Fragen nach der Korrektur des Dogmas

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Die Reformen des II. Vatikanums mussten deswegen scheitern, weil niemand an die inhaltliche Korrektur bisheriger dogmatischer Lehren zu denken wagte. Überlegungen zu den tieferen Hintergründen, warum dem Papst die Rückkehr der Pius-Bruderschaft ein so großes Anliegen ist.

Die ganze Tragweite der Auseinandersetzung um die Aufhebung der Exkommunikation der vier von Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe lässt sich erst ermessen, wenn man den Konflikt der Kirche mit dieser traditionalistischen Bewegung von seinem tieferen Hintergrund her versteht: Letztlich geht es um die Problematik der Unfehlbarkeit der verbindlichen Lehren der Kirche, also des Dogmas im weiteren Sinn. Schon in seiner Rede zur Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils hatte Papst Johannes XXIII. unterschieden zwischen den unveränderlichen Glaubenswahrheiten und ihrer veränderlichen "Aussageweise, auch wenn diese immer denselben Sinn und Inhalt meint". Er dachte so wie wohl alle Konzilsväter, dass es für die angestrebte Reform ("Verheutigung") der Kirche genügt, ihre als unaufhebbar geltenden Lehren zeitgemäßer zu formulieren, ohne an ihrem Inhalt etwas ändern zu müssen.

Mehr als bloß "zeitgemäße" Reform

Dass unter dieser Voraussetzung keine echten Reformen gelingen konnten, zeigt sich daran, dass das Konzil seine Visionen in wichtigen Fragen schon deshalb nicht in konkrete Beschlüsse umzusetzen vermochte, weil niemand an die dafür nötigen inhaltlichen Korrekturen bisheriger dogmatischer Lehren zu denken wagte. Als Beispiel sei hier nur die Zielvorstellung eines kollegialen Papstamtes genannt, das zu realisieren ohne eine Revision der Papstdogmen des Ersten Vatikanums nicht möglich war und ist (abgesehen davon, dass auch konkrete Ideen fehlten, wie ein kollegiales Papstamt gestaltet sein könnte). So hat das Konzil zwar viele Erwartungen geweckt, die aber notwendig enttäuscht wurden und werden. Die Ursachen dafür liegen schon im Konzil selbst, nicht erst bei nachträglichen "Hemmungen" durch spätere Päpste oder vatikanische Behörden.

Trotz dieser Vorgaben wurde im letzten Konzil in einem wichtigen Punkt das frühere Dogma korrigiert, fast in sein Gegenteil verkehrt. In einer 1442 erlassenen Bulle des Konzils von Florenz hatte die Kirche erklärt: "Sie [die Kirche] glaubt fest, bekennt und verkündet, dass niemand, der sich außerhalb der katholischen Kirche befindet, nicht nur [keine] Heiden, sondern auch keine Juden oder Häretiker und Schismatiker, des ewigen Lebens teilhaftig werden können, sondern dass sie in das ewige Feuer wandern werden,, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist' [Mt 25,41], wenn sie sich nicht vor dem Lebensende ihr angeschlossen haben …" (Denzinger-Hünermann 1351; an der zitierten Stelle aus Matthäus 25,41 geht es nicht um ein Urteil über die Ungläubigen, sondern über die Unbarmherzigen!).

Im Zweiten Vatikanum heißt es dagegen, dass "nicht nur die Christgläubigen, sondern auch … alle Menschen guten Willens", darunter Atheisten und Angehörige anderer Religionen, "der Auferstehung entgegengehen" (Konstitution "Gaudium et spes", Art. 22; vgl. "Lumen gentium", Art 16). Untrennbar mit dieser neuen Einsicht verbunden sind die Erklärungen des Konzils über eine positive Haltung der Kirche zu den anderen Religionen und über die Religionsfreiheit (ohne damit einen relativistischen Pluralismus zu vertreten, wonach es gleichgültig wäre, welcher Glaubensgemeinschaft man angehört; die Religionen kommen auch bei gutem Willen ihrer Gläubigen nicht alle der Wahrheit gleich nahe). Diese inhaltlichen Korrekturen wurden aber nicht als solche eingestanden, sondern sogar abgeleugnet. So sagt das Konzil im letztgenannten Dokument (Art. 1) über sich: "… deshalb befragt es die heilige Tradition und die Lehre der Kirche, aus denen es immer Neues hervorholt, das mit dem Alten im Einklang steht." Gerade die Religionsfreiheit war jedoch zuvor in der Kirche verurteilt worden. Sie galt als modernistische Idee.

