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Der kostspielige Parteienstaat

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Der Landeshauptmann von Oberösterreich, Dr. Heinrich G1 e i ß n e r, hat vor wenigen Tagen in harten Worten die unzweckmäßige Verwendung von Geldern bei der Verwaltung des Staates gerügt. Aus der Steiermark konnte man ähnliche Klagen hören. Der Bundesminister für Finanzen, Dr. Josef Klaus, sieht sich genötigt, im Hinblick auf die Knappheit der im Augenblick der Staatskassa zur Verfügung stehenden Geldmittel einen Teil der Ausgabenkredite zu sperren und die Verwaltung zur größten Sparsamkeit zu ermahnen.

Verwaltungsreform?

Damit steht das Thema „Verwal-tungsreform“ wieder zur Diskussion. Wir begrüßen diesen Umstand, einerseits, weil es sich um ein echtes staatspolitisches Anliegen handelt, anderseits, weil diese Entwicklung eine nachträgliche Rechtfertigung dieser Zeitung darstellt, die dieses Problem zu einer Zeit aufgegriffen hat, als es verpönt schien, davon zu sprechen, daß die Tätigkeit des Staates nicht nur im Suibsidiaritätsprinzip seine Grenzen rindet, sondern auch ganz simpel in der Höhe der möglichen Staatseinnahmen.

Wiederholen wir noch einmal kurz, worum es geht!

Der moderne, demokratisch regierte Verfassungsstaat — nach diesem staatsrechtlichen Modell ist bekanntlich auch die Republik Österreich organisiert — hat unter anderem den Grundsatz, daß die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Die Gesetze Jedoch beschließt die Volksvertretung. Sie stellt damit die Weichen für die Organisation, dien Umfang und die Funktion der Verwaltung. Sie ist es somit, die durch ihre Gesetzgebungsakte beschließt, wieviel der Staat jährlich im Wege der Verwaltung ausgeben muß, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Nur der Gesetzgebung durch die Volksvertretung obliegt es — wie aus diesen Zusammenhängen klar wird —, den Verwaltungsablauf, den Umfang der staatlichen Verwaltungstätigkeit, den Inhalt des Verwaltungshandelns zu ändern. Das Problem der Verwaltungsreform ist daher nur im geringen Maße ein Problem der Verwaltung, das heißt der Behörden und Ämter.

Ein Überraschungseffekt

Diese entscheidende Mitverantwortung der Gesetzgebung für die staatliche Verwaltung und damit auch für deren Reform bildet bei allen einschlägigen Diskussionen immer wieder eine große Überraschung für viele Staatsbürger. Sonst wäre es nicht erklärlich, daß man einen Beamten nicht nur dann zur Rede gestellt wissen will, wenn er im Verdacht steht, gegen die Gesetze verstoßen zu haben, sondern auch dann, wenn er nichts anderes getan hat, als getreu seinem Diensteid die Gesetze zu vollziehen. Der Beamte hätte doch, so heißt es dann immer wieder in Briefen an die Zeitungsredaktionen, im Beschwerdebriefkasten des Rundfunks, nicht so den Amtsschimmel reiten, sondern aus rein menschlichem Verständnis für den Fall des Beschwerdeführers in dieser oder jener Weise eine Ausnahme machen sollen.

Nun kann und soll ein gesetzes-treuer Beamter auch zugleich hilfsbereit und entgegenkommend sein, weil das den Stil einer rechtsstaatlichen Verwaltung erst abrundet. Eine derartige Haltung wird jedoch von der Pflicht zum gewissenhaften Gesetzesvollzug — der Voraussetzung für die allgemeine Rechtssicherheit — begrenzt. Der Protest des Staatsbürgers richtet sich daher an die falsche Adresse, wenn er den Beamten ob einer Anzeigenerstattung, einer verhängten Gebührenerhöhung, einer entzogenen Vergünstigung oder einer nicht gewährten Ausnahmsbehandlung rügt. Der richtige Schritt des betroffenen Staatsbürgers ist es in solchen Fällen vielmehr — abgesehen von einer falschen Gesetzesanwendung, gegen die es Rechtsmittel gibt —, sich an einen ihm nahestehenden Abgeordneten mit der Anregung auf Abänderung jenes Gesetzes zu wenden, auf Grund dessen der Beamte zu einem in den Augen des Beschwerdeführers nicht gutzuheißenden Verhalten verpflichtet gewesen ist.

