Es gibt kein Modell für ein neues und langfristig finanzierbares Pensionssystem? Theodor Tomandl stellt einen konkreten Reformvorschlag zur Diskussion. Eine erste Stufe zur Umstellung.
Der Sozialrechtsexperte Theodor Tomandl mißt die jüngste Pensionsreform an den Vorschlägen, die das Kummer-Institut gemacht hat. Sein Urteil: Gute Ansätze, aber auch deutliche Mängel.
Die derzeit zur Beratung stehende Novellierung des 55 EheG darf nur als ein Mosaikstein im Rahmen der Neuordnung unseres Familienrechtes angesehen werden. Sozialversicherungsrechtliche Begleitmaßnahmen müssen daher gleichfalls in einem übergeordneten Zusammenhang betrachtet werden, der die bisher unternommenen Etappen der Familienrechtsreform ebenso berücksichtigt, wie sich abzeichnende weitere Entwicklungen. Im Hintergrund aller Reformbestrebungen steht das sich wandelnde Rollenverständnis von Mann und Frau: es gilt immer weniger als unabänderlich, daß die Frau den Haushalt besorgt und der Mann im wesentlichen für das Familieneinkommen sorgt. Auf dieser Vorstellung basierte aber bis vor kurzem das Unterhaltsrecht und in seinem Soge das Sozialversicherungsrecht.
DER EIGENUNTERNEHMER IN WIRTSCHAFTS- UND GESELLSCHAFTSPOLITIK. Von Johannes Messner. Sammlung Pollteia, Veröffentlichungen des Internationalen Institut für Sozialwissenschaft und Politik, Universität Freiburg/Schweiz, herausgegeben von Utz, Bd. XVII. F.-H.-Kerle-Verlag. Heidelberg-Verlag E. Nauweiaerts, Löwen, 1964.