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Die Ehe ist doch kein Auslaufmodell

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Soll und kann der Staat auf die Veränderung familiärer Lebensformen Einfluß nehmen? Diese und ähnlich brisante Fragen sind Thema des Zweiten Europäischen Familienkongresses in Wien.

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Soll und kann der Staat auf die Veränderung familiärer Lebensformen Einfluß nehmen? Diese und ähnlich brisante Fragen sind Thema des Zweiten Europäischen Familienkongresses in Wien.

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Es besteht kein Zweifel daran, daß sich die Formen familiären Zusammenlebens derzeit stark verändern. Dies betrifft sowohl die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau innerhalb der Familie wie auch die rechtliche Form der Partnerschaften. Gerade in den letzten Wochen' wurden wir wieder mit Statistiken über hohe Scheidungszahlen und eine wachsende Zahl nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften konfrontiert (siehe Beitrag Seite 3 und untenstehende Grafik, Anm. d. Red.). Diese Entwicklung, die wir seit den siebziger Jahren in Europa beobachten kön -nen, wurde vom belgischen Demographen Ron Lesthaeghe (einem der Hauptreferenten des Kongresses) in Anspielung an die erste Transition von vorindustriellen hohen Geburten- und Sterberaten zu niedrigen modernen Raten als „zweite demographische Transition” bezeichnet

Das Problem dabei ist, daß niemand weiß, wohin diese zweite individualistisch orientierte Transition führen wird, ”welche Form familiären Zu sammenlebens am Ende dieser Entwicklung steht. Zweifellos wird es eine größere Pluralität von Familienformen nebeneinander geben, wobei es unwahrscheinlich ist, daß der oft heraufbeschworene Endsieg des individualistischen Hedonismus vor der Türe steht. Dazu ist der Mensch zu sehr Gemeinschaftswesen, der für seine seelische Gesundheit Kontinuität in Beziehungen braucht. Art und Werdegang dieser Beziehungen können allerdings anders sein, als wir es von der Vergangenheit her gewornlt sind.

Unfreiwillige Singles

Die empirische Analyse der Entwicklung von Lebensformen in Osterreich bestätigt dies. Einerseits beobachten wir einen massiven Trend in Richtung nicht-eheliche Lebensgemeinschaften zu Beginn von Beziehungen: Haben die heute 50 bis 54-jährigen Frauen noch zu über 80 Prozent direkt mit der Ehe begonnen, so erreicht dieser Anteil bei der Altersgruppe 20 bis 25 unter 20 Prozent. Fragt man allerdings, was aus dieser ersten nicht-ehelichen Gemeinschaft später wurde, so zeigt sich daß der überwältigende Anteil später in eine Ehe übergegangen ist. Ähnlich bei den Singles: Trotz Zunahme von Einpersonenhaushalten, die im wesentlichen durch alleinstehende ältere Menschen zu erklären ist, ist die Zahl der jungen Erwachsenen, die freiwillig ohne Partner leben, nach wie vor gering.

Soll und kann der Staat auf diese Veränderung familiärer Lebensformen Einfluß nehmen oder sollte er sich darauf beschränken, negative Begleiterscheinungen der Entwicklung abzufangen und sozial erträglich zu machen? Im Prinzip hat der Staat ja nur zwei Ansatzpunkte zum Eingreifen in die höchst private Sphäre der Familienstrukturen, nämlich sein Geld und seine Rechtsordnung.

Während über das Geld in letzter Zeit ja im Zusammenhang mit staatlichen Einsparungsmaßnahmen sehr viel gesprochen wird, ist es um die

Frage Familie und Recht in Österreich erstaunlich leise.

Dieses Spannungsfeld zwischen sich verändernden Famiii anformen und der hergebrachten Rechtsordnung ist Thema des Zweiten Europäischen Famiii- naasOHH enkorigresses in Wien. Erstmals soll hier ein systematischer Dialog zwischen den weithin getrennt agierenden Gruppen der sozialwissenschaftlichen Familienforscher, der akademischen Familien-Juristen und der Familienrichter angebahnt werden.

Wie notwendig ein Dialog hier ist, zeigt schon die verwirrend unterschiedliche Begrifflichkeit. Während für den Juristen Familie durch die Ehe begründet wird (also eine alleinstehende Mutter mit Kind keine Familie ist), steht für den Sozialwissenschaftler die Generationenbeziehung im Vordergrund (wobei ein kinderlo ses Ehepaar noch keine Familie ist). Konkretisiert soll dieser Dialog anhand von sechs nicht dominanten Lebensformen werden: Stieffamilien, Alleinerzieherinnen, nicht-ehelichen Iebensgemeinschaften mit und ohne Kinder, freiwillige Singles und gleichgeschlechtliche Paare. Untersucht werden soll, wieweit solche Lebensformen spezieller gesetzlicher Regelungen bedürfen. Eine zunehmend aktuelle Frage ist hier auch die Unterscheidung von genetischer, biologischer (Leihmutterschaft) und sozialer Elternschaft.

So wie in anderen überwiegend privaten Bereichen hat auch im Bereich der Farrfilie, staatliche Rechtsnorm dem Schutz der Schwächeren zu dienen. In den Familien sind dies zweifellos in erster Linie die Kinder, die noch nicht selbst für ihre Rechte eintreten können und daher eines besonderen Schutzes bedürfen.

Wozu Frauenpolitik?