Das föderalistische Prinzip

Der Hinweis auf eine mögliche Kontaktaufnahme des mit einer gesetzlichen Regelung unzufriedenen Staatsbürgers mit einem Abgeordneten der Volksvertretung bringt uns wieder zu jenem Organ zurück, von dessen Verantwortlichkeit für die Art und den Stil dler Verwaltung wir ausgegangen sind. Allerdings müssen wir unsere diesbezüglichen Ausführungen noch etwas ergänzen. Die Volksvertretung selbst ist nämlich in ihrer Gesetzgebungstätigkeit durch die Bestimmungen der Verfassung begrenzt, die etwa, um auf die eingangs erwähnten Ausführungen des oberösterreichischen Landeshauptmanns zurückzukommen, Österreich einen bundesstaatlichen Charakter gegeben hat, woraus folgt, daß die Länder auf Bundesangelegenheiten und der Bund auf Länderangelegenheiten nur beschränkten Einfluß haben. Diese Konstruktion führt zweifelsohne zu einer Verteuerung der

Verwaltung, weil ein in der Wirklichkeit zusammenhängender Sachverhalt, die staatliche Reaktion auf ein bestimmtes Ereignis, kompetenzmäßig zerrissen und daher von verschiedenen Behörden und in getrennten Verfahren statt von einer einzigen Stelle und nach einem einheitlichen Gesichtspunkt bearbettet wird.

Aber — und dieses Aber ist sehr entscheidend — man darf nicht übersehen, daß ein Staat, der sich nicht auf die Macht von Bajonetten stützt, dessen Existenz vielmehr von der Zustimmung, von dem guten Willen seiner Bürger abhängt, schon von Geburt an den Charakter eines Kompromisses in sich trägt und in sich tragen muß. Man erinnere sich etwa im Zusammenhang mit dem föderalistischen Prinzip an die Entstehung der Ersten

Republik. Die Länder waren es, die sich als eigene Staatskörper fühlten und die sich zum Teil nur mit Vorbehalt zur Republik Österreich zusammenfanden. Die verfassungsgesetzliche Quittung dieser Entstehungsgeschichte war die Verankerung des föderalistischen Prinzips im Bundesverfassungsgesetz, die damit verbundene Teilung von Gesetzgebung und Vollziehung zwischen dem Bund als Oberstaat und den Ländern als Gliedstaaten, die Einrichtung des Bundesrats als Länderkammer und anderes mehr.

Parteienstaat: notwendig, aber teuer

Um jedoch jedem Irrtum zuvorzukommen: der föderalistische Staatsaufbau ist nicht der Sündenbock, den wir allein für unsere zu aufgeblähtes zu teure Verwaltung verantwortlich machen könnten. Die bundesstaatliche Einrichtung Österreichs ist, jetzt ohne Bedachtnahme auf die geschichtliche Entwicklung gesprochen, nichts anderes als nur der Teil einer viel umfassenderen Erscheinung, nämlich der modernen Gruppendemokratie, die ihren deutlichsten Ausdruck im modernen Parteienstaat findet. Heißt das nun, so drängt sich die nächste Frage auf, es ist nur Schuld der Gruppen, der Parteien, daß unsere Verwaltung vor Aufgaben überquillt, daß sie im Hinblick auf die vorhandenen Einkünfte zuviele Ausgaben macht, daß zuviels Staatsausgaben den heute schon zu geringen Staatseinnahmen nachjagen?

Wir antworten zunächst mit einer Gegenfrage: Glaubt man wirklich, daß der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des Staats und eine restriktive Verwaltungstätigkeit in anderer Weise billiger zu erzielen wäre als durch den Wettkampf der Gruppen, der Parteien in Form der heute in Österreich üblichen Demokratie? — Vor jeder Antwort bedenke man eines: Die Gruppenbildung und damit die Parteiungen, die Namen spielen dabei keine Rolle, erwachsen aus der geselligen Anlage des Menschen. Die Idee eines gruppenlosen Miteinanders der Menschen ist daher eine Fiktion, weshalb es auch in der geschichtlichen Wirklichkeit immer wieder darauf hinauskam, ob eine Gruppe sich zur Herrschaft über alle anderen Gruppen aufschwang oder ob alle Gruppen einander anerkannten und auf diese Weise zwischen ihren widerstreitenden Interessen einen Ausgleich herzustellen suchten. Wir wollen gerne zugeben, daß derartige Ausgleiche sehr kostspielig sein können. Die jüngste Geschichte Österreichs bietet dafür genügend Beispiele. Aber die Herrschaft einer Gruppe über alle anderen Gruppen ist noch teurer, denn sie kostet die Freiheit.

