Das Grauen kennt keine Grenzen

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Bei dem am 16. März beginnenden Prozess gegen Josef F. ist Medien-Verantwortung gefragt. Grausame Details würden mindestens sieben Opfer massiv verletzen.

Mord, Sklavenhandel, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und Blutschande sind die Kapitalverbrechen, die dem Angeklagten Josef F. in dem am Montag im St. Pöltner Landesgericht beginnenden Prozess zur Last gelegt werden. Mehr vom Gleichen bekommen Gerichtsberichterstatter wohl nie zu Gesicht und zu Gehör, wobei diese auf Sinnesorgane bezogene Begrifflichkeit nur symbolisch ist. Die Journalisten werden nämlich während der fünf Prozesstage aus dem Verhandlungssaal mehr ausgeschlossen als zugelassen sein. Was zwischen Richterin Andrea Humer, Staatsanwalt, Verteidiger und Geschworenen ausgebreitet werden wird, eignet sich kaum für die Öffentlichkeit. Eine offene Verhandlungsführung mit allen grausamen, sich über 24 Jahre erstreckenden Details des Verbrechens würde die Intimsphäre von mindestens sieben Opfern - den sechs Inzestkindern und deren Mutter, die die Tochter des Angeklagten ist - massiv verletzen und das Verfahren zu einem Schauprozess für Sensationsgierige machen. "Opferschutz" lautet der Fachbegriff. Es gibt die Tendenz, ihn weit strenger zu beachten als in der Vergangenheit.

Menschliche Tragik ausgeschlachtet

Was die Medien berichten, fotografieren und filmen dürfen oder nicht, wird in Österreichs Juristen- und Medienkreisen derzeit so intensiv diskutiert wie selten zuvor. Das liegt nicht nur am Inzestfall von Amstetten, sondern an der Aufsehen erregenden Reihe von spektakulären Fällen, in denen sowohl die menschliche Tragik als auch der Hang mancher Medien, die Inhalte wie Moritaten auszuschlachten, das übliche Maß überschritten. Der Fall Kampusch war ein Paradebeispiel dafür.

Opfer werden durch Bloßstellung zum zweiten Mal Opfer, "sekundär viktimisiert". Das kann niemand wollen, es wird aber leider immer wieder zur Auflagensteigerung in Kauf genommen. Andererseits: Einfach auf Berichterstattung zu verzichten oder sie zu verbieten, wäre erstens unrealistisch und zweitens falsch. Das Grauen im Keller des Nachbarhauses darf nicht verschwiegen werden, sondern erfordert öffentliche Auseinandersetzung.

Seit dem "Fall Christian" - eines im Jänner 2004 vor laufenden TV-Kameras vorgeführten tätlichen Pflegschaftsstreites um ein Kind - wissen die Medien, dass auch ein Kind Recht auf Privatsphäre, einen "höchstpersönlichen Lebensbereich" und das eigene Bild hat, denn der ORF und einzelne Zeitungen wurden danach zu erheblichen Bußgeldern verdonnert. Auch im Fall der am 23. August 2006 nach achtjähriger Gefangenschaft aus der Gewalt ihres Entführers Wolfgang Priklopil entflohenen Natascha Kampusch gab es Verurteilungen nach dem Mediengesetz oder auch dem ABGB, weil immer wieder einzelne Medienprodukte primitive Sensationslust vor Rücksichtnahme reihen. So auch seit der Entdeckung der Inzesttragödie von Amstetten: "Umso mehr liegt eine derartige bloßstellende Bildveröffentlichung im vorliegenden Fall vor, in dem Details des an der Klägerin als Kind mutmaßlich verübten Verbrechens dargestellt werden", heißt es in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen die Boulevard-Illustrierte "News". Die Zeitschrift hatte Kindheitsfotos der vom Täter missbrauchten Tochter Elisabeth F. veröffentlicht und mit haarsträubenden Texten versehen.

Behörden im kritischen Scheinwerferlicht

Nun kann Opfer- und Privatsphärenschutz ja nicht heißen, möglichst viele Presseerzeugnisse zu verurteilen, sondern Entgleisungen möglichst zu unterbinden. Dass dies nie vollkommen gelingen wird, ist kein Einwand - es schafft ja auch niemand das Strafgesetzbuch ab, weil es noch immer Mord und Totschlag gibt. Der Lernprozess hat auf mehreren Ebenen eingesetzt hat. Bei den Medien äußert er sich in einer Polarisierung. Der reißerische Teil des Boulevards gibt der Sensationsgier freie Bahn bis über die rechtlichen Grenzen hinaus. Die große Mehrheit der übrigen Medien, gedruckten und elektronischen, ist sichtlich bemüht, die journalistische Verantwortung zu bejahen und danach zu handeln.