In zweiter Linie sind dies ökonomisch von ihrem Lebenspartner abhängige Personen, deren Wahlfreiheit durch diese Tatsache tendenziell eingeschränkt wird und die besonders im Fall der Trennung Gefahr laufen, vor dem Nichts zu stehen, obwohl sie in der Regel einen enormen Beitrag zur Versorgungsarbeit innerhalb des Haushalts und der Familie geleistet haben. Während letzteres üblicher weise als Ziel der Frauenpolitik gese hen wird, ist ersteres Inhalt der Familienpolitik. Da offensichtlich beide Aspekte des staatlichen Schutzes notwendig und eng miteinander verbunden sind, ist die in der Öffentlichkeit derzeit ausgetragene Konfrontation i zwischen Frauen-und Familienpolitik unsinnig und inhaltlich falsch. Nur durch die ideologischen Scheuklappen der gegenwärtigen politischen Realverfassung Österreichs (die auch durch die sachlich absurde Trennung in ein Frauen- und ein Familienministerium gekennzeichnet ist) läßt sich dieser konstruierte Interessenkonflikt erklären.

Familien, in welchen Formen auch immer, bestehen nun einmal meistens aus Kindern, Frauen und Männern. In der Familienpolitik kann es daher um nichts anderes gehen, als ein für alle drei Seiten gedeihliches und befriedigendes Zusammenleben zu fördern. Erste Priorität muß darin liegen, für die Kinder bestmögliche emotionale, intellektuelle und materielle Startbedingungen für ihr Leben zu fördern. Dies ist das vielzitierte Humanvermögen (und zwar in der doppelten Bedeutung des Wortes: können und besitzen): die Fähigkeit, sich später in befriedigender Weise im Leben selbst zurecht zu finden, was gleichzeitig dje, wichtigste Voraussetzung für Stabilität und Wohlstand in der Gesellschaft ist.

TEeier Frage, wie dieses Humanvermögen gefördert werden kann, besteht zunächst kein Zweifel daran, daß ein warmes Nest, Geborgenheit im Bahmen einer kleinen Gruppe und Beziehungen auf die sich das Kind in guten wie in schlechten Zeiten verlassen kann, wichtigste Voraussetzungen sind. Doch die Erwachsenen, die Mütter und Väter, die diese enorme Verantwortung für das Kind übernommen haben, sind auch keine Übermenschen, die immer nur geben können. Gerade um dem Kind eine entsprechende, ausgewogene Zuwendung ermöglichen zu können, müssen sie selbst in für sie befriedigenden Umständen leben und ihre persönliche Integrität als freie Menschen bewahren und weiter entwickeln können. Da dies in unserer nach wie vor stark patriarchalisch orientierten Gesellschaft insbesondere für viele Frauen schwer möglich zu sein scheint, liegt hier die Begründung für eine spezielle Frauenpolitik.

Wir können in der Regel davon ausgehen, daß zufriedene und autonome Frauen die besseren Mütter im Sinne der Förderung des Humanvermögens ihrer Kinder sind. Daher kann auch zwischen den Grundanliegen von Kinder-, sprich Familienpolitik, und .Frauenpolitik kein prinzipieller Unterschied bestehen.

Interessen-Kollision

Daß es im täglichen Lebensablauf der Familien natürlich ständig zu einer Kollision zwischen dem Zeitwunsch der Kinder und den notwendigen anderen Tätigkeiten der Eltern kommt, steht auf einem anderen Blatt Papier und läßt sich auch durch die beste Politik nicht ganz vermeiden.

Die gemeinsame Aufgabe von Familien- und Frauenpolitik muß es aber sein, die Rechtsordnung (vom Arbeits- bis zum Scheidungs- und Pensionsrecht) den sich ändernden Familienstrukturen so anzupassen, daß den Kindern, Frauen und Männern bei der gemeinsamen befriedigenden Bewältigung des alltäglichen Zusammenlebens wie auch im Falle von Konflikten so gut wie möglich Unterstützung geboten wird. Schlechte, weil ideologisch verhärtete und an der Vergangenheit orientierte, Familien- und Frauenpolitik mag zwar kurzfristig als einfacher erscheinen; die Basis zukünftiger Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger liegt jedoch in der gezielten und flexiblen Förderung des Human-Vermögens der Kinder, der Frauen und last not least auch der Männer.

Mein Sohn hat kürzlich seinem Abendgebet spontan hinzugefügt: „... und gib allen Kindern eine gute Familie und genug zum Essen”.

Gemeint hat er damit keine bestimmte Familienform oder Ideologie, sondern die emotionale Geborgenheit, die für das Leben genauso wichtig ist wie das tägliche Brot. Und dies wird sich in Zukunft vermutlich kaum ändern.

Der Autor ist

Forschungsdirektor des österreichischen Instituts für Familienforschung (öIF) in Wien und Leiter des Population Project am IL4SA in Laxenhurg.

Vom 12. bis 14. Juni 1997 findet in der UNO-City in Wien d ;r zweite Europäische Fachkongrell Familienforschung statt. Die ersi e Veran -staltung im Oktober 1994 war dem Thema „Familienleitbil ier und Familienrealität im Wardel” gewidmet. Heuer werden .,Lebensund Familienformen. Tatsachen und Normen” diskutiert. Veranstalter sind das Österreichische Institut für Familienforsc lung in Wien und das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg. Konkret geht es um die Frage, welche Familen- und Lebensformen in Europa existieren und wie Modelle der Zukunft rechtlich und politisch geh andhabt werden können. Dazu referieren Fachleute aus ganz Europa. Auf den Seiten zwei und drei fi nden Sie als Vorinformation die Referatsbeiträge zweier österreichischer Teilnehmer. R T.

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