Der mögliche Ausweg

Immerhin, der Parteienstaat ist teuer, das ist zugegeben. Sollen damit die Akten in Resignation geschlossen werden? Es sei hier in aller Kürze versucht, einen Ausweg aufzuzeigen.

Auszugehen wäre nach diesen Überlegungen vom Inhalt der Bestimmungen unserer Bundesverfassung über das Budgetbewilligungsrecht des Nationalrats, wie es sich in der Auslegung durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Dezember 1962 darstellt. Es ist schon mehrfach ausgeführt Worden, daß im Sinne dieser Entscheidung der Nationalrat, und zwar jeweils nur für ein Jahr im voraus, nicht nur die Einnahmen und Ausgaben des Bundes dem Grunde nach, in der Höhe und den Einzelheiten festzulegen, sondern auch für einen Ausgleich der Einnahmen und der Ausgaben zu sorgen hat. Dieser Ausgleich ist der Punkt, auf den es ankommt. Denn diese verfassungsgesetzlich festgelegte Pflicht zur Bedachtnahme, daß sich die Einnahmen und die Ausgaben des Bundes jährlich ausgleichen, zeigt die Grenze an, die von der Verfassung allen Gruppen im Staate beim Wettbewerb um die Durchsetzung ihrer Interessen gesetzt ist.

Der Parteienstaat österreichischer Prägung wäre daher, wie sich zeigt, nur dann zu teuer, wenn er diese von der Verfassung selbst aufgerichtete Schranke nicht achten und unbekümmert um die Lage der Staatsfinanzen den Weg einer fortschreitenden Staatsverschuldung einschlagen würde; wenn er sich keine Gedanken mehr darüber machen, würde, woher das Geld für die Gesetze kommen soll, mit denen der Verwaltung neue Funktionen übertragen werden; wenn er sich nicht überlegen würde, daß wohl pflegliche Entwicklung den Wohlstand eines Staates fördern kann, die Grenzen jedoch, die Natur und Zufall der Steigerung des Nationaleinkommens gezogen haben, auch heute noch nicht über Nacht verändert werden können. Berücksichtigt der Parteien-Staat österreichischer Prägung diese Umstände, dann entschließt er sich damit zu jener „Verwaltungsreform“, die am Beginn der zweiten großen Bewährungsprobe Österreichs nach 1945 stehen sollte.

BETET FÜR DIE HEIMATI Ein ungewöhnlicher, höchst dramatischer Aufruf erreichte Priester und Gläubige der Diözese Linz und erregte auch außerhalb der Grenzen der Diözese Aufsehen. Der Bischof von Linz, Doktor Franz Zauner, hat alle zum Gebet für die Heimat aufgerufen. „Die Krise in der Führung unseres Vaterlandes erfüllt alle denkenden Österreicher mit Besorgnis“, heißt es in dem Aufruf wörtlich. Die Krise erscheine um so ernster, als man sich in Österreich gerade jetzt an schwerste Heimsuchungen des Vaterlandes in der Vergangenheit erinnere. Die Priester werden gebeten, das Gebet um Eintracht in der Gemeinschaft in den Gottesdiensten einzuschalten, „bis die Regierungsbildung erfolgt ist“. Wird aber damit die Krise vorüber sein? Es folgen Budgetdebatte, Preis- und Lohnprobleme, Integrationsfragen und vieles andere noch, was die Regierungserklärung zwar enthalten dürfte, dessen Auslegung aber, wie bisher schon so oft der Fall war, erneute und endlose Debatten auslösen kann. Die Bundespräsidentenwahl wird auch nicht zur Beruhigung der Atmosphäre beitragen. Ist aber die gegenwärtige Führungskrise nur eine atmosphärische Störung? Wäre es nicht vielmehr an der Zeit, die Art und Weise, wie bei uns Politik, Parteipolitik und Staatspolitik, gemacht wird, neu zu überdenken, noch vor, aber spätestens nach dem 28. April?

