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Wir alle zahlen die Zeche

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Sind die westliche Wirtschaft, die węstliche Gesellschaft ernsthaft krank? Ist das Streikfieber, das sie durchschiittelt, eine vorübergehende Krise oder ein Zeichen unaufhaltsamen Verfalls? Steht an dessen Ende eine neue, bessere Gesellschaft oder eine Rückkehr zur Barbarei?

Diese Fragen drängen sich dem wachen Beobachter des politischen Geschehens auf, wenn er sieht, wie das Streikfieber um sich greift und sogar schon solche bisher weitgehend immune Staaten wie Deutschland oder Schweden in bedenklicher Weise befällt, wenn er sieht, wie die italienische und dfe englische Volkswirtschaft durch die überhandnehmende Streiklust an den Rand des Zusammenbruches gebracht werden. Kann unter diesen Umständen der Streik noch als unveräußerliches Recht einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gelten oder ist er zum Bazillus geworden, der gerade diese Gesellschaft, als deren unveräußerlicher Teil er gilt, zugrunde richten muß?

Die Zahlen etwa der englischen Streikbilanz sind aufrüttelnd: 1970 hat Großbritannien elf Millionen Arbeitstage durch Ausstände verloren, die Verluste durch Bummelstreiks und überhöhte Krankenstände noch gar nicht mitgerechnet, die gleichfalls als außerordentlich hoch bezeichnet werden. Die Bilanz für 1971 wird noch düsterer aussehen, denn Ende Februar streikten zum Beispiel gleichzeitig 50.000 Ford-Arbeiter,

50.0 Arbeiter in der übrigen Autoindustrie, 230.000 Festangestellte,

280.0 Eisenbahner und 343.000 Lehrer, wobei einige dieser Streiks über einen Monat währten. Und niemand wagt zu behaupten, daß der Höhepunkt des Streikfiebers schon überschritten sei.

Die Einbußen der englischen Volkswirtschaft sind gewaltig. Allein der Poststreik, der 47 Tage dauerte, brachte einen Einnahmeentgang von umgerechnet einer halben Milliarde Schilling. Ein nur 24stündiger „Warnstreik“ am 18. März gegen das (inzwischen doch beschlossene) „Gesetz über di« Arbeitsbeziehungen“, meist polemisch-übertreibend als Antistreikgesetz bezeichnet, an dem rund zwei Millionen Arbeitnehmer teilnahmen, ergab einen Produktionsausfall, der auf 4,2 Milliarden Schilling geschätzt wird.

Daneben nimmt sich Österreich mit seinen 213.000 Streikstunden im Vorjahr, was fünf Streikminuten je Arbeitnehmer entspricht, recht bescheiden aus. Tatsächlich sind wir hierzulande vorläufig noch weit von der Härte und Erbitterung entfernt, mit der anderswo heute schon wieder Arbeitskämpfe geführt werden; das hat die OECD kürzlich sogar veranlaßt, eine Abordnung zum Studium der hiesigen Wirtschaftspartnerschaft zu entsenden.

Aber gegenüber 1969 (148.000 Streikstunden) sind die Ausstände auch bei uns um fast 50 Prozent gestiegen; auch wir leben auf keiner Insel der Seligen, sondern sind dem arbeitsklimatischen Bazillenflug ausgesetzt. Diese Tatsache kann man nicht damit hinwegreden, daß ein größerer Streik in einem einzigen Betrieb die Bilanz des Vorjahres belaste; entscheidend ist ja gerade, daß solche größere Streiks stattfinden, daß sich die Arbeitsbeziehungen ■ verhärte« und wir noch nicht wissen können, ob diese punktartigen Entzündungsherde wieder abklingen oder sich weiter ausbreiten werden.

Wen trifft die Schuld an dieser Entwicklung? Die Unternehmer, die sich in ihrer Verstocktheit den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer widersetzen und erst durch Streik und Streikdrohung wieder auf den Pfad der sozialen Tugend gebracht werden müssen, oder die Arbeitnehmer, die in ihrer Maßlosigkeit ohne Rücksicht auf die betriebs- und volkswirtschaftlichen Gegebenheiten ihre Forderungen durchzusetzen versuchen?

Aber können wir überhaupt von Schuld sprechen? Sind Ausstände wirklich so schlimm, wie es uns manchmal scheinen will, oder gehören sie nicht vielmehr zum guten demokratischen Ton? Sind sie also ein Beweis für lebendige Demokratie oder ein Mißbrauch?

Sollen wir die „freie Wirtschaft“ loben, weil Arbeitskämpfe erlaubt, oder tade!«, weil diese vonnöten sind? Sind Streiks ein demokratisches Grundrecht, an dem unter keinen Umständen gerüttelt werden darf, wollen wir nicht die Demokratie gefährden, oder gefährden gerade sie die Demokratie, die nur durch Abschaffung oder; wenigstens Eindämmung der Streiks gerettet werden kann?

Lohnt sich der Streik für den Unternehmer?

