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Rote, Schwarze, Blaue werben um Familien

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In den Wahlplattformen aller im Parlament vertretenen Parteien spielt die Familienpolitik eine nicht unbedeutende Rolle. Dies nahm die Katholische Sozialakademie Österreichs zum Anlaß, um sich in ihrem Organ, den „KSÖ-Nach-richten“, mit den Familien-Aussagen der Parteien im Wahlkampf auseinanderzusetzen. Die FURCHE bringt einen Abdruck dieses Artikels.

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In den Wahlplattformen aller im Parlament vertretenen Parteien spielt die Familienpolitik eine nicht unbedeutende Rolle. Dies nahm die Katholische Sozialakademie Österreichs zum Anlaß, um sich in ihrem Organ, den „KSÖ-Nach-richten“, mit den Familien-Aussagen der Parteien im Wahlkampf auseinanderzusetzen. Die FURCHE bringt einen Abdruck dieses Artikels.

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Die SPÖ-Wahlplattform wird eingeleitet durch einen Erfolgsbericht unter dem Motto: „Wir haben Wort gehalten.“ Leistungen für die Familien nehmen darin einen bedeutenden Raum ein: Erhöhung der Familienbeihilfe von 200 im Jahre 1969 auf 910 Schilling, der Geburtenbeihilfe von 1700 auf 16.000 Schilling, des Ka-rerizurlaubsgeldes von 500 auf 3023 bzw. 4520 Schilling, und einiges mehr, wie die Verbesserung der Bildungschancen durch Schulneubauten und die Familienrechtsreform. So glaubt die SPÖ mit gutem Grund sagen zu können: „Noch nie geschah so viel für die Familie.“

Im Alternativprogramm der ÖVP (Heft 13: „Für eine sichere und glückliche Zukunft der Familien“) wird dagegen festgestellt, daß Kinderreichtum in Österreich arm macht: „Seit 1970 hat sich die wirtschaftliche Situation vieler österreichischer Familien entscheidend verschlechtert. .. Die Familienbeihilfen blieben vor allem für Mehrkinderfamilien weit hinter der Einkommensentwicklung, aber auch unter den gestiegenen Kosten.“

Daß die SPÖ die Familie nicht mehr im Steuerrecht berücksichtige, wird ihr dabei von der großen Opposition besonders zum Vorwurf gemacht. Uberhaupt wird die SPÖ als Verursacherin ganzer Entwicklungen gesehen: „Die Qualität der SPÖ-Familienpolitik findet nicht zuletzt im rapiden Geburtenrückgang einerseits und im starken Anstieg der Ehescheidungen seit 1970 anderseits ihren Ausdruck.“

Daß solche Tendenzen in fast allen Industrienationen, gleich unter welcher Regierung, festzustellen sind, scheint die ÖVP bei diesem Urteil wenig zu stören.

Stellt man so Erfolgsbilanz der SPÖ und „Situationsanalyse“ der ÖVP einander gegenüber, ergibt sich die Frage, ob beide dieselbe Wirklichkeit im Auge haben, so verschieden ist die Auswahl der Fakten nach dem jeweiligen Parteieninteresse.

Ubergeht die SPÖ großzügig, daß die um 450 Prozent erhöhte Kinderbeihilfe auch den früheren Steuerfrei- bzw. Absetzbetrag mit einbezieht, so läßt die ÖVP bei der Berechnung der Erhöhungen die Sachleistungen außer acht. Ignoriert die SPÖ die Situation der Mehrkinderfamilie, so sieht die ÖVP bei ihrer Klage über die „Abschaffung der Familie im Steuerrecht“ darüber hinweg, daß für die bessergestellten Familienerhalter - die trotz Familie sich ein Eigenheim schaffen oder sparen können - sehr beträchtliche Steuerersparnisse eingeplant sind.

Der reale Hintergrund solch verschiedener Einschätzung der Situation ist wohl die Tatsache der Umstrukturierung der Familienpolitik durch die SPÖ-Alleinregierung, die vor allem den unteren Einkommensschichten (und damit auch vielen jungen Famüien) zugute kam, anderseits jedoch Mehrkinderfamilien und Durchschnittsvefdiener zumindest relativ benachteiligt. So kann die ÖVP rechnerisch nachweisen, daß ein Industriearbeiter mit mehreren Kindern unter die für Rentner definierte „Armutsgrenze“ fällt.