NOTWENDIGE KLARSTELLUNGEN.

Sowjetische Presseorgane beschäftigten sich in letzter Zeit auffallend häufig mit der österreichischen Neutralität. Der Gedanke, daß es sich hier um einen Versuch handelt, auf den gegenwärtigen innenpolitischen Streit in Osterreich einzuwirken, ist nicht von der Hand zu weisen, ebensowenig die Vermutung, daß man in Moskau annimmt, gewisse Räume seien infolge der zur Schau getragenen Uneinigkeit und Unsicherheit der Regierungspolitiker unbesetzt; man will in solche Hohlräume vorstoßen. Das ist, wenn man das durch die Kategorien von Strategie und Taktik stark beeinflußte politische Denken der Sowjetrussen kennt, einigermaßen verständlich und hätte in Wien von allen Beteiligten längst in Rechnung gestellt werden können. Es wurde bei uns an' gewissen Begriffen und ihrer politischen Nutzanwendung manchmal zuviel herumgebastelt. Zwei Mitglieder der amtierenden Bundesregierung haben jetzt, zugleich in Vertretung der beiden großen Parteien, für notwendige Klarstellungen angesichts der sowjetischen Pressekommentare gesorgt. Die österreichische Neutralität ist und bleibt unantastbar, und Osterreich ist nicht bereit, die Frage der Bereinigung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit politischen Verdächtigungen belasten zu lassen.

GEGEN DIE STEUERSCHRAUBE.

Monatlich um 300 Millionen Schilling Mehrausgaben bürden dem Finanzminister neue Gesetze und Verträge in diesem Jahr auf. Für die drifte Rentenetappe, für die Milchpreisstützung, für vermehrten Personalaufwand und für die nötige Staatsschuldtilgung muß mehr Geld bereitgestellt werden. Woher nehmen? Steuererhöhungen lehnte der Bundesminister für Finanzen kategorisch ab. Niemandem können in Osterreich bei den vorhandenen ohnehin hohen Steuern noch mehr Lasten aufgebürdet werden. Der Abbau der Preisstützungen wäre schon der richtigere Weg zu einer Budgetbereinigung, ferner eine Reform des wettbewerbsfeindlichen Umsatzsteuer-Systems und noch anderes mehr. Wie off aber hat man solche Anregungen und Ratschläge schon gehört. Die Parlamentsmaschinerie hat trotzdem brav weitergearbeitet und Gesetze beschlossen, deren finanzielle Deckung, besonders vor Wahlzeiten, nicht zur Debatte stand. Es ist ein seltener Glücksfall, daß Steuererhöhungen nicht nur wirtschaftlich ruinös, sondern auch noch unpopulär wären. Denn sonst wäre das Problem rasch geläst...

TRAGÖDIE EINES POLITIKERS. Der frühere französische Ministerpräsident Georges Bidault stand dieser Tage im Mittelpunkt deutsch-französischer Kontakte, aber nicht, wie einst, als aktiver, sondern nur als passiver Teilnehmer, noch dazu in einer recht kläglichen Rolle: es ging dabei um die Frage, ob Frankreich an einer Auslieferung des gegenwärtigen Leiters des antigaullistischen sogenannten Nationalen Widerstandsrafs (CNR: früher unter dem Namen OAS besser bekannt) interessiert sei oder nicht. Man erklärte schließlich in Paris, man sei nicht interessiert. Der deutsche Bundeskanzler hat einen an ihn gerichteten Brief seines einstigen christlichdemokratischen Kollegen ungeöffnet dem Absender zurückgeschickt, er hielt es nicht für zweckmäßig, den Brief anzunehmen. Nun, so heißt es, wird Bidault zwar die Erlaubnis bekommen, in Deutschland zu bleiben, er darf sich aber nicht mehr mit Politik, geschweige denn damit, was er in letzter Zeit vermutlich für Politik hielt, beschäftigen. Ob er sich daran halten wird, erscheint freilich noch ungewiß. So oder so bedeutet aber der Aufenthalt am Ufer des oberbayerischen Sees einen tiefen Einschnitt, wenn nicht den letzten Akt im Leben dieses ehrgeizigen und begabten einstigen Geschichtsprofessors. Georges Bidault stand in der Nachkriegszeit als einer der Haupf-akteure auf der internationalen politischen Bühne. Seine Wortgefechte mit Molofow, seine Auftritte im französischen Parlament, seine Begegnungen mit Adenauer sind vielen noch in Erinnerung. In der fünften Republik fand er seinen Platz nicht mehr. Er bekämpfte die Algerienpolitik de Gaulles, seine Ablehnung dessen politischer Methoden steigerte sich schließlich zum blinden Haß. Da hafte ihn die OAS, als Sympathisanten, später als heimlichen Drahtzieher. Er tauchte unter — und sank tief. Eine politische, eine menschliche Tragödie.