Die früher verurteilte Religionsfreiheit

Von diesem Hintergrund her ist es verständlich, dass der Generalobere der Pius-Bruderschaft an den Vatikan schrieb, diese akzeptiere alle Konzilien bis zum Ersten Vatikanum ohne Einschränkung, möchte aber hinsichtlich des Zweiten Vatikanums "Vorbehalte zum Ausdruck bringen". Diese traditionalistischen Gläubigen haben insofern Grund dazu, als das Zweite Vatikanum in den von ihnen abgelehnten Aussagen der Lehre der früheren Konzilien und Päpste klar widerspricht und man sich daher in diesen Themen ohne Vorbehalte nur zu den vorherigen Konzilien bekennen kann (zwischen denen es allerdings in anderen Fragen auch schon nicht eingestandene Widersprüche gab; so stellte sich etwa das Konzil von Konstanz über den Papst, während im Ersten Vatikanum der Papst "mit Zustimmung des heiligen Konzils" als Dogma definierte, dass er über den Bischöfen und daher über dem Konzil steht). Sobald man jedoch die Lehraussagen des letzten Konzils mitsamt seiner Korrektur des vorher gültigen Dogmas voll akzeptiert, anerkennt man damit prinzipiell, dass die Kirche sogar in ihren Konzilsentscheidungen irren kann, und das gilt dann auch von allen früheren und zukünftigen Konzilien sowie vom Zweiten Vatikanum selbst.

Wie die Kirche Fakten verdrängt

Diese Fakten werden bis jetzt in der Kirche verdrängt. Es wird so getan, als ob diese immer dasselbe gelehrt hätte, weil man die Konsequenzen fürchtet: dass andernfalls die Lehre der Kirche von ihrer eigenen Unfehlbarkeit und die Gültigkeit des Dogmas in Frage gestellt werden. Eine diesbezügliche Korrektur ist für den Papst undenkbar (auch wenn er als Theologe Joseph Ratzinger seinerzeit in einem Kommentar zum letzten Konzil bedauerte, dass dieses sich nicht zu einer innerkirchlichen Traditionskritik durchringen konnte, obwohl es "sich bewusst als Reformkonzil verstand und damit implizit Möglichkeit und Wirklichkeit entstellender Tradition einräumte"). Nach dem Dogma muss der Papst schon von Amts wegen prinzipiell auf der Seite der Traditionalisten stehen. Das erklärt auch sein intensives Bemühen, die Lefebvrianer zurückzugewinnen (neben dem Anliegen, die Einheit der Kirche zu erhalten).

Am 2. Juli 1988 hat Papst Johannes Paul II. über Erzbischof Lefebvre und die vier von diesem zu Bischöfen geweihten Priester die Strafe der Exkommunikation verhängt. In diesem päpstlichen Erlass werden die kirchlichen Theologen eindringlich aufgefordert, in "neuen und vertieften Untersuchungen … die Kontinuität des Konzils mit der Tradition klar" hervorzuheben, "vornehmlich in jenen Bereichen der Lehre, die, weil sie vielleicht neu sind, von einigen Teilgruppen der Kirche noch nicht recht verstanden wurden". Demnach sollten die Theologen nachweisen, dass es sich bei den Neuerungen des Zweiten Vatikanums nur um weitere Entfaltungen, nicht aber um Korrekturen der bisherigen Lehre handelt. Eben dies gelang ihnen aber nicht, weil es nicht möglich ist. Nur wenn die Kirche sich diesem Problem ehrlich stellt und die Geschichtlichkeit und die Irrtumsanfälligkeit ihres Dogmas grundsätzlich anerkennt, werden sich der jetzige Konflikt sowie andere in den Fragen der Erneuerung der Kirche - einschließlich der Diskussion um die Reform der Liturgie - lösen lassen.

Die Geschichtlichkeit des Dogmas

Das wird allerdings ohne eine große Krise nicht möglich sein, die in der bisherigen Geschichte der Kirche nur eine Parallele hat: als es um die Frage ging, ob sich die Kirche auch für die Heiden öffnen soll, ohne ihnen das jüdische Gesetz aufzuerlegen (Apostelgeschichte 15). Damals gab es "große Aufregung und heftige Auseinandersetzungen", bis "die Apostel und die Ältesten zusammen mit der ganzen Gemeinde … einmütig geworden waren" und dies in die Worte fassten: "Denn der Heilige Geist und wir haben es für gut befunden …" Auf das Wirken dieses Geistes Gottes in allen Gläubigen wird die Kirche in Zukunft mehr als bisher bauen müssen, damit sie neue Strukturen gemeinsamer Entscheidungsfindung entwickeln und in diesen immer wieder die nötige Einmütigkeit erreichen kann.

Der Autor ist Dozent für Pastoraltheologie an der Universität Innsbruck

Glaube zwischen Relativismus und Absolutheitsanspruch.

Von Paul Weß. Lit Verlag, 2. Auflage,

Wien/Berlin 2008. 224 S., kt., € 20,50

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