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Der letzte Band der Akten zur Vorbereitung des Konzils, die in vier Teilen zusaminengefaßt sind, wurde nun vom Sekretär der Zentralkommission zur Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils, Msgr. Pericle Felici, dem Heiligen Vater überreicht. Der erste Teil enthält die Ansprache des Papstes und das Motu proprio, in denen das Konzil angekündigt wurde. Die drei weiteren Teile, die vorläufig geheim bleiben, enthalten die Vorschläge der Bischöfe, die Anregungen der Kurie und die Empfehlungen der katholischen Universitäten zum Konzil. Als eine weitere wichtige Aktensammlung zur Vorbereitung des Konzils werden zu einem späteren Zeitpunkt auch die Vorschläge, die von den Vorbereitenden Konzilskommissionen ausgearbeitet werden, in Druck erscheinen. Die Vorschläge sollen, wie in Rom erwartet wird, bis August fertiggestellt sein.

Mit Billigung seiner kirchlichen Obrigkeit betrat erstmals seit zwei Jahrhunderten ein katholischer Priester eine Freimaurerloge in Frankreich und hielt dort vor einem aus Freimaurern bestehenden Publikum die Gegenrede zum Thema „Atheismus“. Die Aufforderung zu dem Streitgespräch kam von einem Freimaurer. Der Prediger ist der berühmte französische Jesuitenpater Michel Riquet, langjähriger Dom- und Fastenprediger in der Kathedrale Notre-Dame in Paris.

Univ.-Prof. Karl Rahner, Dogmatikprofessor der theologischen Fakultät der Universität Innsbruck, ist — wie vor kurzem offiziell bekanntgegeben wurde — zum Konsultat der Konzilskommission für die Disziplin der Sakramente ernannt worden.

Zwei Themen werden innerhalb der schwedischen Staatskirche gegenwärtig erbittert diskutiert: die Frage, ob man alkoholfreien Wein für das Abendmahl anwenden sollte, und das hygienische Problem, das auS 'ddi' gemeitfiäftien BÖ-’ nutjzung des Abendmahlskelches durch- die Gemeinde entsteht. Eine Bischofsversammlung im Herbst wandte sich zunächst strikt gegen die Neuordnung des Abendmahls, mußte jedoch auf vielfältigen Druck hin wenigstens erklären, daß man einen vermehrten Gebrauch von „besonders alkoholschwachen Leichtweinen“ unterstützen werde. In einem Gutachten teilte das staatliche Gesundheitsministerium mit, daß es mit Sicherheit nicht ganz zu vermeiden ist, daß ansteckende Krankheiten durch die gemeinsame Benutzung des Abendmahlskelches durch die Gemeinde von Person zu Person übertragen werden können. Die staatliche Behörde teilt damit die Auffassung der kommunalen Behörde und empfiehlt die Benutzung von einzelnen Kelchen. Ohne Zweifel wirft dies schwerwiegende Probleme für die Abendmahlshandlung auf, man fürchtet vor allem, daß das verbindende Element der sakralen Handlung darunter leiden könnte. Gegenwärtig erwartet man in Schweden mit großer Spannung die Entscheidung der Bischofsversammlung.

Für eine moralische Rehabilitierung des ermordeten kongolesischen Ministerpräsidenten Patrice Lumumba hat sich der Schweizer Missionsbischof Joachim Ammann OSB. eingesetzt. Bischof Ammann, der 25 Jahre in Afrika wiritte, nannte auf einem Vortragsabend in Papenburg in Westdeutschland Lumumba einen guten Christen, der in seinem berechtigten Streben nach Freiheit für den Kongo nur gewisse Grenzen überschritten habe. Nach Angaben von Bischof Ammann war der Ermordete ein getaufter katholischer Christ, der weder von der Kirche abgefallen noch Kommunist geworden sei. Der Titularbischof führte den ungezügelten Freiheitsdrang des kongolesischen Ministerpräsidenten auf Erlebnisse im Elternhaus zurück. Die Eltern Lumumbas seien Opfer der „Leo- poldinischen Kolonisierungsmethoden“ gewesen. Sie hätten zu den Kongolesen gehört, die — an Ketten geschmiedet — zum Gummizapfen in den Wald getrieben worden seien. Vor diesem Hintergrund müsse man das Verhalten des Politikers Lumumba sehen.

Nach langen Auseinandersetzungen und den Vorarbeiten einer eigens eingesetzten Regierungskommission ist in Frankreich eine gesetzliche Regelung für das freie Schulwesen zustande gekommen. Das Gesetz legt in seinem Artikel 1 fest, daß der Staat die Freiheit des Unterrichts garantiert, jum erstenmal wird dadurch in Frankreich mit einem Gesetzestext das Prinzip der Unterrichtsfreiheit gewährleistet.

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