhe zerbrochen hat.

Vorläufig liegen Ermittlungen nur über den künftigen Aufwand bei Ausgang von der gegebenen Gesetzeslage vor. Eine Vorschau auf allzu lange Fristen hätte problematische Bedeutung. Kurzfristige Ermittlungen haben sich als wirklichkeitsnaher erwiesen. Das Gesellschaftsspiel der Schilderung einer Welt des Jahres 2000 mag zwar anziehender sein als eine kurzfristige Vorschau, stellt aber keine brauchbare Unterlage für Maßnahmen von heute dar.

Zwei Annahmen

Das Sozialministerium hat nun (wiedergegeben in „Soziale Sicherheit”, Wien 1964) eine umfangreiche Studie vorgelegt, die eine Vorausberechnung der Pensionen (nach dem ASVG) bis zum Jahre 1970, also für sechs Jahre, enthält. Die Untersuchung beruht auf zwei Annahmen; erstens, daß bis 1970 Vollbeschäftigung herrschen wird und daher hohe Beiträge zu erwarten sind, und zweitens, daß die gesetzliche Lage in der Pen- sionsversicherung bis 1970 keine Änderung erfährt. Die bevölkerungsmäßige Grundlage ist eine Berechnung der Bevölkerung unseres Landes bis 1976 durch das Statistische Zentralamt, die auf Grund der Volkszählung von 1961 berichtigt wurde. Die Probleme wurden daher sowohl statistisch (gleichbleibende gesetzliche Ansprüche) als auch dynamisch (Bevölkerungsentwicklung) behandelt.

Zahlen für sechs Jahre

Die arbeitsfähige Bevölkerung Österreichs wird zwischen 1964 und 1970 wahrscheinlich von 3,906.000 auf 3,866.000 absinken, die Zahl der Pflichtversicherten, also der Finanziers der Pensionsversicherung, wird dagegen von 2,044.000 (52,3 Prozent) auf 2,050.000 (53 Prozent) ganz unwesentlich ansteigen. In der Gruppe der Pflichtversicherten werden kleinere Verschiebungen eintreten. Die Zahl der Angestellten wird durch die Verbeamtung größer werden, während die Zahl der Arbeiter und vor allem der in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten zurückgehen wird. Im Jahre 1970 soll es nach der Berechnung nur mehr 74.000 Arbeiter im Agrarsektor geben, das ist etwa ein Prozent der Gesamteinwohnerzahl Österreichs.

Im Schätzungszeitraum werden die nach den Bestimmungen des ASVG zu zahlenden Pensionen von 869.000 auf 1,016.000, das heißt um 17 Prozent ansteigen. Auf 1000 Versicherte kommen derzeit 425 Pen-

sionen; sechs Jahre später werden es 496 sein, so daß zwei Erwerbstätige einen Pensionisten erhalten müssen.

Die Alterspensionen werden um

32.1 Prozent steigen, die für die vorzeitig Pensionierten um 8,7 Prozent, die Witwenpensionen um

12.1 Prozent und die Waisenpensionen um 7,1 Prozent. Eine Durchschnittspension, die beispielsweise heute bei einem Alterspensionisten 1312 Schilling beträgt, soll auf 1573 Schilling angehoben werden (plus 19,9 Prozent). Der Pensionsaufwand der Arbeiter wird um 138,2 Prozent, jener der Angestellten um 146,3 Prozent und der Land- und Forstarbeiter um 122,6 Prozent größer werden.

Die Beitragseinnahmen werden im Entwicklungszeitraum um 32 Prozent größer werden, als Folge einer Vermehrung der beitragspflichtigen Einkünfte, die im Durchschnitt von “ 2659 auf 3514 Schilling (plus 32,2 Prozent) ansteigen sollen, wogegen die Zahl der Versicherten, wie angeführt, im wesentlichen gleichbleiben wird. Da die Aufwendungen für die Pensionen um 38,9 Prozent, die Beiträge aber nur um 32,1 Prozent ansteigen werden, kommt es zu einer weiteren Erhöhung der heute bereits vorhandenen Unterdeckung (ohne Bundesbeitrag) von 3224 Millionen (etwa ein Viertel) auf etwa 5100 Millionen (28 Prozent)! Die Unterdeckung steigt daher um 58,2 Prozent, der Pensionsaufwand nur um 38,9 Prozent. Bei der Pensionsversicherung der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft wird es 1970 Einnahmen von 370 Millionen, aber Ausgaben von 1387 Millionen geben, so daß nur 27,4 Prozent der Ausgaben gedeckt sein werden.

Rentenaufwand und Sozialprodukt, die beide nicht allein ein unveränderlicher Zustand, sondern auch der Entwicklung unterworfen sind, müssen aufeinander abgestimmt werden. Wenn das Sozialprodukt in einem geringeren Umfang wächst als der Finanzbedarf bei den Pensionszahlungen, muß die Finanzierung der Pensionen grundsätzlich geändert werden. Die gewichtigste Finanzierungsquelle ist nich; das öffentliche Budget, in das die Einfallslosen unter den Politikern und die Sondergruppe der politischen Hasardeure so gern flüchten, sondern die Summe der Pflichtbeiträge. Wer heute Beiträge zahlt, hilft seine Rente von morgen mitfmanzieren. Die staatliche Hilfe darf nur den Charakter einer Ergänzungshilfe haben, es sei denn, man erhöht die Abgaben und verwendet Teile davon für ganz bestimmte soziale Zwecke.