DIE MALER SIND SCHULD. Jetzt weiß man es also: Kunst hat vor allem mit Klassenkampf zu tun. Wann hat man solche Töne zuletzt gehört? Einer der Vorwürfe, die man heutzutage dem vor zehn Jahren gestorbenen Kremldiktator macht, ist, daß er die zunehmende Verschärfung des Klassenkampfes gepredigt und in Anwendung dieser falschen Theorie viele Tausende Menschen ins Unglück gestürzt und vernichtet hat. In jener Zeit wurden durch die Agitatoren eines höchst zweifelhaften „sozialistischen Realismus“ die Künstler in kommunistischen Ländern terrorisiert. Das alles, so hoffte man, gehörte bereits der Vergangenheit an; auch in den Bereichen der Kunst wehte schon doch recht spürbar ein anderer Wind. Nun hat sich die oberste Spitze der sowjetischen Partei einen Tag lang mit den Fragen der Kunst beschäftigt. Man nahm sich also reichlich Zeit dazu. Abschließend teilte Chruschtschow selbst in einer, langen Rede mit, daß Kunst zur Ideologie gehöre und somit Parteisache sei. Die Künstler müssen „in einprägsamen Gestalten die heroische Periode des Aufbaues des Kommunismus“ darstellen und „künstlerische, freudvolle Gemälde schaffen, die zur Arbeit anregen“. Er beklagte, daß die Schriftsteller heute ihre ganze Aufmerksamkeif der Ungesetzlichkeit und der Willkür in der stalinisfischen Zeit zuwenden. Man könne doch nicht alles verurteilen, was damals geschrieben wurde ... Chinesisch-sowjetische Gespräche über die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Parteien stehen vor der Tür. Die Beziehungen zu Albanien verbessern sich zusehends. Stehs ein neuer Winter • bevor — nicht nur für Künstler?

DIE FERNZÜNDUNG. Die Revolution im Irak hat rascher, als man es annehmen konnte, in Syrien Nachahmung gefunden. Es wurde dabei bereits eine gewisse revolutionäre Tradition sichtbar: ein „Nationaler Rat für die Leitung der Revolution“ wurde gebildet; nach der Ankündigung in Radio Damaskus ertönte ägyptische Marschmusik... Es gibt einen bestimmten ägyptischen Militärmarsch, von dem man sich in arabischen Ländern offenbar eine besonders zündende Wirkung verspricht. Oder hat man vielmehr den Text im Sinn? Das weiß man nicht, wenn man nicht die Sprache kennt. Die Parole der Revolution in Syrien heißt: „Einheit, Freiheit, Sozialismus“, und man meint damit vor allem die heißbegehrte arabische Einheit, man will aber aus den Erfahrungen mit der „Vereinigten Arabischen Republik' lernen. Die syrischen Offiziere, die an der Spitze der Revolution stehen, haben indessen eine Proklamation veröffentlicht, die von der Führungsrolle der Armee in Syrien spricht und die „befreiten arabischen Länder“, vor allem aber die Revolution des brüderlichen Jemen und des brüderlichen Irakischen Volkes, begrüßt. Es sind während der zweieinhalb Jahre der Union mit Ägypten „Irrtümer“ begangen worden; schuld an diesen Irrtümern waren die „Reaktionäre des Imperialismus“. Man weiß bereits, daß hinter der neuen Revolution die gleiche Baafh-Parfei steht, die auch im Irak die Führung innehal; sie steht zu den Anhängern Nassers in einem bestimmten Gegensatz. Die Begrüßungstelegramme aus Bagdad waren früher da als die aus Kairo...

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