Stärker als bei der ÖVP wird im freiheitlichen Wahlprogramm sichtbar, daß Familienpolitik unter bevölkerungspolitischem Blickwinkel gesehen wird. Stellt nämlich die FPÖ fest, daß in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation Wohlstand nur durch Doppelverdienst möglich sei und durch diesen Zwang die Familie ihre.soziale Funktion nicht mehr erfüllen könne, so sieht sie die Lösung darin, den Familien „unter Anerkennung ihrer Verantwortlichkeit“ die Möglichkeit zu eröffnen, „sich ihre Kinderwünsche zu erfüllen“. Auch hier wird offenbar der Geburtenrückgang der letzten Jahre der Familienpolitik angelastet.

In ihren Vorschlägen für die zukünftige Politik weisen die Parteien weit weniger Divergenzen, sondern in vielen Belangen Ubereinstimmung bzw. Annäherung der Standpunkte auf. Einig sind sich z. B. alle drei Parteien über die zentrale Bedeutung des Wohnproblems, vor allem für junge Famüien. Hier wird von der SPÖ neben konventionelleren Maßnahmen der Vorschlag gebracht, billige Startwohnungen für junge Familien zu schaffen.

Die ÖVP würde als Wohnstarthilfe jungen Familien günstige Kredite zur Verfügung stellen, die bei der Geburt von Kindern teilweise erlassen würden. Die FPÖ betont bei der Unterstützung der Schaffung von Wohnraum vor allem die Subjektförderung, d. h. sie möchte die Schaffung von Wohnungseigentum durch Privatinitiative unterstützen.

Uberraschend ist die Übernahme einer alten ÖVP-Forderung in die SPÖ-Wahlplattform: die Altersstaffelung in der Familienbeihilfe. Dadurch sollen die durch ältere Kinder verursachten höheren Kosten wenigstens teilweise abgegolten-werden. Kein Konsens besteht dagegen in be-zug auf die ebenfalls von der ÖVP geforderte Kinderstaffelung.

Die SPÖ will nicht wahrhaben, daß in einer Familie das Einkommen der Eltern in umso mehr Teile aufgeteilt werden muß, als Geschwister da sind, da ja die staatliche Familienbeihilfe nur einen Teil der Kosten deckt (die Wunschvorstellung einer 50pro-zentigen Deckung ist nur bei Kleinkindern erreicht bzw. überschritten).

Eine weitere vorrangige Forderung der Regierungspartei ist die Anpassung des Sozialversicherungsrechts an die Grundsätze von Gleichberechtigung und Partnerschaft in der Familie. Gedacht, sein dürfte hier vor allem an die Witwerrente und die Möglichkeit der Mitversicherung des Mannes in der Sozialversicherung der Frau, beides Vorbedingungen für eine freie Arbeitsteüung in der Familie.

Ideologische Differenzen zwischen den Parteien werden dort sichtbar, wo es um die Stellung der Frau - oder richtiger der Mutter - geht. Heißt es bei der SPÖ dazu nur: „Die Frau soll auch die Möglichkeit haben, Beruf und Familie ohne unzumutbare Belastungen zu vereinbaren“, so stellte die ÖVP solche Maßnahmen in den Vordergrund, die es der Mutter ermöglichen sollen, wenigstens die ersten drei Jahre bei ihren Kindern zu bleiben. Sie fordert hiefür (neben Karenzgeld für bisher nicht erfaßte Berufstätige) ein monatliches Erziehungsgeld und Anrechnung von drei Jahren Kindererziehung für die Pension.

Unter dem Motto der „Wahlfreiheit“ werden daneben aber auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf gefordert. Relativ neu für die ÖVP, aber konsequent im Hinblick auf ihre Mitwirkung am neuen österreichischen Familienrecht sind Vorschläge zur Verwirklichung der Partnerschaft zwischen Mann und Frau, darunter die Forderung, daß Erziehungslehre und Hauswirtschaft in der Schule für Buben und Mädchen gleichermaßen verpflichtend sein sollten. Die FPÖ fordert die „sozialrechtliche Anerkennung der Frau als Hausfrau, Mutter, Erzieherin und Leiterin des Betriebes Haushalt“ und schlägt Erweiterung der Karenzzeit und Steuerermäßigung für Alleinverdiener vor.

Die Parteien packen zum Thema Familie weder heiße Eisen an (Thema Fristenlösung wird auch von der ÖVP ausgeklammert), noch werfen sie Fragen auf, die keine Wählerstimmen bringen (Probleme der Gastarbeiterfamilien, Situation junger Mütter, die noch keinen Beruf ausgeübt haben).

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