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Adoption als Alternative zur Fristenlösung?

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In der Debatte um Fristenlösung und ungewollte Kinder sind jene Ehepaare unerwähnt geblieben, die sich sehnsüchtig Kinder wünschen, denen der Kindersegen jedoch verwehrt geblieben ist. Viele von ihnen möchten Kinder adoptieren. Allein in Wien stehen dreihundert Paare auf der Warteliste, aber höchstens hundert Kinder werden pro Jahr zur Adoption freigegeben.

In Österreich leben rund 10.000 Kinder - darunter etwa 1200 Säuglinge oder Kleinkinder - in Heimen, aber selbst Eltern, die sich um ihre Kinder überhaupt nicht mehr kümmern wollen oder können, willigen nur selten in eine Freigabe zur Adoption ein. Dabei wurde das Adoptieren von Kindern mit 1. Jänner 1978 erleichtert. Auf der anderen Seite gibt es - vor allem in Wien - viel zu wenige Ehepaare, die Kinder in Pflege nehmen, obwohl sie im Gegensatz zu Adoptiveltern für diese Pflegegeld bekommen und die Bestimmungen weniger streng sind.

Was die Adoption betrifft, ist nicht die Zahl der Kinder geringer, sondern die der Ehepaare, die adoptieren wollen, größer geworden. Es hat zwar die Jahre des sogenannten Pillenknicks gegeben, in denen die Zahl der Kinder stark gesunken ist, aber schon in diesem Jahr werden es trotz Fristenlösung wieder um die hundert Kinder sein, die an wartende Ehepaare vermittelt werden. Für die steigende Zahl der adoptierenden Paare glaubt die Hauptfürsorgerin vom Jugendamt, Marianne Hennrich, zwei Gründe anführen zu können: rein medizinisch kann heute bleibende Kinderlosigkeit früher festgestellt werden, und durch vermehrte Information ist das Adoptieren gesellschaftsfähiger geworden.

Anders ist es bei der Freigabe zur Adoption. Eigentlich sollte jede schwangere Frau, die abtreiben will, über diese Möglichkeit informiert werden, auch jene, bei denen es für eine Abtreibung zu spät ist. Es ist fraglich, ob die Beratungsstellen auch wirklich daraufhinweisen. Dabei wäre es vor allem aus psychischen Gründen wichtig, denn so manche Frau entschließt sich unter äußerem Druck zur Abtreibung, die sie ihrem Gefühl nach ablehnt; weiß sie von der Möglichkeit der Adoption, so braucht sie einerseits ihr Gewissen nicht zu belasten und hat anderseits noch Zeit, sich diesen Schritt in Ruhe zu überlegen.

Frauen, die ihre Kinder zur Adoption freigeben, haben jedoch immer noch mit großen Vorurteilen ihrer Umwelt zu rechnen. Von der mangelhaften Information abgesehen, ist es diese Ablehnung, die schwangere Frauen statt zur Freigabe zur Abtreibung veranlaßt: eine Abtreibung kann unbemerkt erfolgen, eine ausgetragene Schwangerschaft merkt jeder.

Hat eine Schwangere sich entschlossen, das Kind gleich nach der Geburt zur Adoption freizugeben - was in der Mehrzahl der Adoptionsfälle vorkommt -, so soll sie es nicht zu Gesicht bekommen. Manche Hebammen, aber auch Ärzte, die gegen die Freigabe sind, akzeptieren das nicht und legen der Mutter das Kind in den Arm. Auf diese Weise psychisch unter Druck gesetzt, behalten solche Mütter ihr Kind. Viele von ihnen geben es zu einem späteren Zeitpunkt zur Adoption frei, weil ihnen die positive Einstellung gefehlt hat. Diese Situation erhöht nicht nur das Schuldgefühl der Mutter, sondern erschwert vor allem die Entwicklung des Kindes durch den Wechsel in der Bezugsperson.

Mütter, die ihre Kinder zwar zur Welt bringen, aber nicht behalten, kommen in erster Linie aus den Schichten, die keine qualifizierte Ausbildung haben. Diese Mütter sind meistens unverheiratet und werden oft vom Vater des Kindes unter Druck gesetzt. Aber auch bei verheirateten Frauen hegt die Ursache in den meisten Fällen beim Partner, der die werdende Mutter psychisch ihrem Schicksal überläßt. Ältere Kinder, die zur Adoption kommen, stammen oft aus geschiedenen Ehen.

Die Adoptiveltern kommen in erster Linie aus der Mittelschicht; viele von ihnen haben einen zweiten Bildungsweg hinter sich. Ehepaare aus der Oberschicht, die es sich finanziell besonders leisten könnten, zu adoptieren, sind selten. Noch seltener sind auch qualifizierte Hilfsarbeiter, die sich eine Adoption entweder nicht zutrauen oder befürchten, nicht dafür akzeptiert zu werden. Dabei wäre gerade ihr Milieu für die zur Adoption freigegebenen Kinder günstiger, denn auch „Mittelschichte“-Paare haben gegen „Unterschichf'-Kinder Vorurteile.

Mit 1. Jänner 1978 wurde die Adoption insofern erleichtert, als das bisher geltende Mindestalter - 28 Jahre bei der Frau, 30 Jahre für den Mann -nicht mehr starr ist, sondern nach Ermessen des Richters unterschritten werden kann, wenn das Ehepaar das Kind mindestens ein halbes Jahr in Pflege gehabt hat. Gleichgeblieben ist der erforderliche Mindestabstand von 18 Jahren zwischen Eltern und Kindern und von 16 Jahren, wenn es sich um das Kind eines der Ehegatten handelt. An Alleinstehende werden Kinder in deren Interesse nicht vermittelt.

Die nicht gesetzlich verankerte, aber intern gehandhabte Obergrenze liegt bei etwa 35 Jahren für Säuglinge, bis zu etwa 40 Jahren für ältere Kinder. Für ein adoptiertes Kind bekommen die Eltern Familienbeihilfe wie für ein eigenes, sonst aber keine Unterstützung. Seit 1976 hat die Adoptivmutter Anrecht auf das Karenzjahr bis zum ersten Geburtstag des Kindes, und an diesem Tag steht ihr auch die zweite Hälfte der Geburtenbeihilfe zu, auch bereits dann, wenn sie es mit der Absicht der Adoption in Pflege genommen hat.

Kinder in Pflege nehmen dürfen nicht nur Ehepaare, sondern auch alleinstehende Mütter; sie bekommen dafür Pflegegeld. Trotzdem gibt es viel zu wenige Pflegemütter und -familien. Die österreichische Frauenbewegung hat kürzlich vorgeschlagen, Pflegemütter als Angestellte zu bezahlen. Auf diese Weise könnte sie, da sie nicht berufstätig sein muß, auch mehrere Kinder in Pflege nehmen.

Das Geld dürfte jedoch nicht allein eine Rolle spielen. Bei Pflegekindern behalten die leiblichen Eltern das Rückgaberecht, nur das Erziehungsrecht wird den Pflegeeltern oder -müt-tern übertragen. Die leiblichen Eltern können ihre Kinder also wieder zurückholen, wenn ihre Lage den fürsorgerischen Bestimmungen entspricht. Möglich, daß viele, die gerne Kinder in Pflege nehmen würden, dieser psychischen Belastung ausweichen.

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