Zum Lernprozess gehört die relativ neue, wenn auch nicht überraschende Erkenntnis, dass dazu nicht nur die Medien ihren positiven Beitrag leisten müssen. Ins kritische Scheinwerferlicht sind Behörden - insbesondere Polizeibehörden -, Gerichte und "Betreuer" unterschiedlichster Art geraten. Die Grauzone dessen, was erlaubt oder nicht erlaubt ist, entsteht nämlich auffallend oft außerhalb des Medienbereiches. Sollen Zeitungen etwa nicht auf Fotos zugreifen, die von ermittelnden Polizisten verteilt werden, ohne dass sich diese um Urheberrechte, Vorverurteilung oder die psychischen Nöte der Abgebildeten gekümmert haben?

Fehler, die bei der Betreuung Kampuschs gemacht wurden, sind aktenkundig geworden. "Die Genehmigung eines Fernseh-Interviews mit einer in Medienfragen nicht geschulten und in dieser Hinsicht völlig ungeübten Polizistin in einer derart heiklen Causa bewegt sich am Rande eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht", kritisiert der Abschlussbericht der "Adamovich-Kommission". Der ehemalige Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich leitete im Vorjahr die vom Innenminister zur Durchleuchtung der Ermittlungen im Fall Kampusch eingesetzte "Evaluierungskommission". Nach Prüfung aller Fakten sah sich die neutrale Expertenrunde veranlasst, gezielte Ausbildungsarbeit und ein modernes "Informationsmanagement" bei den Behörden zu fordern. Was für den Entführungsfall galt, gilt erst recht für die hochsensible Gerichtswoche mit Josef F.: "Die Medienarbeit hat sich in den letzten Jahren wesentlich verändert und verlangt nach einem möglichst professionellen Umgang. Dieser setzt neben rechtlichen Kenntnissen (etwa über den Umfang der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes) vor allem ein profundes Wissen über mediengerechtes Verhalten voraus."

Es wäre grundfalsch, ein paar Hundertschaften von aus aller Welt angereisten Prozessbeobachtern und Fernsehteams als Feinde zu betrachten und als "Pressemeute" abwehren zu wollen. Erstens lässt sie sich nicht abwehren, zweitens geht es dem Informationssektor wie der Finanzwirtschaft - beide haben sich globalisiert. Der Inzestfall von Amstetten erreicht auch die Finnen und Kalifornier. Das oben zitierte Grauen im Keller hat die ganze Welt zum Nachbarn. Die Medienindustrie kennt keine nationalen Grenzen mehr, und Kriminalfälle dieser Dimension sind kein innerösterreichisches Ereignis, auch wenn sie in Amstetten passiert sind. Würden österreichische Medien extrem zurückhaltend informieren, könnte sich das Publikum die Sensationen jederzeit von RTL, CNN oder aus dem Internet besorgen.

Medienpolitik ist keine Generalprobe

Das Gericht in St. Pölten kann zwar nicht verhindern, dass einzelne Medien unsachlich und reißerisch berichten, es muss aber Rahmenbedingungen schaffen, die den Presseleuten einen sachlichen Zugang zu dem Ereignis ermöglichen. Die Stadt St. Pölten kümmert sich in der Tat um das Pressezentrum im Zelt, die Stromversorgung von nahezu 30 Übertragungswägen, die Müllabfuhr und auch darum, dass die heutige Landeshauptstadt im 850. Jubiläumsjahr möglichst nicht zum Synonym für einen der widerwärtigsten Prozesse wird. Gerichts-Vizepräsident und Gerichtssprecher Franz Cutka wird die Journalisten täglich briefen, damit sie sachliche Information auch über das erhalten, was sie nicht direkt beobachten können.

Medienpolitik, wie sie in St. Pölten vom 16. März bis zum geplanten Tag der Urteilsverkündung am 20. März erforderlich ist, ist keine Generalprobe mehr, sondern die Premiere eines informationspolitischen Drahtseilaktes. Von seinem Gelingen hängt es ab, ob in Australien, Japan und via Al-Jazeera im arabischen Raum auch relevante Fakten ankommen und nicht nur klischeehaft aufgemotzte Gräuelgemälde aus der quotenträchtigen Moritatendichtung.

Informationsmanagement ist in vielen anderen Bereichen längst selbstverständlich, jeder Kongress und jede Gipfelkonferenz lebt davon. Bloß im sensiblen Sicherheits- und Rechtsbereich hinkt die Entwicklung den Erfordernissen nach. Vorurteile nützen nichts. Gerade um Missbrauch abzuwehren, muss die Presse im Fall St. Pölten sogar von Amts wegen mit den wesentlichen Nachrichteninhalten bedient werden, damit sie ihre Pressefreiheit in seriös definierter Form ausleben kann.

* Der Autor ist freier Publizist und Mitgründer der "Initiative Qualität im Journalismus".

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