Gehen wir zunächst die Sache in der heute so beliebten pragmatischen Weise an, wenngleich wir uns bewußt bleiben sollten, wie unzulänglich bloßer Pragmatismus in Grundsatzfragen ist: Fragen wir, ob sich der Streik lohnt.

Lohnt er sich für den Unternehmer? Nehmen wir als Beispiel aus jüngster Zeit den Fall Ford-England. Das Unternehmen hat einen Arbeitsausfall vom neun Wochen und Verluste in Höhe von 5,6 Milliarden Schilling in Kauf genommen und mußte schließlich doch eine Lohnerhöhung von 34 Prozent im Verlauf von zwei Jahren zugestehen, was gegenüber der ursprünglichen Gewerkschaftsforderung von 40 Prozent keinen sehr eindrucksvollen Erfolg darstellt. Wäre es da rein rechnerisch nicht günstiger gewesen, die volle Forderung zu gewähren und sich die Streikverluste zu ersparen? Die Gewerkschaften sitzen heute einmal wirtschaftlich und politisch auf dem längeren Arm, die Zeiten sind vorbei, in denen ihnen die Unternehmer eine Niederlage bereiten konnten.

Gerade die österreichischen Arbeitgeber haben sich weitgehend zu dieser Erkenntnis durchgerungen, schon weil sie gar nicht die Kapitalkraft hätten, um einen Großstreik wie die englischen Ford-Werke durchzustehen; Streiks werden bei uns meist deshalb überflüssig, weil die bloße Streikdrohung genügt. Wer den Arbeitsfrieden in Österreich rühmt, sollte diesen Punkt nicht übersehen. Gewiß, unsere Gewerkschaften lassen mit sich reden, sich von ihren ursprünglichen Forderungen am grünen Tisch etwas herunterhandeln. Skeptiker meinen freilich, daß die Gewerkschaften von vornherein mehr fordern, als sie eigentlich erreichen wollen, um so einen Verhandlungsspielraum zu haben und auch der Gegenseite einen Erfolg gönnen zu können, daß bei uns gewissermaßen Basarmethoden herrschen und das Verhandlungsgeschick der Untemehmerseite nur darin bestehe, herauszuflnden, was nun wirklich der harte Kern der Gewerkschaftswünsche sei.

Mag sein, daß dem so ist; sollte es so sein und gelangen wir dadurch ohne Arbeitskämpfe JU den gleichen Ergebnissen wie anderswo mit diesen, so ist der österreichische Weg auch hier für beide Seiten gar nicht schlecht.

Gewerkschaften unter Erfolgszwang

Sind also die Unternehmer am besten beraten, wenn sie kurzerhand den Gewerkschaften nachgeben? Die meisten Sachkenner versuchen, darauf angesprochen, sich diplomatisch aus der Affäre zu ziehen: das hänge vom wirtschaftlichen Verständnis und Verantwortungsbewußtsein der jeweiligen Gewerkschaften ab.

Aber sind nicht sogar die vernünftigsten Gewerkschaften gerade durch soviel Entgegenkommen auf die Dauer überfordert?

Können so weitreichende lohnpolitische und arbeitsrechtliche Entscheidungen einseitig dem Ermessen einer Interessenvertretung, die zwangsläufig den eigenen Standpunkt vergrößert sehen muß, überlassen bleiben?

Die Gewerkschaften stehen schließlich ihren Mitgliedern gegenüber unter Erfolgszwang; sie müssen um so größere Erfolge aufweisen, je leichter und gefahrloser diese erzielbar sind. Ein Nachgeben bei Verhandlungen zwischen gleichstarken Partnern ist den Mitgliedern gegen über zu verantworten; ein freiwilliger Verzicht angesichts unbegrenzter Möglichkeiten nur schwer.

Gegen sozialistische Regierungen

Daß die Voraussetzungen für eine gesamtwirtschaftlich-objektive Lohnpolitik bei den Gewerkschaften nicht vorhanden sind, nicht vorhanden sein können, zeigen die Konflikte, die heute allenthalben auch zwischen Gewerkschaften und sozialistischen Regierungen entstehen, deren Konjunkturpolitik gerade an der gewerkschaftlichen Selbstherrlichkeit häufig scheitert; man sehe sich nur den augenblicklichen, fast schon offenen Zwist zwischen den deutschen Gewerkschaften und der Regierung Brandt, insbesondere Wirtschaftsminister Schiller an, man denke daran, daß ein so fähiger Politiker wie der britische Expremier Wilson letztlich durch die eigenen Gewerkschaften zu Fall gebracht worden ist.

Daß es auch nicht bloß die Unein- sichtigkeit privater Unternehmer ist, die Streikhandlungen erzwingt, zeigt die zunehmende Streikfreudigkeit gerade in verstaatlichten Betrieben, auch solchen, die unter sozialistischer Führung stehen. Österreich war 1970 ein beredtes Beispiel dafür: neben dem „Großstreik“ im Werk Rottenmann der Firma Bauknecht waren vor allem in verstaatlichten Unternehmen größere Ausstände zu verzeichnen.

Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut, lautet ein bekannter Ausspruch, der verschiedenen englischen Politikern zugeschrieben wird. Wo immer Macht nicht durch Gegenmacht oder Gesetz eingegrenzt ist, . verleitet sie zum Mißbrauch. Der Streik ist aber heute zu einem solchen absoluten Machtwerkzeug geworden, dem weder eine gleichwertige Gegenmacht auf Untemehmerseite entgegengesetzt werden kann noch (was wichtiger wäre) durch Gesetz eine Einordnung in Staat und Gesellschaft vorgeschrieben wird; vermöge des absoluten Machtwerkzeuges Streik sind heute die Gewerkschaften imstande, das wirtschaftspolitische Schicksal der Allgemeinheit eigenmächtig zu bestimmen und jede staatliche Wirtschaftspolitik über den Haufen zu werfen. Schon 1959 sagte der bekannte Volkswirtschaftler und Gewerkschaftsfachmann Götz Briefs über die amerikanischen Verhältnisse :

„Hierin scheint mir eine unglaubliche Anomalie zu liegen, daß man in den Vereinigten Staaten die Verantwortung der Regierung für Vollbeschäftigung gesetzlich feststellt, ohne daß sie irgendeinen Einfluß nehmen kann auf jene gewerkschaftlichen, preispolitischen und sonstigen Dinge, die die Vollbeschäftigung gefährden.“

Wenn man also den Unternehmern Nachgiebigkeit gegenüber Gewerkschaftsforderungen empfiehlt und die rechnerische Vernunft ihnen das von selbst nahelegt, dann fragt sich nur, wo die Grenze zu liegen und wer diese bei Wegfall des Unternehmer- Widerstandes zu ziehen hat, um die verhängnisvolle Aufschaukelung der durch Streik oder Streikdrohung durchgesetzten Forderungen hintan- zuhaiten.

Lohnt sich der Streik für die Arbeitnehmer?

Aber, so lautet die weitere Frage, die wir uns stellen müssen, lohnt sich der Streik für den Arbeitnehmer? Nach dem bisher über die Gefahrlosigkeit des Streiks Gesagten scheint sie müßig zu sein. Dennoch ist sie heute brennender als zu jenen Zelten, in denen noch die Polizei gegen Streikende vorging.

Der Ausstand ist heute seinem Wesen und seiner Wirkung nach etwas ganz anderes als in der Frühzeit der Arbeiterbewegung; in hegelianisch- marxistischer Ausdmcksweise können wir hier vom „dialektischen Sprung“ reden, vom Umschlag der Quantität in die Qualität: die Streikkosten und die Streikfolgen trägt nämlich heute nicht so sehr, wie das ehedem der Fall war, der Unternehmer, sondern die Gesamtheit.

John Kenneth Galbraith, der linke Flügelmann der amerikanischen Wirtschaftswissenschaft und gewiß kein Gewerkschaftsfeind, hat unlängst in seinem Vortrag in Wien darauf hingewiesen, daß sich Unternehmer und Arbeitnehmer heute gerne auf Kosten der Konsumenten einigen. Aber auch die Arbeitskämpfe werden letztlich auf deren Rücken ausgetragen. Besonders deutlich wird das bei Streiks von öffentlichen Verkehrsmitteln, Elektrizitätsgesellschaften u. ä. Nicht so sehr die bestreikten Unternehmern als vielmehr die gesamte Bevölkerung, die unbeteiligten Dritten, sind die Leidtragenden, die unmittelbar Betroffenen.

Bestreikt wird die Allgemeinheit

Weniger offensichtlich sind die Streikfolgen bei Produktionsbetrieben, aber auch hier ist die Allgemeinheit zwar mittelbarer, deshalb aber nicht minder arg betroffen. Die , Zeiten, in denen Streiks die ausschließliche . Angelegenheit des Dienstgebers und seiner Arbeitnehmer waren, sind längst vorbei. Bei dem Umfang der heutigen Arbeitsniederlegungen und bei den Verlusten, die in den anlageintensiven Werken durch den Stillstand der Maschinen auftreten, trägt letztlich doch immer die Allgemeinheit die Folgen, sei es durch Versorgungsschwierigkeiten, Preiserhöhungen oder Defizite in der Handelsbilanz, die womöglich Abwertungen der Währung zur Folge hat.

Bestreikt wird heute nicht der Unternehmer, sondern in Wirklichkeit die Allgemeinheit, über deren Wohl und Wehe die „Wirtschaftspartner“ selbstherrlich entscheiden. Wir alle zahlen die Zeche; der klassenkämpferische Zungenschlag klingt heute falsch.

Eine Minderheit schreibt der Mehrheit ihr wirtschaftliches und womöglich auch noch ihr politisches Schicksal vor. Das ist heute die eigentliche Problematik des Streiks und der Streikdrohung, die dringend einer Lösung bedarf: nicht indem man den Streik verbietet, sondern indem man ihn in die gesetzliche Ordnung einfügt, ihn von den anarchischen Zügen befreit, die gerade in der echten Demokratie systemfremd shad.

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