Killing me softly

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Im Deutschen Bundestag und im Europarat sorgen Vorschläge zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe für Aufregung. Die Erfahrungen in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz belegen das hohe Missbrauchsrisiko.

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Im Deutschen Bundestag und im Europarat sorgen Vorschläge zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe für Aufregung. Die Erfahrungen in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz belegen das hohe Missbrauchsrisiko.

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Die Freude der Jungen Liberalen könnte kaum größer sein: "Richtig, mutig und schon längst überfällig" sei der Vorstoß des SPD-Abgeordneten Rolf Stöckel, in Deutschland Tötung auf Verlangen zu legalisieren. Todkranke Menschen sollten künftig in einer Patientenverfügung selbst über ihr Ende bestimmen können, forderte Stöckel - und wurde prompt von zahlreichen SPD-, FDP- und Grünen-Parlamentariern unterstützt.

Nicht nur im Deutschen Bundestag, auch im Europarat in Strassburg formieren sich die Sympathisanten aktiver Sterbehilfe. "Niemand hat das Recht, einem todkranken oder sterbenden Menschen die Pflicht aufzuerlegen, sein Leben unter unerträglichen Leiden und Qualen fortzusetzen, wenn er selbst beharrlich den Wunsch geäußert hat, es zu beenden", schreibt Dick Marty, Schweizer Delegierter zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates, in seinem Euthanasie-Bericht. "Sterbehilfe wird täglich praktiziert", behauptet er. "Da sie in den meisten Ländern strafbar ist, müssen wir den Schluss ziehen, dass sich zwischen dem Gesetz und der wirklichen Praxis eine tiefe Kluft auftut." Diese Kluft in allen 45 Mitgliedstaaten endlich zu schließen hat sich der Schweizer Liberale zum Ziel gesetzt. Am 27. April soll sein Bericht, der seit September 2003 durch die Gremien geistert, endlich im Plenum zur Debatte stehen -mit ungewissem Ausgang. Zwar hat der Europarat keine Gesetzgebungsfunktion, doch dienen seine Empfehlungen den Staaten zur Orientierung.

Kehrtwende in Europa?

Tatsächlich würden Martys Pläne eine Kehrtwende in der bisherigen (ablehnenden) Haltung der Mitgliedstaaten zur aktiven Sterbehilfe bedeuten. Eigentlich hatte man das Thema Euthanasie mit der Empfehlung 1418 betreffend "den Schutz der Menschenrechte und der Würde todkranker und sterbender Menschen", die von der österreichischen EVP-Abgeordneten Edeltraud Gatterer ausgearbeitet und 1999 verabschiedet worden war, für abgeschlossen erklärt. Darin heißt es, dass der Wunsch nach Tötung keine Rechtfertigung für eine Tötung sein darf. Zugleich wird die Unterstützung von Hospizbewegung und Palliativmedizin gefordert.

Doch so manches Europaratsmitglied beschritt andere Wege: Am 1. April 2002 wurde in den Niederlanden Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zur Selbsttötung durch Ärzte unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Am 23. September folgte Belgien, wo sogar die Tötung psychisch Kranker erlaubt wurde.

Die Schweiz ist bis heute ein Sonderfall: Dort bleibt zwar Beihilfe zur Selbsttötung unbestraft, doch ist aktive Sterbehilfe durch Ärzte verboten. Dies hat dazu geführt, dass sich in der Eidgenossenschaft ein reger Sterbetourismus etabliert hat: Rund 400 Todeswillige werden jedes Jahr in Vereinen wie "Exit" oder "Dignitas" beim Suizid unterstützt.

Ähnlich wie bei der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden und Belgien wird dem Todeskandidaten eine Kombination aus Schlafmittel, Schmerzmittel und einem Medikament, das Herz oder Atmung lähmt, verabreicht. "Der einzige Unterschied ist, dass diese Mittel in den Niederlanden durch einen Arzt gespritzt werden und der Patient in der Schweiz selbst den Infusionshahn aufdrehen muss", sagt Stein Huseboe, Anästhesist aus Norwegen und Gastprofessor an der Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung der Universität Klagenfurt. "Hier muss nicht einmal ein Arzt dabei sein." Vorgenommen werden diese Tötungen in Hotelzimmern oder der Privatwohnung der - durchschnittlich 72 Jahre alten - Patienten. "Es gibt immer mehr Leute aus Deutschland, die ihre letzte Reise in die Schweiz antreten, um sich dort das Leben nehmen zu können", ist sich auch Thomas Klie, Professor für öffentliches Recht in Freiburg, bewusst. "Hier etabliert sich ein reger Tourismus ohne Wiederkehr."

Selbstmord im Hotel

Unter anderem dieser Tourismus ist es, der Schweizer Politiker wie Dick Marty dazu veranlasst, die eigene und niederländische Gangart ganz Europa zu empfehlen. Offiziell soll mit einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe der real existierende Graubereich am Lebensende ausgeleuchtet werden. Ein Vorhaben, das - zumindest in den Niederlanden - gescheitert ist. "Aktuelle Forschungen gehen von rund 4.000 Euthanasie-Fällen pro Jahr in den Niederlanden aus. Doch nur rund 2.000 wurden auch gemeldet", erklärt Henk Ten Have, ehemals Professor für Medizinethik an der Universität Nijmegen und nun Direktor der Abteilung für Ethik in Wissenschaft und Technologie der UNESCO in Paris. Laut Henk Ten Have ist also davon auszugehen, dass die Hälfte der Tötungen nicht zur Gänze den strengen Vorschriften entspricht (darunter "unerträgliche" Schmerzen des Patienten, keine Überlebenschance, mehrfache Äußerung des Sterbenswunsches, Einholung einer zweiten Arztmeinung). Darüber hinaus seien von den 4.000 "euthanasierten" Menschen 1.000 gar nicht einwilligungsfähig gewesen. Sein Fazit: "Die Praxis läuft am Ziel des Gesetzes vorbei."

Nichtsdestotrotz steigt in anderen Ländern die Sympathie für das niederländische Modell. "In einer Umfrage unter 40- bis 60-Jährigen in Kassel haben sich über 85 Prozent dafür ausgesprochen", wundert sich Thomas Klie. Den Wunsch nach Tötung führt er vor allem auf steigende Angst vor sozialer Isolation, Würdeverlust und Schmerzen zurück. "Es ist eine sozialpolitische Herausforderung, auf diese Ängste zu reagieren - aber sicher nicht, dafür zu sorgen, dass Euthanasie möglich wird."

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GRUNDKURS PFLEGEETHIK

Von Ulrich H. J. Körtner. Facultas Verlag, Wien 2004. 268 S., brosch., e 23,50.

Sollten Sie sich in einer ausweglosen Situation sehen, finden Sie Hilfe unter www.suizid-praevention.at sowie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge unter der Nummer 142.

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