Von allen für alle

Die meisten Abgaben werden aber heute direkt oder indirekt von allen für alle getragen. Das gilt auch für die Abgabenerhöhungen. Der Versuch, die heute Beitragspflichtigen zu entlasten und den Aufwand für die Pensionsversicherung auf die sogenannte „Allgemeinheit” zu überwälzen, ist Demagogie und eine unvertretbare Belastung der ärmeren Bevölkerungsschichten, die kaum eine Chance haben, Abgaben zu überwälzen.

Der Ziffernkatalog des Sozialministeriums läßt darauf schließen, daß neue Einnahmequellen erschlossen werden müssen, soll die bisherige Unterdeckung beseitigt werden. Dagegen muß bei einer Pensionsdynamik — von einer Pensionsautomatik gar nicht zu reden — mit einem erheblichen Anstieg des Bedarfes der Pensionsanstalten gerechnet werden. Nun soll aber die Pensionsdynamik offenkundig mit keiner Beitragsdynamik gekoppelt werden, die sich an den (wachsenden) Aufwendungen wie in der Privatversicherung zu orientieren hätte. Der naive, wenn nicht demagogische Rückgriff auf den Staatshaushalt muß zu einer weiteren Bindung von Budgetmittel führen und beispielsweise auch jenen Zustand fördern, den man so unbedenklich als „Bildungskatastrophe” bezeichnet. Man kann nicht gleichzeitig die imzureichende Ausstattung des Kulturbudgets beklagen und auf der anderen Seite dem Staat so gut wie alle Mittel für den kulturellen Sektor entziehen. Eine Dynamisierung der Renten ist jedoch unvermeidbar, auch wenn man uns vorwirft, wir hätten die relativ höchsten Renten in Europa, also an Stelle von Europalöhnen Europaspitzenrenten. Die relative Verelendung der Rentner ist ein Skandal, der durch Hinweise auf ein Elend, das anderswo herrschen soll, nicht beschönigt werden kann. Worum die Diskussion gehen soll, ist nicht die Expansion der Renten, sondern eine seriöse und wirklichkeitskonforme Deckung des Aufwandzuwachses. Gleichzeitig muß alles getan werden, um die Sozialparasiten zu treffen, die sich unter Benutzung von Gesetzeslücken unangemessen hohe Vorteile aus der Sozialversicherung verschaffen. Auch der Zugang zum Rentnerstand sollte nicht weiter „erleichtert” werden. In einer Zeit, in der die Menschen erst relativ spät ihre Arbeitsfähigkeit verlieren, ist das automatische Verweisen von Arbeitsfähigen in die Tatenlosigkeit des Rentnerdaseins ein Widersinn. Der Staat gibt da in seiner eigenen Personalpolitik wahrlich kein gutes Beispiel. Man denke an die groteske Personalpolitik etwa bei den Bundesbahnen.

Realismus, nicht Illusionen!

Die ausgezeichnete Studie des Sozialministeriums bedürfte einer jährlichen Korrektur, um die Ziffern an die jeweilige Entwicklung anzupassen, wie überhaupt eine Sozialforschungsstelle neben dem hervorragenden Institut für Wirtschaftsforschung erforderlich wäre. In der gegenwärtigen Lage, in der man mit Gewißheit die dynamische Rente erwarten kann, ist auch eine Als-ob-Bilanz erforderlich, aus der zu entnehmen ist, wie hoch bei Dynamisierung der Rente der Finanzbedarf sein wird und vor allem, wie man sich die Bedeckung vorstellt. Ein bedenklicher und letzten Endes kostspieliger Optimismus müßte bei einem solchen Rechenvorhaben peinlichst vermieden werden. Man kann schließlich nicht alles wie ein Krämer niedersten Ranges unter Sicht auf das „Geschäft”, das heißt auf die nächsten Wahlen, bedenken. Was nützt es, wenn man sich auf eine ewige Vollbeschäftigung verläßt und keinerlei Vermehrung der Zahl der Beschäftigten in das Kalkül einbaut? Wenn die Zahl der Beschäftigten auch nur um fünf Prozent unter den angenommenen Durchschnitt absinkt, sind alle jetzt vor gelegten Ziffern hinfällig. Wenn ein kleiner Kaufmann derlei machen würde, also langfristige Finanzpläne auf einem Gewinnoptimum aufbaute, käme er in Gefahr, wegen fahrlässiger Krida angeklagt zu werden. Der Sozial- optimismiuis, vor allem jener, der wider besseres Wissen zur Schau getragen wird, ist unfair und eine Wählertäuschung. Nicht nur ein mögliches Ansteigen der Zahl der Arbeitslosen und ein gegengleiches Geringerwerden der Zahl der Beitragszahler wäre einzukalkulieren, sondern auch die Tatsache, daß die Ausbildungszeiten erheblich ansteigen und die Zugänge in die Arbeitswelt wahrscheinlich geringer sein werden, als es das Sozialministerium annimmt.

Jedenfalls steht fest, daß in Hinkunft immer weniger für immer mehr die Pensionen zu finanzieren haben. Daher ist ein demagogischer und gespielter Sozialoptimismus ein Übel. Was not tut, ist Sozialrealismus: disziplinierte Leidenschaft im sozialreformatorischen Bemühen bei steter Anpassung an die Wirklichkeit.

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